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IGNORED

Sportschützin verliert alle Waffen


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Qnkel:

 

Gerne: 1972 wurde das Tempolimit auf der Landstraße eingeführt - bis dahin durftest Du ohne Probleme 160 auf der Landstraße fahren, womit Du heute den Führerschein verlieren würdest.

1973 wurde die Promillegrenze von 0,8 eingeführt, davor galten 1,5. Heute ist es ab 1,1 Promille eine Straftat.

 

Darf sich jetzt jeder Opa darauf berufen, dass er das nicht mitbekommen hatte und volltrunken zu schnell fahren und dann nur eine Verwarnung erwarten?

 

Und um im WaffG zu bleiben: das WaffG sieht eine Frist von mindestens fünf Jahren vor, bevor die Zuverlässigkeit erneut geprüft wird - hier wurde sich auf ein Jahr geeinigt. Das sind gerade mal 20% der gesetzlichen Forderung - das ist schon sehr großzügig für so ein unkluges Vergehen.

 

Kannst gern mal andere Lebensbereiche nennen, wo nach einem offensichtlichen und mehr als unklugen Fehler mit der Aussage, das man bei sich keine Informationspflicht sieht, einen Straf-Rabatt von 80% bekommt.

 

 

Ein Vergleich muss von beiden Seiten vollständig akzeptiert werden. Er wird durch eine Richterin vorgeschlagen und moderiert werden, aber man kann nicht dazu gezwungen werden diesen einzugehen. Es war also ein Angebot der Behörde, sonst hätte Sie auf die fünf Jahre bestanden.

Findest du Vergleiche aus dem Verkehrsrecht mit 50 Jahre alten Veränderungen wirklich realistisch?

Wenn ich täglich die Zeitung konsumiere und dabei das Thema Sicherheit reflektiere, fällt mir eine Ü60 Schützin

mit einem überzähligen Gewehr absolut nicht ein. Anbetracht täglich erstochener Menschen sehe ich da wirklich

keinen Sicherheitsgewinn. Wenn dir das Vorgehen gegen die Frau als großzügig erscheint, hoffentlich wirst du

diese Großzügigkeit nicht auch mal spüren. Mir machen Aussagen, wie Misstrauen des Staates................schon

Unbehagen und die Folgen daraus auch.

 

Wieviele BürgerInnnen werden sich wohl sicherer fühlen oder gar sein, weil da jetzt eine Schützin entwaffnet ist?

 

Bearbeitet von Weinberger
Geschrieben
2 hours ago, Qnkel said:

Ein Vergleich muss von beiden Seiten vollständig akzeptiert werden. Er wird durch eine Richterin vorgeschlagen und moderiert werden, aber man kann nicht dazu gezwungen werden diesen einzugehen.

 

Immer diese Theoretiker, die noch nie in einer solchen Sache (d.h. gegen den Staat) vor einem Gericht waren!

 

Formal gesehen hast Du recht. Die Praxis sieht so aus, dass der Richter Dir mitteilt wie schlecht seine Entscheidung für Dich ausfallen wird (nämlich am obersten Limit des machbaren), wenn Du seinen Vergleich nicht annimmst. Da wirst Du den Vergleich "gerne" annehmen, wenn Du nicht völlig schwachsinnig bist. (Erfahrung aus inzwischen 3 Prozessen. Wobei ich es einmal habe drauf ankommen lassen und dann dafür - sozusagen als Rache - in der nächsten Instanz so richtig fertig gemacht wurde, damit ich niemals wieder auf so eine Idee komme)

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb tuersteher:

Immer diese Theoretiker

Die den Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren tatsächlich verstehen...

Hier gabs kein "oberes Limit", und beide Parteien mussten besagtem Vergleich zustimmen. Die Alternative wäre ein vollständiges Obsiegen einer Seite gewesen...

Bearbeitet von ChrissVector
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb tuersteher:

(Erfahrung aus inzwischen 3 Prozessen. Wobei ich es einmal habe drauf ankommen lassen und dann dafür - sozusagen als Rache - in der nächsten Instanz so richtig fertig gemacht wurde, damit ich niemals wieder auf so eine Idee komme)

 

Heftig. Guten Anwalt gehabt? Ich dachte, im Regelfall sind die Urteile der höheren Instanzen gerechter (wenn es von der niedrigeren Instanz ein Fehlurteil gab). Bei @steven war es ja erfreulicherweise so. Die Richter vom OVG waren richtig gut (soweit ich das am Urteil messen kann), zumal es gegen die Linie der Regierung ging. Das zeigte, dass wir noch nicht völlig eine Bananenrepublik sind.

 

PS:

Mehr dazu:

gunboard.de/index.php?app=forums&module=forums&controller=topic&id=329726&page=6#findComment-1288603

Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW:

gunboard.de/index.php?app=forums&module=forums&controller=topic&id=329726&page=6#findComment-1288610

 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, ChrissVector said:

Die den Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren tatsächlich verstehen...

 

Das ist für das Opfer letztendlich egal.

 

26 minutes ago, mwe said:

Heftig. Guten Anwalt gehabt? Ich dachte, im Regelfall sind die Urteile der höheren Instanzen gerechter (wenn es von der niedrigeren Instanz ein Fehlurteil gab).

 

Zweite Instanz geht nur mit Anwalt und der war gut, an dieser Sache persönlich interessiert und mit 500 EUR/h auch teuer. Und gerade die zweite Instanz war unter unterirdisch (Instanzverlauf AG --> OLG --> BGH - wurde mir vom vom OLG allerdings, vermutlich weil es dort in der Vergangenheit schon Urteile die mir recht gegeben hätten gab, versperrt - -> BVerfG - hat die Klage dagegen nicht zur Entscheidung angenommen -). Egal - musste ich mir meine Kompensation eben selbst verschaffen. Ist eben das Recht des Stärkeren. Nochmal mache ich den Fehler jedenfalls nicht.

 

26 minutes ago, mwe said:

Bei @steven war es ja erfreulicherweise so.

 

Vermutlich ist er bekannter. Ich bin für die Öffentlichkeit ein Niemand, zahle dank hoher Einnahmen Steuern dass es kracht (Grenzsteuersatz + Bonus), habe keine Öffentlichkeit und es kräht kein Hahn danach was die Behörden mit mir anstellen. D.h. die können mit mir machen was sie wollen. Ich werde trotzdem nicht an die Öffentlichkeit gehen. Ich kann mir eine Kompensation für Unrecht auch anderweitig verschaffen.

 

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
Am 19.6.2025 um 12:06 schrieb Moiner:

Es gehe darum, die Zahl der Waffen im Privatbesitz so niedrig zu halten wie möglich – zum Schutz der Bevölkerung.„Schusswaffen sind einfach gefährlich“, sagt sie, „und der Staat hat grundsätzlich hohes Misstrauen gegenüber Waffenbesitzern.“ Das gelte auch für Sportschützen.

 

Das ist aber natürlich schon ein starkes Stück…

Stimmt, eigentlich eine Unverschämtheit, aber es entspricht eben der Realtiät. Der Staat misstraut dem Bürger grundsätzlich. Deshalb haben wir ja diese überbordende Bürokratie mit diesem unsäglichen Mircokontrollwahn.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb ThomasMueller:

Stimmt, eigentlich eine Unverschämtheit, aber es entspricht eben der Realtiät. Der Staat misstraut dem Bürger grundsätzlich. Deshalb haben wir ja diese überbordende Bürokratie mit diesem unsäglichen Mircokontrollwahn.

Ich finde es immer etwas schwierig den "Staat" so zu "nennen", denn..............wer ist denn nun der Staat tatsächlich? Sind es nicht eher

Personen, Gruppen, die sich des "Staates  bedienen". Macht jetzt praktisch nicht unbedingt den Unterschied, nur der Staat an sich, also natürlich auch wir, 

bekommt damit oft so eine negative Rolle zugeschrieben, die er eigentlich nicht wirklich hat. Bei allem Gejammere, aber man kann auch schon den Eindruck haben,

dass der einzelne seinen Staat nicht sonderlich pflegt. Da ginge schon mehr.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Weinberger:

Wenn ich täglich die Zeitung konsumiere und dabei das Thema Sicherheit reflektiere, fällt mir eine Ü60 Schützin

mit einem überzähligen Gewehr absolut nicht ein.

 

Besonders die Urteilsbegründung "Gefahrenabwehr" ist schon komplett lächerlich, aber das ist man in diesem Land ja aus vielfältigen Richtungen, besonders aus der Bürokratie, gewohnt. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Direwolf:

Urteilsbegründung

Ich dachte, es wäre ein Vergleich?

 

Allerdings so wurde die Klägerin unter Druck gesetzt.

 

Die Richterin hätte sicher auch in anderen deutschen Staaten eine grandiose Karriere vor sich gehabt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Qnkel:

Ein Vergleich muss von beiden Seiten vollständig akzeptiert werden. Er wird durch eine Richterin vorgeschlagen und moderiert werden, aber man kann nicht dazu gezwungen werden diesen einzugehen. Es war also ein Angebot der Behörde, sonst hätte Sie auf die fünf Jahre bestanden.

 

Es ist nicht ungewöhnlich, daß das Gericht zu Beginn der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck bringt, daß die "Chancen" für die Klägerseite (Bürger) schlecht stehen.

 

Damit verbunden ist oft die "Anregung", die Klage zurückzunehmen, um die Kosten möglichst niedrig zu halten.

 

Etwas "versüßen" läßt sich das ggf. mit (ebenfalls) der "Anregung" an die Beklagtenseite (Staat/Behörde), gewisse Zugeständnisse zu machen, eventuell auch nur auf der Kostenseite.

 

Genauso kann natürlich auch die Beklagtenseite erfahren, daß die Chancen schlecht stehen. Die Beklagtenseite hat allerdings einen gewissen "Apparat" hinter sich und auch die Kosten könnten dort vielleicht keine so große Rolle spielen?

 

Man kann es nun "Vorschlag" nennen oder "Moderation" - wenn das Gericht eine Tendenz deutlich zum Ausdruck bringt, könnte man lediglich hoffen, diese Ansicht im Laufe der Erörterung noch zu drehen oder sein Glück in der nächsten Instanz zu suchen (mit der Frage der Zulassung der Berufung und des höheren Kostenrisikos u. a. durch Anwaltszwang)?

 

Natürlich kann niemand gezwungen werden, so einen Vorschlag zu akzeptieren, man könnte sich aber vorstellen, daß es sehr sinnvoll ist, darüber gut nachzudenken?

 

Auch darüber, ob es klug ist, zu sehr auf etwas zu "bestehen"?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Qnkel:

Es gibt keine Urteilsbegründung.

 

Ich bin kein Jurist und das ist mir daher ziemlich egal. Es ändert nichts an der Einstellung der Richterin und daran, dass die Aussage allgemein Schwachsinn ist und ein Mindset aufzeigt, das kaum weiter von der Realität entfernt sein könnte. Sinnloser Aktionismus, der eben keine "Gefahrenabwehr" darstellt, sondern Schikane. Waffen dieser Art werden in Österreich ü18, ohne Mengenbegrenzung oder "Bedürfnis" ausgegeben und haben keine negativen Auswirkungen auf die innere Sicherheit.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Direwolf:

 

.......Waffen dieser Art werden in Österreich ü18, ohne Mengenbegrenzung oder "Bedürfnis" ausgegeben und haben keine negativen Auswirkungen auf die innere Sicherheit.



Was uns aber nicht vor absolut sinnloser Anlassfallgesetzgebung schützt!
Blinder Aktionismus....  :kotz:

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Direwolf:

Sinnloser Aktionismus, der eben keine "Gefahrenabwehr" darstellt, sondern Schikane.

Waffen dieser Art werden in Österreich ü18, ohne Mengenbegrenzung oder "Bedürfnis" ausgegeben und haben keine negativen Auswirkungen auf die innere Sicherheit.

 

Ja. 

Aber du argumentierst sachlich bzw. unter Anwendung von Logik - und das im heutigen deutschen Waffenrecht...

Geschrieben (bearbeitet)
14 hours ago, ChrissVector said:

"Opfer"...

Im Strafverfahren ist derjenige der seitens des Gerichts mit einer Konsequenz belegt wird in der Regel nicht das Opfer...

 

Ich schrieb ja bereits - reine Theorie. Praktisch sind Bürger, wenn es gegen die Ieologie/Interessen einer Behörde / der Regierung geht meist als Opfer zu betrachten. Wobei ich bei meinen Klagen sowieso nur vor Gericht gegangen mit, wenn der Fall auf Basis der Gesetzte 120% sicher war. Hat mich in allen drei Fällen aber nicht vor dem Verlust geschützt und die obersten Instanzen (BVerfG / EuGH) haben sich weggeduckt.

 

Im vorliegenden Fall der Sportschützin wäre ich gar nicht erst vor Gericht gegangen. Erstens mal hat sie den Fehler gemacht gegen das Gesetz zu verstossen (auch wenn keinem ein Schaden - ausser durch den Staat Regierung und Behörden letztendlich ihr selbst - enstanden ist) und sich erwischen zu lassen. Zweitens hat das Amt klargestellt hier nicht von der maximal möglichen Schädigung ihres Opfers (ja die Sportschützin ist das Opfer, auch wenn sie es herausgefordert hat) abzusehen. Ich hätte in diesem Fall meine Waffen an mich selbst im Ausland oder einen berechtigten in der Familie "abgegeben" und das Amt machen lassen. Wenn man schon 120% Fälle vor Gericht nicht gewinnen kann, dann so einen Fall erst recht nicht. Vor allem nicht mit einer maximal kompromisslosen, agressiven und feindlichen Waffenbehörde (*) als Gegner.

 

(*) Wäre diese charakterisierung nicht richtig, dann hätte die Behörde es bei einer Verwarnung udn meinetwegen der Abgabe (vorübergehend bis zur Bedürfnisbestätigung) der fraglichen Waffe belassen. Immerhin war bis zu diesem Punkt niemandem ein Schaden entstanden, und es wäre dadurch auch in der Folge keinem ein Schaden enstanden. So hat die Behörde durch ihre Handlung und ohne jede Not eine massive Schädigung der Bürgerin verursacht!

Bearbeitet von tuersteher
Geschrieben
Am 24.6.2025 um 00:10 schrieb ASE:

Doch leider auch. Denn alle Vorschriften des WaffG 2002 in der jeweils aktuellen Fassung sind anzuwenden. Die alte gelbe WBK ist im Grunde eine WBK nach §14 Abs. 6. Nur eben auf Einzellader >60cm begrenzt. 

Meines Erachtens so nicht richtig, da nachfolgend zu § 58 WaffG nichts Abweichendes bestimmt wird (also dass die alten gelben WBK nun den Bestimmungen für die neue gelbe WBK nach § 14 Abs. 4 bzw. inzwischen Abs. 6 unterliegen). Insofern gelten diese im genehmigten Umfang fort und gilt für diese eben NICHT die Beschränkung auf zehn Waffen sowie das Erwerbsstreckungsgebot !!!

 

Gruß SBine 

Geschrieben
Am 25.6.2025 um 09:17 schrieb Qnkel:

Kannst gern mal andere Lebensbereiche nennen, wo nach einem offensichtlichen und mehr als unklugen Fehler mit der Aussage, das man bei sich keine Informationspflicht sieht, einen Straf-Rabatt von 80% bekommt.

Jemanden zu "messern oder ermorden" und vergleichsweise mild davonkommen weil man noch nicht so lange hier lebt und daher die Gesetze nicht kennt oder diese nicht für einen angewandt werden können?

 

Geschrieben

VDB-Nachrichten, 27.06.2025:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/27062025_pressebericht_ueber_prozess_am_vg_duesseldorf_mit_falschem_zitat.html

 

Zitat:

 

Pressebericht über Prozess am VG Düsseldorf mit falschem Zitat?    
Richterin hat nicht von „hohem Misstrauen des Staates gegenüber Waffenbesitzern“ gesprochen


Ein Pressebericht der Rheinischen Post (online seit 18.06.2025) über einen Prozess am Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bei vielen Lesern für Empörung gesorgt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer angeblichen Äußerung der Richterin hat der VDB nachgefragt.

 

Worum ging's?
Eine 62-jährige Sportschützin klagt beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen den Widerruf ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis. Diese (und alle ihre Waffen) waren ihr vom Polizeipräsidium Düsseldorf als zuständiger Behörde entzogen worden, weil sie im September 2022 eine Waffe gekauft hatte, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu haben. Die Klägerin argumentiert, sie habe nicht gewusst, dass die Waffenrechtsverschärfung im Jahr 2020 eine Kontigentierung der Anzahl an Waffen mit sich brachte, die Sportschützen besitzen dürfen. In der seit 2020 geltenden Fassung dürfen Sportschützen maximal „zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) erwerben“ (§14 Abs. 6 WaffG). Die Sportschützin hatte zu dem Zeitpunkt bereits mehr als ein Dutzend entsprechender Waffen. Daher habe sie „gröblich gegen das Waffengesetz verstoßen“, so die Begründung des Polizeipräsidiums für den Widerruf ihrer Erlaubnis, der gelben WBK.

Im Prozess am VG Düsseldorf folgt die Richterin dieser Argumentation. Die Klägerin hätte sich über die Gesetzesänderung informieren müssen. Und dann zitiert die Gerichtsreporterin der Rheinischen Post die Richterin: „„Schusswaffen sind einfach gefährlich“, sagt sie, „und der Staat hat grundsätzlich hohes Misstrauen gegenüber Waffenbesitzern.““

Wir fanden diese Aussage („der Staat hat grundsätzlich hohes Misstrauen gegenüber Waffenbesitzern“) empörend und haben uns deshalb an das Gericht gewandt. Hier ein Auszug aus unserem Schreiben an das VG Düsseldorf:
 
Der Bericht der Rheinischen Post über den Prozess am VG Düsseldorf am 18.06.2025 (AZ: 22 K 95/24) ist in unserem Verband und auch darüber hinaus bei vielen Legalwaffenbesitzern auf ein sehr großes Echo gestoßen.
Im Zentrum steht die Aussage der Richterin, der Staat habe grundsätzlich hohes Misstrauen gegenüber Waffenbesitzern.
Ist diese Aussage tatsächlich so gefallen?
Wir sind als Verband der Interessenvertreter ziviler Waffenfachhändler und ihrer Kunden. Diese Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen werden gründlich und wiederkehrend auf Eignung und Zuverlässigkeit überprüft.
Sie verzichten auf ihr Grundrecht (Art. 13 GG) der Unverletzlichkeit der Wohnung, da sie unangemeldet von der Waffenbehörde Besuch bekommen zwecks Kontrolle der Aufbewahrungsvorschriften.
Es gibt keinen anderen Sport, der so reguliert ist wie der Schießsport. 
Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen verhalten sich in sehr viel höherem Maß gesetzestreu, da sie schon bei kleinsten Auffälligkeiten um den Verlust ihrer Erlaubnisse bangen müssen.
Ausgerechnet diesen Menschen misstraut also der Staat?


Die Pressedezernentin des VG Düsseldorf teilte uns daraufhin am Freitag, 27. Juni, mit: 

„(...) nach Rücksprache mit der zuständigen Einzelrichterin kann ich Ihnen mitteilen, dass sie einen Satz mit diesem Inhalt weder in der betreffenden mündlichen Verhandlung gesagt hat noch ihn für zutreffend hält. Wenn die Autorin des Berichts in der Rheinischen Post die Richterin dahingehend verstanden haben sollte, so hat sie sie missverstanden. Die Richterin hat der Klägerin, die sich gegen die Einschätzung der Behörde wehrte, sie sei waffenrechtlich unzuverlässig, im Rahmen des Rechtsgesprächs erklärt, dass der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die waffenrechtliche Zuverlässigkeit stellt. Sie hat zudem auf ihren Einwand, dass von ihr als Waffenbesitzerin keine Gefahr ausgehe, erklärt, dass der Gesetzgeber Kategorien aufgestellt hat, um das beurteilen und das Gericht sich an diese Kategorien halten muss.“

Die Pressedezernentin hat uns gegenüber angekündigt, sich mit der Gerichtsreporterin in Verbindung zu setzen und sie „auf die fehlerhafte Berichterstattung“ hinzuweisen.

(Zitat Ende)

Geschrieben (bearbeitet)

Die Stantdardformulierung, manchmal etwas sprachlich variiert, findet sich im hier:

 

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14
 

Zitat

Die Risiken, die mit dem Besitz von Waffen und Munition stets einhergehen, sind nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten uneingeschränktes Vertrauen verdienen, mit Waffen und Munition zu jedem Zeitpunkt pflichtgemäß umzugehen.

 

 

Lass das durch den durchschnittlichen Dschornalisten dieser Tage  hindurch und es wird "Misstrauen" daraus, obwohl das WaffG genau das Gegenteil beinhaltet: Bis zum Vorliegen von Tatsachen, welche in §5 und §6 kodifiziert sind, genießt  zunächst mal jeder Volljährige das uneingeschränkte Vertrauen für den Waffenbesitz. Nur eben nicht ohne vorherige Überprüfung genannter Sachverhalte  

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb ASE:

Lass das durch den durchschnittlichen Dschornalisten dieser Tage  hindurch und es wird "Misstrauen" daraus,

 

Dem stimme ich im Großen und Ganzen zu. Aber bei dem RP-Artikel kommt noch hinzu, dass die angebliche Aussage der Richterin als Zitat gekennzeichnet ist. Sollte es die Richterin tatsächlich nicht gesagt haben, wäre das journalistische Niveau des Artikels noch schlechter als gewohnt.

 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Das Problem ist allerdings, selbst wenn es zu einer Richtigstellung kommen sollte, was ich nicht glaube, interessiert es keinen, weil a) zu lange her und b) keiner den Zusammenhang mehr sehen wird.

Geschrieben
1 hour ago, whaco said:

Das Problem ist allerdings, selbst wenn es zu einer Richtigstellung kommen sollte, was ich nicht glaube, interessiert es keinen, weil a) zu lange her und b) keiner den Zusammenhang mehr sehen wird.

 

Das mag sein....nur hoff doch mal, dass es für die Journalistin da ein entsprechendes Feedback gibt....was ja im letzten Satz angedeutet wird....

 

Erinnert mich an einen Artikel über Drogen, der in einer kleinen Zeitung erschienen ist, wo einem Kommissar ziemlich haarsträubende Aussagen, die hinten und vorne nicht stimmen in den Mund gelegt wurden. Habe den Menschen angeschrieben und ihm den Artikel gesendet...seine Antwort war da sehr interessant...zum einen meinte er, dass er von einer sehr alten Dame interviewt wurde und zum anderen, dass er den Artikel gar nicht bekommen hat, weil der einer lokalspezifischen Ausgabe erschienen sei, die er nicht hat. Ihm war gar nicht bewusst, dass der so verööfentlicht worden ist und auch er meinte, dass er da noch ein Wörtchen oder besser Hühnchen mit der Dame zu rupfen hätte, bei dem Mist den sie da verzapft hat. 

 

Dito Arzt von der Charité in Berlin, der von Frontal21 verarscht worden ist....sein Interview ging laut seiner Aussage etwas länger über Tilidin und andere Opioide und Frontal21 hat da nur auszugsweise das verwendet, was sie "brauchen" konnten bzw. besser was der Untermauerung der Richtung des Beitrags "Teufelszeug Tilidin" diente, wodurch Aussagen von dem Arzt derart verfälscht wurden, dass bei dem das Telefon nicht mehr stillstand, weil seine Patienten mit Ängsten ihn angerufen haben, hatten sie doch Tilidin verschrieben bekommen und nun sehr unsicher waren. 

War ein sehr interessanter Einblick in die journalistische Praxis, wie da was gedreht werden kann, wenn der Tenor oder besser die Richtung des Beitrags schon vorher feststeht....

 

bj68

 

 

Geschrieben
Am 19.6.2025 um 19:59 schrieb Dinesh:

Sind die gleichen Richter, die 2020 bis 2023 Gefahren durch Menschen erahnten, die Buch lesend auf einer öffentlichen Parkbank saßen.

Oder vor Eisdielen einfach nur ihr Eis aßen.

Ich bekomme Angst vor Richtern die vor Clan Mitgliedern einknicken.

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