tuersteher
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Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Das die Behörden und Gerichte das nicht aktzeptieren werden - da gebe ich Dir recht. Vollkommen zurecht stelle ich aber in Frage! Aus meiner Sicht ist das ungerechtfertigt, weil diese Stellen dabei einfachste Tatsachen ignorieren. Erst mal muss man die Rechtslage klären und die ist, dass ""Schiesssport betreiben" gefordert wird. Wer, wenn nicht die Verbände, wäre besser geeignet hier eine Definition im Sinne ihrer Mitglieder / der Sportschützen bereitzustellen und diese dann auch gegenüber den Behörden/Gerichten zu vertreten?! Stattdessen gehen sie den Mitgliedern mit neu erfundenen Regelungen auf die Nerven die - ähnlich der diversen gesetzlichen Regeln - nicht dem eigentlichen Ziel dienen und daher als reine bürokratische Schikane betrachtet werden müssen. Schon die Unterschiede zwischen den einzelnen LV bzw. den einzelnen Verbänden zeigen klar, dass diese Regeln keinsewegs so zwingend und "alternativlos" sind, wie man einigen Leuten hier anscheinend per Konditionierung eingehämmert hat. Und diese Änderung können die Verbände ganz alleine vornehmen - eine Änderung der Rechtslage ist für die Umsetzung nämlich gar nicht erforderlich. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Aber ich verstehe immer mehr, warum das Waffengesetz so scheisse ist und man den Eindruck bekommt, die ausführenden Akteure wären weitab von dem was man bei einem normalen Menschen erwartet: Es ist so, weil IHR das so wollt! -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Auf Deine Argumentation, warum Trockentraining KEIN Betreiben des Schiesssports - also kein Training - sein soll bin ich gespannt! Die logische Schlussfolgerung wäre dann Deiner Meinung nach sicher auch, das Trockentraining mit der Waffe verboten ist, weil des ja nicht dem vom Bedürfnis umfassten Zweck dient?! Sehr Man könnte meinen gerade wir sind hier bei einem Antifanten-Treffen oder einer Versammlung der Grünen. -
Ludwigshafen: Waffen Zickgraf macht den Laden zu!
tuersteher antwortete auf Traugott's Thema in Allgemein
Das ist aber nicht der Fall. Es gibt in DE keine Sippenhaft. Nicht mal der Ehepartner haftet in so einem Fall. Im übrigen weiss ich aus eigener Erfahrung als Gläubiger, dass man problemlos als voll haftender Inhaber die Firma in die Insolvenz fahren kann, dann die Privat(!)insolvenz beantragt, 7 Jahre lang bei der Verwandtschaft lebt (die die Immobilien besitzen) und keinen Versuch macht auch nur einen Cent zurückzuzahlen und nach 7 Jahren schuldenfrei ist und die geprellten Gläubiger auslachen kann. Ich habe damals der Schuldnerin sogar eine einfache Gartenarbeit angeboten, da ja der Schuldner rechtlich gesehen in der Wohlverhaltensphase (eigentlich) verpflichtet wäre, Anstrengungen zu unternehmen, die Gläubiger zumindest teilweise zu entschädigen. Die hat mir (bildlich gesprochen) den Stinkefinger gezeigt und das Gericht ebenfalls. Meinen begründeter Einspruch gegen die Restschuldbefreiung am Ende wurde vom Gericht ignoriert. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Und das ist kein Training? Ich verrate Dir jetzt ein ganz grosses Geheimnis: Man kann sogar trainieren, ohne einen einzigen Schuss auf die Scheibe abzugeben. Nennt sich Trockentraining und ist oft sogar effektiver, als stupide irgendein 40 Schussprogramm durchzuschiessen. Vor allem wenn man das oft (bis hin zu mehrmals täglich), dafür aber kurz (beispielsweise 5 Wiederholungen der Übung) macht. Warum sollte das nicht als Training (oder in anderen Worten Schiesssport betreiben) zählen? Das Gesetz sagt nicht darüber aus, dass bzw. wie laut es dabei Bumm machen muss. Also nur noch beurkundetea Betreiben unter notarieller Aufsicht? Weil sonst ist ein Nachweis ja wohl kaum gerichtsfest. Der ganze aktuelle Nachweis-Kindergarten lässt sich ohne Probleme fälschen, selbst wenn man den Schützen zwingen würde über jeden Termin eine 5-seitige Abhandlung zu schreiben und vom Verbandsvorstand abzeichnen zu lassen. Was soll dieser Blödsinn und warum verteidigt ihr so einen idiotischen Schwachsinn so vehement?! Nein, aber all das gehört zum Schiesssport betreiben und exakt dies fordert das WaffG: -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Wie schon geschrieben: Die Angabe einer Disziplin, von Ringzahlen, Seriennummern, eigenen Waffe etc. sichert überhaupt nichts ab. Oder glaubst Du, die Aufsicht bzw. der Standbetreiber steht daneben und überprüft diese ganzen Angaben?! Nebenbei darf sich der Schütze in manchen Fällen auch selbst beaufsichtigen, wenn er alleine auf dem Stand ist. Ich bleibe dabei, das ist absolut unvernünftig vom Verband und führt effektiv dazu, dass -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Neue zusätzliche Regeln festzulegen ist aber nicht ihre Aufgabe. Die Aufgabe der Verbände ist im WaffG klar definiert. Im übrigen: Wer bescheissen will, den hindert einer Seriennummer, eine Disziplin, eine Ringzahl, ein Text "dieser Termin wurde mit einer eigenen Waffe geschossen" etc. im Schiessbuch absolut nicht daran. Es ist aber bezeichnend, wenn der Verband seine eigenen Mitglieder als Betrüger betrachtet und auch so behandelt! -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ich führe ein Schiessbuch für alles, was ich mit meinen eigenen Waffen auf einem Schiessstand schiesse. Dort kommt dann die Waffe und das Kaliber rein. Da ich keine zwei gleichen Waffen habe, ist damit eine eindeutige Dokumentation vorhanden, mit der man die Bedingungen des WaffG erfüllen kann. Seriennnummern, irgendwelche Prosa von der eigenen Waffe, Disziplinen, Ringe etc. kommen dort nicht rein. Warum auch?! Ich überlege gerade noch, ob ich diese "Schiessbuch-Folklore" nach 10 Jahren weiterführen soll - denn, benötigt wird sie bei mir danach laut Gesetz nicht mehr. Und wenn ein Verband das dann trotzdem will, dann kann er mich ... -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Die alte Leier. Das macht man mit einer Bescheinigung des Verbands. Und der muss nach dem Gesetz kein Schiessbuch fordern. Alle anderen Formen der Bestätigung reichen auch. Der Verband kann natürlich auch alle möglichen Dinge bis hin zum Erstgeborenen fordern. Ist aber keine gesetzliche Anforderung. Die Frage bleibt, was man von einem Verband halten soll, der eigentlich die Interessen seiner Mitglieder verreten soll, tatsächlich aber ohne Not Regelungen erstellt, welche den Mitarbeitern und Schützen zusätzliche Arbeit aus Auge drückt und die Mitglieder mit noch mehr unnötigen bürokratischen Regelungen erstickt, als es das Waffengesetz sowieso schon vorsieht. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Erstens nein, weil die WaffVwV nur für die Verwaltung bindend ist. Zweitens hast Du selbst zitiert: Es wird wohl kaum einer bestreiten wollen, dass für ambitionierte Schützen auch das Trockentraining zum schiesssportlichen Training ghört. Damit müssten logischerweise auch solche Termine zwingend Eingang in die vom WaffG geforderte Trainingstätigkeit finden. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Im Prinzip wäre es auch ausreichend, wenn Du im auf dem selben Stand bist und Dir jemand (Aufsicht / Vorstand) 8 regelmässige Termine pro Kategorie mit der eigenen Waffe für die letzten 2 Jahre bestätigt. Damit wäre dem Gesetz genüge getan. Man kann natürlich auch die Schiesstermine unter notarieller Aufsicht ausüben, eine Urkunde ausfertigen lassen und diese dann von einem Gericht beglaubigen lassen falls man es gerne mit etwas mehr Bürokratie hätte. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Es gibt keine gesetzliche Anforderung für ein Schiessbuch! Aber es könnte die Nachweise vereinfachen, wenn die Verbände sich an die gesetzlich geforderten Informationen halten würden anstatt hier eine neue überbordende Bürokratie zu erfinden. Die geforderten Angaben sind klar (§ 14 Abs 4 WaffG): Also nur und ausschliesslich 4/6 mit einer eigenen Waffe jeweils für KW/LW. Nicht mehr! Nicht im eigenen Verein, nicht pro Verband, nicht auf dem vereinseigenen Schiessstand, keine bestimmte Disziplin, kein Ringzahl, kein bestimmtest Kaliber! Und auch kein Schiessbuch - das macht es nur in der Praxis etwas einfacher. Aber jeder andere Nachweis würde auch funktionieren (Kladde etc.). -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Genau so ist es gesetzlich gefordert. Wenn Du dann noch angibst, dass alle Einträge mit eigenen Waffen geschossen wurden und Du nur jeweils eine P210 / P226 hast, dann ist das sogar eindeutig. Das wäre für die 4/6 zwar nicht notwendig, aber mancher möchte damit vielleicht auch die "Überkontingent"-Termine nachweisen. Ich schreibe als Kür trotzdem noch das Kaliber zu meinen Einträgen, da ich für diverse Waffen Wechselsysteme habe und ich für mich(!!!) dokumentieren möchte, was ich da geschossen habe. Für den Nachweis wäre das aber nicht erforderlich. -
Die waren nie auf irgendeiner WBK. Damit wurden nur diejenigen enteignet (gab es da nicht mal einen Art 14 im GG?), die diese freiwillig abgegeben haben. Ich habe jetzt keine Zahlen im Kopf, wieviele davon verkauft wurden und wieviele abgegeben wurden. Ich würde aber darauf wetten, dass praktisch kaum welche davon abgegeben wurden. Diese willkürliche Anlassgesetzgebung hat jetzt wieder mal nur die Anzahl der Waffen auf schwarze WBK (sinnlos) erhöht. Man könnte die Nicht-Abgabe dieser Waffen auch durchaus als Notwehr gemäss Art 20 GG einstufen.
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Wobei das bei Waffen auf der gelben WBK praktisch keiner merken dürfte, wenn dort aufgrund einer entfallenen Disziplin plötzlich kein Bedürfnis mehr da ist. Es ist aber nicht ganz unmöglich, dass ein "schlauer" Behördenmitarbeiter das bemerkt und dann den Besitzer auffordert diese Waffe abzugeben (was faktisch einer Enteignung gleichkommt). Das wäre dann sowas wie der negative 6er im Lotto für den Waffenbesitzer. Ist aber sehr sehr unwahrscheinlich. Wenn schon kein Sportschütze alle möglichen Disziplinen im Detail kennt, dürfte ein Behördenmitarbeiter diese noch viel weniger im Detail kennen und verstehen.
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Pragmatischer Ansatz: Kauf einer Waffe mit 7,5J und F im Fünfeck (Erwerb rechtlich - faktisch - verboten, aber real erlaubt). Umbau der Waffe auf volle Leistung im Ausland oder auf dem Schiessstand (Real - falls man fragt - verboten, aber rechtlich erlaubt).
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Ah, wieder die "beliebte" Täter / Opfer umkehr.
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Da bin ich absolut bei Dir. Ausserdem sollten Exekutive und Judikative ganz dringend aufhören, eigene Gesetze zu erfinden.
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§14 Abs 3 ist für diesen fall nicht relevant weil das Bedürfnis nach Abs 6 eben nicht "durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft" gemacht wird. In Abs 6 steht nur drin, dass der Sportschütze "dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Absatz 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen" muss.
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Deshalb habe ich nach einer Fundstelle im Gesetz gefragt. Richter erfinden in diesem Rechtsbereich einfach zu viele eigenen Gesetze. Das ist dann im zweiten Schritt interessant, um zu wissen auf was man neben der Theorie (also dem Gesetz) in der Praxis achten muss. Leider hat beides wenig miteinander zu tun.
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Meinst Du den folgenden Teil: Damit würden die Sportschützen im Ausland immer illegal schiessen und jeder der sich im Ausland mit seinen in DE gekauften Waffen sportlich betätigt wäre direkt als unzuverlässig anzusehen und sollte konsequenterweise auch sofort die WBKs entzogen bekommen. Andererseits ist das nur die WaffVwV und die widerspricht nunmal erstens öfters dem Gesetz und bindet zweitens nur die Verwaltung.
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Und weil das Waffengesetz kompliziert ist und ich das so im WaffG (§ 14 Abs 6)) gerade nicht gefunden habe: Hast Du dafür eine Fundestelle im WaffG.
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In Deutschland? Oder kann der Sport auch in der EU (Harmonisierung!) oder gar irgendwo auf der Welt ausgeübt werden?! Ich denke da auch beispielsweise an (GK) PRS - sind das noch Sportschützen, da der Sport dort praktisch nur im Ausland ausgeübt werden kann?!
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Die dazu herangezogenen Gesetze mit dem Vorwurf der Belästigung bzw. Störung der öffentlichen Ordnung können aber logischerweise gar nicht rechtsstaatlich korrekt für völlig legale Tatbestände wie die Waffenreinigung im eigenen Garten etc. herangezogen werden. Diese Parapgraphen dienen dann nur noch als Feigenblatt, um gegenüber dummen oder gleichgültigen Menschen einen rechtsstaatlichen Schein zu wahren und diesen "Futter" zum nachplappern zu liefern. Das sieht man bei manchen Forenmitgliedern ja auch hier immer wieder, wenn diese auf die Gesetze scheissen und dafür hirnlos irgendwelche rechtswidrigen Gerichtsurteile zitieren ohne diese zu hinterfragen.
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Und auf den letzten Satz bezieht sich meine Frage. Ist das waffenrechtlich so?! Wenn ich ausserhalb meines eigenen Besitzes bin, dann ist das definitiv nicht der Fall. Dann führe ich nämlich die Waffe. Und damit gilt dann klar § 12 (3) 1. WaffG: D.h. mit der Waffe im Holster "patrouillieren" bei einem Bekannten, in irgendeinem Geschäft oder auf dem Schiessstand ist den meisten Waffenbesitzern nicht erlaubt, weil es das Bedürfnis nicht hergibt. Das sehe ich aktuell auch so (ausser es findet sich noch eine entsprechende Fundstelle im Gesetz). Ich frage aber trotzdem - ist das rechtlich in Ordnung? Denn nur weil etwas in DE eventuell teilweise so gemacht wird, muss es rechtlich noch lange nicht in Ordnung sein. Das wäre dann die bereits öfters angesprochene Differenz zwischen einem Rechtsstaat und der Realität.