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IGNORED

Problem mit Waffenbehörde (u. 25 ohne MPU)


Jakwal

Empfohlene Beiträge

vor 18 Stunden schrieb HangMan69:

 

Grüne wollen das Mann, Frau, irgendwas ab 16 schon wählen darf/soll!!!

und diese "geistige reife" is plötzlich hier bei einem 16jährigen vorhanden?!?

Und Sie dürfen sich ihr Geschlecht schon aussuchen können.....Heute Frau ....morgen Mann .....übermorgen Gurke......usw.....usw

nicht zu vergessen mit 18 Dienst an der Waffe..... Polizei....BW....Zoll .....BP.....BND......MAD.....

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vor 9 Minuten schrieb Jakwal:

Erst mal bedanke ich mich auf die weiteren Hinweise und Tipps, ich werde am Montag mal bei der Behörde vorbeigehen und mit der Vorgesetzten das persönliche Gespräch suchen. Mal schauen, was dann rauskommt :)

Lass das sein......Sie wollen was von Dir......Also sollen Sie den Dienstweg beschreiten.

Und dann kannstDu  immer noch reagieren.Nix anderes

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vor 2 Stunden schrieb theshooter55:

Eine Hoheitliche Dienststelle muss alles mit dem Bürger, und auch untereinander ,schriftlich abhandeln. Deswegen ist dieser Anruf eigentlich nix wert.Garnix.

 

Rechtsgrundlage für diese Behauptung?

 

 

Die vor dem Erlass des rechtseingreifenden Verwaltungsakts (hier Widerruf/Rücknahme der WBK) erforderliche Anhörung richtet sich nach § 28 VwVfG und ist nicht formbedürftig - kann also durchaus (fern)mündlich erfolgen!

Genau so können Verwaltungsakte selbst gem. § 37 Abs. 2 VwVfG duchaus mündlich erlassen werden (was z.B. beim Platzverweis, der Untersagung einer Tätigkeit, uvm. auch durchaus üblich ist).

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2 hours ago, Jakwal said:

ch werde am Montag mal bei der Behörde vorbeigehen und mit der Vorgesetzten das persönliche Gespräch suchen.

Was soll da schon schiefgehen. Wenn die Tante was will soll sie erst mal was schreiben. Dann ist immer noch Zeit mit ihrem Vorturner Kontakt aufzunehmen.

Bearbeitet von TTG
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vor 23 Stunden schrieb Jakwal:

Liebe Forenmitglieder,

 

Heute hatte bekam ich als neu WBK Besitzer einen Anruf seitens meiner Waffenbehörde, die mir mitteilen wollte, dass meine waffenrechtliche Berechtigung für KK Waffen nicht mehr gültig wäre und sie einen Fehler begangen hätten

 

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für sämtliche Antworten

Viele Grüße Jakob 

Hallo Jacob, ich weiß nicht ob du dich über Antwort freuen kannst.

Habe auch nicht alle 2 Seiten an Antworten gelesen, ob inzwischen Post vom Amt gekommen ist. 

 

Anruf als amtliche Bekanntmachung - für mich schwer zu glauben.

Du kennst doch die Doktrin, die allen jungen  Behördenmitarbeitern eingehämmert wird.

Rechtssicherheit geht vor Schnelligkeit 

Bearbeitet von Tatonka
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Man sollte hier zwei Möglichkeiten und deren mögliche Folgen unterscheiden.

 

1. Den möglichen Rechtsweg mit allen Konsequenzen.

 

2. Den Versuch, das Ganze mit möglichst wenig Aufwand und Kollateralschäden im Dialog beizulegen.

 

Wenn man es auf Nr. 1 ankommen läßt und die Behörde (im schlimmsten Fall) widerruft die Erlaubnis und setzt das im Sofortvollzug durch, könnte es lange dauern, bis der Betroffene sein "Recht" bekommt?

Und wenn die Würfel erst mal gefallen sind, wird die Behörde vermutlich auch ihr Gesicht wahren wollen und sich Arbeit machen?

 

Vielleicht wäre ein Zwischenweg die günstiges Lösung, z. B. in der Form, um eine schriftliche Form des "Anrufinhalts" zu bitten, um das prüfen zu können?

Wenn das jemand auf der Behörde zu Papier bringt und die Rechtsgrundlagen daneben liegen hat, führt das vielleicht zu neuen Erkenntnissen?

Bearbeitet von Elo
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vor 3 Stunden schrieb Jakwal:

Erst mal bedanke ich mich auf die weiteren Hinweise und Tipps, ich werde am Montag mal bei der Behörde vorbeigehen und mit der Vorgesetzten das persönliche Gespräch suchen. ... :)



Merke:

"Gehe NIE zu Deinem Fürst, solang Du nicht gerufen wirst!"

Lass sie auf Dich zukommen....

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vor 9 Stunden schrieb Josef Maier:

Jawoll, tief bücken!

 

Ich glaube du möchtest uns schon länger etwas über deine Präferenzen erzählen, traust dich aber noch nicht. Keine Sorge, LWB sind da tolerant du darfst dein comming out auch auf WO haben... 

 

vor 9 Stunden schrieb Josef Maier:

Wegen 2 Jährchen?

 

 

Warum nicht? Was kosten gerade 1000 Schuss 9mm, was kostet die Vereinsmitgliedschaft, Was Waffen, Magazine Zubehör.

 

Ist nun mal nicht jeder so verschroben das er auf einen schießsportlichen Genuss im Leben verzichtet, weil er wie du glaubt, damit dem phööhhsen Staate eins auszuwischen, wenn er auf seine 150€ im Waffenschrank schaut und irre grinsend vor-und zurückwippend in den Waffenschrank flüstert " ich bück mich nicht.....ich bück mich nicht...." 

 

vor 9 Stunden schrieb Josef Maier:

Andererseits lernt man da vielleicht unter den Kraftdroschkenfahrern nette Leute kennen deren Freundschaft in Zukunft noch nützlich sein wird.

 

Tja und wenn man anders als du eine Ahnung hätte wüsste man das das mit der Kraftfahr-MPU nichts und auch gar nichts zu tun hat.

 

vor 9 Stunden schrieb Josef Maier:

 

 

@Jakwal Vielleicht möchte Dir Deine nette SB auch nur den Jagdschein schmackhaft machen? Wenn schon Geld ausgeben dann für was sinnvolles.

 

Was würde @Josef Maier, @TTG oder @AmericanDad  hier sagen: "Jawoll, Tief bücken" und statt 150€ für die MPU ~2000-3000€ für den Jagdschein ausgeben klingt nach einem Plan.

Bearbeitet von ASE
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vor 2 Stunden schrieb gipflzipfla:



Lass sie auf Dich zukommen....

 

Das wäre in der Angelegenheit ein sehr schlechter Rat. Auf ihn zukommen  werden sie dann in Form eines Rücknahmebescheids und gegen den MUSS er dann juristisch Vorgehen, de dieser sonst Rechtskraft erlangt. Wenn das vorher geklärt werden kann, dann besser so.

 

Bearbeitet von ASE
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Was soll in einem persönlichen Gespräch herauskommen?

Wenn ich mit einem Bürger ein derartiges Telefonat führe, habe ich eine gefestigte Rechtsansicht.

Vorteil des persönlichen Gesprächs ist dann lediglich, dass ich das Porto sparen und den Bescheid direkt aushändigen kann.

Anhörung ist ja bereits durch das Telefonat erfolgt.

Bescheid abwarten und dann mit Fachanwalt die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs (wo noch möglich) bzw einer Klage abklären.

Zwischenzeitlich schon mal die Angebote an Vorbereitungskursen für den JS sichten.

Rest ist sinnlos.

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vor 3 Stunden schrieb ASE:

 

Das wäre in der Angelegenheit ein sehr schlechter Rat. Auf ihn zukommen  .....Wenn das vorher geklärt werden kann, dann besser so.

 

Sind ja schon auf ihn zugekommen, in einem netten Erstversuch... Was gäbe es denn noch zu klären, wenn für die Waffenbehörde eh Alles klar ist?

Ich lese im Eingangsposting:

Teilzitat:

"Heute hatte bekam ich als neu WBK Besitzer einen Anruf seitens meiner Waffenbehörde, die mir mitteilen wollte, dass meine waffenrechtliche Berechtigung für KK Waffen nicht mehr gültig wäre und sie einen Fehler begangen hätten."

Teilzitat Ende

Woher willst Du denn wissen, dass man ohne Rechtbeistand nicht mit noch einem "wir haben einen Fehler begangen..." beglückt wird ?

Es ist schon suspekt, dass seitens der Waffenbehörde in so einer Sache lediglich angerufen wird! Ob sich das mit dem Datenschutz vereinbaren lässt? Wie wurde denn die Identität zweifelsfrei sicher gestellt, so dass man so etwas Sensibles per Telefon abhandelt?
Warum wird denn, wenn die sich dort so sicher sind, die WBK nicht gleich per Bescheid widerrufen und eingezogen?

Wart, ich denk mir mal etwas aus dazu, so aus meiner persönlichen Erfahrung mit deutschen Behörden.. (deren habe ich zur Genüge!)
.

.

.

.

.

Ah ja.. so einen Bescheid könnte man ja beeinspruchen, o h n e sich vorher am Telefon zu der Sache zu äussern und somit schon Gehör gefunden zu haben ?

Kann ja sein, dass ich mir irre. Daran glaube ich aber nicht!
 

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Die Sache erinnert mich an an einen Vorgang, den ich mit meiner Behörde hatte. Ich hatte eine weitere Langwaffe auf die neue gelbe WK angeschafft und diese zur Eintragung vorgelegt. Prompt meldete sich eine (wie sich später herausstellte blitzneue) SBin per Email bei mir und meinte sie könne die Waffe nicht eintragen, da ich keine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes mit vorgelegt hätte. Weiters solle ich unverzüglich Bedürfnisbescheinigungen für die bereits auf der gelben WBK befindlichen Waffen unverzüglich vorlegen, ansonsten stände ein Widerruf der WBK in Raum.

Zwei Emails und ein Telefonat später, in denen ich ihr geraten hatte, durch Blick ins Gesetz und Rückfragen bei Kolleginnen und SG-Leiter doch eine Rechtsfindung zu erlangen, kam eine Entschuldigung verbunden mit der Mitteilung, ich könne die WBK mit nun eingetragener Waffe gerne abholen.

 

Man muss nicht sofort Boshaftigkeit vermuten, wenn es durch Unkenntnis und Übereifrigkeit erklärlich ist.

Auch in Behörden arbeiten nur Menschen.

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29 minutes ago, JuppW said:

Man muss nicht sofort Boshaftigkeit vermuten, wenn es durch Unkenntnis und Übereifrigkeit erklärlich ist.

Auch in Behörden arbeiten nur Menschen.

Sorry, aber wäre ich in der Situation würde ich vorher bei meinen Kollegen rückversichern, bevor ich mich lächerlich mache. Wenn dies nicht passiert, dann ist es diese Sache wenn eine Person glaubt jetzt endlich macht über andere zu haben.

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vor 43 Minuten schrieb TTG:

in der Situation würde ich vorher bei meinen Kollegen rückversichern

 

Wir alle können von hier nicht in den Hintergrund schauen.

Es könnte z. B. sein, daß durch Urlaub und/oder Krankheit eine Vertretung ran muß, die im Thema nicht sattelfest eingearbeitet ist.

Sollte nicht sein, kommt aber wohl hier und da mal vor?

Was ist, wenn die aktuelle SB vor einem solchen Hintergrund schlicht nicht die kaliber- und waffenbezogene bezogene Zuordnung der Altersklassen durchschaut?

 

Wir diskutieren hier oft tagelang mit Schwarmintelligenz waffenrechtliche Interpretationen ohne Ergebnis und wissen, daß das schwere Kost ist.

 

Ich bin da mit @JuppW einer Meinung, auch in Behörden arbeiten nur Menschen.

Die haben das WaffG nicht gemacht, sondern müssen damit arbeiten.

Allerdings sollten die besonnen, lernfähig und im Zweifelsfall für den Bürger sein ...

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Also hier könnte ich mir als behördliches Nogo eigentlich nur vorstellen, dass es um die 200-Joule-Grenze zur Mündungsenergie geht und beim Tippmann-Halbautomat davon ausgegangen wird, dass diese überschritten ist.

 

Für eine Waffenbehörde ist dieser Aspekt nicht so einfach zu prüfen, denn weder in den BKA-Bescheiden noch in der Regel zu einer Waffenbeschreibung von Händlern im Netz finden sich Joule-Angaben.

 

Mich persönlich würde auch mal interessieren, welche KK-Waffen mit Munition für Randfeuerzündung die Grenze knacken und was z.B. die Tippmann mit BKA-Zulassung (müsste wohl die M4-22 Elite GS sein) "bringt". Hat da jemand Beispiele parat ?

 

Grüßle

SBine

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vor 8 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

..............

 

Mich persönlich würde auch mal interessieren, welche KK-Waffen mit Munition für Randfeuerzündung die Grenze knacken und was z.B. die Tippmann mit BKA-Zulassung (müsste wohl die M4-22 Elite GS sein) "bringt". Hat da jemand Beispiele parat ?

 

Grüßle

SBine

 

Und wieder ein Beweis der "Unkenntnis" eines vermeintlichen Ex-SB.  Die Waffe bringt garnix, die Leistung ist von der Patrone ausgehend.

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vor 10 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Nicht sehr hilfreich Deine Ausführung.

Doch. 

Du hast sie nur nicht verstanden. 

 

Bei einem Luftgewehr bestimmt die Waffe am Ende die Mündungsenergie, weil das Projektil von der Waffe beschleunigt wird. 

 

Bei Feuerwaffen ist das aber nicht der Fall. Da bestimmt die Munition, was vorne raus kommt. 

So wie es CZM52 geschrieben hat. 

Jetzt nehmen wir mal einen Zufallstreffer:

https://www.arms24.de/sellier--bellot-standard-.22-lr-lrn-40-grs-kleinkaliberpatronen

 

Schau auf Eigenschaften: 135 Joule... 

Also alles im grünen Bereich 

 

Verstanden? 

 

 

 

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Das ist wieder ein interessantes Beispiel für die Überregelung im WaffG

 

§ 14 (1) ... Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt ... sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

 

1. 5,6 lfB meint wohl .22 lfb - laut CIP 22 Long Rifle

2. Munition für Randfeuerzündung

3. wenn E Null max. 200 Joule

4. sportliches Schießen

 

1. bedingt 2. und umgekehrt, dazu aber zur Sicherheit 3. noch die Einschränkung auf max. 200 Joule.

Zur Sicher-Sicherheit (4.) dann noch die Einschränkung auf das sportliche Schießen, wobei ja gerade das die Domäne der KK-Waffen ist.

 

Ich weiß nicht ob z. B. eine Tippmann damit funktioniert, aber eine 22 Extra L. R. (CCI .22 extra lr CuHP Polymer) wäre dann nicht zulässig, auch aufgrund der E Null von 217 Joule.

 

Dann gibt es noch von CCI die .22 lfb. Velocitor HV HP mit angeblich E Null 248 Joule (Quelle: Frankonia)

 

Besser nicht weiter auswalzen, aber das BVerwG hat damals bei dem überraschenden Urteil zu den HA für Jäger (u. a.) darauf abgestellt, daß schon die reine Möglichkeit einer gesetzeswidrigen Verwendung ausgeschlossen werden müsse ...

 

Übrigens bin ich der Meinung, daß die Energie - bezogen auf eine konkrete Waffe und nicht einen Meßlauf - zwar in erster Linie von der Munition, aber auch von der Lauflänge abhängt.

 

Wollte allerdings hier nicht in den Krümmeln suchen, sondern nur anmerken, daß auch in einem vermeintlich banalen Thema viel Diskussionsmöglichkeit steckt, wenn eine Seite das unbedingt will ...

Bearbeitet von Elo
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