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IGNORED

Waffenkontrolle


struve2005

Empfohlene Beiträge

vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Die WaffVwV ist aber kein Gesetz. Und bindet erst mal nur die Behörde.

 

Das ist richtig, eine Verwaltungsvorschrift hat zunächst mal "nur" Innenwirkung. 

 

Da sie jedoch das Ermessen der Behörde im dort geregelten Bereich auf Null reduziert, die Behörde also für ihr Handeln bindet...

entsteht durch die verpflichtend immer gleiche Verwaltungsausübung dann auch eine indirekte Bindungswirkung nach außen.   

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vor 12 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Bisweilen kommt aber der Verdacht auf, dass die so aufgestellt sind, dass damit kommunale Einnahmen optimiert werden......

Z.B. 1 Stunde Stau und 1 km nach Stauauflösung Radar(Falle)Kontrolle.

Ich weiß, wer ordentlich fährt braucht das nicht zu fürchten.:sla:

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In der die glaub vorgestern im Briefkasten war.

Im Vorwort stand glaub die erste Ausgabe des Jahres, wie genau die DWJ Ihre ausgaben allerdings zählt weiss ich nicht, kann auch nicht nachschauen weil sie auf Arbeit liegt und ich mir nicht sicher bin ob ich heute zur Arbeit gehen kann.

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vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Na das glaube ich nun nicht, aber so ein Stau scheint ein "gefundenes" Fressen zu sein, anstatt das Stauproblem zu lösen.

Auf unserem örtlichen Campus gibt es alle zig Wochen eine Party.

Natürlich wird dann rege auf der gut ausgebauten Straße mit 50er Begrenzung geblitzt.

Keine Party, kein Blitzer.

Kindergarten, Schule, Krankenhaus oder Altenheim ist auch nicht in der Nähe, ein Unfallschwerpunkt ist es auch nicht.

 

 

@BlackFly: Wird dann in der Februar-Ausgabe stehen.

Bearbeitet von Christian 555
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vor 8 Stunden schrieb uwewittenburg:

Na das glaube ich nun nicht, 

Ist einem  Freund vor kurzem bei den Froggies passiert. Erst anlaßlose Alkoholkontrolle. Nach dem blow job ohne Erfolg für Herrn Macron Gas gegeben (mit einem uralten untermotorisiserten überladenen Kleintransporter) und selbst das für hat die die mobile temporäre RadarFALLE nach wenigen 100 Metern gereicht. Würden unsere nie machen, bestimmt nicht.

Bearbeitet von Josef Maier
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Am 22.1.2024 um 15:32 schrieb WOF:

Weil das Amt das fordert? Also ich lese da:

Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen

und die Begründung möchte ich dann erst mal sehen.
Ganz abgesehen davon daß kaum eine Behörde den
erforderlichen Platz dafür hat...

:s82: Und wenn ich nicht genügend Taschen habe und/oder mein Stadtwagen zu klein ist und/oder ich ohne unakzeptable Risiken nur n Stücke pro Fahrt transportieren kann dann werden es eben mehrere Fahrten. 

 

Eine vernünftige Begründung kann ich mir nicht vorstellen. Eine SB hat wegen der Unordnung die angeblich der Vorgänger hinterlassen habe vorsichtig danach gefragt und war sehr froh über mein Gegenangebot, daß ich ihr jede einzelne Zeile in den Unterlagen aus dem Stegreif erklären würde (waren einige) statt ihr den Haufen Blech auf den Tisch zu kippen und grinsend daneben zu stehen.

 

 

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Am 20.1.2024 um 12:16 schrieb steven:

Ich habe selbst erlebt, wie eine Sachbearbeiterin bei der Waffenbehörde des Rhein-Kreis-Neuss 3 Minuten versucht hat, den Ladezustand eines Unterheblers auf dem Parkplatz der Polizeibehörde zu überprüfen. Sie gab auf. Der Besitzer zeigte ihr dann, wie ein UHL aufgeht. Es schauten zu viele Leute von Bürgersteig aus zu.

- Jemand ohne Sachkunde, eine Feuerwaffe in die Hand zu geben, noch dazu einem Fremden

- mit Feuerwaffe herum-hantieren, ohne den Ladezustand zu kennen

- ohne die Handhabung zu kennen

- ohne Kugelfang, in Nähe von potentiellen Opfern...

Ich würde BEIDEN die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkennen.

 

Mit Sicherheitsüberprüfung meinte ich nicht die Waffe, sondern die Behördenmitarbeiter. Unter den "Reichsbürgern" sind angeblich viele Behördenmitarbeiter. Und Angehörige von Kriminellen-Clans. Nur so am Rande, zur Klarstellung.

Bearbeitet von Zakharias
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