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IGNORED

Waffe im NWR


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tauri:

bei den einzelnen Waffenbehörden gibt es nach wie vor die gute alte Papierakte. Bei ganz modernen Behörden vielleicht sogar digitalisiert.

Hallo Tauri

 

dann muss ich mich fragen, warum der riesige Aufwand mit dem NWR betrieben wurde.

Es ist offensichtlich kein Verlass auf einen Ausdruck aus dem NWR.

In meinem Ausdruck sind hunderte von Fehlern.

meistens die "Normalen". Das Bedürfnis wurde falsch dargestellt. Ich besitze ungefähr 80 Kurzwaffen als Sportschütze. Obwohl ich dies schon lange bemängelt hatte, passierte nichts.

Dann steht da häufig als Nummer "ohne". Obwohl da Seriennummern auf der Waffe ist.

Auch der Hersteller ist hin und wieder falsch.

Und jetzt mit der im NWR fehlenden Waffe.

Gehen wir mal davon aus, es kommt eine Kontrolle. 

Meine Rote ist gerade zur Eintragung bei der Waffenbehörde.

Und, ehrlich wie ich bin zeige ich die Waffe, die nicht auf dem Ausdruck steht.

Was glaubst du, was da los ist.

Ich weiß, viele sagen jetzt, du musst ja nur die Kopie der Meldung vorzeigen. 

Aber wieso muss ich die Schlamperei der Behörde ausbaden? Und die auch beim Hinweis nicht korrigieren.

Denn Schlamperei ist es, wenn ein Großteil der Einträge im NWR falsch sind. Und im worst case ganz fehlen. 

 

Steven

 

 

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Jan_8791:

Ihr habt doch alle einen Auszug aus dem Register bekommen und ggfs korrigieren lassen...?

Nein! 

Das ist kein Automatismus... 

 

Den Auszug hab ich dieses Jahr im Frühjahr angefordert und erstmalig gesehen. 

Geschrieben

Interessant. Bei uns gab es den automatisch.

 

vor 14 Minuten schrieb steven:

In meinem Ausdruck sind hunderte von Fehlern.

 

Hastu du die Fehler der Behörde kommuniziert? Dann hast du es ja schriftlich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb steven:

Gehen wir mal davon aus, es kommt eine Kontrolle. 

Meine Rote ist gerade zur Eintragung bei der Waffenbehörde.

Und, ehrlich wie ich bin zeige ich die Waffe, die nicht auf dem Ausdruck steht.

 

da liegt doch schon dein fehler!

du zeigst nur die waffe vor von der dir der behördenhansel die waff.nr. von seiner liste vorliest!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb steven:

Ich besitze ungefähr 80 Kurzwaffen als Sportschütze. Obwohl ich dies schon lange bemängelt hatte, passierte nichts.

 

Das wird dann sicher lustig, wenn bei euch - wie in BaWü - für jede Waffe im Überkontingent Wettkampfnachweise erforderlich werden. :016:

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Jan_8791:

Ihr habt doch alle einen Auszug aus dem Register bekommen und ggfs korrigieren lassen...?

Hallo Jan_8791

 

wäre es nicht einfacher gewesen, jeder Waffenbesitzer wäre frei geschaltet worden und hätte die Eintragungen selbst vorgenommen. 

Damit wäre das NWR korrekter wie jetzt.

 

Steven

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb HangMan69:

du zeigst nur die waffe vor von der dir der behördenhansel die waff.nr. von seiner liste vorliest!

Hallo HangMan69

 

die Waffe steht, gut sichtbar, im Waffenraum.

Wenn ich die dem nicht vorzeige bzw. nicht angebe, ist der Verdacht einer illegalen Waffe ja noch größer.

Ist eine H&K SR9. Steht neben den SL6,7, H&K33 etc. 

Natürlich mache ich ihn gleich auf den Lapsus aufmerksam. Außerdem ist bei der Kontrolle ein Anwalt zugegen, der die Sachlage dann aufklären sollte.

Ist aber ein merkwürdiges Ding, bei dem NWR, durch dessen Aus-der-Taufe-heben man immer und überall den Werdegang und den Standort jeder Waffe wissen wollte.

 

Steven

 

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Mittelalter:

Nein! 

Das ist kein Automatismus... 

 

Den Auszug hab ich dieses Jahr im Frühjahr angefordert und erstmalig gesehen. 

Kenne ich auch so..

Kauf auf gelb -> Dealer wollte den NWR Auszug-> Mail an die Waffenbehörde (in Berlin -> LKA)-> am nächsten Tag die Antwort-> ab zum Händler und die Tikka mitgenommen.

 

Long

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb steven:

dann muss ich mich fragen, warum der riesige Aufwand mit dem NWR betrieben wurde.

das NWR wurde eingeführt, weil:

1. eine zentrale Übersicht über alle registrierten, legalen Waffen als erforderlich angesehen wurde (vorher waren es 582 Waffenbehörden. D.h. wurde beispielsweise eine Waffe aufgefunden, mussten 582 Waffenbehörden angefragt werden.)

2. die Vorgabe der EU zu erfüllen, die ein zentrales Register forderte

 

Das NWR sollte nie sein und ist auch keine zentrale Waffenbehörde

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Tauri:

1. eine zentrale Übersicht über alle registrierten, legalen Waffen als erforderlich angesehen wurde (vorher waren es 582 Waffenbehörden. D.h. wurde beispielsweise eine Waffe aufgefunden, mussten 582 Waffenbehörden angefragt werden.)

Hallo Tauri

 

jetzt muss bei einer Kontrolle bei der die SR9 gezeigt wird, die Waffenbehörde befragt werden, die, im ungünstigsten Fall schon geschlossen ist, das Wochenende abgewartet werden muss, die Akten durchgesehen müssen.

Und, da bin ich mir sicher, solche Fälle kommen oft vor.

Was machen die Kotrolleure? Lassen die mir das SR9 und warten erstmal ab?

Oder ziehen die das Ding "richtig" durch? Hausdurchsuchung, Beschlagnahme etc?

Beim "Alten" SB hätte ich da keine Sorgen. Aber der "Neue" SB ist als sehr robust verschrieen. 

 

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben

mach es dir doch nicht so schwer! Schreib ihn doch einfach an und erkläre ihm den Sachverhalt. Dann muss er ja irgendwie reagieren.

Außerdem steht die Waffe doch in der WBK - einen besseren Nachweis gibt's doch gar nicht

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Gehen wir mal davon aus, es kommt eine Kontrolle. 

Meine Rote ist gerade zur Eintragung bei der Waffenbehörde.

Und, ehrlich wie ich bin zeige ich die Waffe, die nicht auf dem Ausdruck steht.

Was glaubst du, was da los ist.

War bei einer Kontrolle bei mir der Fall, die NWR - Ausdrucke, die die dabeihatten, waren zu alt. In meiner WBK stand sie aber schon, deswegen kein Problem. Notfalls hätte ich auch noch Sicherheitskopien meiner WBKs gehabt. Die Kontrolleure waren recht entspannt und haben sich alles notiert und später abgeglichen.

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Aber wieso muss ich die Schlamperei der Behörde ausbaden? Und die auch beim Hinweis nicht korrigieren.

Der letzte Fehler (Händler hatte bei der Seriennummer eine 8 statt ein B eingetragen) ist meinem Sachbarbeiter bei der Eintragung aufgefallen. Er hat ein Foto der Seriennummer angefordert und das korrigiert. War kein Problem.

 

vor 1 Stunde schrieb Mittelalter:

Den Auszug hab ich dieses Jahr im Frühjahr angefordert und erstmalig gesehen. 

Genau. Ich fordere auch ab und zu, zusammen mit einer Eintragung, ainen aktuellen NWR - Auszug mit an und überprüfe diesen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Dann steht da häufig als Nummer "ohne". Obwohl da Seriennummern auf der Waffe ist.

Auch der Hersteller ist hin und wieder falsch.

Und jetzt mit der im NWR fehlenden Waffe.

Gehen wir mal davon aus, es kommt eine Kontrolle. 

Meine Rote ist gerade zur Eintragung bei der Waffenbehörde.

So lange diese Mißstände nicht abgearbeitet sind würde ich die untere Verwaltungsbehörde allerhöflichst bitten, im Interesse einer vernünftigen Vollständigkeits- und Aufbewahrungskontrolle erst mal die Papierlage stimmend zu machen. Es ist das Arbeitsmaterial des Kontrolletti, wie will der denn Dienst leisten wenn seine Unterlagen Müll sind? Alternativ nur die Übereinstimmung von angegebener LagerungsMÖGLICHKEIT und tatsächlich VORHANDENER Lagermöglichkeit zu prüfen, wie das damals von der Politik versprochen wurde. Und die Frage, ob Du wirklich einen Waffenraum hast, haben sie ja vermutlich damals geklärt.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

 Und die Frage, ob Du wirklich einen Waffenraum hast, haben sie ja vermutlich damals geklärt.

Hallo Josef Maier

 

der Waffenraum wurde offiziell abgenommen und bestätigt.

 

Steven

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo Jan_8791

 

wäre es nicht einfacher gewesen, jeder Waffenbesitzer wäre frei geschaltet worden und hätte die Eintragungen selbst vorgenommen. 

Damit wäre das NWR korrekter wie jetzt.

 

Steven

Fraglich, denn diese müssten sich dann alle gut mit den XWaffe-Katalogen auskennen und wie das ein 90-jähriger Erbe oder Altbesitzer wuppen sollte, der ggf. nicht mal einen eigenen PC o.ä. hat, möchte ich mir erst gar nicht vorstellen.

 

Zudem geht das Vertrauen ja nicht mal so weit, dass die Waffenhändler im NWR mitmischen dürfen. Die melden nur über die Kopfstelle, die die Daten dann im NWR eingibt.

 

Grüßle (immer noch aus dem Schwarzwald)


SBine

Geschrieben

Bin zwar nicht in einer Waffenbehörde tätig, aber bei uns im Amt wurden alle digitalisierten Akten sofort vernichtet.

Probleme gibt es durchaus mal, wenn ein Schriftstück einer falschen eAkte zugeordnet wird.

Das dürfte häufiger passieren als man denkt.

Ferner wurden, zumindest bei uns, die Papierakten vor dem Scannen ausgedünnt.

Auch das kann ja mal das falsche weg fliegen.

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb steven:

Hallo Tauri

 

jetzt muss bei einer Kontrolle bei der die SR9 gezeigt wird, die Waffenbehörde befragt werden, die, im ungünstigsten Fall schon geschlossen ist, das Wochenende abgewartet werden muss, die Akten durchgesehen müssen.

Und, da bin ich mir sicher, solche Fälle kommen oft vor.

Was machen die Kotrolleure? Lassen die mir das SR9 und warten erstmal ab?

Oder ziehen die das Ding "richtig" durch? Hausdurchsuchung, Beschlagnahme etc?

Beim "Alten" SB hätte ich da keine Sorgen. Aber der "Neue" SB ist als sehr robust verschrieen. 

 

Steven

Dann melde ich das der Behörde sobald es mir auffällt… und dann hat der Kontrolleur das auf dem Schirm 

 

 

 

klar, kann man auch machen wie du, wissen das  sie nicht im NER eingetragen ist und die Reaktion der Kontrolleure abwarten und dann Ggf. Ärger  bei der Kontrolle dann provozieren 

 

 

so unverständlich…. 
 

aber klar nur kein Entgegenkommen zu der Behörde 🙈🙈

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Geschrieben
Am 9.8.2023 um 21:07 schrieb pablohover:

2013 war das NWR noch nicht.

 

Doch! Seit 2012 sogar! Zwar zunächst nur behördenintern, aber das wurde ja mit dem NWR 2.0 ab 1.9.2019 auch für Waffenbesitzer zur Pflicht. 

 

Wenn ich mich recht erinnere hatten die jeweiligen Behörden einen gewissen Zeitraum in dem sämtliche im Datenbestand der Behörde erfassten waffenrechtlichen Erlaubnisse ins NWR zu übertragen waren.

 

In Folge dessen wird das 2012 also schon der Fall gewesen sein. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Josef Maier:

So lange diese Mißstände nicht abgearbeitet sind würde ich die untere Verwaltungsbehörde allerhöflichst bitten, im Interesse einer vernünftigen Vollständigkeits- und Aufbewahrungskontrolle erst mal die Papierlage stimmend zu machen.

 

Diese Mißstände abzuarbeiten dürfte vermutlich Jahrzehnte dauern! Gefühlt sind über die Hälfte oder sogar mehr der Alt-Einträge im NWR nicht korrekt. Es fängt schon damit an daß der X-Waffe-Katalog z.B. für CZ-Waffen korrekterweise "CZ Uhersky Brod" als Hersteller richtig wäre. Jedoch sind viele der Datenbestände uralt, teilweise stehen da Einträge wie "Brünner Waffenwerke", "Ceska", "Czech Small Arms s.r.o" usw. drin was bei einer Erwerbs- oder Überlassungs- Meldung unweigerlich zu einer Fehlermeldung führt, da man einige dieser Hersteller gar nicht auswählen kann. Infolgedessen braucht es bei der zuständigen Behörde jemanden der diesen Fehlermeldungen nachgeht und diese abarbeitet. 

 

Anderes Beispiel: so es gibt es z.B. dutzende Freedom Arms Revolver mit ein und derselben Seriennummer! Warum? Weil schlicht und einfach fälschlicherweise die Patentnummer angegeben worden ist!

 

Das sind jetzt nur so ein paar Kleinigkeiten die so im täglichen Alltag mit dem Register auffallen. Die Spitze des täglichen Eisberges oder der tägliche Gruß des NWRs wenn man so will.

 

Wenn mir sowas auffällt weise ich den Kunden darauf hin damit er eine Änderung veranlassen kann. Bei Waffen im eigenen Bestand veranlasse ich auch die Änderung ebenfalls sobald mir was auffällt. 

 

Zusammenfassend kann man sagen daß das NWR eine gigantische Datenkrake ohne großen Nutzen ist welche eine enorme Menge wertvolle Ressourcen in Form von Arbeitskraft und Zeit bei den Waffenbehörden und jedem der damit zu tun hat bindet!

 

Ein Ziel des NWR sollte die lückenlose Historie der jeweiligen Waffe sein. Die Frage ist bloß, was ist mit der Historie einer Waffe vor 2012? Das kann man einfach nicht mehr nachvollziehen. 

 

Der tatsächliche einzige Vorteil (aus meiner Sicht) für Händler und Hersteller ist daß man die Gültigkeit einer EWB per Mausklick jederzeit überprüfen kann! Und dass das Waffenbuch in Paperform quasi Geschichte ist (welches ich aber schon von Beginn meiner Firma digital führe).

 

vor 7 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Zudem geht das Vertrauen ja nicht mal so weit, dass die Waffenhändler im NWR mitmischen dürfen. Die melden nur über die Kopfstelle, die die Daten dann im NWR eingibt.

 

Und das ist der ganz ganz große Fehler in dieser Datenbank!!! Die Datensätze könnten nämlich längst schon zu dem Teil korrigiert sein welche im Umlauf sind.

 

Auch wenn sich Händler oder Hersteller ansehen könnten ob Waffenteile der jeweiligen Waffe zugeordnet sind würde sehr sehr vieles einfacher machen. 

 

Aber das geht in Deutschland nicht! Auf Nachfrage warum nicht hieß es: Datenschutz! Als ob man an einer Seriennummer erkennen könnte wem das Eisen gehört!

 

Das Thema NWR ist sehr komplex und undurchsichtig. Ich glaube damit könnte man Foren füllen....

Bearbeitet von ZPW
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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb ZPW:

die Gültigkeit einer EWB per Mausklick jederzeit überprüfen kann!

 

Bringt das in der vorliegenden Form wirklich einen echten Nutzen?

Es läßt sich doch nur prüfen, ob eine Erlaubnisurkunde (WBK) zum Zeitpunkt x gültig ist, aber nicht, ob jemand tatsächlich eine konkrete Waffe legal erwerben darf.

Auch nicht, ob ein Eintrag in einer WBK gültig ist, das Erwerbsstreckungsgebot gewahrt ist, ein Waffenverbot verhängt ist usw.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb Elo:

 

Bringt das in der vorliegenden Form wirklich einen echten Nutzen?

Es läßt sich doch nur prüfen, ob eine Erlaubnisurkunde (WBK) zum Zeitpunkt x gültig ist, aber nicht, ob jemand tatsächlich eine konkrete Waffe legal erwerben darf.

Auch nicht, ob ein Eintrag in einer WBK gültig ist, das Erwerbsstreckungsgebot gewahrt ist, ein Waffenverbot verhängt ist usw.

 

 

Tja, das setzt latürnich voraus dass die jeweilige Behörde ihre Arbeit macht und bei einer ungültigen WBK oder einem Waffenverbot, etc. diese entsprechend als ungültig kennzeichnet.

 

EwBs können übrigens auch Handelserlaubnisse sein.

 

Die Erwerbsstreckung ist davon abgesehen nicht Sache vom Händler! Die hast du als WBK-Inhaber zu beachten und die Behörde darf dir auf die Finger klopfen wenn du das mißachtest. Allerdings gibt es auch nette Händler die sich schon mal bei der zuständigen Behörde erkundigen ob die Erwerbsstreckung offen ist oder nicht....

Bearbeitet von ZPW
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