tuersteher
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Welcher letzte Satz?! Falls die Verwendung gemeint war, § 12 Abs 4 WaffG. Durch § 13 Abs 9 ist jedoch besipieslweise das Schiessen im Wald mit einem erlaubnisfrei zu erwerbenden Schalldämpfer nicht möglich. Das geht dann nur auf dem Schiessstand oder unter den Ausnahmen in § 12 Abs 4 WaffG.
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Das Gesetz ist hier klar: Für erlaubnispflichtige Schalldämpfer gilt bei Jägern § 14 Abs 9: Bei Schalldämpfern die für Lufdruckwaffen bis 7,5J mit F bestimmt sind, gilt hingegen Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Abs 1.3: Also erlaubnispflichtig, wenn für F Waffen bestimmt, die vor dem 24. Juli 2025 zugelassen wurden. Ansonsten erlaubnisfrei zu erwerben und zu verwenden.
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Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Wenn Murks ein Argument wäre, dann gäbe es das aktuelle Waffengesetz in dieser Form erst gar nicht. Dieses Machwerk ist zu 99% reiner Murks! -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Würde ich nicht sagen. Vor einigen Jahren war die Sachbearbeiterin bei unserem DSB LV eine echte Grüne (sprich, die machte den Eindruck als habe sie eine hoplophobe Persönlichkeitsstörung) und teuer war es auch noch. Da hat man sich dann die Befürwortung lieber beim BDS LV geholt, sofern man dort auch Mitglied war. Also Konkurrenz schadet hier definitiv nicht. Wobei ich das explizit nicht als Lob für den BDS verstanden haben möchte. Auch den würde ich nicht als generell Mitglieder-/Schützenfreundlich einstufen. Auch dort haben die führenden Personen einen unerklärlichen Drang nach zusätzlichen Hürden für die Mitglieder - nur halt in anderen Bereichen. Muss man eben mehrere Mitgliedschaften haben/bezahlen. Dann kann man sich jeweils den Verband heraussuchen, der einem für das aktuelle Problem am wenigsten auf den Sack geht. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ist aber die Realität. Nettes Detail am Rande: Ich bin einer der wenigen Sportschützen im Kreis, die tatsächlich die verbandsführung anschreiben, mit Politikern rede, mich an Umfragen beteilige, diejenigen unterstütze die sich für Verbesserungen einsetzen und im Vorstand eines Vereins versuche den grössten Wahnsinn (z.B. neue Schützen müssen erst mal 1 Jahr lang Luftdruck schiessen) zumindest lokal in Grenzen zu halten. Dabei betrifft es mich selbst noch am geringsten, da ich auch noch Jäger bin, kein sportliches Überkontingent habe und ich im Ausland für Notfälle ein weitere Standbeine habe (falls es hier doch noch zum Grünen-Reich aka einer weiter verschärften Verbots-Autokratie kommt). -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ich vermute mal, das wird auch so bleiben. Bei uns in der Region sind die Stände meist im Besitz von DSB Vereinen, die fest in die örtlichen Vereinsstrukturen eingebunden sind. Änderungen an diesen Strukturen sind nicht einfach, weil Leute die da etwas ändern wollen, erst mal den ganzen Vorstand übernehmen müsste. Es wird also, wie bei diesen Vereinen aktuell auch schon, realistischerweise über eingebettete Untergruppen (BDS Gruppe, BDMP Gruppe, DSU Gruppe etc.) laufen. Ja, diese Mehrfachmitgliedschaft kostet Geld, aber dann holt man sich die Bescheinigungen dort, wo die Anforderungen eben nicht weit über den gesetzlich notwendigen Rahmen hinaus ausgedehnt werden (und somit auch teurer und zeitaufwendiger werden). Im Gegenteil birgt das die Gefahr, dass die Verbände weitere Verschärfungen über den Gesetzgeber fordern. Beispiel: Bei der aktuellen Evaluation wurden vom DSB weitere Verschärfungen zur Bedürfnispflicht und Kontrolle der Mitglieder inkl. Einblick in das Waffenregister gefordert. D.h. der Verband fordert effektiv mehr Aufwand für die Mitarbeiter der Verbandsführung, nur um die Mitglieder mit noch mehr unsinnigen bürokratischen Kontrollen überhäufen zu können! Es wäre zum lachen, wenn es nicht so traurig wäre! -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
So langsam erinnert mich die Diskussion an eine Diskussion die ich mal mit Vertretern der Zeugen Jehovas hatte. Die waren auch stark in ihrem Glauben, aber sehr schwach bezüglich logischer Schlussfolgerungen. Am Ende der Diskussion hatten sie sich dann mehrfach selbst widersprochen, wollten/konnten das aber nicht zugeben. Vielleicht sollten wir die Sportschützenverbände einfach als Religionsgemeinschaften betrachten - ihre Jünger scheinen zumindest einen unerschütterlichen festen Glauben, sowie die notwendige bedingungslose Nibelungentreue gegenüber ihren Führern zu besitzen. Und grundrechtlich wäre das auch von Vorteil (besonders Art 4 Abs 2 GG). -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Da alle Verbände bzw. LV etwas anderes machen und das alles angeblich "seit Jahrzenten im Gesetz steht" kann ja nur einer das angebliche "alles steht im Gesetz" korrekt erfüllen. Das heisst alle anderen Verbände/LV machen illegale gesetzeswidrige Sachen! Erstens bin ich weder der Thread-Starter und auch nicht der einzige Teilnehmer mit dieser Meinung. Zweitens habe ich bereits mehrfach auf die unterschiedliche Behandlung durch die Verbände/LV hingewiesen. D.h. nur einer kann hier richtig liegen und alle anderen müssten dann logischerweise die Anerkennung ihrer Mitglieder durch ihre illegale Handlung auf's Spiel setzen. Zusätzliche Preisfrage: Welcher Verband/LV erfüllt jetzt als einziger genau die rechtlichen Anfroderungen? Nur damit wir wissen welche anderen Verbände angeblich illegale Dinge machen. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Wenn tatsächlich alle ausser mir meinen, die praktische Umsetzung der Verbände wäre dann gäbe es diesen Thread und diese Disussion nicht! -
Ludwigshafen: Waffen Zickgraf macht den Laden zu!
tuersteher antwortete auf Traugott's Thema in Allgemein
Ist ja toll. Bei meinem Fall vor 2020 waren es wenigsten noch 7 Jahre. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Das die Behörden und Gerichte das nicht aktzeptieren werden - da gebe ich Dir recht. Vollkommen zurecht stelle ich aber in Frage! Aus meiner Sicht ist das ungerechtfertigt, weil diese Stellen dabei einfachste Tatsachen ignorieren. Erst mal muss man die Rechtslage klären und die ist, dass ""Schiesssport betreiben" gefordert wird. Wer, wenn nicht die Verbände, wäre besser geeignet hier eine Definition im Sinne ihrer Mitglieder / der Sportschützen bereitzustellen und diese dann auch gegenüber den Behörden/Gerichten zu vertreten?! Stattdessen gehen sie den Mitgliedern mit neu erfundenen Regelungen auf die Nerven die - ähnlich der diversen gesetzlichen Regeln - nicht dem eigentlichen Ziel dienen und daher als reine bürokratische Schikane betrachtet werden müssen. Schon die Unterschiede zwischen den einzelnen LV bzw. den einzelnen Verbänden zeigen klar, dass diese Regeln keinsewegs so zwingend und "alternativlos" sind, wie man einigen Leuten hier anscheinend per Konditionierung eingehämmert hat. Und diese Änderung können die Verbände ganz alleine vornehmen - eine Änderung der Rechtslage ist für die Umsetzung nämlich gar nicht erforderlich. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Aber ich verstehe immer mehr, warum das Waffengesetz so scheisse ist und man den Eindruck bekommt, die ausführenden Akteure wären weitab von dem was man bei einem normalen Menschen erwartet: Es ist so, weil IHR das so wollt! -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Auf Deine Argumentation, warum Trockentraining KEIN Betreiben des Schiesssports - also kein Training - sein soll bin ich gespannt! Die logische Schlussfolgerung wäre dann Deiner Meinung nach sicher auch, das Trockentraining mit der Waffe verboten ist, weil des ja nicht dem vom Bedürfnis umfassten Zweck dient?! Sehr Man könnte meinen gerade wir sind hier bei einem Antifanten-Treffen oder einer Versammlung der Grünen. -
Ludwigshafen: Waffen Zickgraf macht den Laden zu!
tuersteher antwortete auf Traugott's Thema in Allgemein
Das ist aber nicht der Fall. Es gibt in DE keine Sippenhaft. Nicht mal der Ehepartner haftet in so einem Fall. Im übrigen weiss ich aus eigener Erfahrung als Gläubiger, dass man problemlos als voll haftender Inhaber die Firma in die Insolvenz fahren kann, dann die Privat(!)insolvenz beantragt, 7 Jahre lang bei der Verwandtschaft lebt (die die Immobilien besitzen) und keinen Versuch macht auch nur einen Cent zurückzuzahlen und nach 7 Jahren schuldenfrei ist und die geprellten Gläubiger auslachen kann. Ich habe damals der Schuldnerin sogar eine einfache Gartenarbeit angeboten, da ja der Schuldner rechtlich gesehen in der Wohlverhaltensphase (eigentlich) verpflichtet wäre, Anstrengungen zu unternehmen, die Gläubiger zumindest teilweise zu entschädigen. Die hat mir (bildlich gesprochen) den Stinkefinger gezeigt und das Gericht ebenfalls. Meinen begründeter Einspruch gegen die Restschuldbefreiung am Ende wurde vom Gericht ignoriert. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Und das ist kein Training? Ich verrate Dir jetzt ein ganz grosses Geheimnis: Man kann sogar trainieren, ohne einen einzigen Schuss auf die Scheibe abzugeben. Nennt sich Trockentraining und ist oft sogar effektiver, als stupide irgendein 40 Schussprogramm durchzuschiessen. Vor allem wenn man das oft (bis hin zu mehrmals täglich), dafür aber kurz (beispielsweise 5 Wiederholungen der Übung) macht. Warum sollte das nicht als Training (oder in anderen Worten Schiesssport betreiben) zählen? Das Gesetz sagt nicht darüber aus, dass bzw. wie laut es dabei Bumm machen muss. Also nur noch beurkundetea Betreiben unter notarieller Aufsicht? Weil sonst ist ein Nachweis ja wohl kaum gerichtsfest. Der ganze aktuelle Nachweis-Kindergarten lässt sich ohne Probleme fälschen, selbst wenn man den Schützen zwingen würde über jeden Termin eine 5-seitige Abhandlung zu schreiben und vom Verbandsvorstand abzeichnen zu lassen. Was soll dieser Blödsinn und warum verteidigt ihr so einen idiotischen Schwachsinn so vehement?! Nein, aber all das gehört zum Schiesssport betreiben und exakt dies fordert das WaffG: -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Wie schon geschrieben: Die Angabe einer Disziplin, von Ringzahlen, Seriennummern, eigenen Waffe etc. sichert überhaupt nichts ab. Oder glaubst Du, die Aufsicht bzw. der Standbetreiber steht daneben und überprüft diese ganzen Angaben?! Nebenbei darf sich der Schütze in manchen Fällen auch selbst beaufsichtigen, wenn er alleine auf dem Stand ist. Ich bleibe dabei, das ist absolut unvernünftig vom Verband und führt effektiv dazu, dass -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Neue zusätzliche Regeln festzulegen ist aber nicht ihre Aufgabe. Die Aufgabe der Verbände ist im WaffG klar definiert. Im übrigen: Wer bescheissen will, den hindert einer Seriennummer, eine Disziplin, eine Ringzahl, ein Text "dieser Termin wurde mit einer eigenen Waffe geschossen" etc. im Schiessbuch absolut nicht daran. Es ist aber bezeichnend, wenn der Verband seine eigenen Mitglieder als Betrüger betrachtet und auch so behandelt! -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Ich führe ein Schiessbuch für alles, was ich mit meinen eigenen Waffen auf einem Schiessstand schiesse. Dort kommt dann die Waffe und das Kaliber rein. Da ich keine zwei gleichen Waffen habe, ist damit eine eindeutige Dokumentation vorhanden, mit der man die Bedingungen des WaffG erfüllen kann. Seriennnummern, irgendwelche Prosa von der eigenen Waffe, Disziplinen, Ringe etc. kommen dort nicht rein. Warum auch?! Ich überlege gerade noch, ob ich diese "Schiessbuch-Folklore" nach 10 Jahren weiterführen soll - denn, benötigt wird sie bei mir danach laut Gesetz nicht mehr. Und wenn ein Verband das dann trotzdem will, dann kann er mich ... -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Die alte Leier. Das macht man mit einer Bescheinigung des Verbands. Und der muss nach dem Gesetz kein Schiessbuch fordern. Alle anderen Formen der Bestätigung reichen auch. Der Verband kann natürlich auch alle möglichen Dinge bis hin zum Erstgeborenen fordern. Ist aber keine gesetzliche Anforderung. Die Frage bleibt, was man von einem Verband halten soll, der eigentlich die Interessen seiner Mitglieder verreten soll, tatsächlich aber ohne Not Regelungen erstellt, welche den Mitarbeitern und Schützen zusätzliche Arbeit aus Auge drückt und die Mitglieder mit noch mehr unnötigen bürokratischen Regelungen erstickt, als es das Waffengesetz sowieso schon vorsieht. -
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tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Erstens nein, weil die WaffVwV nur für die Verwaltung bindend ist. Zweitens hast Du selbst zitiert: Es wird wohl kaum einer bestreiten wollen, dass für ambitionierte Schützen auch das Trockentraining zum schiesssportlichen Training ghört. Damit müssten logischerweise auch solche Termine zwingend Eingang in die vom WaffG geforderte Trainingstätigkeit finden. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Im Prinzip wäre es auch ausreichend, wenn Du im auf dem selben Stand bist und Dir jemand (Aufsicht / Vorstand) 8 regelmässige Termine pro Kategorie mit der eigenen Waffe für die letzten 2 Jahre bestätigt. Damit wäre dem Gesetz genüge getan. Man kann natürlich auch die Schiesstermine unter notarieller Aufsicht ausüben, eine Urkunde ausfertigen lassen und diese dann von einem Gericht beglaubigen lassen falls man es gerne mit etwas mehr Bürokratie hätte. -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Es gibt keine gesetzliche Anforderung für ein Schiessbuch! Aber es könnte die Nachweise vereinfachen, wenn die Verbände sich an die gesetzlich geforderten Informationen halten würden anstatt hier eine neue überbordende Bürokratie zu erfinden. Die geforderten Angaben sind klar (§ 14 Abs 4 WaffG): Also nur und ausschliesslich 4/6 mit einer eigenen Waffe jeweils für KW/LW. Nicht mehr! Nicht im eigenen Verein, nicht pro Verband, nicht auf dem vereinseigenen Schiessstand, keine bestimmte Disziplin, kein Ringzahl, kein bestimmtest Kaliber! Und auch kein Schiessbuch - das macht es nur in der Praxis etwas einfacher. Aber jeder andere Nachweis würde auch funktionieren (Kladde etc.). -
Nachweis Bedürfniserhalt (innerhalb des Grundkontingent) ab 01.01.2026
tuersteher antwortete auf Hypnodoc's Thema in Waffenrecht
Genau so ist es gesetzlich gefordert. Wenn Du dann noch angibst, dass alle Einträge mit eigenen Waffen geschossen wurden und Du nur jeweils eine P210 / P226 hast, dann ist das sogar eindeutig. Das wäre für die 4/6 zwar nicht notwendig, aber mancher möchte damit vielleicht auch die "Überkontingent"-Termine nachweisen. Ich schreibe als Kür trotzdem noch das Kaliber zu meinen Einträgen, da ich für diverse Waffen Wechselsysteme habe und ich für mich(!!!) dokumentieren möchte, was ich da geschossen habe. Für den Nachweis wäre das aber nicht erforderlich. -
Die waren nie auf irgendeiner WBK. Damit wurden nur diejenigen enteignet (gab es da nicht mal einen Art 14 im GG?), die diese freiwillig abgegeben haben. Ich habe jetzt keine Zahlen im Kopf, wieviele davon verkauft wurden und wieviele abgegeben wurden. Ich würde aber darauf wetten, dass praktisch kaum welche davon abgegeben wurden. Diese willkürliche Anlassgesetzgebung hat jetzt wieder mal nur die Anzahl der Waffen auf schwarze WBK (sinnlos) erhöht. Man könnte die Nicht-Abgabe dieser Waffen auch durchaus als Notwehr gemäss Art 20 GG einstufen.
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Wobei das bei Waffen auf der gelben WBK praktisch keiner merken dürfte, wenn dort aufgrund einer entfallenen Disziplin plötzlich kein Bedürfnis mehr da ist. Es ist aber nicht ganz unmöglich, dass ein "schlauer" Behördenmitarbeiter das bemerkt und dann den Besitzer auffordert diese Waffe abzugeben (was faktisch einer Enteignung gleichkommt). Das wäre dann sowas wie der negative 6er im Lotto für den Waffenbesitzer. Ist aber sehr sehr unwahrscheinlich. Wenn schon kein Sportschütze alle möglichen Disziplinen im Detail kennt, dürfte ein Behördenmitarbeiter diese noch viel weniger im Detail kennen und verstehen.