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IGNORED

Abgelehnter Voreintrag KW .44mag (Regelkontingent) : Lehmann-Kommentar zu §14 ???


MB69

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Leute, einem Vereinsmitglied jetzt passiert!

Für mich eine neue Eskalationsstufe an Schikane gegenüber uns Sportschützen.

Der Schütze schiesst schon deutlich länger als 12 Monate mit seiner .45ACP und das auch öfter

als 1 mal im Monat. Unzweifelhaft kann er als Spirtschütze angesehen werden.

 

Kernpunkt der Ablehnung : Er müsse explizit das beantragte Kaliber ( was nach §14.3 §14.4 nicht mal bei Überkontingent gefordert ist !!!) 18 x geschossen haben.

Diese Auslegung würde der Lehmannkommentar zu §14 WaffG ( wer weis hier mehr ? ) hergeben ?!?

Nach meinem Kenntnisstand ist im WaffG in 14.3 und 14.4 sehr deutlich und ohne Interpretationsspielraum

festgehalten, dass die Waffenart, nicht aber explizit das beantragte Kaliber entsprechend geschossen worden

sein muss.

 

Auch ist der Hinweis, er könne den Antrag kostenlos zurückziehen oder sonst mit mehrfachen, kostenpflichtigen Ablehnungsbescheiden rechnen schon fast als Drohung anzusehen.

Was geht hier ab ???

 

Eins dazu : SB der Behörde ist einigen persönlich bekannt, selbst sehr aktiver Sportschütze und es gibt Verwunderung über das Schreiben was den/die SB betrifft, weilˋ s überhaupt nicht zu der Person passt.
Somit sollte hier klar sein, dass wahrscheinlich eine Vorgabe oberer Ebenen zu solchen Drangsalierungen besteht.

Für mein Empfinden politisch, klar anti Waffenbesitz geprägt.

 

Bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege !

 

Bei allem gehe ich davon aus, dass der Antragsteller nicht durch irgendwelche anderen, mir unbekannten

Vorbehalte der Behörde gegen ihn persönlich belegt ist.

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Wie immer in so einem Fall:

Rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid einfordern und je nach Landesrecht Einspruch einlegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht klagen. Bei einer Grundkontingentwaffe sollte das ein Selbstläufer sein.

 

Wichtig: Händlerangebot über die gewünschte Waffe einholen. Bei Obsiegen ggfs Preissteigerungen als Schaden geltend machen. Leihwaffen-Kosten kann man auch geltend machen ;-) Funktioniert.

 

Bei einem Bekannten wurde eine Wiederladeerlaubnis nicht erteilt. Ablehnungsbescheid wurde vor dem Verwaltungsgericht aufgehoben. Das wurde teuer... (Preisdifferenz Wiedergeladene Patrone / Neumnition)

 

Gruß,

 

frogger

Bearbeitet von frosch
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Konkret : Er hat keinen Bescheid der Behörde bekommen sondern lediglich die Aufforderung, den Antrag zurückzuziehen (was dann kostenfrei wäre ) weil man ihn sonst kostenpflichtig ablehnen würde…

 

Unfassbar, was sich in einigen Amtsstuben ausgedacht wird.

Ich hoffe ich kann ihn dazu bewegen, genau „den“ Bescheid zugestellt zu bekommen.

 

Ach ja… Rot-grün natürlich…

 

Boa,  wie mich das gerade ärgert, ich hätte sowas von Bock drauf die mit allen Mitteln, VdB in Kenntnis usw. hart anzufahren wenn das mein Antrag wäre.

Denn das ist reine Behördenwillkür, klar wie selten!
 

Bearbeitet von MB69
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Normalerweise läuft das ja so, dass der Schießsportverband eine Bedürfnisbescheinigung ausstellt,

und mit dieser dann der Voreintrag beantragt wird.

Woher weiß das Amt, mit welchen erlaubnispflichtigen "Kalibern" der Antragsteller die erforderlichen Trainingstermine nachgewiesen hat, und mit welchen nicht?

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vor 1 Minute schrieb Thomas St.:

Normalerweise läuft das ja so, dass der Schießsportverband eine Bedürfnisbescheinigung ausstellt,

und mit dieser dann der Voreintrag beantragt wird.

Woher weiß das Amt, mit welchen erlaubnispflichtigen "Kalibern" der Antragsteller die erforderlichen Trainingstermine nachgewiesen hat, und mit welchen nicht?

Er wirdˋs Schiessbuch(-kopien) mit eingereicht haben, oder?

Aber jetzt nicht das nächste Fass, ob das klug oder notwendig ist.

Geht explizit um die Anforderung, die die Behörde hier ( meiner Ansicht nach gegen jede Rechtsgrundlage ) stellt.

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vor 3 Minuten schrieb steven:

Hallo MB69 

 

ist ein gern benutzter Trick der Waffenbehörden in neuer zeit.

 

Steven

Jo, auch mein Gedanke…

Wahrscheinlich bekäme er den Voreintrag, wenn er, noch einmal auf §14 2,3 und 4 verweisend, den entsprechenden, rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern würde.
Ich hoffe, ich bekomme ihn dazu…

 

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Seit einigen Wochen werden in zwei, drei Bundesländer Bedürfnisbescheinigungen der Verbände von Behörden in Frage gestellt.

Die Behörde hat natürlich das Recht dazu. In der Regel werden "weitere" Daten nachgefordert oder der Voreintrag verwehrt. Ich glaube schon, dass das eine neue Qualität ist.

 

vor 1 Stunde schrieb MB69:

einem Vereinsmitglied jetzt passiert

Hessen?

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vor 48 Minuten schrieb Thomas St.:

Normalerweise läuft das ja so, dass der Schießsportverband eine Bedürfnisbescheinigung ausstellt,

und mit dieser dann der Voreintrag beantragt wird.

Woher weiß das Amt, mit welchen erlaubnispflichtigen "Kalibern" der Antragsteller die erforderlichen Trainingstermine nachgewiesen hat

Genau das war mein erster Gedanke... 

 

 

Selbst wenn die Behörde anzweifelt, wie @MAHRSberichtet, dann muss sich ja erst mal der Verband dazu äußern... Dann weiß die Behörde immer noch nichts von den Terminen... 

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vor einer Stunde schrieb MAHRS:

Seit einigen Wochen werden in zwei, drei Bundesländer Bedürfnisbescheinigungen der Verbände von Behörden in Frage gestellt.

Die Behörde hat natürlich das Recht dazu. In der Regel werden "weitere" Daten nachgefordert oder der Voreintrag verwehrt. Ich glaube schon, dass das eine neue Qualität ist.

 

Hessen?

Niedersachsen

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vor 2 Stunden schrieb frosch:

Bei einem Bekannten wurde eine Wiederladeerlaubnis nicht erteilt. Ablehnungsbescheid wurde vor dem Verwaltungsgericht aufgehoben. Das wurde teuer... (Preisdifferenz Wiedergeladene Patrone / Neumnition)

 

Zahlt eh der Steuerzahler, ficht die Behörde nicht an. Ein Grundproblem. 

 

vor 1 Stunde schrieb steven:

ist ein gern benutzter Trick der Waffenbehörden in neuer zeit.

...ein alter Trick, bin auch mal drauf reingefallen. Das hat man mir 10 Jahre später nochmal andernorts aufs Brot geschmiert. War also en Detail in der Akte archiviert. 

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15 minutes ago, pescator said:

Wie soll man nachweisen, welches Kaliber man geschossen hat, wenn im Schießbuch nur anzukreuzen ist

...

Wo steht denn geschrieben, was in einem Schießbuch drinzustehen hat?

 

Nur weil in deinem nur die Felder vorhanden sind, heißt das nicht, dass das in allen Schießbüchern so ist. Wenn in einem Buch keine Spalte für was erforderliches drin ist, muss man es halt woanders dazuschmieren.

 

Und deine Auflistung wäre für diejenigen, die in BaWü den Bedürfnisnachweis für ihre Überkontingent-Waffen vorbringen sollen, jedenfalls zu kurz gefasst.

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Interessant ist, ich erhielt (als Vorstand, Land Brandenburg) ein Infoschreiben der Waffenbehörde, das Vereine / Verbände in der Vergangenheit versäumt hätten, das Ausscheiden von Mitgliedern anzuzeigen. Deshalb würde man bis auf Weiteres ausgestellte Bedürfnisbescheinigungen dieser Vereine / Verbände nicht ohne Weiteres anerkennen. 

Hatte bei uns im Verein allerdings bisher noch keine Konsequenzen.

Von wem stammte der Bedürfnisnachweis ?

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