tuersteher
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@whaco: Ich habe die Stelle aus Deiner Aussage doch zitiert. Du bist dort sinngemäss der Meinung, das geholsterte Tragen (rechtlich also der Umgang) sei nur mit einer extra Erlaubnis der Börde erlaubt. Damit muss logischerweise rechtlich gesehen ein Bedürfnis für den Umgang notwendig sein, ansonsten bäuchte es ja keine extra Erlaubnis dafür. Da ich keine entsprechende Fundstelle im WaffG gefunden habe, aber nicht weiss ob es nicht doch eine gibt, würde ich gerne sicherstellen dass es eben keine gibt. Dann wäre nämlich - entegegen Deiner Meinung - das hermulaufen mit der geholsterten Waffe auf dem eigenen Besitz waffenrechtlich(!) kein Problem. Das heisst wiederum nicht, dass ich empfehlen würde, so etwas zu tun. Denn praktisch sind die Chancen gut, dass man damit trotzdem Probleme bekommt. Hoffentlich habe ich jetzt genug erklärt, damit nicht wieder einer auf die Idee kommt, ich propagiere hier das Patrouillieren mit der Sportwaffe auf dem eigenen Grundstück. Ich will die gesetzlich belegbare rechtliche Situation - also auch keine Meinung von irgendwelchen Richtern - geklärt haben!
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Ich habe mich nicht auf das Putzen bezogen, sondern auf ... ... und auf die Erstellung von Youtube Videos. Wäre der Umgang nur zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck erlaubt, dann hättest Du mit den Videos ein Problem. Auch daher meine Frage nach der Fundstelle im Gesetz. Ich hoffe es gibt keine! Dann wärst erstens Du rechtlich erstmal auf sicherem Boden, zweitens wäre aber auch das "mit der Kanone im Holster auf dem befriedeten Besitztum" herumlaufen rechtlich gesehen kein Problem. Ob es aus bereits genannten Gründen eine gute Idee ist, ist natürlich eine ganz andere Frage.
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Ich habe gerade mal einen Blick in das Video geworfen und mir stellen sich direkt ein paar Fragen bezüglich der folgenden Aussage: Ist @whaco nur Sportschütze oder hat er auch andere Erlaubnisse - speziell als Waffenhändler oder Sachverständiger? Falls nicht, hat er für dieses und andere Videos eine explizite Erlaubnis seiner Behörde? Wenn das Waffengesetz nämlich den Umgang auf seinem eigenen befriedeten Besitz (ich gehe mal gutwillig davon aus, dass die Videos nicht auf fremdem Besitz gedreht wurden!) nur im Zusammenhang mit seinem Bedürfnis erlauben würde, dann wären diese - und viele andere Videos (nicht nur von @whaco) - dokumentierte Waffenrechtsverstösse, die zur Unzuverlässigkeit führen müssten. Da wird meine Frage nach der Fundstelle im Gesetz zur notwendigkeit eines Bedürfnis bezüglich des allgemeinen Umgang mit Waffen gleich richtig brisant.
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Wenn wir darüber sprechen, mit der Kanone im Holster auf dem befriedeten Besitztum herumzulaufen, stimme ich Dir zu. Das muss der Behörde gemeldet und auch genehmigt sein. Bewege ich mich aber auf meinem Grundstück im Bereich meines Bedürfnisses, kein Problem. Ich glaube @lrn wollte darauf hinaus, dass laut Gesetz eine Waffe nur führt, "wer wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, ...". Ich habe gerade nochmal ohne Erfolg im Waffengesetz gesucht - findet bzw. kennt einer die Fundstelle zur Bedürfnisanforderung für den allgemeinen UMGANG? Ich finde auf die schnelle nur die Bedürfnisanforderungen bezüglich des Erwerb, des Besitz und beim Führen. Ich würde aber gerne die Gesetzesstelle haben, die die Meinung von @whaco untermauert, dass man auf dem eigenen Grundstück mit (erlaubnispflichtige?) Waffen nur im Rahmen des Bedürfnis umgehen darf. Das ist nicht unwahrscheinlich. Und im Nachgang könnte ein Gerichtsverfahren drohen, dessen Ausgang - totz klarer gesetzlicher Rechtslage - ungewiss ist und das mit dem Verlust der Zuverlässigkeit enden könnte. Ein bösartiger Richter könnte da irgendeine gefühlte Bedrohung und Störung der öffentlichen Ordnung herbeifabulieren, weil der reinigende Waffenbesitzer die Nachbarn mit seiner Waffe in Angst und Schrecken versetzt hat. Und so wird eine ganz klar rechtstreuen Handlung durch einen rechtstreuen Bürger ohne gesetzliche Grundlage kriminalisiert und sanktioniert. Nord-Korea wir kommen!
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Sehe ich auch so. Gerade diese einzelnen Sachbearbeitern (sind ja teilweise nicht mal beamtet) und Richter sind für einen guten Teil (nicht alles, der andere Teil wird tatsächlich durch schlechte Gesetze verursacht) der Probleme verantwortlich. Das sieht man in diesem Diskussionsfaden an der unterschiedlichen Handhabung von Behörde zu Behörde und von Gericht zu Gericht. Wir benennen hier die massiven Ausfälle, aber man darf nicht übersehen, dass es auch vernünftige Behördenmitarbeiter und Richter gibt. Leider ist es aber so, dass die schwarzen Schafe unter diesen Personen alles für alle kaputtschlagen, selbst wenn sie in der Unterzahl sind.
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Wie soll den die Wortwahl für Leute die Gesetze verbiegen, die Staatsgewalt missbrauchen und Bürger schikanieren so sein? Warum sollte man diese im Gegensatz zu anderen kriminellen Gewalttätern mit Samthandschuhen anfassen?!
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Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
tuersteher antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
Würde mich auch interessieren, denn ich habe das offizielle Schreiben der Behörden aus NRW auf die schnelle im Forum noch nicht gefunden. Dann spekulieren wir eben: Ich nehme an, die Behörden in NRW wollen die Rechnung und ein Foto eines 0/1er Schranks mit Zahlenschloss zur Schüsselaufbewahrung?! Erklärt aber trotzdem nicht, warum jemand wegen der fehlerhaften Aufbewahrung unzuverlässig sein soll, obwohl derjenige noch gar keine Waffen aufbewahrt hat. Naja, in NRW scheint dann wohl das Waffengesetz nicht zu gelten. -
Doch genau solche Probleme sollte man immer wieder und auch öffentlich bennen. Denn vom Schweigen, Wegducken und Schwanz einziehen wird man diese Problembären sicherlich und absolut sicher nicht und niemals loswerden.
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Und morgen wechselt der vernünftige Sachbearbeiter und so ein Antifant sitzt dann an dieser Stelle. Die Akten und Bilder der vergangenen Kontakte sind aber immer noch vorhanden. Und schon nimmt das Unheil seinen Lauf.
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Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
tuersteher antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
Richtig doof. Allerdings haben wir genug dieser Leute auch im Verein. Die denken - wie manche hier auch - die Behörden wollen ihnen ja nichts böses. Die würden sich dann im Ernstfall um Kopf und Kragen reden. Die haben weder eine Ahnung von den ganzen schwachsinnigen Detailregelungen im Waffengesetz, noch davon wie diese Regelungen von bösartigen Behördenmitarbeitern und Richtern zu ihrem Nachteil verbogen werden. -
Solange Du alleine im Raum bist bzw. kein nicht Fachkundiger dabei - kein Problem. Die Schränke können dabei übrigens auch offen sein. Ungeladene Gäste einzulassen ist während dieser Zeit aber eine ganz ganz schlechte Idee.
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Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
tuersteher antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
Was sagt den das Gesetz zur Schlüsselaufbewahrung in NRW genau? -
Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
tuersteher antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
Meinen ist bei der dauerhaft über dem WBK Inhaber schwebenden Androhung der Unzuverlässigkeit eine schlechte Praxis. Gefunden habe ich § 37i WaffG (Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland). Ansonsten gibt es noch § 44 (3) WaffG, der allerdings die Meldebehörden zur Meldung an die Waffenbehörden verpflichtet. Wenn niemand etwas besseres findet würde ich behaupten, es gibt keine Verpflichtung des WBK Inhabers, den Umzung im Inland neben der Meldebehörde auch noch der Waffenbehörde zu melden. -
Aufbewahrungsverstoß - Entzug der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
tuersteher antwortete auf ALBA's Thema in Waffenrecht
Ich würde vorschlagen, sich an den zuständigen Verband - also die Interessensvertretung - zu wenden. -
Und schon gibt es einen weiteren Fall, wo sich einer - nach der aktuellen Informationslage - an alle Regeln gehalten hat und jetzt Unzuverlässsig sein soll: https://forum.waffen-online.de/topic/484240-aufbewahrungsverstoß-entzug-der-waffenrechtlichen-zuverlässigkeit/ Für diejenigen mit Leseproblemen: Nach der dortigen Darstellung wurde noch keine einzige Waffe falsch gelagert. Mit normalem und gesundem Menschenverstand hätte die Behörde einfach sagen können "geht nicht weil § XYZ" und alles wäre gut gewesen. Stattdessen muss der Betroffene jetzt einen Anwalt suchen. Ausgang ungewiss. Und hier kritisieren andere Waffenbesitzer, dass mancher hier den Behörden und Gerichten nicht über den Weg traut. Und prompt kommt direkt die Bestätigung warum diese Leute absolut recht haben, und diese Kritiker wieder falsch liegen!
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Ich gehe mal davon aus, dass die Munition nicht in der Waffe war?! Oder hast Du noch einen alten A/B Schrank? Da ich einen 1er habe, muss ich mir um die Munition glücklicherweise keine Gedanken machen - die könnte auch neben der Waffe in den Schrank, liegt aber aus Platzgründen in einem extra Blechschrank.
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ICH habe die Berichte (u.a. hier im Forum) über die Deklaration von Munitions-Dummys als herumliegende Munition, über "zum Selbstschutz" bewaffnete Waffenkontrollen und andere komische Vorkomnisse bei solchen Kontrollen nicht verursacht. Wendet euch an die Verursacher und nicht an die Boten.
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Warum musstest Du etwas darlegen, wenn sich alles im Schrank befindet? Dort gehört es doch sowieso hin. Etwas anderes wäre es wenn bereits die Waffenkoffer / Taschen mit den Waffen und der Munition herumstehen, weil Du gerade alles für den Weg zum Schiessen vorbereitet hast. Bei halbwegs gesundem Menschenverstand bei den kontrollierenden sollte das aber auch kein Problem sein. Denn wenn man die Waffen mitnimmt müssen sie eben irgendwann für den Transport verpackt werden. Das ist ein Fall. Dann gibt es noch viele andere Dinge - wie die Wiederlader Dummys - die zwar bei gesundem Menschenverstand kein Problem darstellen sollten, aber in der Praxis dem Waffenbesitzer trotzdem Probleme schaffen könnten. D.h. je nach Umgebung braucht man etwas Zeit um den Weg und die Umgebung zum Waffenschrank vorzubereiten um einem weniger gesunden Menschenverstand erst gar keine Ansatzpunkte für seine Schikanen zu bieten. Wer natürlich eine klinisch reine Wohnung und einen klinisch reinen Weg zum Waffenschrank hat, wo niemals etwas das man mit etwas bösem Willen umdeklarieren könnte herumliegt (Munitions-Dummy, Laser-Trainingspistole, Magazine mit Koppler, ...), hat das Problem auch nicht. Und zum Thema: Erschreckend ist, dass wir uns über ein solches Thema hier unterhalten müssen. Und daran sind NICHT wir schuld. Wir haben diese Schikanen, die es in einem freiheitlichen Rechtsstaat gar nicht geben dürfte, nicht erfunden und wenden diese auch nicht an. Dieses Klima der Unsicherheit wurde von anderen gegen unseren Willen und gegen jeglichen gesunden Menschenverstand geschaffen!
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Nein, habe ich für mich für sehr viel Geld (inzwischen hoher 5-stelliger EUR Betrag) nachgewiesen (in einem anderer Rechtsbereich).
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Müsste in den Tiefen des Forums zu finden sein. War aber nur ein Beispiel von vielen und ich weiss auch nicht, ob das überhaupt vor Gericht gegangen ist. Nicht jeder kann sich einen teuren Anwalt leisten und ob der bei den heutigen Richtern etwas bringt ist auch ein Glücksspiel - entsprechende Urteile mit wahnsinnigen Aussagen der Richter wurden ja in den letzten Tagen hier im Forum zur genüge zitiert. Es geht aber gar nicht um den Einzefall. Es ist wie @Dinesh es beschrieben hat: Entweder ich verlassen mich auf mein Glück (wird gerade mir schon nichts blödes passieren) oder ich lasse es gar nicht soweit kommen (auch wenn @whaco das dann paranoid nennt). Die Tür nicht zu öffnen, wenn man nicht weiss wer davor steht und vor allem wenn man mit den Waffen umgeht (Putzen, Trockentraining, Reparatur etc.) ist eine Absicherung die praktisch nichts kostet und im Ernstfall viel Nerven und Geld spart - bzw. das Hobby retten kann.
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Fragt sich halt, ob man Glückspieler ist und sich auf den "Regelfall" verlassen möchte. War da nicht mal die Geschichte (NRW?) mit dem Wiederlader und den herumstehenden Munitions-Dummys (Hülse plus Geschoss, aber ohne Zündhütchen und ohne Pulver) die nach der Kontrolle zu einer Unzuverlässigkeit mit der Vorgabe alle Waffen abzugeben geführt haben?! Nach dem gesunden Menschenverstand wäre das kein Problem. Solche Dummys zum Einstellen der Matrizen können eigentlich problemlos auf dem Wiederladetisch herumstehen. Ausser natürlich ein Kontrolleur sieht die und anstatt mit gesundem Menschenverstand nachzufragen, geht dieser dann und leitet ein Unzuverlässigkeitsverfahren wegen "unsachgemässem Umgang mit Munition" ein. Dann noch ein Richter dem es am gesunden Menschenverstand auch mangelt und schon ist der WBK Inhaber ein Ex-WBK-Inhaber.
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Ja. Aber die staatlichen Institutionen erzwingen durch wirklichkeitfremde Gesetzgebung gepaart mit einzelnen völlig geisteskranken Behördenmitarbeitern und Richtern, die diesen Wahnsinn in der Umsetzung noch weiter pervertieren, geradezu solche Vorsichtsmassnahmen. Wer diese nicht umsetzt kann Glück haben, oder aber den "Lottogewinn" ziehen und alles verlieren.
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Naja, aber Tür nicht einfach öffnen wenn man nicht weiss wer davor steht, ist als WBK Inhaber immer eine gute Idee. Erst mal ein Lagebild verschaffen und dann handeln ist besonders als Waffenbesitzer geboten.
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Transport von Waffen und Magazinen durch Ausländer in Deutschland
tuersteher antwortete auf Sonntag's Thema in Waffenrecht
Genau das ist ein interessanter Punkt - die Durchfahrt ist nicht einheitlich geregelt. Anstatt hier ihren Job zu machen und Regelungen zum Verkehr mit Waffen zwischen den Staaten zu harmonisieren, wurden in der EU blödsinnige Regelungen zur Pseudo-Inneren-Sicherheit in eine Feuerwaffenrichtlinie gekippt. Das Feigenblatt Feuerwaffenpass deckt nur wenige sehr spezielle Fälle ab. Genau dieser Bereich wäre der tatsächliche Aufgabenbereich der EU gewesen und nicht, den Ländern vorzuschreiben, wie sie Magazine zu regulieren haben. -
Aufbewahrung von freien Waffen (als WBK-Inhaber)
tuersteher antwortete auf mwe's Thema in Frei ab 18
Der Witz ist, auch wenn man sich an die Gesetze hält kann es üble Konsequenzen geben, weil die Gesetze von sogenannten "Richtern" so hingebogten werden wie sie es gerade wollen. Die Gesetze an sich sind schon unsinnig genug, aber dass einzelne Richter meinen, noch eins draufsetzen zu müssen ist ein Desaster.