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tuersteher

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Alle Inhalte von tuersteher

  1. Ist halt wie immer blöde, von sich auf andere zu schliessen. Ich hatte meinen 27er bevor ich überhaupt eine WBK hatte und habe damit selbstverständlich Munition für Leihwaffen bzw. die von mir benutzten Vereinswaffen geladen. Diese "was ich nicht brauche, muss/kann/sollte man anderen verbieten" finde ich absolut zum
  2. Ja. Meins hat genau so lange gehalten wie die mitgelieferte Batterie und war dann als Ersatz nicht mehr lieferbar. Habe ich auch an einem Schrank. Viel zuverlässiger aber auch langsam und unbequem. Daher habe ich bei dem Schrank der oft benutzt wird ein elektronisches Schloss und beim selten genutzten Schrank ein mechanisches.
  3. Also macht jeder was er will, keiner was er soll und alle machen mit.
  4. tuersteher

    WBK

    Fragt sich nur, ob die Feinheiten und Komplexität des Waffengesetzes beispielsweise für die Bundeswehr relevant sind. Mit einem einfachen/vernünftigen Waffengesetz, wo die Sachkunde eher auf einer sicheren Umgang mit Waffen abzielt, wäre das schon eher der Fall.
  5. Dumm, wenn in der Behörde im Ernstfall nicht Google KI als Sachbearbeiter sitzt und das Verwaltungsgericht in BW ist.
  6. Da kann ich einen besseren Fall beisteuern: Taschenmesser (Butterfly) als jugendlicher mit 12 Jahren gekauft und Jahrzente später immer noch regelmässig auf Reisen mit dabei. Dumemrweise hat sich irgendwann mal das Waffengesetz geändert, was der Normalbürger ja kaum mitbekommt. Strafmaß 60 TS (und Androhhung von 120 TS, sollte der Einspruch nicht zurückgezogen werden). Das ist ein schlechter Witz!!! Und im Gegensatz zu Deinem Beispiel wurde nicht mal jemand dabei geschädigt bzw sollte geschädigt werden, was natürlich das massive Interesse an der Strafverfolgung erklärt.
  7. "Lustig" (nicht) wird das übrigens bei Wechselsystemen in Verbindung mit Sportwaffen auf der grünen WBK. Die eine Behörde weigert sich, für Munition eine Berechtigung einzutragen da diese laut Gesetz für die Waffe gilt und nicht etwa für Waffenteile. D.h. man kann mit dem Eintrag für die Waffe auch Munition für das Wechselsystem kaufen (falls der Händler mitspielt). Die andere Behörde wertet das dann als Munitionserwerb/-besitz ohne Erlaubnis. Das geht dann so lange gut, bis man umzieht (oder der Sachbearbeiter wechselt). Glücklicherweise wird das praktisch nie kontrolliert und fällt auch nicht auf solange man sich nicht blöd anstellt, sonst wären einige Schützenkamerade bereits Ex-Schützenkameraden.
  8. Nettes Detail am Rande: Ich wurde vor kurzem erst von einzelnen Forenteilnehmern hier angegriffen, weil ich so etwas ähnliches (WBK berechtigt generell zum Munitionswerwerb - analog zum Österreichischen Modell) bezüglich der Einführung einer "eWBK" als notwendig und sinnvoll vorgeschlagen hatte.
  9. Keine eigene Erfahrung, nur hörensagen: Alles davon ist (in diesem Fall in BW) möglich und auch schon passiert - es hängt vom einzelnen Behördenmitarbeiter ab.
  10. Dafür ein riesiges Desaster für die gesammte Bevölkerung inklusive bzw. besonders für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse angerichtet. Ein Verbot von einer einzigen Waffenklasse, nämlich dem Six Needler - gepaart mit der Erlaubnispflicht für alle F Waffen, die vor dem 24. Juli 2025 zugelassen wurden. Sprich alle Besitzer solcher Waffen sind jetzt laut Gesetz unzuverlässig und machen sich strafbar - auch wenn sie aktuell (noch) nicht verfolgt werden.
  11. Trotzdem müssen wir - und das ist in diesem Fall die komplette Bevölkerung - dank ihm (exakt: dank ihm inklusive seiner damaligen Fraktion mit Ausnahme von 4 abweichenden Mitgliedern) mit anderer sinnloser Überregulierung im Waffengesetz leben. Im übrigen trotz der anderslautenden Position "seiner" Mitglieder (mit manchen davon hatte ich im Vorfeld ein persönliches Gespräch) des Bundestags, die dann aber entgegen ihrer (mir gegenüber geäusserten) Überzeugung abgestimmt haben. Also der Platz den die einnehmen, der ist trotzdem wohlverdient. Nur die anderen sind (noch) nicht da wo sie sein sollten.
  12. Das gute ist, man könnte auch prüfen was bzw. wer dort gegen uns unterwegs ist und war.
  13. Die Mail kommt ziemlich sicher von eGun und auf die gesetzliche Grundlage wurde ja bereits hingewiesen. Im allgemeinen empfehle ich, solche Dinge zwar auf dem Schirm zu behalten um die Wirkung bzw. des implizierten Bildes der "veröffentlichten" Daten im Hinterkopf zu haben. Von direkten Rückfragen etc. sehe ich bei so etwas lieber ab, da beispielsweise bei Banken entsprechende Rückfragen erst eine Überprüfung bzw. zusätzliche Meldungen triggern können. Das sollte bei eGun (noch) nicht der Fall sein, aber besser man gewöhnt sich hier schon mal einen vorsichtigen Umgang mit der Überwachungsmaschinerie an und füttert diese nicht noch mit zusätzlichen Datenpunkten.
  14. Und analog zum Waffegesetz trifft es eben nicht die cleveren pseudo-privaten Verkäufer, sondern maximal denjenigen, der beispielsweise den Keller entrümpelt, weil der eben diese um sich greifende Überwachung bis in den hintersten Lebensbereich und die zukünftigen Konsequenzen dieser Veränderung gar nicht auf dem Schirm hat.
  15. Ich halte das in diesen Grössenordnungen (2000 EUR) für einen unsinnigen bürokratischen Aufwand, der letztendlich mehr kosten dürfte, als er bringt. Wenn man über jahrzente eine Menge Zeugs angesammelt hat, dann kann so eine Entrümpelung mit Abverkauf gut auch mal im hohen 5-stelligen Bereich liegen. Tatsächlich habe ich auch noch nie gehört, dass da irgend etwas vom Finanzamt kommt. Ist vermutlich einfach wieder mal die Vorgehensweise, erst mal möglichst viele Daten sammeln, mal sehen ob man die später gegen jemanden einsetzen/missbrauchen kann. Vielleicht wenn derjenige dessen Daten man hat die Ziele und Vorgehensweisen von "wichtigen" Personen hinterfragt?! Dann hat man schon zumindest schon mal etwas Munition um per Journaille Scheisse zu werfen, wenn es nicht für ein juristisches Vorgehen reicht? Ehrlich gesagt widert mich diese "Kultur" die hier(zulande) gerade aufgebaut wird an!
  16. Nicht nur die. tatsächlich sind wir (also ausschliesslich die Normalbürger mit einem Einkommen über dem Sozialhilfesatz) für alles was gerade in der Welt sio schief läuft verantwortlich und haben daher weltweit mindestens die notwendigen Reparationen zu bezahlen und sollten nebenbei noch uns schämen! Zum Ausgleich werden wir dafür aber beispielsweise mit Gesetzen wie dem Waffengesetz schikaniert.
  17. Ich habe das mal etwas editiert, damit es klarer wird:
  18. tuersteher

    Meisterschützen

    Mir fällt noch ein Punkt im sportlichen Wettkampf ein, der gegen diese Argumentation spricht: Wenn der Schiessbetrieb eingestellt wird, aber der Schütze bereits die Entscheidung zum Schuss - dokumentiert durch den Finger am Abzug - getroffen hat, wird/sollte er dann trotzdem schiessen (weil die Entscheidung zum Schuss schon lange gefallen ist) oder der Anweisung folgen und abbrechen?! Im letzten Fall - dem Abbruch - hat der Schütze die Entscheidung eben noch nicht getroffen und sollte, entsprechend dieser Regel, den Finger nicht am Abzug haben.
  19. tuersteher

    Meisterschützen

    Zumindest ist die Interpretationsfähig. Wenn ich zu einem Wettkampf gehe nehme ich mir bewusst vor, dort die notwendige Anzahl an Schüssen abzugeben. Es ist aber natürlich völlig klar, dass ich nicht mit der geladenen Waffe und dem Finger am Abzug zum Wettkampf fahre. Daher halte ich die Regel "Finger weg vom Abzug bis die Waffe im Zielbereich ist und ich den Schuss abgeben möchte" auch für die bessere Wahl - und setze das für mich auch jagdlich wie sportlich so um.
  20. Muss wohl, denn bei der KFZ Zulassung scheint das zu funktionieren. Man kann anscheinend ein KFZ ohne festen Wohnsitz zulassen, wenn man eine entsprechende Postadresse bereitstellt, unter der man erreichbar ist (die Strafzettel sollen ja auch ankommen ). Da ist dann übrigens die Zulassungsstelle der Postanschrift zuständig.
  21. Ja. Allerdings ist der Geltungsbereich des Waffengesetz nicht auf den festen Wohnsitz begrenzt. Oder anders ausgedrückt ist der "Aufenthalt im Geltungsbereich" etwas anderes als ein fester Wohnsitz. Ein Obdachloser in Deutschland hält sich sich beispielsweise ständig im Geltungsbereich des Waffengesetzes auf, verfügt aber trotzdem nicht über einen festen Wohnsitz. Gibt es jetzt alleine aufgrund dieser Tatsache (kein fester Wohnsitz) ein rechtliches Verbot, erlaubnispflichtige Waffen zu erwerben?
  22. Ein Taschenrevolver (also kurzer Lauf, Trommelspalt und damit noch weniger Energie) als Waffe eines Bodyguard? Will der erst mal gemütlich einen geeigneten Treffersitz für einen wirksamen Schuss auswählen oder will er potentielle Angreifer so richtig wütend machen? Ist das tatsächlich ein Bodyguard oder eher ein Auftragskiller? Und warum steht im Bericht nichts darüber, dass hauptsächlich der Bodyguard ein Waffenverbot kassiert hat, wenn er Waffen einem Unberechtigten überlässt? Irgendwie wirft der Bericht mehr Fragen auf, als er klärt.
  23. tuersteher

    Meisterschützen

    Vor allem können die fahren, denn sonst würde man sie gar nicht in das teure Fahrzeug lassen.
  24. Du meinst bei, bei pöbelnden Nachbarn kann das zu einer Umkonditionierung führen wenn die lernen, dass sie da schon die ganze Zeit einen Schusswaffenbesitzer anpöbeln?! Darf halt nur nicht so weit gehen, dass sie dann die Polizei rufen, wenn Du bei Licht hinter dem Vorhang mit einem Besen(stiel) hantierst und sie meinen Dich mit einer Wafffe im Haus gesehen zu haben. Der erschossene Hund und die eingetretene Tür ist halt dann immer ein bischen doof.
  25. D.h. es gibt zwar kein bekanntes Verbot, aber es gibt auch keinen definierten Verwaltungsprozess dafür? Es wird sich also keine Behörde zuständig fühlen, eine Erwerbserlaubnis auszustellen, obwohl dies laut Gesetz möglich sein müsste? Spannend wäre dann, was passiert wenn ein WBK Inhaber seinen Wohnsitz aufgibt ohne jedoch auszuwandern. Melden darf er sich ja ohne festen Wohnsitz nicht, aber es gibt auch keine zuständige Behörde mehr.
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