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IGNORED

Problem mit Waffenbehörde (u. 25 ohne MPU)


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Geschrieben

Liebe Forenmitglieder,

 

Heute hatte bekam ich als neu WBK Besitzer einen Anruf seitens meiner Waffenbehörde, die mir mitteilen wollte, dass meine waffenrechtliche Berechtigung für KK Waffen nicht mehr gültig wäre und sie einen Fehler begangen hätten. 

 

Anbei der Sachverhalt, ich bin 23 Jahre alt, besitze kein MPU Gutachten, darf also nur KK-Waffen erwerben.

Erhalten habe ich meine WBK Anfang Juni. Sowohl in gelber wir auch grüne Ausführung, auf die gelbe habe ich eine Kleinkaliber Repetierbüchse mit zehn Schuss Magazin beantragt sowie eingetragen bekommen, auf die grüne habe ich eine halbautomatische Kleinkaliberbüchse der Marke Tippmann beantragt und ebenfalls eingetragen bekommen. Soweit so gut, nun hat heute die Sachbearbeiterin angerufen und meinte, dass meine waffenrechtliche Erlaubnis aufgrund § 14 ABS. I WaffG ungültig wäre, da lediglich Waffen für Personen unter 25 Jahren erlaubt wären, die als Einzellader-Langwaffe (sprich ohne Magazin oder ähnlichem) einzustufen wären, und entsprechend eine Repetierbüchse sowie Halbautomat nicht davon erfasst wären.

 

Ich halte das für totalen Blödsinn und denke, die Behörde unterliegt hier einer gewaltigen Fehlvorstellung. Denn das Gesetz in Abs.1 unterscheidet explizit zwischen Waffen mit Randfeuerpatrone, sprich KK und „Einzellader-Langwaffen mit Glattenläufen im Kaliber 12 oder kleiner (Schrotflinte, auch bekannt als Bockdoppelflinte)“. Ein derartiges zusätzliches Erfordernis für KK kann ich dem Gesetzestext nicht entnehmen, sodass ein solches Erfordernis nicht mit dem Gesetzeswortlaut sowie dem teleologischen Sinn vereinbar wäre.

 

Jedoch nimmt die Sachbearbeiterin an, dass ich beide Waffen, sowohl die Repetierbüchse als auch der Halbautomat nicht nicht mehr zukünftig sportlich verwenden oder gar ohne eine MPU besitzen dürfte, und sie mir nun eine auf Kulanz basierende First von 4 Wochen setzt, ein solches Gutachten erstellen zu lassen.

 

Natürlich war das für mich als erste Reaktion ein Schock, da man ja nicht damit rechnet, als neu Waffenbesitzer solch einen Anruf zu erhalten. Jetzt stelle ich mir auch die Frage hat die Behörde den recht oder interpretiere diese den Sachverhalt so wie die Gesetzestexte schlicht falsch oder nach eigenem belieben.

Zudem stelle ich mir auch die Frage, wie ich da weiter verfahren soll. 

 

Vielleicht hat jemand anderes bereits gleich Erfahrungen gemacht oder kann mir schlicht einfach ein Tipp geben, wie ich am besten weiter handle.

 

 

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für sämtliche Antworten

 

 

Viele Grüße Jakob 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Jakwal:

Heute hatte bekam ich als neu WBK Besitzer einen Anruf seitens meiner Waffenbehörde, die mir mitteilen wollte, dass meine waffenrechtliche Berechtigung für KK Waffen nicht mehr gültig wäre und sie einen Fehler begangen hätten. 

Warte, bis du einen schriftlichen Bescheid bekommst. 

Dann sehen wir weiter 

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Geschrieben

Ich danke schonmal für die sehr hilfreichen Nachrichten :) 

 

vor 2 Minuten schrieb qwertz:

 

Welche Verbandszugehörigkeit hat der Verein?

BDS und DSB 

 

vor 4 Minuten schrieb Josef Maier:

Rechtsschutzversicherung mit allg. VerwaltungsRS? Notfalls über den Verband? Verein/Verband schon kontaktiert ob die sich einschalten wollen? Ansonsten schließe ich mich @Mittelalter an. Fristen nicht verpennen!

Auch vielen Dank für diese Info, an meine Verein habe ich bereits ne mail geschrieben und treffe mich morgen gleich mit dem Hauptsportleiter.

 

Geschrieben

Alternativ den Vorgesetzten für ein klärendes Gespräch verlangen.

So schwierig ist der Paragraph 14(1) nicht zu verstehen. Wie du richtig beschrieben hast, gilt die Einschränkung auf Einzellader nur für Flinten bis Kaliber 12.

Dat wird schon wieder.

Geschrieben (bearbeitet)

Der TE ist 23, bei 14 (1) WaffG geht es zunächst um die Vollendung des 21. Lebensjahres - vielleicht für die lückenlose Argumentation nicht nur auf den § 14 WaffG konzentrieren, sondern auch § 6 berücksichtigen:

 

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

 

Der Vollständigkeit halber - die Tippmann ist für das sportliche Schießen zugelassen?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Elo:

Der TE ist 23 - vielleicht für die lückenlose Argumentation nicht nur auf den § 14 WaffG konzentrieren, sondern auch § 6 berücksichtigen:

 

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

 

Der Vollständigkeit halber - die Tippmann ist für das sportliche Schießen zugelassen?

Ja die tippmann ist laut BKA-Bescheid sportlich zugelassen VG 

Geschrieben

Vielleicht mal ein einfacher Vorschlag zur Argumentation, ganz losgelöst von Gesetzestexten.

 

Frag die Behörde, wie regelmäßig die Erlaubnisse für die auch im DSB gängigen Kleinkaliber-Sportpistolen behandelt werden.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Elo:

Vielleicht mal ein einfacher Vorschlag zur Argumentation, ganz losgelöst von Gesetzestexten.

 

Frag die Behörde, wie regelmäßig die Erlaubnisse für die auch im DSB gängigen Kleinkaliber-Sportpistolen behandelt werden.

Exakt dies habe ich die SB im Gespräch gefragt, daraufhin wurde sie meines Erachtens sehr schnippisch und bzgl, des Gesprächs recht kurz angebunden ;)

Geschrieben (bearbeitet)

1.) Verband benachrichtigen

2.) Rechtsmittelfähigen Rücknahmebescheid abwarten

3.) Sofort zum Anwalt.

4. MPU machen und gerade aus Prinzip GK kaufen.

 

Das es 2023 immer noch Leute gibt, die nicht wissen was in §14 Abs 1 steht....

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

das geile daran ist ja:

 

GK NUR mit MPU für unter 25!!! begründung: "geistige reife"!!!

ABER:

Grüne wollen das Mann, Frau, irgendwas ab 16 schon wählen darf/soll!!!

und diese "geistige reife" is plötzlich hier bei einem 16jährigen vorhanden?!?

 

:bump:

 

 

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Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb AmericanDad:

Mit 18 Vollautomaten im Militärdienst bekommen aber irgendwie nicht in der Lage sein bis 25 Großkaliber zu schießen?

 

Der Sohn eines Freundes war mit 22 Leutnant.

Hatte nachts das Kommando über ein Kriegsschiff mit einer Feuerkraft, die eine Küstenstadt auslöschen könnte.

 

Durfte aber im bDaZ keine 9 Para Pistole kaufen!

 

Dieser, unser Staat, ist eine Lachnummer.

 

Gruß Rolf

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Geschrieben

Moin!

Einfach die Behörde bitten, das Verfahren zum Erlaß eines rechtsmittelfähigen Bescheides einzuleiten.

Am Anfang steht dann die Gewähr rechtlichen Gehörs; sprich die Behörde schreibt Dich an, was sie zu tun gedenkt und auf welche Rechtsgrundlage man sich stützen möchte. Man hat dann die Gelegenheit dazu Stellung zu beziehen.

 

frogger

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb frosch:

Am Anfang steht dann die Gewähr rechtlichen Gehörs; sprich die Behörde schreibt Dich an, was sie zu tun gedenkt und auf welche Rechtsgrundlage man sich stützen möchte. Man hat dann die Gelegenheit dazu Stellung zu beziehen.

Oder man widerruft sogleich, da man sein Vorhaben bereits angekündigt und der Betroffene die Möglichkeit zur Stellungnahme hatte; hilfsweise wird im Widerspruchs-/Klageverfahren geheilt….

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb ASE:

4. MPU machen

Jawoll, tief bücken! Wegen 2 Jährchen? Andererseits lernt man da vielleicht unter den Kraftdroschkenfahrern nette Leute kennen deren Freundschaft in Zukunft noch nützlich sein wird.

 

Trennung, ohne Zusammenhang

 

@Jakwal Vielleicht möchte Dir Deine nette SB auch nur den Jagdschein schmackhaft machen? Wenn schon Geld ausgeben dann für was sinnvolles.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Qnkel:

würde das persönlich Gespräch mit ihr suchen

Das würde ich mir in dem Fall sparen!

Wer schon auf dem Standpunkt steht, der versteht den Gesetzestext eh nicht....

Da ist es um die Lebenszeit zu schade!

 

Rechtsmittelfähiger Bescheid und dann soll das der Anwalt klären....

Drops gelutscht:grin:

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Geschrieben

Erst mal bedanke ich mich auf die weiteren Hinweise und Tipps, ich werde am Montag mal bei der Behörde vorbeigehen und mit der Vorgesetzten das persönliche Gespräch suchen. Mal schauen, was dann rauskommt :)

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