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tuersteher

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Alle Inhalte von tuersteher

  1. Das gute ist, man könnte auch prüfen was bzw. wer dort gegen uns unterwegs ist und war.
  2. Die Mail kommt ziemlich sicher von eGun und auf die gesetzliche Grundlage wurde ja bereits hingewiesen. Im allgemeinen empfehle ich, solche Dinge zwar auf dem Schirm zu behalten um die Wirkung bzw. des implizierten Bildes der "veröffentlichten" Daten im Hinterkopf zu haben. Von direkten Rückfragen etc. sehe ich bei so etwas lieber ab, da beispielsweise bei Banken entsprechende Rückfragen erst eine Überprüfung bzw. zusätzliche Meldungen triggern können. Das sollte bei eGun (noch) nicht der Fall sein, aber besser man gewöhnt sich hier schon mal einen vorsichtigen Umgang mit der Überwachungsmaschinerie an und füttert diese nicht noch mit zusätzlichen Datenpunkten.
  3. Und analog zum Waffegesetz trifft es eben nicht die cleveren pseudo-privaten Verkäufer, sondern maximal denjenigen, der beispielsweise den Keller entrümpelt, weil der eben diese um sich greifende Überwachung bis in den hintersten Lebensbereich und die zukünftigen Konsequenzen dieser Veränderung gar nicht auf dem Schirm hat.
  4. Ich halte das in diesen Grössenordnungen (2000 EUR) für einen unsinnigen bürokratischen Aufwand, der letztendlich mehr kosten dürfte, als er bringt. Wenn man über jahrzente eine Menge Zeugs angesammelt hat, dann kann so eine Entrümpelung mit Abverkauf gut auch mal im hohen 5-stelligen Bereich liegen. Tatsächlich habe ich auch noch nie gehört, dass da irgend etwas vom Finanzamt kommt. Ist vermutlich einfach wieder mal die Vorgehensweise, erst mal möglichst viele Daten sammeln, mal sehen ob man die später gegen jemanden einsetzen/missbrauchen kann. Vielleicht wenn derjenige dessen Daten man hat die Ziele und Vorgehensweisen von "wichtigen" Personen hinterfragt?! Dann hat man schon zumindest schon mal etwas Munition um per Journaille Scheisse zu werfen, wenn es nicht für ein juristisches Vorgehen reicht? Ehrlich gesagt widert mich diese "Kultur" die hier(zulande) gerade aufgebaut wird an!
  5. Nicht nur die. tatsächlich sind wir (also ausschliesslich die Normalbürger mit einem Einkommen über dem Sozialhilfesatz) für alles was gerade in der Welt sio schief läuft verantwortlich und haben daher weltweit mindestens die notwendigen Reparationen zu bezahlen und sollten nebenbei noch uns schämen! Zum Ausgleich werden wir dafür aber beispielsweise mit Gesetzen wie dem Waffengesetz schikaniert.
  6. Ich habe das mal etwas editiert, damit es klarer wird:
  7. tuersteher

    Meisterschützen

    Mir fällt noch ein Punkt im sportlichen Wettkampf ein, der gegen diese Argumentation spricht: Wenn der Schiessbetrieb eingestellt wird, aber der Schütze bereits die Entscheidung zum Schuss - dokumentiert durch den Finger am Abzug - getroffen hat, wird/sollte er dann trotzdem schiessen (weil die Entscheidung zum Schuss schon lange gefallen ist) oder der Anweisung folgen und abbrechen?! Im letzten Fall - dem Abbruch - hat der Schütze die Entscheidung eben noch nicht getroffen und sollte, entsprechend dieser Regel, den Finger nicht am Abzug haben.
  8. tuersteher

    Meisterschützen

    Zumindest ist die Interpretationsfähig. Wenn ich zu einem Wettkampf gehe nehme ich mir bewusst vor, dort die notwendige Anzahl an Schüssen abzugeben. Es ist aber natürlich völlig klar, dass ich nicht mit der geladenen Waffe und dem Finger am Abzug zum Wettkampf fahre. Daher halte ich die Regel "Finger weg vom Abzug bis die Waffe im Zielbereich ist und ich den Schuss abgeben möchte" auch für die bessere Wahl - und setze das für mich auch jagdlich wie sportlich so um.
  9. Muss wohl, denn bei der KFZ Zulassung scheint das zu funktionieren. Man kann anscheinend ein KFZ ohne festen Wohnsitz zulassen, wenn man eine entsprechende Postadresse bereitstellt, unter der man erreichbar ist (die Strafzettel sollen ja auch ankommen ). Da ist dann übrigens die Zulassungsstelle der Postanschrift zuständig.
  10. Ja. Allerdings ist der Geltungsbereich des Waffengesetz nicht auf den festen Wohnsitz begrenzt. Oder anders ausgedrückt ist der "Aufenthalt im Geltungsbereich" etwas anderes als ein fester Wohnsitz. Ein Obdachloser in Deutschland hält sich sich beispielsweise ständig im Geltungsbereich des Waffengesetzes auf, verfügt aber trotzdem nicht über einen festen Wohnsitz. Gibt es jetzt alleine aufgrund dieser Tatsache (kein fester Wohnsitz) ein rechtliches Verbot, erlaubnispflichtige Waffen zu erwerben?
  11. Ein Taschenrevolver (also kurzer Lauf, Trommelspalt und damit noch weniger Energie) als Waffe eines Bodyguard? Will der erst mal gemütlich einen geeigneten Treffersitz für einen wirksamen Schuss auswählen oder will er potentielle Angreifer so richtig wütend machen? Ist das tatsächlich ein Bodyguard oder eher ein Auftragskiller? Und warum steht im Bericht nichts darüber, dass hauptsächlich der Bodyguard ein Waffenverbot kassiert hat, wenn er Waffen einem Unberechtigten überlässt? Irgendwie wirft der Bericht mehr Fragen auf, als er klärt.
  12. tuersteher

    Meisterschützen

    Vor allem können die fahren, denn sonst würde man sie gar nicht in das teure Fahrzeug lassen.
  13. Du meinst bei, bei pöbelnden Nachbarn kann das zu einer Umkonditionierung führen wenn die lernen, dass sie da schon die ganze Zeit einen Schusswaffenbesitzer anpöbeln?! Darf halt nur nicht so weit gehen, dass sie dann die Polizei rufen, wenn Du bei Licht hinter dem Vorhang mit einem Besen(stiel) hantierst und sie meinen Dich mit einer Wafffe im Haus gesehen zu haben. Der erschossene Hund und die eingetretene Tür ist halt dann immer ein bischen doof.
  14. D.h. es gibt zwar kein bekanntes Verbot, aber es gibt auch keinen definierten Verwaltungsprozess dafür? Es wird sich also keine Behörde zuständig fühlen, eine Erwerbserlaubnis auszustellen, obwohl dies laut Gesetz möglich sein müsste? Spannend wäre dann, was passiert wenn ein WBK Inhaber seinen Wohnsitz aufgibt ohne jedoch auszuwandern. Melden darf er sich ja ohne festen Wohnsitz nicht, aber es gibt auch keine zuständige Behörde mehr.
  15. Das wäre dann die Frage. Wobei wenn es ein sachliches Verbot gäbe, dass ich übersehen habe, dann ist das auch nicht mehr relevant.
  16. In der Regel. @sealord37 hat schon ein paar unregelmässige Fälle gebracht. Den Waffenschrank sehe ich daher nicht als das zentrale Problem.
  17. Ob er dort mit einem Wohnsitz gemeldet ist konnte ich nicht finden. Ist aber für die grundsätzliche Frage auch nicht so wichtig. Es war meinerseits eher als Hinweis gemeint, dass "ohne festen Wohnsitz" nicht zwangsläufig "arm" (also kein Geld / obdachlos) bedeuten muss.
  18. Ich frage mich gerade, ob eine Person ohne festen Wohnsitz eine WBK / erlaubnispflichtige Waffen erwerben/besitzen kann. Derjenige ist Mitglied in einem Sportschützenverein/Verband und hat dauerhaften Zugang zu einem entsprechenden Waffenschrank zur sicheren Aufbewahrung der Waffen. Der Mensch ist auch nicht arm, hat aber eben keinen festen Wohnsitz (vgl. Udo Lindenberg?). Falls mit das entsprechende Verbot im Waffengesetz entgangen ist, bitte ich um die entsprechende Fundstelle.
  19. Und Du glaubst Und Du glaubst tatsächlich, der Steuerzahler wird deshalb die Kosten nicht tragen?! Würde mich sehr wundern.
  20. Erstens können diese das vermutlich gar nicht bezahlen und zweitens sind auch die Eltern über die Sozialversicherung (also den Steuerzahler) abgesichert. Das ändert letztendlich also nichts daran, dass der Steuerzahler das bezahlt.
  21. Natürlich der Steuerzahler. Wer sollte sonst dafür aufkommen?!
  22. Es gibt hierbei ja auch kein Problem mit dem Waffenbesitz - weder mit dem legalen, aber auch nicht mit dem nicht legalen! Es gibt hier ein Problem mit den beteiligten Personen. Und zwar auf allen Seiten. Ich habe übrigens in meinem Beitrag hier einen (extrem langen, aber auch unter diesem Aspekt interessanten) Blog referenziert, der das genauer beleuchtet. Daraus wird recht klar, dass es völlig unmöglich ist die Probleme zu lösen, solange der Fokus auf den Waffen statt auf den beteiligten Personen liegt. Zu diesen Personen gehören neben den Kriminellen übrigens auch die Polizisten, die Staatsanwälte, die Behördenmitarbeiter, die Richter und vor allem die Politiker. Allesammt sind sie, mal mehr mal weniger, Teil des Problems und nicht etwa Teil der Lösung. Auch das Thema wurde im Blog angesprochen. Und auch hier gilt, möchte man ernsthaft dagegen vorgehen, dann ist der Fokus auf die Waffen völlig daneben. Dann muss man bei den "Urlaubern" und vor allem bei ihren "Sponsoren" - wozu auch alle oben bereits von mir angesprochenen Personen gehören - ansetzen. Dazu sind aber schon die "Sponsoren" nicht bereit, wie ja auch der Beitrag hier zeigt.
  23. Das ist auch korrekt, den der § 15 definiert das Verhältnis Verband/Verein. Dort steht nicht, dass der einzelne Schütze für sein Bedürfnis auf den (eventuell angemieteten) Stand des Vereins beschränkt wird. Das kann man nicht mit viel bösem Willen daraus ableiten. Aber es passt zur "woken" Bewegung, gerne eigene Waffengesetze erfinden zu wollen.
  24. Genau was ich geschrieben habe! Es muss nur irgendwo einen passenden Stand geben und natürlich eine Disziplin im Verband - wobei man auch in mehrerern Verbänden Mitglied sein kann und damit praktisch für alles ein Bedürfnis nachweisen kann, was irgendein Sportschützenverband auf seiner Liste stehen hat. Der lokale Verein bzw. der vereinseigene Stand spielt dafür absolut keine Rolle.
  25. Genau - das Stichwort ist Gastschütze. Und das ist praktisch immer irgendwo möglich. D.h. letztendich läuft es meistens darauf hinaus, dass der Verband in dem der Sportschütze Mitglied ist eine passende Disziplin im Angebot hat und somit das Bedürfnis begründet werden kann.
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