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Neu im Angebot - Gebühren für die Regelüberprüfung


Last_Bullet

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Kleine Frage in die Runde, in Bremen scheint man nun einen neuen Topf aufgetan zu haben, in dem man Gebühren für die Regelüberprüfung in Höhe von 50€ eintreiben will. Höre ich zum ersten Mal und würde gerne wissen, wie es bei Euch so aussieht. Ich denke, der Betroffene wird keine Chance mit einem Widerspruch haben, da bereits die Waffenkontrolle vor Ort und deren hohe Gebühren vom OVG Bremen abgenickt wurden. 

 

In dem Schreiben heißt es, der "Gesetzgeber gehe von einem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit gegenüber einzelnen, waffenrechtlichen Erlaubnisbesitzern aus". Das schreit quasi nach einer Steuerfinanzierung und der LWB wird hier als "Einzeltäter" "Einzelgänger" herabgewürdigt. Aber als Gefahr dargestellt zu werden, das kennt man schon zur Genüge.

 

 

 

IMG-1848.jpg

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Wie unsere Verkehrsüberwachung festgestellt hat haben sie ordnungsgemäß geparkt und einen Parkschein gezogen, für diese der Allgemeinheit wichtigen Angelegenheit ist eine Gebühr von 35 € festgesetzt worden.
Bitte zahlen Sie fristgerecht um einen Führerscheinentzug zu vermeiden der mit weiteren Kosten für Sie versehen wäre.

 

 

 

 

Das noch keiner auf die Idee gekommen ist eine Gebühr je WBK Eintrag zu nehmen, von sagen wir mal 10 €?

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Wir haben überprüft und festgestellt das sie im letzten Jahr keine Bank überfallen haben und wahrscheinlich auch niemanden ermordet haben. Dafür überreichen wir ihnen dankend eine Rechnung über 50€

 

Das wäre eine echte Goldgrube und es würde sich mit dem eingenommenen Geld viel gutes bewirken lassen (natürlich nur in hilfsbedürftigen Regionen dieser Welt und nicht im Ahrtal)

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vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

 "Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen dieser Art sind kostenpflichtig, da der Gesetzgeber von einem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit gegenüber einzelnen, waffenrechtlichen Erlaubnisbesitzern ausgeht".

 

Ich muss gestehen, ich verstehe diesen Satz nicht. 

 

Weil der Gesetzgeber von einem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf was genau ausgeht? Und ganz gleich wie dieses Interesse aussieht, wie genau begründet dies eine Kostenpflichtigkeit? Kann ein Gesetzgeber überhaupt einfach Gebühren erheben, weil er von einem Interesse in Teilen der Bevölkerung ausgeht? Man kann doch nicht einfach so Gebühren für irgendetwas fordern und ominöse  "Interessen der Allgemeinheit" vorschieben, um diese sachgrundlos einzufordern?

 

Ist das nicht irgendwie an Vorgaben gebunden?

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vor einer Stunde schrieb Longhair:

Sag jetzt nicht, das es bei Dir (Wohnort in D), kostenlos ist, eine Waffe, oder eine Mun.Erwerbserlaubnis, eintragen

Du hast ihn falsch verstanden. 

Er will die Überprüfung pro wbk Zeile abrechnen... 

 

 

BoT 

 

 

Ich habe einen Mitarbeiter aus Thüringen. Der hat schon vor Jahren berichtet, daß seine Frau mit ausschließlich einem KWS für die Regelüberprüfung bezahlen musste 

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Mein Vater hat vor ca 3-4 Jahren von einem Kollegen aus Hessen 2 Waffen gekauft, kurze Zeit später kam eine 30€ Rechnung von der Behörde aus Hessen (mkk) für die Regelüberprüfung meines Vaters.

 

Nach einem Anruf oder einer eMail (ich weiß es nicht mehr genau) mit der Klarstellung das dafür unser Landratsamt in Bayern zuständig ist mußte die Rechnung nicht bezahlt werden.

Aber probieren kann man's ja mal.

 

Ich hab dann den Kollegen gefragt, er bekommt alle 3 Jahre eine Rechnung für die Regelüberprüfung 

 

Bearbeitet von Kaschber
Grammatik
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vor 9 Minuten schrieb Cannon Balls:

Hab ich für die Hälfte bekommen. 

 

Überprüfung.pdf 818.65 kB · 4 Downloads

 

Sie haben sich zumindest die Mühe gemacht, hineinzuschreiben, was man getan hat. Aber 14 Tage Zahlungsfrist, das ist kurz. Ist das auch ein Bescheid? Der von mir Abgebildete ging wohl mittels Zustellurkunde ein...

 

Jetzt würde mich mal interessieren, ob sie auch beim KWS Gebühren abgreifen...

Bearbeitet von Last_Bullet
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vor 54 Minuten schrieb Last_Bullet:

Jetzt würde mich mal interessieren, ob sie auch beim KWS Gebühren abgreifen...

 

Hier in Nds. ist die Regelüberprüfung schon seit Jahren (mindestens 2009) gebührenpflichtig (Gebührenrahmen 25 - 50€, je nach Aufwand) - auch für KWS-Inhaber, denn waffenrechtliche Erlaubnis ist waffenrechtliche Erlaubnis, auch wenn´s "nur" ein KWS ist...

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Bei mir in BaWü seit neuestem auch 30€, bisher war es kostenfrei.

 

Im Bescheid wurde genau aufgelistet, was abgefragt wurde.

 

Seitdem die neuen „Durchführungsbestimmungen“ (mir fällt gerade der richtige Terminus nicht mehr ein @ASE weiß was ich meine) des IM in den Behörden eingeschlagen sind, rotieren die wie blöd. Ich bekomme inzwischen jede Woche von Vereinsmitgliedern Schreiben bezüglich einer Überprüfung nach §14 (4) oder (5).

 

 

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Ganz alte Kamelle hier.

 

Das BVerwG hat unter Az. 6C 30.08 entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für Regelüberprüfungen nach § 4 Abs. 3 WaffG zulässig ist, da diese dreijährige Prüfung für die Waffenbehörden verpflichtend ist.

 

In einem anderen Urteil des BVerwG gehts dann noch darum, dass das nicht gilt, wenn erst vor 9 Monaten oder so eine gleichartige Prüfung erfolgt ist.

 

Meines Erachtens ist damit auch die Gebührenerhebung für die Bedürfnisprüfungen nach § 4 Abs. 4 WaffG gedeckt - wobei die zu den JS-Inhabern ja so schlank ist, dass der minimale Aufwand nicht lohnt.

 

Gruß SBine

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