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Anonyme Anzeige - Hausdurchsuchung - alle Waffen und Munition sichergestellt
tuersteher antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Kommt darauf an, was das Ziel ist. Gefahrenabwehr oder Strafaktion. -
Anonyme Anzeige - Hausdurchsuchung - alle Waffen und Munition sichergestellt
tuersteher antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Auch. Zusätzlich habe ich diesen Thread gelesen, lese diesbezügliche andere Beiträge, lese Presseartikel und höre mir Erfahrungen von anderen Betroffenen an. Wenn ich natürlich die Augen ganz fest schliesse und nichts hören möchte (aka Ignoranz) dann ist alles ganz toll. -
Anonyme Anzeige - Hausdurchsuchung - alle Waffen und Munition sichergestellt
tuersteher antwortete auf Martin Fischinger's Thema in Waffenrecht
Absolut genial: Die gekauften in dieser Sache (Anwälte) machen alles falsch, weil sie die Gesetzeslage nicht kennen. Die Richter sitzen da und lachen sich insgeheim ins Fäustchen, weil der gekaufte Experte das "Zauberwort" für den richtigen Paragraphen nicht auf den Tisch legt. Oder die haben genauswowenig Ahnung von Gesetzen wie diese Anwälte. Irgendwie behaupten die Juristen ja immer, sie hätten die Weiheit mit Löffeln gefressen und kein anderer würde soviel wie sie von der Rechtssprechnung verstehen. Deshalb braucht man auch unbedingt einen Anwalt und nur die absolut besten Juristen dürfen Richter werden. Tatsächlich sind handelt es sich dabei letztendlich zu oft um ahnungslose Stümper oder, viel schlimmere noch, auch nur um Verbrecher. Aber immerhin wissen die immer ganz genau, wie etwas zu interpretieren ist. Nur halt nicht, wenn es darauf ankommt. -
Das ist wie beim Arzt: Wenn da trotz vieler Untersuchungen keine Krankheit gefunden wird, dann wurdest Du einfach noch nicht gut genug untersucht. Ich meine, Waffenbesitzer sind ja bekanntermassen die kriminellsten, extremistischsten und radikalsten Subjekte in diesem Land. Da kann man nicht genau genug hinschauen. Irgend etwas muss sich letztendlich doch finden lassen.
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Doch, das muss alles immer wieder neu. Und ausserdem sind die 30 Jahre besonders schweirig, da ja die Daten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden müssen. Und wie vor einiger Zeit ein Gericht festgelegt hat bedeutet gelöscht, dass in der Datenbank eine gelöscht Marke zum Datensatz hinzugefügt wird. Da dauert natürlich alles etwas länger, wenn auch die so "gelöschten" Daten gesichtet werden müssen.
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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
tuersteher antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Man braucht mit einem Erwerb auf gelbe WBK nicht warten, bis die Behörde ihre 7 Monate mit ... verbracht hat. Man kann erwerben und muss innerhalb von 14 Tagen melden. Also: Tag 1: Überlassen an Schützenkamerade. Tag 2: Vom Schützenkameraden erwerben. Ebenfalls Tag 2: Schützenkamerad meldet Erwerb + Überlassung. Schütze meldet Überlassung + Erwerb. Danach kann sich die Behörde Monate bis Jahre Zeit lassen, die ganzen Sachen einzutragen und die Gebühren abzugreifen. Natürlich könnte die Behörde auch vernünftig sein, und den Schützen gegen eine kleine Auflage einfach nicht zur Überlassung zwingen. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
tuersteher antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Genau so! Kostet halt für die Aus- und Eintragung ein paar Euro, was aber maximal zweimal (nach 5 und 10 Jahren) in Ordnung sein sollte. Man muss nicht mal den Händler bemühen. Man kann die Waffe einfach einem Schützenkameraden verschenken, der einem die Waffe dann direkt wieder zurückschenkt (sofern 12/18 + Erwebstreckungsgebot bei beiden Schützen erfüllt sind). Spannend ist, was das entsprechende Amt mit dem Eintrag innerhalb von 14 Tagen macht, wenn die Waffe gerade mal einen Tag im Besitz war. -
Ich schrieb ja bereits - reine Theorie. Praktisch sind Bürger, wenn es gegen die Ieologie/Interessen einer Behörde / der Regierung geht meist als Opfer zu betrachten. Wobei ich bei meinen Klagen sowieso nur vor Gericht gegangen mit, wenn der Fall auf Basis der Gesetzte 120% sicher war. Hat mich in allen drei Fällen aber nicht vor dem Verlust geschützt und die obersten Instanzen (BVerfG / EuGH) haben sich weggeduckt. Im vorliegenden Fall der Sportschützin wäre ich gar nicht erst vor Gericht gegangen. Erstens mal hat sie den Fehler gemacht gegen das Gesetz zu verstossen (auch wenn keinem ein Schaden - ausser durch den Staat Regierung und Behörden letztendlich ihr selbst - enstanden ist) und sich erwischen zu lassen. Zweitens hat das Amt klargestellt hier nicht von der maximal möglichen Schädigung ihres Opfers (ja die Sportschützin ist das Opfer, auch wenn sie es herausgefordert hat) abzusehen. Ich hätte in diesem Fall meine Waffen an mich selbst im Ausland oder einen berechtigten in der Familie "abgegeben" und das Amt machen lassen. Wenn man schon 120% Fälle vor Gericht nicht gewinnen kann, dann so einen Fall erst recht nicht. Vor allem nicht mit einer maximal kompromisslosen, agressiven und feindlichen Waffenbehörde (*) als Gegner. (*) Wäre diese charakterisierung nicht richtig, dann hätte die Behörde es bei einer Verwarnung udn meinetwegen der Abgabe (vorübergehend bis zur Bedürfnisbestätigung) der fraglichen Waffe belassen. Immerhin war bis zu diesem Punkt niemandem ein Schaden entstanden, und es wäre dadurch auch in der Folge keinem ein Schaden enstanden. So hat die Behörde durch ihre Handlung und ohne jede Not eine massive Schädigung der Bürgerin verursacht!
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Das ist für das Opfer letztendlich egal. Zweite Instanz geht nur mit Anwalt und der war gut, an dieser Sache persönlich interessiert und mit 500 EUR/h auch teuer. Und gerade die zweite Instanz war unter unterirdisch (Instanzverlauf AG --> OLG --> BGH - wurde mir vom vom OLG allerdings, vermutlich weil es dort in der Vergangenheit schon Urteile die mir recht gegeben hätten gab, versperrt - -> BVerfG - hat die Klage dagegen nicht zur Entscheidung angenommen -). Egal - musste ich mir meine Kompensation eben selbst verschaffen. Ist eben das Recht des Stärkeren. Nochmal mache ich den Fehler jedenfalls nicht. Vermutlich ist er bekannter. Ich bin für die Öffentlichkeit ein Niemand, zahle dank hoher Einnahmen Steuern dass es kracht (Grenzsteuersatz + Bonus), habe keine Öffentlichkeit und es kräht kein Hahn danach was die Behörden mit mir anstellen. D.h. die können mit mir machen was sie wollen. Ich werde trotzdem nicht an die Öffentlichkeit gehen. Ich kann mir eine Kompensation für Unrecht auch anderweitig verschaffen.
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Immer diese Theoretiker, die noch nie in einer solchen Sache (d.h. gegen den Staat) vor einem Gericht waren! Formal gesehen hast Du recht. Die Praxis sieht so aus, dass der Richter Dir mitteilt wie schlecht seine Entscheidung für Dich ausfallen wird (nämlich am obersten Limit des machbaren), wenn Du seinen Vergleich nicht annimmst. Da wirst Du den Vergleich "gerne" annehmen, wenn Du nicht völlig schwachsinnig bist. (Erfahrung aus inzwischen 3 Prozessen. Wobei ich es einmal habe drauf ankommen lassen und dann dafür - sozusagen als Rache - in der nächsten Instanz so richtig fertig gemacht wurde, damit ich niemals wieder auf so eine Idee komme)
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Individuelles Messertrageverbot VG Düsseldorf
tuersteher antwortete auf kulli's Thema in Waffenrecht
Das halte ich auch für absolut korrekt. Aber ein Gericht dürfte das - will es in diesen Fällen aber nicht! Dieselben Gerichte, denen in anderen Fällen - nämlich gegen Bürger bei denen es nicht um Gewalttaten gegen andere Menschen geht und bei denen eine solche auch nicht mal entfernt in Sicht ist - schon ein "könnte in Zukunft" und "gefährlicher Gegenstand" reicht, um mit maximaler Härte über's Ziel hinauszuschiessen und die betroffenen Menschen zu ruinieren. Wie lächerlich soll es noch werden?! JA! -
Diskutieren mit Arschlöchern - eine Gebrauchsanweisung
tuersteher antwortete auf Traugott's Thema in Allgemein
Ich befürchte nur, dass deren Kinder sich am Ende - wie in den USA - "freikaufen" können, während diejenigen die gar nichts dafür können und auch im Gegensatz zu den rot-grün-schwarzen Kriegs- und Anti-Bürgerhetzern kein Interesse daran haben anderen Menschen zu schaden am Ende "verheizt" werden. Wie immer. -
Bei uns im Verein laut deren eigenen Aussage mindestens 40% der aktiven Schützen. Mindestens die Hälfte davon jammert regelmässig über die unsinnigen Schikanen, die die CDU ihnen bisher eingebrockt hat. Ich habe sie ein paar mal auf ihre eigene Rolle und ihre eigene Schuld daran hingewiesen. Inzwischen halte ich mich zurück - bringt sowieso nichts (*) - und sage mir "jeder ist seines eigenen Unglückes Schmied"! Viel mehr schaue ich darauf, dass ich mich selbst den aktuellen Schikanen so gut wie möglich entziehe (beispielsweise habe ich kein sportliche Überkontingent) und dass ich mich auf die kommenden Schikanen so gut wie möglich vorbereite. (*) Ich bin so einer der wenigen im Verein, der bei den (allen: Briefgenerator, Petitionen, individuelle Briefe) diversen Aktionen letztes Jahr mitgemacht hat. Ich bin der einzige im Verein der überhaupt mit Bundestagsabgeordneten gesprochen hat. Der überwiegende Teil (> 95%) der aktiven Schützen im Verein jammert nur oder befindet sich in passiver Duldungsstarre.
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Da ich vor der Verabschiedung des Unsicherheitspakets letztes Jahr mit FDP wie auch mit CDU Abgeordneten gesprochen habe war mir das damals schon klar. Ich hatte eine Wette hier eingestellt, dass es mit der CDU innerhalb dieser Legislaturpersiode eine weitere Verschärfung des WaffG geben wird. Damals wollte keiner dagegen setzen. Hier hat sich wohl auch kaum etwas geändert - jetzt wo die CDU ihr wahres Gesicht als Schosshündchen der links-grün totalitären Verbotsfanatikern zeigt?!
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und weil noch nicht mal die Behörden und Juristen an den Gerichten sich mit dem Waffengesetz auskennen, geschweige denn es richtig anwenden können, kennt sich der Normalbürger perfekt aus und weiss exakt, wie er eine Fundwaffe gesetzlich wasserdicht los wird. -
Mal schauen. Meine Vorfahren wurden aus Schlesien vertrieben. Nach den Informationen meiner Grosseltern hatte die Familie hier grössere Gebiete bessesen, die ersatzlos enteignet wurden. Vielleicht wäre es an der Zeit, dass ich hier meine Ansprüche gelten mache. Das Gericht bzw. der Staat wird mir hier sicher gerne beistehen - nicht!
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Die Richtung ist sicherlich interessant, allerdings halte ich Anarchie für eine Utopie. Kann in kleineren Gruppen funktionieren, ist aber in unserer aktuellen Gesellschaft unrealistisch. Trotzdem kann diese Theorien Ansätze zur Verbesserung liefern - denn besser wie die aktuellen totalitären und oligarchischen Ansätze ist es allemal.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Haben die jetzt Anscheinschwerter dabei oder ist die Anzeige schon raus? Tatsächlich fühlen sich vermutlich die meisten Leute mit diese bewaffneten Rittern auf dem Weihnachtsmarkt sicherer als ohne. Denn welcher Islamist wird schon eine Messerattacke mit dem Küchenmesser starten, wenn daneben jemand im Ritterkostüm mit Schwert und Kettenhemd steht?! -
Dürfen Behördenmitarbeiter in Deutschland beliebig privat Waffen für den dienstlichen Einsatz kaufen? Oder ist dies auf "Spezialkräfte" beschränkt? Wie läuft so ein Waffenkauf dann ab? War mir bisher nicht bewusst, ich habe aber zu den entsprechenden Stellen auch keinen Kontakt.
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Richtig, es ist faktisch eine Enteignung und letztendlich ist es auch rechtlich eine Enteignung. Nur weil hier ein bürokratisches Feigenblatt zwischengeschaltet wird, ändert es nichts an der Tatsache. Sagen wir einfach, es ist eine Prüfung für die Rechtsstaatlichkeit. Und die deutsche Legislative, Exekutive und Judikative sind mit Pauken und Trompeten durchgefallen. Nicht jeder Mensch ist allerdings ein Sympathieträger. Das heisst, wer es nicht schafft, das Mitleid bzw. die Sympathie eines Menschen mit entsprechendem Vermögen zu erringen, der ist dann dem Tode geweiht. Das wäre in meinen Augen ein kultureller und gesellschaftlicher Rückschritt.
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Dass in der Schweiz das Grundprinzip inzwischen durch Drohungen von vermeintlich starken und brutalen "Nachbarn" verwässert ist mir klar. Das in früheren Zeiten etablierte Prinzip der Verteidigung durch die Bürger ist in meinen Augen trotzdem richtig. Dagegen halte ich das bei uns herrschende Prinzip, dass die Herrscher ihre Partikularinteressen durch Untertanen verteidigen lassen, denen sie selbst noch nicht einmal Eigentum zugestehen (was sie letztendlich faktisch zu Sklaven macht), für absolut falsch. Genau darum gibt es ein soziales Netz. Selbst krankem Wild gewährt man einen Fangschuss. Beispielsweise einen behinderten Menschen würde man, wie Du es skizziert hast, dagegen einfach auf der Strasse elend verenden lassen, da Du (bzw. keiner) die höheren Kosten für die Behandlung für solche Menschen tragen würde. Die Frage ist dann noch, ob jemand dafür zahlen würde, den Kadaver zu entsorgen. Dass die heutige Umsetzung dieser sozialen Sicherungssysteme jegliche Grenze der Vernunft sprengt ist ein anderes Thema. Das Grundproblem ist, dass die Eigentumsgarantie im GG nichts wert ist. Die Hürde für eine Enteignung muss sehr sehr viel höher sein. Nur weil ein Gegenstand gefährlich sein könnten, ist bei weitem nicht ausreichend. Mit diesem Argument könnte ich jeden Menschen sofort komplett enteignen, so wie es willkürlich gerade mit den Waffenbesitzern passiert.
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Zur Analogie in DE: Der Posaunenbesitzer wird komplett enteignet, obwohl er nur im abgelegenen Übungsraum spielt, wo ihn sowieso keiner hören kann. Dafür importiert man Trommler, die rund um die Uhr in den Strassen trommeln. Muss man aktzeptieren - ist nämlich deren Kultur. Sollten sie es allerdings zu wild treiben, dann wird von den Behörden eine unverbindliche Ansage gemacht und der Anwohner der sich über den Lärm beklagt hat wird vor Gericht gestellt und bestraft.