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„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze bringen


heletz

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„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze erbringen (und somit die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten), wie heute das BayObLG mitteilt:


 

Zitat

 

„Die 18. Strafkammer des Landgerichts München I hatte ein amtsgerichtliches Urteil gegen den Aktivisten der rechtsradikalen Kleinstpartei „III. Weg“ Klaus A. wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sowie der Billigung von Straftaten bestätigt und ihn zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 € verurteilt.


Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte als damaliger Parteivorsitzender mit verantwortlich dafür, dass während des Bundestagswahlkampfs 2021 in Bayern insgesamt 20 Plakate der Kleinstpartei „III. Weg“ mit der großformatigen Aufschrift „Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit aufgehängt wurden.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen und korrigierte lediglich den Schuldspruch dahingehend, dass der Angeklagte wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit öffentlicher Aufforderung zu Straftaten schuldig gesprochen wird, ohne dass dies Auswirkungen auf den Rechtsfolgenausspruch hatte.“

 

 

Das erkennende Gericht weist auf folgendes hin:

 

Zitat

„Insbesondere komme eine Rechtfertigung der Tat durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht in Betracht. Die Meinungsfreiheit ist nicht vorbehaltlos gewährleistet, sondern finde ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die Vorschriften der §§ 111, 130 StGB gehören, auf die das Berufungsgericht sein Urteil gestützt habe. Zwar müssten diese wiederum im Rahmen einer Abwägung im Licht der Meinungsfreiheit ausgelegt werden. Die vom Gericht angewandten Strafgesetze dienten bei dem konkreten Plakat der Verhinderung von Straftaten, konkret der Tötung anderer Menschen. In Hinblick auf den überragenden Stellenwert des Schutzes menschlichen Lebens ergebe die Abwägung eindeutig, dass im Falle der Aufforderung zur Tötung von Menschen die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit des Angeklagten zurücktrete.“


https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerisches-oberstes-landesgericht/presse/2023/11.php

 

Wer Ohren hat zu hören ...

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vor 28 Minuten schrieb EkelAlfred:

Kann weg!

Jo

 

 

vor 56 Minuten schrieb heletz:

Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze erbringen

Man kann diese Grüne Bagasch ja noch so verachten und ihnen wegen mir Furunkel an den Hintern wünschen... 

Aber dass solche Plakate nicht gehen, sollte man auch ohne Gericht checken. Hat was mit Anstand und Erziehung zu tun. 

Die hätten sich also auch einfach ihr Urteil in der ersten Instanz übers Bett hängen können und es wäre auch gut gewesen... 

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vor 9 Minuten schrieb Mittelalter:

Jo

 

 

Man kann diese Grüne Bagasch ja noch so verachten und ihnen wegen mir Furunkel an den Hintern wünschen... 

Aber dass solche Plakate nicht gehen, sollte man auch ohne Gericht checken. Hat was mit Anstand und Erziehung zu tun. 

Die hätten sich also auch einfach ihr Urteil in der ersten Instanz übers Bett hängen können und es wäre auch gut gewesen... 

Stimmt 100%

 

allerdings habe ich schon Plakate von der Linken gesehen, die waren schlimmer (hat die eigentlich mal jemand angezeigt)? Alles extreme - ob links ob recht - kann weg

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Naja, an sich war das ja anders gedacht:

Grün ist auch die Farbe der seltsamen Kleinpartei "Der III. Weg", in Kaiserlautern sind sie mal mit brennenden grünen Rauchfackeln durch die Stadt gezogen.

 

Sah aber eher aus wie ein Haufen ziehender Lumpenbettler, begleitet vom lokalen Sozialhilfe-Adel denn ein Aufmarsch strammer Deutscher .......

 

Mit "Hängt die Grünen" sollte offiziell gemeint sein, dass die (eigenen) grünen Wahlplakate aufgehängt werden sollten ..... die Doppeldeutigkeit war natürlich gewollt.

 

Das war übrigens nicht das erste Urteil in dieser Sache. Hätte sich der Depp an die befohlene Sprachregelung gehalten wäre er wohl davon gekommen.

 

 

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23 hours ago, heletz said:

„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze erbringen (und somit die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten), wie heute das BayObLG mitteilt:


 

 

Das erkennende Gericht weist auf folgendes hin:

 


https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/bayerisches-oberstes-landesgericht/presse/2023/11.php

 

Wer Ohren hat zu hören ...

Hätte der mal skandiert von Palästina von dem Fluss zur Küste oder vergast die Juden, es lebe der Hamas, wäre ihm nichts passiert.

Bearbeitet von joker_ch
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Vollständig lautet der Spruch "...solange es noch Bäume gibt" und stammt Fußballer Mehmet Scholl:

Zitat

Scholls beste Sprüche

"67 Kilo geballte Erotik"

Mehmet Scholl hat als TV-Experte regelmäßig offen ausgesprochen, was er dachte. Schon zu Spielerzeiten sorgte Scholl mit seinen Aussagen für Spaß, Diskussionen und Verwirrung.

04.09.2015, 12.56 Uhr

"Hängt die Grünen, so lange es noch Bäume gibt." Es ist wohl der Spruch, der Mehmet Scholl am meisten Ärger brachte. Im Bayern-Jahrbuch zur Saison 1994/1995 nannte er diese Aussage sein Lebensmotto. Die "Grünen" fanden das gar nicht so lustig, Scholl drohte sogar eine Anzeige. Diese umging er letztendlich durch eine 5000-Mark-Spende an Körperbehinderte.

https://www.spiegel.de/fotostrecke/mehmet-scholls-beste-sprueche-als-tv-experte-und-spieler-fotostrecke-129785.html

 

Also rechtlich ist das kein Spaß, sondern strafbar. An alle, die diesen Spruch zu Ohren bekommen, sei geraten: Verkneift euer Lachen und geht dafür in den Keller! Satire ist es auch nicht, da sie von Scholl und nicht von Böhmermann stammt. Bleibt nur noch die Bedeutung Lebensmotto übrig, wie es Mehmet Scholl offen eingestand. Das in Zeiten woker Gesinnungsinquisition viele klammheimlich im Gemüt mit sich herumtragen. Ohne deswegen zur Tat zu schreiten.    

Bearbeitet von Singleshot
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vor 2 Stunden schrieb heletz:

„Hängt die Grünen“ in der Öffentlichkeit zu äußern kann 140 Tagessätze erbringen

Hallo Horrorheinrich

 

und dies zu recht.

Im Gegensatz dazu ist die öffentliche Aussage: "Alle AfDler gehören in die Gaskammer" (Frau Bianca Deubel Die Linke) nach Rücksprache mit dem Richter und dem Staatsanwalt nicht strafbewehrt.

 

Steven

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vor 46 Minuten schrieb steven:

Hallo Horrorheinrich

 

und dies zu recht.

Im Gegensatz dazu ist die öffentliche Aussage: "Alle AfDler gehören in die Gaskammer" (Frau Bianca Deubel Die Linke) nach Rücksprache mit dem Richter und dem Staatsanwalt nicht strafbewehrt.

 

Steven


 

Siehe auch „Schöffenwahl 2023“

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vor einer Stunde schrieb steven:

Im Gegensatz dazu ist die öffentliche Aussage: "Alle AfDler gehören in die Gaskammer" (Frau Bianca Deubel Die Linke) nach Rücksprache mit dem Richter und dem Staatsanwalt nicht strafbewehrt.

Zu meinem Leidwesen kann ich Richter und Staatsanwalt verstehen, Frau Bianca Deubel (der Name spricht für sich) hat eine kleine Gruppe (AFD) doch nur zu einem Besuch eines Obstlagers (Kühllager) aufgefordert.

Wer etwas anderes hinein interpretiert kann nur ein schlechter Mensch sein.

Wo hingegen die Aufforderung "Hängt die Grünen" alle Personen mit einem Bezug auf grüne Berufe (Land- und Forstwirte), Bekleidung (Jäger und Schützen des DSB),

Vereinsfarben (Werder Bremen) betreffen könnte und da jeder weiß das diese Personen sehr bodenständig sind wäre eine Aufforderung wie sie getätigt wurde doch ungesund da bei der Durchführung die Bodenhaftung verloren gehen könnte.

Eine andere mögliche Gruppierung mit Bezug auf die genannte Farbe kann ja nicht gemeint sein da diese schon längst die Bodenständigkeit verloren hat und somit schon lange im Wolkenkukucksheim lebt.

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vor 5 Stunden schrieb steven:

m Gegensatz dazu ist die öffentliche Aussage: "Alle AfDler gehören in die Gaskammer" (Frau Bianca Deubel Die Linke) nach Rücksprache mit dem Richter und dem Staatsanwalt nicht strafbewehrt.

 

Steven

Das kann ich mir schlicht nicht vorstellen. Wenn es so wäre, hielte ich das für einen Skandal. Ich bin mit Vielem, was die AFD vertritt nicht einverstanden, dennoch ist sie nicht verboten und von Bürgern gewählt. Das zu diskreditieren, darf nicht sein.

Auch vollig unabhängig von Allem, niemand gehört in die Gaskammer.

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vor 8 Stunden schrieb Mittelalter:

Hat was mit Anstand und Erziehung zu tun. 

 

Wird überbewertet, im Allgemeinen sowieso ( ich hab Beides noch, war aber auch zu Zeiten meiner Sozialisation noch gang und gäbe und damals sehr hoch im Kurs ) und in jedwedem Parteiendünkel asl Erstes entsorgt.

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vor einer Stunde schrieb Pikolomini:

Das kann ich mir schlicht nicht vorstellen. Wenn es so wäre, hielte ich das für einen Skandal. Ich bin mit Vielem, was die AFD vertritt nicht einverstanden, dennoch ist sie nicht verboten und von Bürgern gewählt. Das zu diskreditieren, darf nicht sein.

Auch vollig unabhängig von Allem, niemand gehört in die Gaskammer.

Wo lebst Du denn ? Buchstabiere mal "Naiv" und schau in den Spiegel dabei

 

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Die Aussage der Frau Bianca Deubel ist nicht zu entschuldigen und gehörte - aus meiner Sicht - geahndet ! Punkt !

Aber der Fairnis halber, muß man erwähnen, daß die Parteispitze der " Linken " diese Aussage klar und unmißverständlich zurückgewiesen hat und ablehnt.

Zitat Dietmar Bartsch Linke: " Ohne daß ich auch nur ein Hauch von Sympathie für AFD Politiker habe, ist der Aufruf, daß diese in Gaskammern gehören, nicht zu tolerieren ".

Ferner war die Bianca Deubel zu dem Zeitpunkt, an dem sie diese unsägliche Aussage tätigte,  nicht Mitglied der " Linken ". Die " Linke " hat mit der Aussage also nichts zu tun.

Bearbeitet von Pikolomini
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