Zum Inhalt springen
IGNORED

aktuelle Lage, Alkohol als Sportschütze


low-ready

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb TTG:

 

Toll, da wäre ich heute gerne.

Wir feiern morgen unsere beiden 70. Geburtstage.

Es war schwer deutsche Lokalitäten zu finden wo man auch noch 94 jährige beherbergen kann.

Den Jacobi habe ich abgeschrieben, aber ich denke dass ich etwas anderes als Selters noch finden werde.

Mußten ins Land Brandenburg ausweichen. Früher konnte man noch für 100.- € ab 0.00 Uhr verlängern, heute ist ab 22.00 Uhr Pumpe, kein Personal.

Gestern zur Bank um Geld zur Barzahlung abzuholen. Auf allen Automaten Zettel: Keine Bargeldauszahlung möglich wegen Personalmangel bei den Werttransportern.

Hallo?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Auf allen Automaten Zettel: Keine Bargeldauszahlung möglich wegen Personalmangel bei den Werttransportern.

Oder so. 

 

Unserer Bank ist kürzlich der Automat abhanden gekommen, zumindest haben sie wohl eine Weile nach den Einzelteilen gesucht. Die haben aktuell das Problem mit dem Befüllen gar nicht. 

  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Kann ich nichts mit anfangen!

Habe immer voll gegossene Gläser gehaßt!

Frage bei dieser Gelegenheit in die Runde als bitte nur kurzen Exkurs, auch wenn es kein Alkohol ist:

 

Gibts das Mineralwasser San Pellegrino irgendwo in Supermärkten zu kaufen ? Ich sehe es immer nur ab und an in guten Restaurants und bislang wurde ich immer nur auf Großmärkte verwiesen, in die normalerweise nur Geschäftsleute reinkommen... Hm. Geschmacklich mit das beste Wasser überhaupt finde ich.

 

Gruß SBine

  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh, dankeschön ! Coole Seite.

 

Obwohl ich regelmäßig bei Kaufland und Rewe einkaufe sowie bei Angeboten auch beim Edeka, habe ich dort noch nie das Wasser gesehen.

 

Werde in dem Fall mir wohl erst mal eine neue Brille verschreiben lassen...

 

Herzliche Grüßle und allseits schönen 2. Advent !

 

SBine :wiederladen:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Gibts das Mineralwasser San Pellegrino irgendwo in Supermärkten zu kaufen ? Ich sehe es immer nur ab und an in guten Restaurants und bislang wurde ich immer nur auf Großmärkte verwiesen, in die normalerweise nur Geschäftsleute reinkommen... Hm. Geschmacklich mit das beste Wasser überhaupt finde ich.

Kaufe ich regelmäßig, aber kein Muss, von daher schaue ich noch einmal nach.

Es verschwindet so manches.

Schöne Feiertage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

So vor 2 Tagen im Netz gefunden. Vielleicht hat einer weitere Infos:

 

Update: Der Vorstand unseres Schützenvereins hat den Erhalt des Schreibens bestätigt.

So schnell kann alles weg sein!

Information der Schützenvereine des SSK 8

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

anhängend folgende Informationen aus der Gesamtvorstandssitzung:

Vor Kurzem meldete ein Gastschütze und ehemaliges Vereinsmitglied den Ordnungsbehörden, dass in Eibau beim Schießen Alkohol konsumiert wurde. Nach einem SEK-Einsatz verloren sechs Personen ihre WBK und die Waffen.

Die Gesamtvorstandsmitglieder werden angehalten, ihre Mitgliedsvereine zu sensibilisieren, dass beim Umgang mit Schusswaffen Alkohol verboten ist. Bitte beachten: auch der Transport einer Waffe vom Schießstand nach Hause ist ein Umgang, es gilt die 0-Promille-Grenze.

Ich empfehle, das Thema bei der Jahreshauptversammlung der Vereine anzusprechen.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb mikopo112:

So vor 2 Tagen im Netz gefunden. Vielleicht hat einer weitere Infos:

 

Update: Der Vorstand unseres Schützenvereins hat den Erhalt des Schreibens bestätigt.

So schnell kann alles weg sein!

Information der Schützenvereine des SSK 8

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

anhängend folgende Informationen aus der Gesamtvorstandssitzung:

Vor Kurzem meldete ein Gastschütze und ehemaliges Vereinsmitglied den Ordnungsbehörden, dass in Eibau beim Schießen Alkohol konsumiert wurde. Nach einem SEK-Einsatz verloren sechs Personen ihre WBK und die Waffen.

Die Gesamtvorstandsmitglieder werden angehalten, ihre Mitgliedsvereine zu sensibilisieren, dass beim Umgang mit Schusswaffen Alkohol verboten ist. Bitte beachten: auch der Transport einer Waffe vom Schießstand nach Hause ist ein Umgang, es gilt die 0-Promille-Grenze.

Ich empfehle, das Thema bei der Jahreshauptversammlung der Vereine anzusprechen.

 

 

Hörts halt zu saufen auf. 

  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

3 hours ago, Varminter said:

Hörts halt zu saufen auf. 

 

Naja....dann kannst Du (oder auch andere) mir sicher auch sagen wo bei "Bitte beachten: auch der Transport einer Waffe vom Schießstand nach Hause ist ein Umgang, es gilt die 0-Promille-Grenze. " der Hase im Pfeffer liegt bzw. warum da unbedingt die 0 Promille-Grenze gelten muss? Besonders wenn, ohne eine Schusswaffe im Koffer und der Koffer im Auto, die 0.5 bzw. 0.3 Promille-Grenze gilt?

Sorry, erinnert mich an schon öfter erlebtes, wo ein "zu viel an Sicherheit", dann unterm Strich zu "zu wenig Sicherheit" geführt hat, weil entweder dann manipuliert wurde oder sich dann um so gut wie alle Vorschriften keinen Kopf mehr gemacht wird oder es gar Gegenreaktionen auslöst. 

 

bj68

  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten schrieb BJ68:

 

Naja....dann kannst Du (oder auch andere) mir sicher auch sagen wo bei "Bitte beachten: auch der Transport einer Waffe vom Schießstand nach Hause ist ein Umgang, es gilt die 0-Promille-Grenze. " der Hase im Pfeffer liegt bzw. warum da unbedingt die 0 Promille-Grenze gelten muss? Besonders wenn, ohne eine Schusswaffe im Koffer und der Koffer im Auto, die 0.5 bzw. 0.3 Promille-Grenze gilt?

 

 

Wichtiger Punkt.

 

Klar ist - vor dem und während des Schießens konsequent 0,0 Promille.

 

Aber warum dies auch für den bloßen Pkw-Transport der Waffe im verschlossenen Behältnis nach dem Schießen gelten soll, während andererseits das Fahren im Pkw ohne Waffe (bei der ein 1500 kg schweres "Geschoss" schnell durch öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird) 0,5 Promille zugestanden werden - die  Logik erschließt sich mir auch nicht so richtig. Oder: dahinter scheint wenig Ratio zu stecken.

 

 

Bearbeitet von karlyman
  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist zumindest mal eine Behauptung.

 

Edit: Was ist so schwer daran zu akzeptieren, das das eine eine Tätigkeit ist und das andere eine andere Tätigkeit? Nur weil die beiden Dinge nicht trennscharf sind, also eine Schnittmenge besteht und gleichzeitig ausgeübt werden können, ist zu hinterfragen, warum man weiterhin beide Einschränkungen gleichzeitig erfüllen muss? Echt jetzt?

Bearbeitet von Thamiel
  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

18 minutes ago, Thamiel said:

ist zu hinterfragen, warum man weiterhin beide Einschränkungen gleichzeitig erfüllen muss? Echt jetzt?

 

Es ist zu hinterfragen, weil eine dahinter stehende Logik so schwer zu erkennen ist, dass es nach Willkür riecht, um jemandem die WBK zu lochen, und Willkür ist im Rechtstaat eigentlich unerwünscht.

 

Es ist ja nicht nur das Autofahren. Piloten, selbst Verkehrspiloten von Riesendingern, haben rechtlich gesehen eine Alkoholgrenze von 0,2‰ unter EU- und sogar 0,4‰ unter amerikanischen Regeln, obwohl die Amis mit Alkohol normal ziemlich puritanisch sind. (Fluglinien als Arbeitgeber können strengere Regeln haben, und ein Konsum um das nach der vorgeschriebenen Abkühlzeit als Restalkohol zu haben, wäre aus anderen Gründen wirklich nicht ratsam, aber diese Grenzen tun es rechtlich, ohne dass es Probleme damit gäbe.) Nun ist beim Autofahren eine sehr schnelle Reaktion auf undeutliche Signale wie Schemen einer Bewegung im peripheren Sehfeld gefragt, beim Fliegen eine Übung von Hand-Fuß-Augen-Koordination unter Täuschung des Gleichgewichtssinns und eine hohe Dichte kritischer Aufgaben.

 

Dagegen ist sicheres Sportschießen und erst recht sicherer Transport von als entladen bestätigten Waffen im Prinzip mit einigem intus möglich. Auch wenn es ausreichend viele nicht hinbekommen, dass eine Regel nötig wird, dürfte jedenfalls eine erhebliche Mehrheit der Schützen in der Lage sein, Cooper 1-4 selbst im erheblichen Rausch einzuhalten. Es gibt auch bei den Amis keine Probleme mit einem Limit für das verdeckte Tragen in der Öffentlichkeit von 0,8‰. Das Ding bleibt eben im Holster, und gut ist.

 

Da ist dann eine Anforderung wie "0 Promille", die als mathematisch exakt Null mit dem Leben unvereinbar ist, und die als 0.04‰ interpretiert auch durch den Konsum von Frühstücksbrötchen und Orangensaft erreicht werden kann, für eine im Prinzip ziemlich sichere und unkritische Tätigkeit schon bemerkenswert. Wenn man einem Piloten einer 747 schlimmstenfalls den Arbeitsvertrag kündigt, ihm aber nicht die Karte (oder in Europa, glaube ich, den Schein) locht, dann sollte man die Karte eines Sportschützen, der ein entladenes KK-Gewehr transportiert, wohl auch in Ruhe lassen. Alles andere wirkt danach, als ob es um willkürliches Lochen der Karte ginge.

  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

36 minutes ago, uwewittenburg said:

Warum hieß das vor langer Zeit eigentlich "Zielwasser"?:confused:

 

War wohl jedenfalls als Versuch der Vermeidung von Zittern nicht unüblich. In einem alten Handbuch der US Armee zum Pistolenschießen steht drin, dass es wohl wahr sei, dass manche sehr guten Schützen ihre besten Leistungen betrunken bringen, aber man solle doch besser gesund essen und ausreichend schlafen...

Bearbeitet von Proud NRA Member
  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Sigges:

Ich wüsste trotzdem gerne eine gesetzliche Grundlage (das Gerichtsurteil beim Jäger ist bekannt) für die 0 Promille-Grenze beim Umgang. Und dann auch nocn beim reinen Transport. 

OVG Münster, 20 A 2430/11, Rn 36f

Lese dir das mal durch, da beantwortet sich deine Frage.

 

Das OVG Münster bezieht sich hierbei auf eine Frage die das BVA im Fragenkatalog zur Waffensachkundeprüfunfg erlassen hat. In dieser Frage heist es sinngemäß dass es zu den Grundregeln beim Umgang mit Schusswaffen gehöre, nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel zu stehen.

Wenn ich ehrlich sein soll, für mich ist das in Ordnung Alkohol und Waffen passen neunmal nicht zusammen. Ob 0,0‰ jetzt ein lebensnaher Wert ist kann man darüber streiten, aber es ist konsequent und wenn jemand der Alkoholkonsum wichtiger ist als seine Waffen dann muss er sich halt für eines entscheiden entscheiden.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb uwewittenburg:

Der "Flachmann" war doch auch bei Jägern üblich und der war nicht für Tee bestimmt und wohl bei Frank & Monika auch bei der Jagdausrüstung angepriesen.

Aber das hat man sich wohl alles selbst "versaut" weil es übertrieben wurde.

 

Früher wurde über vieles der Mantel des Schweigens gelegt . Zum Glück 😄

 

Da hat der Dorfarzt die Schrote aus dem Hinterteil des Treibers ohne Worte und Krankenkassenkärtchen entfernt. 

 

Heute zückt doch sofort irgendein Umstehender das Handy und filmt. Anschließend dann im Internet zu sehen. 

 

 

  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.