

tuersteher
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Ja, vor allem wenn die Verbotsfanatiker der Grünen, SPD, FDP und CDU das mal mitbekommen, dann werden Schalldämpfer pflicht. Aus Stahl und Titan sind es jedoch weiterhin sportlich verboten und die Dämpfleistung darf maximal 20dB betragen, sonst sind sie ebenfalls für Sportschützen verboten. Also maximal übergriffige Schikane.
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Daher gibt es nur zwei Punkte im Waffengesetz, die es in einer FDGO überhaupt geben dürfte: Zuverlässigkeit und Einzelverbote für Gewalttäter. Die anderen kann es zwar auch geben, ist aber dann halt keine FDGO mehr.
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Oder einen passenden F Schalldämpfer, der sich nur durch eben diesen Aufdruck vom KK Dämpfer unterscheidet.
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This! Ich würde sagen, damit repräsentieren sie sehr gut die schätzungsweise 95% der Schützen, die auch vor der kürzlich erfolgten Verschärfung wieder in Duldungsstarre verfallen sind. Man könnte auch sagen, wer solche Schützenkameraden hat braucht keine Feinde mehr!
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War das eine Hausdurchsuchung, oder warum haben die Kontrolleure den Luftgewehr Koffer inspiziert?
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
LGebG BW -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Schon gelesen, dass es bei dem abgelehnten Fall um die - in Baden-Würrtemberg auch nach Landesgetz unrechtmässigen - Kosten für Aufbewahrungskontrollen (ohne Beanstandung) geht?! Nebenbei ist Dir doch der "Wille des Gesetzgebers" angeblich immer ganz wichtig: Dein Gesetzgeber hat damals im Gesetzgebungsverfahren versprochen, dass die Kontrollen für die Betroffenen kostenfrei seien. Naja, anscheinend ist dieser Wille manchmal dann doch nicht so wichtig. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Im falle der Ablehnung wollte der Waffenbesitzer gegen die Kosten der Aufbewahrungskontrollen vorgehen. Bzw. der Verband sollte ein entsprechendes Vorgehen unterstützen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die beiden Verbände, bei denen ich zwangsweise Mitglied bin, weisen auf ihre diverse Anforderungen hin, die aber leider teilweise über den Forderungen des Waffengesetzes liegen. Von einer Hilfe der Landesverbände, die Behörden auf die vom Waffengesetz notwendigen Forderungen zu begrenzen, habe ich noch nie etwas gehört. Theoretisch soll es im GSVBW/BDS einen Rechtschutz für Mitglieder geben - ich kenne aber nur eine Ablehnung. Einen Fall wo der Verband einem Schützen wirklich geholfen hätte kenne ich nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein Gesetz müsste in einer FDGO zuerst einmal notwendig, und im zweiten Schritt auch zielführend sein. Das ist beim Bedürfnis im Speziellen und beim Waffengesetz im Allgemeinen schon mal nicht der Fall. Da kann man auch totalitäre Phrasen dreschen wie man will und sich beliebig um den Kern der Sache herumdrücken. Das Bedürfnis erfüllt - im Gegensatz zur Zuverlässigkeit - keinen in einer FDGO auch nur Ansatzweise aktzeptablen und begründbaren Zweck. Das hasst Du gerade mit den Zitaten eindrucksvoll belegt: Viel Meinung und Ideologie und Null nachvollziehbare Begründung oder gar logische Ableitung. Wie in Deinem restlichen Beitrag liegst Du auch hier komplett daneben. Ich habe keine Überkontingentwaffen und müsste daher nicht mal sportliche Wettkämpfe schiessen. Ehrlich gesagt würden mir die übergriffigen Schikanen, die mit dem Überkontingent einhergehen, auch den Spass am Wettkampf komplett vermiesen. Warum ich mich für andere Waffenbesitzer / Messerebesitzer (Messer: noch ein Punkt der überhaupt nicht in die Systematik des Waffengesetzes passt, falls man darin überhaupt irgendeine Systematik sehen möchte) einsetze (und mich dafür dann auch noch blöd von der Seite aus anmachen lassen muss - ganz speziell von Typen, die für diese ganze Scheisse durch ihre Handlungen mitverantwortlich sind)? Manchmal frage ich mich das auch! -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Und sogar in Deinen Zitaten findet sich kein einziges mal der Hinweis auf die eigene Waffe. Wäre die eigene Waffe erwünscht gewesen hätte man diese Problemlos ins Gesetz schreiben können. Was soll es für einen Sinn und Zweck haben, Dinge explizit nicht in ein Gesetz zu schreiben, die man unbedingt geregelt haben möchte?! (Mal abgesehen davon, das der Bedürfnisquatsch nach der Systematik der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung insgesammt rechtswidrig ist, weil damit neben der reinen Schikane kein valides Ziel der FDGO erreicht wird - nur um mal die Systematik von Gesetzen zu bemühen) -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Die sind ganz offensichtlich unverbindlich. Ansonsten sollten die Waffenkontrollen kostenfrei erfolgen - die Praxis dürften die meisten hier kennen. Wenn ein völlig neuer Sachverhalt erfunden wird hat das nichts mehr mit irgendeiner Systematik zu tun. Das ist dann einfach eine völlig blödsinnige Erfindung. Genau. Da erfinden irgendwelche Richter einfach neue Sachverhalte, die absolut nichts mit dem Gesetz zu tun haben und das ist dann die neue Rechtslage. Wenn das so ist, dann brauchen wir keine Gesetze mehr, sondern irgend eine wichtige Person erfindet einfach willkürlich entsprechend seiner gerade aktuellen Ideologie neue Gesetze. Wenn Du das haben willst dürfte Nordkorea ein passender Ort für Dich sein - da geht das schon mal einen grossen Schritt in die von Dir herbeifabulierte Richtung. Wobei, wir sind ja gerade auf dem besten Weg dahin. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
§ 14 Abs 5 Von einer eigenen Waffe bei Schießsportwettkämpfen steht da absolut nichts, das hat einer Deiner tollen Richtern erfunden. Was da steht ist exakt was ich oben beschrieben habe. Dazuerfinden kann man natürlich immer irgend etwas. Selbst bei Punkt 1. und 2. steht ein "oder". D.h. die Waffe wird lediglich zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt - sie ist laut diesem Gesetz nicht mal zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich. Ansonsten müsste am Ende von 1. nämlich ein "und" stehen. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Nein, genau das erhalten sie in BW zumindest vom WSV und vom GSVBW gerade eben nicht. Diese beiden Verbände unterstützen hier die Position der Behörden (12/18 + Wettkämpfe mit jeder einzelnen Überkontingentwaffe) und nicht die des Gesetzes. Ansonsten würde für das fortlaufende Bedürfnis mit Überkontingent und weniger als 10 Jahren WBK nämlich gelten 4/6 mit irgendwelchen eigenen Waffen (§ 14 Abs 4 WaffG) in der jeweiligen Kategorie plus regelmässige Wettkämpfe (also z.B. einer pro Jahr ab Vereinsebene) mit irgendeiner Waffe (§ 14 Abs 5 WaffG). Nach 10 Jahren würden dann - laut Gesetz - regelmässige Wettkämpfe mit irgendeiner Waffe für das Überkontingent reichen. Das muss nicht mal eine eigene Waffe sein. Mehr gibt nämlich das Gesetz nicht her. In BW wollen aber die Behörden mehr, die Verbände spielen mit und die Richter mischen beim rechtswidrigen Spiel ebenfalls mit. Wenn Du meinst Du kannst hier Gesetze durchsetzen: Gerne. Ich warten schon auf Deine erfolgreiche Klage in BW. Ich denke viele viele Sportschützen werden es Dir danken. Oder willst Du weiter nur Theorien wälzen und damit irgendwelche Sportschützen in die Enteignung treiben, weil die Praxis in BW anders aussieht? -
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tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Auch das ist in BW (zumindest beim WSV und GSVBW) anders: Dort werden die Gesetze auch vom Verband nochmal gegenüber der tatsächlichen Rechtslage verschärft. Da kann man locker über "seine Rechte wahrnehmen" schwadronieren. Das ist dann eben nur blanke Theorie. Die Praxis sieht dann anders aus. So wie eben auch die Gesetze, der Anspruch auf einen gesetzlichen Richter etc. blanke Theorie von irgendwelchen Rechtstheoretikern sind, während die Praxis ganz anders aussieht. -
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tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das hindert einige Behörden in BW jedoch nicht daran, 12/18 + Wettkampfteilnahme mit jeder Überkontingentwaffe und VRF (erfolgreich) zu fordern. Bei mir im Verein wurden bei einige ältere Schützen deshalb ein Teil ihrer Waffen "enteignet" (d.h. die Fristen und Modalitäten/Drohungen vom Amt waren derart einschränkend, dass die betroffenen Schützenkamerade ihre Waffen lieber ersatzlos abgegeben haben bzw. dem Verein geschenkt haben, bevor sie alles verlieren). Die wenigsten der Betroffenen trauen sich nach den bisherigen Erfahrungen mit Gerichten in BW (Motto durch den MP vorgegeben: Bestrafe - ungerechfertigt - einen, erziehe Hunderte) hier noch eine Klage zu. Und wenn dann das Gericht von anfang an klarstellt, dass die Klage aussichtlos ist und fallen lässt dass auch die Zuverlässigkeit auf dem Spiel steht, dann knicken die wenigen restlichen Sportschützen eben auch noch ein. Das mag alles kriminell, illegal und ungesetzlich von Behörden und Richtern sein, aber so sieht nunmal die Realität in BW aus. -
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tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ja, dann mach mal. Ich denke alle Waffenbesitzer wären erfreut, wenn Du es schaffen würdest, dass sich Behörden und Gerichte endlich mal an die Gesetze halten. Diejenigen die es bisher versucht haben sind gescheitert. -
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tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Frag mal selbst nach! Ich habe keine befriedigende Antwort bekommen, ausser dass die Politiker und das IM BW ihre Position durch das Gesetz begründet sehen. Den von mir vorgelegten Gesetzestext haben die CDUler gekonnt ignoriert und haben auf ihrer Position bestanden. Auf mein Insistieren hin wurde ich behandelt als wäre ich zu blöd, (Gesetzes)Texte in deutscher Sprache zu lesen und zu verstehen. Wie willst Du Dich mit Politikern, Behörden und Richtern auseinandersetzen, die Recht haben weil sie einfach in ihrer "göttlichen Position" immer recht haben?! Das ist wie beim Papst. Der hat auch immer recht, selbst wenn er nicht recht hat. -
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tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
VRF speziell nur in BW. Generelle Regelungen die so nicht im WaffG stehen hat man in diversen Bundesländern "erfunden". Beispielsweise die Notwendigkeit mit der Überkontingentwaffe regelmässig plus Wettkämpfe zu schiessen. So eine Regelung gibt es im Waffengesetz auch nicht. Genausowenig wie die Überkontingentregel für VRF. -
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Das ist doch nicht nur in BW so. Es steht auch nicht im WaffG, dass für das fortlaufende Bedürfnis das Schiessen und Wettkämpfe mit exakt der Überkontingentwaffe erforderlich wäre. Das hat auch nur ein Richter frei erfunden. Im Waffengesetz steht dagegen etwas ganz anderes. Deshalb kann man als Sportschütze auch eine Überkontingentwaffe, mit der man 12/18 bzw. Wettkämpfe nicht erfüllt hat nach dem Überlassen praktisch sofort wieder erwerben, solange man 12/18 plus Wettkämpfe mit irgendeiner Waffe erfüllt hat. -
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tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Dann ist - nach meinen Gesprächen mit CDU Abgeordneten in BW - wohl die gesammte CDU Fraktion auf einer "Mission von grünen Gnaden". D.h. es gilt: Wer CDU wählt, wählt damit gleichzeitig eine grüne (also übergriffige, totalitäre und bürgerfeindliche) Politik! Das ist in Sigmaringen üblich. Ist mir dort auch schon passiert (nicht WaffG, sondern ZPO). Ich habe allerdings die Klage trotzdem nicht zurückgezogen - und natürlich verloren und alle Kosten getragen. -
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tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Hat es. Ich habe gerade nochmal nachgefragt - es gab allerdings kein Urteil, da der Schützenkamerad den Schwanz (zurecht!) eingezogen hat, nachdem ihm die Verwaltungsrichter in Sigmaringen angedroht hatten, dass er den "für sie absolut klaren" Fall sowieso verlieren werde. Er hat dann die VRF eingelagert und kurze Zeit später (nach einem Umzug in einern anderen Landkreis) wieder erworben, da er 12/18 mit irgendeiner Waffe (und sogar Wettkämpfe) locker erfüllen konnte. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Aus dem CDU geführten IM BW! -
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tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Richtig! Daher spare ich mir diesen Unsinn auch und lebe damit, dass ich - wie jeder mit Jagdschein/WBK - notfalls den Lotto"gewinn" abräume und enteignet werde, obwohl ich nicht mal gegen dieses schwachsinnige Waffengesetz verstossen habe. Einfach weil irgendwelches kriminelles Gesocks, nur weil es sich "Sachbearbeiter" oder "Richter" schimpft, mich schikanieren will. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
tuersteher antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Beispiel BW: Laut IM, manchen Behörden und Gerichten gelten für das fortlaufende Bedürfnis bei Sportschützen bei der VRF die Überkontingentregeln - also jedes Jahr 12/18 und Wettkampfnachweis mit der jeweiligen VRF. Steht im WaffG genau wo? Ach ja und die offizielle Position der CDU Bundestagsabgeordneten wie auch der CDU Führung in BW ist, dass das vollkommen in Ordnung und richtig so ist. (Nur falls jemand in Betracht zieht demnächst die CDU zu wählen!)