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Geschrieben (bearbeitet)

Was man alles wissen muß !

Würde mich glatt überfordern.

Meinst Du die Zahlen ? Nummern an den Waffen, oder auch über den Waffen sind doch äußerst unbequem, daran erinnert man sich doch nicht gerne.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb struve2005:

Bei einer Waffenkontrolle muss ich die Stellen der Nummern an den Waffen kennen?

Um was geht es hier eigentlich?

 

Abgesehen davon, der Eigentümer der Waffen sollte eigentlich schon wissen wo die Seriennummern sind. Wenn nicht, ist das aber bestimmt kein Unzuverlässigkeitsgrund. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Spinos59:

Am Lauf, Verschluss und Griffstück.

Na ja, gibt auch Waffen ohne Nummern, zumindest bei alten Stücken vor 1945.

Ich habe da ein paar wenige Kandidaten in meiner Sammlung, da ist auch nach intensiver Suche nirgendwo eine Serien-Nr. zu entdecken.

Sind dann in der WBK halt "ohne Nr." eingetragen.

Geschrieben

Das Problem habe bei jeder HU meines Autos. Die geben sich nicht mit der Plakette auf dem Armaturenbrett zufrieden sondern suchen nach der eingeschlagenen Nummer auf dem Längsholm unter dem Jeep. Was weiß ich, wo da die Nummer ist, ist doch deren Aufgabe.  

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb struve2005:

Bei einer Waffenkontrolle muss ich die Stellen der Nummern an den Waffen kennen?

 

Etwas ketzerisch könnte ich jetzt fragen:

Waffenkontrolle? Es geht doch wohl um eine Waffen-Aufbewahrungskontrolle...

 

- Duckundweg -

Geschrieben

Schon klar.

Woraus die "kezterische Nachfrage" nicht ganz ohne Hintergrund ist.

Es gibt nämlich auch die Auffassung, dass die Kontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG tatsächlich nur Ort und Behältnisse der Waffenaufbewahrung betreffen dürfe, nicht die Waffen (Waffen-/Nrn.-Abgleich) im Einzelnen.

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Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb karlyman:

...

Es gibt nämlich auch die Auffassung, dass die Kontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG tatsächlich nur Ort und Behältnisse der Waffenaufbewahrung betreffen dürfe, nicht die Waffen (Waffen-/Nrn.-Abgleich) im Einzelnen.

Sehe ich auch so. Ist ja schließlich eine Kontrolle der Behältnisse.

Für einen Abgleich einer Waffe kann man ja auch einen späteren Termin auf der Behörde vereinbaren, falls irgendwo Zweifel bei einer (!) gemeldeten Waffe bestehen (S-Nr., Beschriftung, Beschußzeichen, Kaliber, usw.).

Das Recht haben Sie auf jeden Fall.

 

Wenn ich 10 gemeldete Waffe besitze und alle 10 Stück im Schrank XY aufbewahrt werden, warum muß ich 10 Waffenbeschriftungen kontrollieren, wenn sich 10 Waffen im Schrank befinden.

Noch vor der "ersten Waffe" kann man zweifelsfrei erkennen, ob der Schrank "sicher" ist oder nicht.

 

Die Intention die restlichen Waffen zu kontrollieren ist doch ganz klar eine andere.

 

Als ich vor X-Jahren die sichere Aufbewahrung mit je 3 Fotos vom Tresor nachgewiesen habe (geschlossen, geöffnet, VDMA oder VDS-Plakette, ggf. plus Rechnung), hat doch auch keinen die S-Nr. und Beschriftung der Waffen interessiert.

 

 

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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Christian 555:

 Ist ja schließlich eine Kontrolle der Behältnisse.

Hallo Christian 555

 

so steht es im Gesetz.

Aber ein Richter hat mal wieder Gesetze gemacht und alle sagten: Gut so.

Und dass Beamte, vor allem auf der Waffenbehörde, wenig Ahnung vom Waffengesetz aber viel selbstherrliche Meinung besitzen und gerne mal rechtswidrige Bescheide erlassen, dies habe ich in letzter Zeit erfahren. Die Beamten bekommen, wenn der Bescheid von ihnen sehende Auges rechtswidrig war, keine Folgen zu spüren.

Erst eine Strafanzeige macht sie nachdenklich. Aber zur Begründung des rechtswidrigen Bescheides wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Zum Beispiel wird vom SB behauptet, der Rechtswidrige Bescheid wurde auf Veranlassung des LKA formuliert, der SB kann sich aber nicht an den Namen des LKA Beamten erinnern und schriftliches gibt es auch nicht. Er ist sich aber sicher, dass er nur auf Veranlassung des LKA gehandelt hat. Mal sehen, ob der Staatsanwalt die Sache verfolgt.

 

Steven

 

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Geschrieben

Bei einer Waffenkontrolle zuhause seitens der Waffenbehörde geht es immer

um die Waffen,Munition, die in der WBK stehen sowie deren Aufbewahrung.

Sollte etwas anderes gefunden werden bedarf es einen Überlassungsschein oder sonstige Nachweise.

 

Bei einer Waffenkontrolle hat man auch eine Mitwirkungspflicht (Zuverlässigkeit).

 

Und ja, man sollte schon wissen wo die Seriennummer der Waffe sind, da ihr als Waffenbesitzer

durch die Waffensachkunde, Sachkundig seid und somit Zuverlässig.

 

Am besten guckt euch mal dieses Video an, da wird es genauer erklärt

Waffenkontolle

Geschrieben

Ja klar, hat ja lang gedauert bis die Sachkunde angesprochen wurde. Natürlich wurde in meiner Sachkunde von jeder Waffe und jedem Exoten und jedem Einzelstück gelernt wo die Nummern sind. Und natürlich muss man das von seinen Waffen auch auswendig wissen und blind drauf zeigen können egal zu welcher Uhrzeit man gefragt wird da man sonst natürlich sofort unzuverlässig ist!

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Spinos59:

Bei einer Waffenkontrolle zuhause seitens der Waffenbehörde geht es immer...

 

 

Darum geht es. 

 

§ 36 WaffG

Abs. 1

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Abs. 3

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. ....

 

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Geschrieben
Am 16.1.2024 um 11:53 schrieb Christian 555:

Wenn ich 10 gemeldete Waffe besitze und alle 10 Stück im Schrank XY aufbewahrt werden, warum muß ich 10 Waffenbeschriftungen kontrollieren, wenn sich 10 Waffen im Schrank befinden.

Noch vor der "ersten Waffe" kann man zweifelsfrei erkennen, ob der Schrank "sicher" ist oder nicht

Du könntest in deinem Schrank ja 10 Softair deponiert haben und die echten sind mit deinen Kumpels grade in der Sparkasse

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Spinos59:

Und ja, man sollte schon wissen wo die Seriennummer der Waffe sind

Wenn du so viele Waffen hast wie @steven brauchst du aber ein echtes Elefantenhirn, um dir bei jeder einzelnen zu merken wo die Nummer steht 

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Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb sealord37:

Wenn du so viele Waffen hast wie @steven brauchst du aber ein echtes Elefantenhirn, um dir bei jeder einzelnen zu merken wo die Nummer steht 

Ist doch egal wie viele Waffen einer hat, alle haben Wesentliche Teile:

Lauf

Verschluss

Patronenlager ( Trommel vom Revolver)

Griffstück von Kurzwaffen.

Gehäuse: Bauteil, welches den Lauf, die Abzugsmechanik und den Verschluss aufnimmt.

Geschrieben (bearbeitet)

Und was sagt uns das? Es gibt Waffen die haben keine Seriennummer, es gibt Waffen die haben nur auf einem Teil eine Seriennummer, es gibt Waffen die haben auf mehreren Teilen eine Seriennummer. Aber das hast Du in Deiner Sachkunde sicher gelernt und auch welche Waffe wieviel Nummern hat und wo genau?

 

Ja, mit ein bißchen Erfahrung findet man die Nummer eigentlich recht schnell, auch beim zerlegen/reinigen/sonstiger Pflege wird man die sicherlich auch mal gesehen habe. Aber zu denken das jeder sachkundige wegen einen Wochenendelehrgang wissen muss was wo genau steht ist ein bißchen realitätsfern

Bearbeitet von BlackFly
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