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tuersteher

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Alle Inhalte von tuersteher

  1. Na dann dürfen wir uns ja auf die CDU nach den Neuwahlen freuen. Denn immerhin steht die fest wie eine Mauer an der Seite ihrer stalinistisch grünen Brüder*innen. Es wollte übrigens immer noch keiner dagegen halten, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre die nächste Verschärfung des Waffengesetzes kommt - diese mal durch/mit der CDU.
  2. D.h. dann sinngemäss das Schiessen mit Wechselsystemen ist nicht explizit erlaubt, wäre also verboten.
  3. Das sind keine Fundstellen, die Aussagen dass man den Schalldämpfer nicht auf anderen Waffen nutzen darf. Sie dienen lediglich Deiner Vermutung - die ich im übrigen durchaus teile - dass die Behörden jedem, der einen F-Schalldämpfer auf einer EWB Waffe nutzt, einen Strick daraus drehen werden. Allerdings nicht, weil das so explizit im Gesetz steht, sondern weil sie das einfach so wollen.
  4. Wie lautet das Aktenzeichen der Klage vor dem BVerfG?
  5. Die ganze Regulierung von Blechbüchsen mit Gewinde und Loch ist unsinnige übergriffige Bürokratie. Vor allem da jeder Erwachsene JEDEN Schalldämpfer einfach so kaufen kann, sobal der Hersteller sich bequemt ein F im Fünfeck draufzudrucken (oder für die Tüpfelscheisser: Eine entsprechende Zweckbestimmung anzugeben). Nachtrag: Ich habe gerade nochmal das Waffengesetz durchforstet und auf die Schnelle nichts gefunden, was die Nutzung eines solchen "F-Schalldämpfers" auf einer beliebigen Waffe rechtlich verhindern würde. Sollte jemand gegenteiliges behaupten wollen, dann bitte ich um die entsprechende Fundstelle. Ich würde diese Verwendung allerdings mangels Vertrauen in die deutsche Rechtsstaatlichkeit trotzdem möglichst geheim bzw. in kleinem Kreis halten.
  6. Dass militärische Gewehre schon lange nicht mehr schwarz sind, kommt den Schwachköpfen aber nicht in den Sinn?!
  7. Ja, vor allem wenn die Verbotsfanatiker der Grünen, SPD, FDP und CDU das mal mitbekommen, dann werden Schalldämpfer pflicht. Aus Stahl und Titan sind es jedoch weiterhin sportlich verboten und die Dämpfleistung darf maximal 20dB betragen, sonst sind sie ebenfalls für Sportschützen verboten. Also maximal übergriffige Schikane.
  8. Daher gibt es nur zwei Punkte im Waffengesetz, die es in einer FDGO überhaupt geben dürfte: Zuverlässigkeit und Einzelverbote für Gewalttäter. Die anderen kann es zwar auch geben, ist aber dann halt keine FDGO mehr.
  9. Oder einen passenden F Schalldämpfer, der sich nur durch eben diesen Aufdruck vom KK Dämpfer unterscheidet.
  10. This! Ich würde sagen, damit repräsentieren sie sehr gut die schätzungsweise 95% der Schützen, die auch vor der kürzlich erfolgten Verschärfung wieder in Duldungsstarre verfallen sind. Man könnte auch sagen, wer solche Schützenkameraden hat braucht keine Feinde mehr!
  11. War das eine Hausdurchsuchung, oder warum haben die Kontrolleure den Luftgewehr Koffer inspiziert?
  12. Schon gelesen, dass es bei dem abgelehnten Fall um die - in Baden-Würrtemberg auch nach Landesgetz unrechtmässigen - Kosten für Aufbewahrungskontrollen (ohne Beanstandung) geht?! Nebenbei ist Dir doch der "Wille des Gesetzgebers" angeblich immer ganz wichtig: Dein Gesetzgeber hat damals im Gesetzgebungsverfahren versprochen, dass die Kontrollen für die Betroffenen kostenfrei seien. Naja, anscheinend ist dieser Wille manchmal dann doch nicht so wichtig.
  13. Im falle der Ablehnung wollte der Waffenbesitzer gegen die Kosten der Aufbewahrungskontrollen vorgehen. Bzw. der Verband sollte ein entsprechendes Vorgehen unterstützen.
  14. Die beiden Verbände, bei denen ich zwangsweise Mitglied bin, weisen auf ihre diverse Anforderungen hin, die aber leider teilweise über den Forderungen des Waffengesetzes liegen. Von einer Hilfe der Landesverbände, die Behörden auf die vom Waffengesetz notwendigen Forderungen zu begrenzen, habe ich noch nie etwas gehört. Theoretisch soll es im GSVBW/BDS einen Rechtschutz für Mitglieder geben - ich kenne aber nur eine Ablehnung. Einen Fall wo der Verband einem Schützen wirklich geholfen hätte kenne ich nicht.
  15. Ein Gesetz müsste in einer FDGO zuerst einmal notwendig, und im zweiten Schritt auch zielführend sein. Das ist beim Bedürfnis im Speziellen und beim Waffengesetz im Allgemeinen schon mal nicht der Fall. Da kann man auch totalitäre Phrasen dreschen wie man will und sich beliebig um den Kern der Sache herumdrücken. Das Bedürfnis erfüllt - im Gegensatz zur Zuverlässigkeit - keinen in einer FDGO auch nur Ansatzweise aktzeptablen und begründbaren Zweck. Das hasst Du gerade mit den Zitaten eindrucksvoll belegt: Viel Meinung und Ideologie und Null nachvollziehbare Begründung oder gar logische Ableitung. Wie in Deinem restlichen Beitrag liegst Du auch hier komplett daneben. Ich habe keine Überkontingentwaffen und müsste daher nicht mal sportliche Wettkämpfe schiessen. Ehrlich gesagt würden mir die übergriffigen Schikanen, die mit dem Überkontingent einhergehen, auch den Spass am Wettkampf komplett vermiesen. Warum ich mich für andere Waffenbesitzer / Messerebesitzer (Messer: noch ein Punkt der überhaupt nicht in die Systematik des Waffengesetzes passt, falls man darin überhaupt irgendeine Systematik sehen möchte) einsetze (und mich dafür dann auch noch blöd von der Seite aus anmachen lassen muss - ganz speziell von Typen, die für diese ganze Scheisse durch ihre Handlungen mitverantwortlich sind)? Manchmal frage ich mich das auch!
  16. Und sogar in Deinen Zitaten findet sich kein einziges mal der Hinweis auf die eigene Waffe. Wäre die eigene Waffe erwünscht gewesen hätte man diese Problemlos ins Gesetz schreiben können. Was soll es für einen Sinn und Zweck haben, Dinge explizit nicht in ein Gesetz zu schreiben, die man unbedingt geregelt haben möchte?! (Mal abgesehen davon, das der Bedürfnisquatsch nach der Systematik der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung insgesammt rechtswidrig ist, weil damit neben der reinen Schikane kein valides Ziel der FDGO erreicht wird - nur um mal die Systematik von Gesetzen zu bemühen)
  17. Die sind ganz offensichtlich unverbindlich. Ansonsten sollten die Waffenkontrollen kostenfrei erfolgen - die Praxis dürften die meisten hier kennen. Wenn ein völlig neuer Sachverhalt erfunden wird hat das nichts mehr mit irgendeiner Systematik zu tun. Das ist dann einfach eine völlig blödsinnige Erfindung. Genau. Da erfinden irgendwelche Richter einfach neue Sachverhalte, die absolut nichts mit dem Gesetz zu tun haben und das ist dann die neue Rechtslage. Wenn das so ist, dann brauchen wir keine Gesetze mehr, sondern irgend eine wichtige Person erfindet einfach willkürlich entsprechend seiner gerade aktuellen Ideologie neue Gesetze. Wenn Du das haben willst dürfte Nordkorea ein passender Ort für Dich sein - da geht das schon mal einen grossen Schritt in die von Dir herbeifabulierte Richtung. Wobei, wir sind ja gerade auf dem besten Weg dahin.
  18. § 14 Abs 5 Von einer eigenen Waffe bei Schießsportwettkämpfen steht da absolut nichts, das hat einer Deiner tollen Richtern erfunden. Was da steht ist exakt was ich oben beschrieben habe. Dazuerfinden kann man natürlich immer irgend etwas. Selbst bei Punkt 1. und 2. steht ein "oder". D.h. die Waffe wird lediglich zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt - sie ist laut diesem Gesetz nicht mal zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich. Ansonsten müsste am Ende von 1. nämlich ein "und" stehen.
  19. Nein, genau das erhalten sie in BW zumindest vom WSV und vom GSVBW gerade eben nicht. Diese beiden Verbände unterstützen hier die Position der Behörden (12/18 + Wettkämpfe mit jeder einzelnen Überkontingentwaffe) und nicht die des Gesetzes. Ansonsten würde für das fortlaufende Bedürfnis mit Überkontingent und weniger als 10 Jahren WBK nämlich gelten 4/6 mit irgendwelchen eigenen Waffen (§ 14 Abs 4 WaffG) in der jeweiligen Kategorie plus regelmässige Wettkämpfe (also z.B. einer pro Jahr ab Vereinsebene) mit irgendeiner Waffe (§ 14 Abs 5 WaffG). Nach 10 Jahren würden dann - laut Gesetz - regelmässige Wettkämpfe mit irgendeiner Waffe für das Überkontingent reichen. Das muss nicht mal eine eigene Waffe sein. Mehr gibt nämlich das Gesetz nicht her. In BW wollen aber die Behörden mehr, die Verbände spielen mit und die Richter mischen beim rechtswidrigen Spiel ebenfalls mit. Wenn Du meinst Du kannst hier Gesetze durchsetzen: Gerne. Ich warten schon auf Deine erfolgreiche Klage in BW. Ich denke viele viele Sportschützen werden es Dir danken. Oder willst Du weiter nur Theorien wälzen und damit irgendwelche Sportschützen in die Enteignung treiben, weil die Praxis in BW anders aussieht?
  20. Auch das ist in BW (zumindest beim WSV und GSVBW) anders: Dort werden die Gesetze auch vom Verband nochmal gegenüber der tatsächlichen Rechtslage verschärft. Da kann man locker über "seine Rechte wahrnehmen" schwadronieren. Das ist dann eben nur blanke Theorie. Die Praxis sieht dann anders aus. So wie eben auch die Gesetze, der Anspruch auf einen gesetzlichen Richter etc. blanke Theorie von irgendwelchen Rechtstheoretikern sind, während die Praxis ganz anders aussieht.
  21. Das hindert einige Behörden in BW jedoch nicht daran, 12/18 + Wettkampfteilnahme mit jeder Überkontingentwaffe und VRF (erfolgreich) zu fordern. Bei mir im Verein wurden bei einige ältere Schützen deshalb ein Teil ihrer Waffen "enteignet" (d.h. die Fristen und Modalitäten/Drohungen vom Amt waren derart einschränkend, dass die betroffenen Schützenkamerade ihre Waffen lieber ersatzlos abgegeben haben bzw. dem Verein geschenkt haben, bevor sie alles verlieren). Die wenigsten der Betroffenen trauen sich nach den bisherigen Erfahrungen mit Gerichten in BW (Motto durch den MP vorgegeben: Bestrafe - ungerechfertigt - einen, erziehe Hunderte) hier noch eine Klage zu. Und wenn dann das Gericht von anfang an klarstellt, dass die Klage aussichtlos ist und fallen lässt dass auch die Zuverlässigkeit auf dem Spiel steht, dann knicken die wenigen restlichen Sportschützen eben auch noch ein. Das mag alles kriminell, illegal und ungesetzlich von Behörden und Richtern sein, aber so sieht nunmal die Realität in BW aus.
  22. Ja, dann mach mal. Ich denke alle Waffenbesitzer wären erfreut, wenn Du es schaffen würdest, dass sich Behörden und Gerichte endlich mal an die Gesetze halten. Diejenigen die es bisher versucht haben sind gescheitert.
  23. Frag mal selbst nach! Ich habe keine befriedigende Antwort bekommen, ausser dass die Politiker und das IM BW ihre Position durch das Gesetz begründet sehen. Den von mir vorgelegten Gesetzestext haben die CDUler gekonnt ignoriert und haben auf ihrer Position bestanden. Auf mein Insistieren hin wurde ich behandelt als wäre ich zu blöd, (Gesetzes)Texte in deutscher Sprache zu lesen und zu verstehen. Wie willst Du Dich mit Politikern, Behörden und Richtern auseinandersetzen, die Recht haben weil sie einfach in ihrer "göttlichen Position" immer recht haben?! Das ist wie beim Papst. Der hat auch immer recht, selbst wenn er nicht recht hat.
  24. VRF speziell nur in BW. Generelle Regelungen die so nicht im WaffG stehen hat man in diversen Bundesländern "erfunden". Beispielsweise die Notwendigkeit mit der Überkontingentwaffe regelmässig plus Wettkämpfe zu schiessen. So eine Regelung gibt es im Waffengesetz auch nicht. Genausowenig wie die Überkontingentregel für VRF.
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