tuersteher
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Schießen mit Altbesitz Magazinen noch erlaubt?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
BSSB? Dann bin ich froh, dass sich bei dessen Nachbar LV die WT4.X Disziplinen der Liste B einer von Jahr zu Jahr steigenden Beliebheit erfreuen. Allerdings nur mit Minimagazinen. Die normalen (Altebesitz)Magazine schiesst man eben auf dem Stand oder im Ausland, was laut Gesetzestext völlig in Ordnung ist (die "kreative Auslegung" der Gesetze seitens der Verbotsfanatiker interessiert mich nicht - ich schaue nur, dass ich mich von denen bei meinen absolut gesetzesmässigen Aktionen nicht erwischen lasse). -
Mehr Wehrkraft durch zivil bewaffnete Reservisten?
tuersteher antwortete auf Pistolen-Paule's Thema in Allgemein
Wie schnell würde wohl der Angriffswille nachlassen, wenn 50-100% der Eindringlinge in der Kiste zurückkommen und sich diese Tatsache herumspricht?! Oder anders ausgedrückt, warum sollte ich dasitzen und darauf warten zusammen mit meiner Familie von diesen Eindringlingen umgelegt zu werden, wenn ich zumindest davor noch ein paar von denen bzw. so viele wie möglich mitnehmen kann? -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
tuersteher antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Doch, macht er in diesem Fall. Denn in §58 Abs 21 WaffG steht: Lesen wir nochmal §14 Abs 4 Satz 1: Dagen steht folgendes in §14 Abs 4 Satz 3: Also muss man nicht nur lesen, sondern auch zählen können. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
tuersteher antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
$14 Abs 4 WaffG: Vielleicht sollten diejenigen die sowas sagen einfach mal das Waffengesetz lesen, anstatt eigene Gesetze zu erfinden?! -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
tuersteher antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Diese Fundstelle würde ich aber jetzt gerne sehen. @Ablaze Da Du angegeben hast, Vereinsmitglied in einem deutschen Schützenverein zu sein, ist das die korrekte Vorgehensweise: Es ist daher sehr sinnvoll, nur und ausschliesslich die rechtlich geforderte Information bereitzustellen und nicht unnötigerweise mehr Stellen zu involvieren (weder Behörden noch Verbände), die den Prozess nur komplizierter machen und eventuell sogar am Ende die faktische Enteignung zur Folge haben könnten. -
Auslandsdeutscher: Regelüberprüfung und kaum Termine
tuersteher antwortete auf Ablaze's Thema in Waffenrecht
Und wenn Du den Nachweis tatsächlich über die 10 Jahre Vereinsmitgliedschaft erbringen kannst, dann ist der Ratschlag "Behörde kontaktieren und erklären" komplett falsch. Denn mit irgendwelchen Aussagen gegenüber Behörden (und anderen Stellen im Allgemeinen) die nicht der Sachlage dienen, kannst Du Dich im Ernstfall nur in grössere Schwierigkeiten bringen, wenn Du dadurch schlafende Hunde weckst. Die Behörde könnte sich nämlich dann überlegen, speziell in Deinem Fall und zu Deinen Ungunsten eine individuelle Ausnahme von den 10 Jahren Vereinsmitgliedschaft zu machen, die normalerweise als Bestätigung innerhalb des Grundkontingent ausreichen. -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
tuersteher antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
Verständlich. Wer solch extrem gefährlichen Gegenstände wie Magazine in Normalgrösse mit einer BKA Sondergenehmigung bei sich zu Haus aufbewahren darf, vor dem muss man sich fürchten. Es wäre sicher nicht zuviel verlangt, die Aufbewahrung solcher problematischen Gegenstände mit einer Alarmanlage inklusive einer Aufschaltung zu einer ständig verfügbaren SEK Einheit, welche im Alarmfall zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit in spätestens 2 Minuten vor Ort sein kann, abzusichern. -
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
tuersteher antwortete auf Forino's Thema in Waffenrecht
Das ist so lächerlich, dass dürfte kaum noch zu überbieten sein! (Stichwort: Bedürfnisprinzip - vor allem bei so gefährlichen Gegenständen wie Magazinen) -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Da bin ich absolut bei Dir! Trotzdem muss man sich nicht in den eigenen 4 Wänden mit der Schere im Kopf davon abhalten lassen, rechtlich komplett legale Dinge zu machen. Man muss ja nicht gleich am nächsten Tag eine Nachricht an die Waffenbehörde verfassen und denen mitteilen, was man am Tag zuvor getan hat. Und natürlich muss man auch den hoplophoben I...n die überall frei herumlaufen keine Steilvorlage liefern! -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Natürlich zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck". Meiner ist das testen der geladenen Patronen (wobei ich sicherheitshalber bei der Büchse den Schlagbolzen entferne - aber geladen ist trotzdem geladen, ob mit oder ohne Schlagbolzen). Es gibt aber auch noch tausend andere Gründe die Waffe zu Hause zu laden, die man diesem Bedürfnis zuordnen kann. Ich muss gar nichts machen. Trotzdem teste ich Stichproben meiner fertigen Patronen aus Sicherheitsgründen. Das ist aber meine Sache und nicht die irgendwelcher möchtegern Verbotsfanatiker mit ihren feuchten Träumen. Er darf selbstverständlich die Waffe ohne entsprechenden Waffenschein nicht führen. In seinen eigenen Geschäftsräumen kann er die Waffe rechtlich allerdings auch gar nicht führen. Waffengesetz lesen (und verstehen) hilft dabei, zu verstehen warum das unmöglich ist. Hinweis: Der entsprechende Satz im Waffengesetz fängt an mit "führt eine Waffe, wer ...". Der Waffenhändler kann allerdings in seinen Geschäftsräumen diversen andere Arten des Umgang mit einer Waffe ausüben, die im Waffengesetz nicht ausgeschlossen werden. Beispielsweise kann er sie besitzen, mit sich herumtragen, sie aufbewahren etc. Ja, Natürlich zum einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck. Was das alles beinhaltet muss er dann selbst definieren, denn das Waffengesetz macht das nicht. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Genau, daher kenne ich kein Gesetz, dass mir das Laden der Waffe auf meinem befriedeten Besitz zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck verbietet. Du aber anscheinend schon, also lege die Karten auf den Tisch! -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Fundstelle?! -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Erinnert mich an einen Händler bei dem ich vor 5 Jahren eine Waffe gekauft habe. Der hat allerdings eine geladene Pistole im Innenholster getragen. Das war aber definitiv rechtlich nicht in Ordnung, da er teilweise mit der geladenen Waffe im frei zugänglichen Hof gestanden ist und sich mit den Kunden unterhalten hat. Mich persönlich hat es allerdings damals nicht gestört. War ja seine WHE und niemand wurde dadurch gefährdet - im Gegenteil. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Richtig. Deshalb sage ich auch den entsprechenden Stellen nicht, dass ich etwas mache was rechtlich völlig in Ordnung ist, ihnen aber eine Gelegenheit geben könnte mir ans Bein zu pinkeln weil sie sich nicht an ihre eigenen Gesetze halten wollen. Genau. Steht nämlich im Gesetz. Und da ich in keinem einzigen Punkt dagegen verstosse ist rechtlich alles in Ordnung. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Ich frage das erst gar nicht nach, wenn ich meine Waffe bei mir zu Hause lade. Und natürlich habe ich dann zu Hause Umgang (Führen ist es ja nicht) mit der geladenen Waffe im Rahmen meines Bedürfnis als Jäger und Sportschütze - immerhin muss ich sicherstellen, dass meine Munition in der Waffe funktioniert. -
Und aus eigener Erfahrung (WSV) muss ich hinzufügen: Zusätzlich steht (genauer stand damals - das heutige Papier kenne ich nicht) auf dem Papier stellenweise eine sehr kreative Interpretation der Gesetzestexte. Ist aber egal. Ich habe mir die Diskussion erspart bzw. bin über einige Punkte auch erst später gestolpert und habe einfach das beantwortet, was für das bestehen der Prüfung erwartet wurde. Danach kann man die Dinge ja immer noch richtig machen, auch wenn sie teilweise falsch gelehrt wurden. Letztendlich geht es bei der ganzen Bürokratie nur um den Schein.
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Bestes Beispiel für Deine Aussage: Österreich! Bis vor kurzem konnte man dort Kat C Waffen frei ab 18 kaufen. Der Kackpunkt war: Sie wurden im ZWR registriert. Dadurch konnte die CDU (in Form ihrer EU Kommisssionpräsidentin vd Leyen) dem österreichischen EU Kommissar Brunner befehlen, eine nie dagewesene Waffengesetzverschärfung für Österreich vorzubereiten, die dann sehr viel leichter vor einigen Monaten im passenden Moment (Stichwort Graz) in Rekordzeit durchgesetzt werden konnte. Da wir aber sowieso in DE das NWR-II haben - das Kind somit bereits unrettbar in den Brunnen gefallen ist - und die untere Waffenbehörde (neben einigen anderen staatlichen Stellen) Zugriff hat, sollte dieser Datenbestand nicht noch weiträumiger verteilt werden, als er es sowieso schon ist. D.h. wenn man unbedingt solche Rückrufe haben will, dann sollte das nur über die untere Waffenbehörde laufen.
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Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Genau das habe ich geschrieben. -
Es müssen keine persönlichen Daten über die sowieso bereits vorhanden Bestände hinaus verteilt werden. Wer den IT Bereich verfolgt weiss, dass diese sowieo früher oder später missbraucht werden. Und jeder einzelne Datensatz verschärft diese Probleme noch mehr. Nein! Es wäre ein angenehmer Nebeneffekt, wenn dadurch Behörden zusätzlich beschäftigt würden, die sowieso zuviel Freizeit haben und diese damit verbingen, die Waffenbesitzer mit unnötiger (also nicht der Sicherheit der Allgemeinheit dienenden) Bürokratie (Stichworte: Bedürfnis, Kontingent) zu überhäufen. Für die Behörden die ihren Job ordentlich machen (also nur die für die öffentliche Sicherheit absolut notwendigen Schritte durchführen) wäre es eine Mehrbelastung. Insgesammt sehe ich aber sowieso keine dringende Notwendigkeit für einen solchen Rückrufprozess bei Waffen - wie ich bereits geschrieben habe.
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Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Höre ich immer wieder, ist aber letztendlich meine Sache ob ein Stück abspringt oder nicht. -
Erlaubnis Waffen geladen zu Hause/in den Geschäftsräumen tragen?
tuersteher antwortete auf Karlfried54's Thema in Waffenrecht
Da sehe ich kein Problem. Allerdings ist dabei bei mir persönlich die Waffe nicht schussfähig, weil ich den Lauf bzw. den Schlagbolzen (je nach Waffe) entferne bevor ich die Munition ins Patronenlager zu stecken. Aber ich gehe auch mit unterladener Waffe auf die Pirsch und durchs Jagdrevier, obwohl ich das anders (fertig geladen) gelehrt bekommen habe. Ich halte die Diskussoion eh für blösdinnig, weil man im Ernstfall eben nur den "richtigen" Grund für die geladene Waffe angeben muss. Ob man damit durchkommt ist eine ganz andere Frage, denn recht haben und recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Sachen. Also gilt zuallererst, sich nicht mit einer geladenen Waffe erwischen zu lassen - auch wenn man rechtlich auf der sicheren Seite wäre. -
Das ist ja der Zweck der "unangemeldeten" Waffenkontrollen, oft auf Kosten der Waffenbesitzer: Die Korrektur der Daten des NWR-II. Wobei sich meine Behörde mit Händen und Füßen dagegen wehrt, einen fehlerhaften Eintrag in meinem Bestand zu korrigieren. Dafür gehen sie mir aber damit nicht auf den S... und verlangen für die Kontrolle auch kein Geld. Fairerweise muss ich aber bemerken, dass in meinem Umfeld der überwiegende Teil des NWR-II Bestands in Ordnung ist. Und wie schon geschrieben nehme ich nicht an, dass viele Rückrufe zu erwarten sind. Waffen sind - im Gegensatz zu Autos - recht sichere Gegenstände.
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Nach dem lesen des Eröffnungs-Thread melde ich hier Zweifel an. Hätte der Ersteller des Threads einfach das WaffG gelesen, interpretiert und sich entsprechend verhalten, dann wäre alles OK. Jetzt hat er eine Antwort seiner Waffenbehörde, die man als explizites und individuelles Verbot interpretieren könnte.
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Vorderlader transportieren ohne Kugeln, Pulver, Zündhütchen zu trennen
tuersteher antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Ja. Einzige Bedingung: Die Waffe darf nicht geladen geführt (umgs. transportiert) werden! Der Transport der Waffe im verschlossenen Behältnis reicht völlig. Das restliche Material müsste nicht mal verschlossen transportiert werden. Wenn es mit im verschlossen Koffer transportiert wird schadet das aber auch nicht. Ansonsten muss man im Auto natürlich immer die Ladungssicherung beachten - hat aber nicht primär etwas mit dem WaffG zu tun, sondern gilt für jede transportierte Sache. -
Ich finde es unnötig, bin aber nicht generell dagegen. A) Sollte wohl analog zum KFZ Bereich laufen. B) Ganz klar die untere Waffenbehörden, da diese bereits in Kontakt zu jedem Waffenbesitzer stehen. C) Für manche Behörden wäre das ein kleiner - so viele Rückrufe wird es nicht geben - Mehraufwand. Bei einzelnen Behörden wäre der Mehraufwand sogar wünschenswert, da diese ihre "Feizeit" sonst - aus langeweile oder ideologischer Verbohrtheit - sowieso nur nutzen um damit die Waffenbesitzer sinnlos zu schikanieren. D) Geld ist durch hohe Gebühren sowieso genug da - und im übrigen, wie schreibt das IM immer? "Erfüllungsaufwand : Keiner". Hier wäre der Erfüllungsaufwand im Gegensatz zu den sonstigen Schikanen tatsächlich einmal minimal. E) Siehe B).