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Neu im Angebot - Gebühren für die Regelüberprüfung


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Wäre schön wenn es so günstig wäre...

 

Bei uns sind es 16€ für die Anfahrt und 16€ pro angefangene 15 Minuten. Also mindestens 32€, eher 48€ da eine Viertelstunde schnell vorbei ist. Und nach oben keine Grenze. Wenn sie auch die jede Waffe nur drei Minuten Zeit lassen um alle Nummern abzugleichen und den Ladezustand vorzeigen zu lassen, kommt man als aktiver Schütze schnell auf knapp hundert Euro.

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vor einer Stunde schrieb HangMan69:

 

sprich nur für dich und DEINE behörde, aber nicht für ganz Nds.!!!

denn hier bei mir zahl ich für den unfug nix!!!

 

Macht nicht nur meine, sondern auch alle anderen Behörden hier im Umkreis. Dass das auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (leider) rechtmäßig ist, wurde ja schon von Sachbearbeiter geschrieben.

 

Die Gebühr ist in Nds. nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) zu erheben, da gibt´s auch kein Ermessen oder so. Wenn´s ne Waffenbehörde nicht macht, ist das für den Erlaubnisinhaber zwar schön, aber rechtswidrig - dementsprechend ist DEINE Behörde da wohl auch er die Ausnahme als der Regelfall...

Bearbeitet von tt22
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Hier im Saarland seit Jahren 35 Euro.

 

vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Wäre schön wenn es so günstig wäre...

 

Bei uns sind es 16€ für die Anfahrt und 16€ pro angefangene 15 Minuten. Also mindestens 32€, eher 48€ da eine Viertelstunde schnell vorbei ist. Und nach oben keine Grenze. Wenn sie auch die jede Waffe nur drei Minuten Zeit lassen um alle Nummern abzugleichen und den Ladezustand vorzeigen zu lassen, kommt man als aktiver Schütze schnell auf knapp hundert Euro.

Du bist im falschen Film. Deiner heißt " Aufbewahrungskontrolle " , unserer beschreibt die "Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit alle 3 jahre" . 

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vor 1 Stunde schrieb tont:

Ich bekomme inzwischen jede Woche von Vereinsmitgliedern Schreiben bezüglich einer Überprüfung nach §14 (4) oder (5).

Bei uns rüsten sie jetzt anscheinend von 3 auf 4 SB auf, Stellenanzeige wurde diese Woche öffentlich. Bis vor 1 1/2 Jahren war das einer. alleine. Nur eine Frage der Zeit, bis die Aufbewahrungskontrollen und nachtr. Bedürfnisüberprüfungen hier auch losgehen. Die beiden Nachbarkreise, die zum gleichen Regierungsbezirk gehören, sind zumindest an letzterem schon rührig dran. 

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vor einer Stunde schrieb callahan44er:

Also mindestens 1x im Jahr was kaufen!!!

Was " kaufen " alleine reicht nicht, jedenfalls nicht auf Gelb. Was beantragen trifft es eher. Aber mittlerweile bin ich schön im Überkontingent und es wird jedesmal teurer wenn ich was beantrage. Teurer jedenfalls als die ominösen 35 Euro alle 3 Jahre. Und irgendwann gehen einem auch die Begründungen aus, bei mir aber vorher schon das Geld andauernd was neues zu kaufen........................

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vor 3 Stunden schrieb Cannon Balls:

Hab ich für die Hälfte bekommen.

Trotz Jagdschein, bei dessen Verlängerung Du ja bereits durchleuchtet wurdest? 

vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Meines Erachtens ist damit auch die Gebührenerhebung für die Bedürfnisprüfungen nach § 4 Abs. 4 WaffG gedeckt - wobei die zu den JS-Inhabern ja so schlank ist, dass der minimale Aufwand nicht lohnt.

Den Satz kapiere ich nicht; hat ein (oder besser mehrere) JS Inhaber der zusätzlich abkassiert werden sollte das schon mal durchgezogen?

 

Ergänzung zu Rlp: Textbaustein sinngem. "WBK oder KinderWS", die machen sich nicht mal die Mühe korrekt anzuschreiben.

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Gerade eben schrieb walthi:

In Berlin ist man mit 61 EUR dabei.

 

Mich wundern die sehr unterschiedlichen Gebührenhöhen angesichts eines Vorgangs, der eigentlich immer der gleiche sein müsste. Weiß jemand, wie genau diese Regelüberprüfung durchgeführt wird? Also schreibt da einer Briefe, versendet Faxe, E-Mails oder geht das automatisiert eventuell über eine Art Webportal?

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vor 30 Minuten schrieb walthi:

Infozettel

 

Danke, dort wird jedoch nur allgemein erklärt, was man macht, nicht wie und welcher Aufwand dabei entsteht. Mich interessiert, wie genau der Ablauf ist. Das da der SB zum Telefon greift und alle infrage kommenden Behörden abtelefoniert, kann ich mir schwerlich vorstellen. An alle ein Fax senden und warten und die Eingänge dann altmodisch in die passenden Akten einsortieren? Hmmm. Wenn das ein allgemein automatisierter Ablauf wäre, der Aufwand also gleich ist, stände die Frage im Raum, wieso da die unterschiedlichen Gebühren zustande kommen.

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Wir zahlen auch "für nix" - und sind froh und glücklich, so, wie es Herr (Klaus) Schwab sagte.

 

Btw: Schwab war in meiner Kindheit ein Name, den ich mit griechischer Mythologie in Verbindung brachte, nicht mit Rechtlosigkeit und Ausbeutung.
Aber Griechenland ist ja seit mehr als 150 Jahren ein geldverschlingender Moloch, somit passt das schon.

 

M03811202359-large.jpg

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vor 17 Stunden schrieb tt22:

Wenn´s ne Waffenbehörde nicht macht, ist das für den Erlaubnisinhaber zwar schön, aber rechtswidrig - dementsprechend ist DEINE Behörde da wohl auch er die Ausnahme als der Regelfall...

Vergessene Gebührenerhebungen sind rechtswidrig ? Interessant...

 

Wenn im Gebührenverzeichnis kein Gebührentatbestand verankert ist, dürfen im übrigen gar keine Gebühren erhoben werden.

 

SBine

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vor 16 Stunden schrieb Josef Maier:

Trotz Jagdschein, bei dessen Verlängerung Du ja bereits durchleuchtet wurdest? 

 

Den Satz kapiere ich nicht; hat ein (oder besser mehrere) JS Inhaber der zusätzlich abkassiert werden sollte das schon mal durchgezogen?

 

Vorsicht, bei der JS-Prüfung "fehlt" die Auskunft vom zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, die nur Waffenbehörden einholen dürfen ! Ist also nur fast aber nicht ganz einer waffenrechtlichen Prüfung gleichzusetzen.

 

Bezüglich Kostenpflicht Bedürfnisprüfung ist es dort auch so, dass sie über § 4 Abs. 4 WaffG gesetzlich vorgeschrieben ist (früher nur die erste nach drei Jahren, nun alle fünf Jahre) und insofern in Rechnung gestellt werden darf.

 

SBine

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Zitat kam erst ohne Antwort dazu
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