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IGNORED

Neu im Angebot - Gebühren für die Regelüberprüfung


Last_Bullet

Empfohlene Beiträge

vor 16 Stunden schrieb PetMan:

wäre mir neu das bei einem erwerb auf gelb überprüft wird

Wird unterschiedlich gehandhabt. Manche Behörden sehen das als Erteilung einer Erlaubnis an, andere halten sich an § 4 Abs. 3 WaffG. Bei "Wackelkandidaten" wird teilweise ggf. jährlich oder zweijährlich neu geprüft.

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vor 12 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

Mich wundern die sehr unterschiedlichen Gebührenhöhen angesichts eines Vorgangs, der eigentlich immer der gleiche sein müsste. Weiß jemand, wie genau diese Regelüberprüfung durchgeführt wird? Also schreibt da einer Briefe, versendet Faxe, E-Mails oder geht das automatisiert eventuell über eine Art Webportal?

Das liegt daran, dass die Gebührenverzeichnisse der Bundesländer bzw. in Baden-Württemberg der Waffenbehörden recht unterschiedlich sind.

 

Im Regelfall werden die Auskünfte nach § 5 Abs. 5 WaffG inzwischen wohl fast überall automatisiert eingeholt und dann erscheint mir persönlich alles ab 50 Euro zu viel (zumindest wenn alle Register sauber sind wird man die Anrechnung von fast einem Stundensatz nicht wirklich begründen können). Bei gestiegenem Aufwand im Einzelfall (z.B. erforderliche Akteneinsicht, weitere Nachforschungen erforderlich o.ä.) andererseits absolut nachvollziehbar. Aus Gründen der Transparenz halte ich hier eine Zeitgebühr für angemessen.

 

SBine

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vor 12 Stunden schrieb walthi:

Anbei mal der Infozettel von der Behörde in Berlin, wo die Gebühr auch für den kleinen Waffenschein anfällt.

 

Teilweise liest es sich ein bisschen nach "Geben Sie doch bitte Ihre Erlaubnis ab, das ist doch doof und wird Sie in Zukunft immer wieder viel Geld kosten" :-)

 

WaffBehrde.thumb.jpg.9932934eec762509b66ead65484b0933.jpg

Der Satz "Nur wenn die Überprüfung Erkenntnisse ergibt, die sich negativ auf Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit auswirken, werden Sie angeschrieben." steht im Widerspruch zu den Ausführungen davor, wonach alle Überprüfungen gebührenpflichtig sind.

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vor 11 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

wohl fast überall automatisiert eingeholt und dann erscheint mir persönlich alles ab 50 Euro zu viel

 

Danke für die Info. Also wird dieser Vorgang nicht mehr manuell angestoßen, sondern eine Software erledigt das? Wenn dem so ist, halte ich 50€ für noch zu teuer. Wenn man Gebührenbescheide natürlich als Zustellurkunde versendet, bläht man den Preis künstlich auf, die Frage, ob das notwendig ist, stelle ich mal in den Raum. Ich bin der Ansicht, dass eine Behörde nicht einfach auf "Teufel komm aus" die Kosten in die Höhe treiben dürfte, nach dem Motto, zahlt ja der Betroffene. 

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

inzwischen wohl fast überall automatisiert eingeholt

Das hieße ja, dass alle Ämter mit der gleichen Software arbeiten. Glaub ich im Leben nicht. Höchstens dass aus der Software der Waffenbehörde kalendergesteuert ein Fax verschickt wird. Von den Ämtern kommt dann ein Fax zurück, das dann von der SB geprüft und mittels einer mechanischen Schreibmaschine als Gebührenbescheid verschickt wird. 

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vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

Ich bin der Ansicht, dass eine Behörde nicht einfach auf "Teufel komm aus" die Kosten in die Höhe treiben dürfte, nach dem Motto, zahlt ja der Betroffene. 

Mit irgendwas müssen die im 3. Stock (Ordnungsbehörde) ja das Geld reinholen, dass im 2 Stock (Ausländerbehörde) ausgezahlt wird. 

 

Außerdem dient der der Vergrämung der LWB.  

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Vergessene Gebührenerhebungen sind rechtswidrig ? Interessant...

Selbstverständlich, sofern die Gebühr rechtlich zu erheben ist, gibt´s da ja kein (Entschließungs-)Ermessen. Ein "Nichterheben" ohne entsprechende Rechtsgrundlage zum Absehen der Gebührenerhebung ist dementsprechend rechtswidrig (Verstößt u.a. gegen die kommunalrechtlichen Vorgaben zu den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung und damit am Ende gegen den Vorrang des Gesetzes).

 

Eine tatsächlich nur bei einem Fall "vergessene" Gebührenerhebung verstößt zudem noch gegen den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und ist dementsprechend schon alleine deswegen rechtswidrig, verletzt den "Vergessenen" aber natürlich nicht in seinen Rechten, sodass da wohl niemand gegen vorgehen wird...

 

 

vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Wenn im Gebührenverzeichnis kein Gebührentatbestand verankert ist, dürfen im übrigen gar keine Gebühren erhoben werden.

Richtig, im "Gebührenverzeichnis" (für das WaffG in Nds. seit 2020 mit in der Allgemeine Gebührenordnung - AllGO geregelt) gibt´s dafür aber einen Gebührentatbestand, der zudem auch zwingend anzuwenden ist. Als die WaffKostV noch in Kraft war, konnte die Gebühr auf Abschnitt III Nr. 1 gestützt werden.

Bearbeitet von tt22
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vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

 

Danke für die Info. Also wird dieser Vorgang nicht mehr manuell angestoßen, sondern eine Software erledigt das?

 

Wenn dem so ist, halte ich 50€ für noch zu teuer. Wenn man Gebührenbescheide natürlich als Zustellurkunde versendet, bläht man den Preis künstlich auf, die Frage, ob das notwendig ist, stelle ich mal in den Raum. Ich bin der Ansicht, dass eine Behörde nicht einfach auf "Teufel komm aus" die Kosten in die Höhe treiben dürfte, nach dem Motto, zahlt ja der Betroffene. 

Manuell angestoßen werden muss das schon. Dies erfolgt aber so gut wie überall rein elektronisch und die Rückläufe können dann mit dem Waffenprogramm eingelesen werden. Briefe, Fax o.ä. müssen da also nicht an die Auskunftsstellen geschrieben werden. Um 50 Euro zu erreichen müsste also so ganz grob Minium 45 Minuten Arbeit mit der Regelprüfung verbunden sein. Und das trifft nur bei erforderlichem Zusatzaufwand zu.

 

Zustellung per PZU ist normalerweise für behördliche Verfügungen wie Widerrufsbescheid, Waffenbesitzverbot, Widerspruchsbescheid o.ä. vorgesehen. "Normale" Anschreiben wie z.B. nach Waffeneintragung oder Regelprüfung werden hingegen ohne besondere Zustellungsart versandt.

 

SBine

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vor 2 Stunden schrieb Cannon Balls:

Das hieße ja, dass alle Ämter mit der gleichen Software arbeiten. Glaub ich im Leben nicht. Höchstens dass aus der Software der Waffenbehörde kalendergesteuert ein Fax verschickt wird. Von den Ämtern kommt dann ein Fax zurück, das dann von der SB geprüft und mittels einer mechanischen Schreibmaschine als Gebührenbescheid verschickt wird. 

Kommt so auch hin. Meines Wissens ist die Fa. Condition inclusive der von der Plattform Orion (die zu NWR-Beginn die Segel gestrichen hat) "konvertierten" User (WorkOffice) bundesweit mit einem Marktanteil von fast 90% vertreten.

 

Kalendergesteuerten Fax-Versand dürfte es nicht geben und Schreibmaschinen findet man bei Waffenbehörden heutzutage sicher auch nicht mehr so oft.

 

SBine

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vor 48 Minuten schrieb tt22:

Selbstverständlich, sofern die Gebühr rechtlich zu erheben ist, gibt´s da ja kein (Entschließungs-)Ermessen. Ein "Nichterheben" ohne entsprechende Rechtsgrundlage zum Absehen der Gebührenerhebung ist dementsprechend rechtswidrig (Verstößt u.a. gegen die kommunalrechtlichen Vorgaben zu den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung und damit am Ende gegen den Vorrang des Gesetzes).

Klingt einleuchtend.

vor 48 Minuten schrieb tt22:

Als die WaffKostV noch in Kraft war, konnte die Gebühr auf Abschnitt III Nr. 1 gestützt werden.

Das ist strittig, weil man das damals "im Interesse oder auf Veranlassung einer Amtshandlung durch den Gebührenschuldner" ansehen musste.

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Zitat ohne Antwort erstellt
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vor 2 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

normalerweise

Jagdscheinverlängerungen, afair auch schon bei WBK nach Austrag gehabt. Stört nur keinen weil das in der Gebühr eingearbeitet ist. Wenn da stünde: Austrag 3€50, PZU 10€, Umschlag aus schlecht riechendem grauen Papier 1€ ... dann würden es sich für mich rechnen auf Abholung oder billigeren Versand zu bestehen.

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vor 14 Minuten schrieb Josef Maier:

Stört nur keinen weil das in der Gebühr eingearbeitet ist.

Üblich ist die Ansetzung von Zusatzkosten eigentlich nur bei Zwangsgeldfestsetzungen (in BaWü gemäß §§ 5 Abs. 1 und 8 Abs. 1 Nr. 3 der Landesverwaltungsvollstreckungskostenordnung (LVwVGKO).

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vor 55 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Dies erfolgt aber so gut wie überall rein elektronisch und die Rückläufe können dann mit dem Waffenprogramm eingelesen werden. .....Um 50 Euro zu erreichen müsste also so ganz grob Minium 45 Minuten Arbeit mit der Regelprüfung verbunden sein. Und das trifft nur bei erforderlichem Zusatzaufwand zu.

 

Zustellung per PZU ist normalerweise für behördliche Verfügungen wie Widerrufsbescheid, Waffenbesitzverbot, Widerspruchsbescheid o.ä. vorgesehen.

 

Wiederum danke für Deine Ausführungen!

 

Nun, ob 45 Minuten erreicht werden, um etwas anzustoßen, was größtenteils elektronisch und automatisiert erfolgt, um dann nochmals nachzuschauen, ob ein paar "grüne Häkchen" hinter dem Namen auftauchen, also ich weiß nicht. Und da es sich um einen normalen Kostenbescheid gehandelt hat, dürfte die PZU auch völlig overpowert sein. Soweit mir bekannt, müssen Behörden diese Kosten irgendwie "ermitteln", denn bei rechtlichen Auseinandersetzungen sollte deutlich gemacht werden, warum man soviel Geld verlangt. Ist mir zumindest aus gerichtlichen Auseinandersetzung zur Waffenkontrollgebühr in Erinnerung. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob Behörden diese Kosten so weit wie möglich realistisch veranschlagen müssen, also nichts an Leistungen aufgeschlagen wird, die unnötig sind. Ich denke da eher an den psychologischen Effekt "OMG, ein gelber Umschlag"...

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Manuell angestoßen werden muss das schon. Dies erfolgt aber so gut wie überall rein elektronisch und die Rückläufe können dann mit dem Waffenprogramm eingelesen werden. Briefe, Fax o.ä. müssen da also nicht an die Auskunftsstellen geschrieben werden. Um 50 Euro zu erreichen müsste also so ganz grob Minium 45 Minuten Arbeit mit der Regelprüfung verbunden sein. Und das trifft nur bei erforderlichem Zusatzaufwand zu.

Bei uns, Stadt- und Landkreis wird das so gehandhabt. Abfrage an:

BZR                                 Bundeszentralregister                                     Dienstpost

NWR                                Nationales Waffenregister                              EDV

Staatsschutz                    Bei der zuständigen Polizeibehörde                 Dienstpost

Verfassungsschutz           Bundesamt für Verfassungsschutz                  Dienstpost

STA                                 Staatsanwaltschaft zuständiger Wohnort          Dienstpost

EWA                                Einwohnermeldeamt zuständiger Wohnort       EDV

Polizei                              Polizeibehörde zuständiger Wohnort               Dienstpost

Gericht                             Amts / Landgericht zuständiger Wohnort          Dienstpost

Frühere Behörde              Früherer Wohnort* zuständiger Wohnort           Dienstpost

* wenn nicht in den letzten 5 Jahren bei Stadt und Landkreis wohnhaft.

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Das ist strittig, weil man das damals "im Interesse oder auf Veranlassung einer Amtshandlung durch den Gebührenschuldner" ansehen musste.

Stimmt natürlich, aber das Bundesverwaltungsgericht hat das ja (leider) so abgenickt (ging da ja sogar um einen Fall aus Nds.).

 

Vom Bundesgesetzgeber war ja auch eigentlich mal kommuniziert worden, dass Aufbewahrungskontrollen kostenlos sein sollen - seit die "WaffG-Gebühren" 2020 in die Nds. AllGO überführt wurden kostet das hier jetzt aber auch. 2020 ist dabei sowieso drastisch erhöht worden (nur ganz wenige Positionen sind unverändert geblieben oder minimal günstiger - z.B. MEB jetzt 25€ glatt).

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Also, ich muß da protestieren. Ich habe einen sorgfältig gepflegten üblen Ruf in der Gemeinde. Und dann NUR 25 € ??? Was muß ich denn noch machen um anerkannt zu werden. Kleinen Kindern den Bonbon aus dem Mund zu rauben? Rollatoren die Luft raus lassen? Unter Absingen obszöner Lieder durchs Dorf laufen? Keiner versteht mich. 

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Am 27.9.2023 um 13:05 schrieb grizzly45:

Wie unsere Verkehrsüberwachung festgestellt hat haben sie ordnungsgemäß geparkt und einen Parkschein gezogen, für diese der Allgemeinheit wichtigen Angelegenheit ist eine Gebühr von 35 € festgesetzt worden.
Bitte zahlen Sie fristgerecht um einen Führerscheinentzug zu vermeiden der mit weiteren Kosten für Sie versehen wäre.

 

Dein Beispiel ist eher auf die Aufbewahrungskontrolle anzuwenden.

 

Die Regelüberprüfung ist ja eher mit der HU zu vergleichen und da weiß ich, das die regelmäßig kommt und was sie kostet.

 

Aufbewahrungskontrollen können ja willkürlich alle 4 Wochen gemacht und abgerechnet werden...

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