Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffe im NWR


steven

Empfohlene Beiträge

vor 12 Minuten schrieb steven:

Könnte der SB zum Anlass nehmen, die Kontrolle in eine Hausdurchsuchung umzuwandeln. Und, natürlich auch nur Hypothetisch, alle Waffen zu beschlagnahmen und gleich mitzunehmen. Und, da würde ich natürlich blöd schauen

 

 

Schreibst du das eigentlich in WO in der Hoffnung, dass dein SB das liest und es dann genau so kommt?

Schätze, da gibt es Mitglieder in der Höcke Partei, die für solche Aktionen auf den oberen Listenplätzen stehen. 
Oder geht es um Mitleid? Aber das wäre ja armselig. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb ACR:

Schreibst du das eigentlich in WO

Hallo ACR

 

ich schreibe dies in WO, um die Realität zu zeigen.

Mitleid? Unsinn! Wofür? 

Sicherlich liest mein SB dies nicht. 

Aber, und das weiß ich, zumindest einer vom Verfassungsschutz liest mit. Hatte ich in meiner Akte gesehen. 

Da waren einige Einzelheiten bzgl. FvLW, wenige Mitglieder hier etc. 

Findest du solche Erlebnisse nicht interessant? Oder ist das in deinen Kreisen alltäglich?

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb steven:

…zumindest einer vom Verfassungsschutz liest mit. Hatte ich in meiner Akte gesehen. 

Da kann ja nix problematisches drin stehen, sonst wäre deine Zuverlässigkeit schon durch und du könntest in WO nur noch aus Sympathie mit den verbleibenden LWB mitlesen. Also nicht tragisch für dich, da ohne Konsequenzen. 
Wahrscheinlich gibt es zu jedem, der LWB ist, inzwischen eine Akte. Stört mich überhaupt nicht. In einem totalitären Staat sähe das anders aus. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 48 Minuten schrieb steven:

...Man macht sich ja Gedanken und wird Paranoid...

...Nehmen wir an...

...Rein Hypothetisch...

...die Kontrolle in eine Hausdurchsuchung umzuwandeln...

...Und, natürlich auch nur Hypothetisch...

...Etwas weit gedacht. Ich weiß...

...P.S. ich weiß, Beamte würden sowas nie machen...

 

Warum ist die Verteilung der menschlichen Langeweile nur so ungerecht verteilt?

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo

 

puh!

Die Langwaffen und die Landmannsammlung habe ich durch.

Bisher sind 3 Waffen nicht in der Auflistung vom NWR aufgeführ

 

P.S. ich weiß, Beamte würden sowas nie machen.

Aber, hopla. Vor kurzem wurde Anklage gegenüber einen POV gemacht. Er hatte, als er bei einer Hausdurchsuchung allein im Raum war, ein Feuerzeug eingesteckt. Dies wurde nur entdeckt, da der Hausherr eine versteckte Kamera installiert hatte und dies sah. Die Aussage des Polizisten: er hat das Feuerzeug eingesteckt, weil er dachte, es wäre relevant. hat es aber wieder zurückgelegt, da er auf einmal die Erkenntnis bekam, dass es doch nicht relevant war.

 

 

 

Bei Deiner Paranoia würde ich hoffen das Dein SB hier nicht mitliest - und schon gar nicht der Verfassungsschutz.

 

Weil die die wo ne Angst - Durcheinander - Paranoia -wasauchimmer - Störung haben können demnächst unfreiwillig zur MPU angemeldet werden und dann ist alles weg! In diesem totalitären Staat ist das doch möglich! Wo selbst Beamte klauen!

Und die Idee mit der Kamera ist topp, solltest Du unbedingt machen.....

 

Mann - O - Mann, was ne Muschi.....und Du warst mal Personenschützer.....sagt man....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb steven:

Könnte der SB zum Anlass nehmen, die Kontrolle in eine Hausdurchsuchung umzuwandeln.

Darum haben die ja auch immer Vollzugsbeamte dabei die das ja wegen Gefahr im Verzug anordnen können. 

Na im Ernst, du machst dir zu viel Gedanken. 

In meinem Haus kann ich installieren was ich will. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und nicht vergessen, Schilder anzubringen, die auf die versteckte Kamera aufmerksam machen, da sonst die Persönlichkeitsrechte der Beamten schwer verletzt werden. 
Am besten noch einen kleinen Preis ausloben für den, der die Kamera zuerst entdeckt, dann wird das noch ein lustiges Gesellchaftsspiel und nimmt viel von der Spannung, die es bei Waffenkontrollen in deinem Gebiet zu geben scheint. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb weissblau:

Bei Deiner Paranoia würde ich hoffen das Dein SB hier nicht mitliest -

Hallo weissblau

 

ist es für dich normal, dass du 3 Waffen mehr besitzt, als im NWR stehen? 

Lässt mich stutzig werden.

Und die 200 Kurzwaffen habe ich noch nicht verglichen.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb CZM52:

Ich würde mal sagen, wenn mir Fehler bekannt sind und ich das nicht melde, ist es Vorsatz 

Hallo CZM52

 

lustiger Beitrag. 

Du gehst davon aus, dass Fehler, die von der Behörde (offensichtlich) gemacht wurden, vollkommen ok sind.

Wenn dir die Fehler auffallen und du die nicht umgehend der Behörde meldest, sie eine Straftat deinerseits bewirken.

Lass mich erstmal das ganze NWR durchgehen. Falls da noch einige Waffen mehr sind, als im NWR stehen, soll ein Anwalt die Vorgehensweise festlegen. 

Aber, so geht es mir gerade durch den Kopf: was mache ich, wenn im NWR ein, zwei oder viele Waffen auf meinem Namen stehen, die ich gar nicht besitze? Eine Verlustmeldung?

Reue zeigen? oder was schlägst du vor?

 

Steven

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb ACR:

Und nicht vergessen, Schilder anzubringen, die auf die versteckte Kamera aufmerksam machen,

Hallo ACR

 

du gehst ernsthaft davon aus, dass, wenn ich in meinem eigenen haus Videokameras anbringe, ich dies evtl Einbrechern, Kontrolleuren etc im Vorfeld kommunizieren muss?

Natürlich kündigen Einbrecher ihre Tat vorher nicht an. Bin ich trotzdem verpflichtet in jedem Zimmer die Videoüberwachung anzuzeigen? In meinem Haus?

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

3 minutes ago, steven said:

Aber, so geht es mir gerade durch den Kopf: was mache ich, wenn im NWR ein, zwei oder viele Waffen auf meinem Namen stehen, die ich gar nicht besitze?

Solange du keinen NWR-Auszug hast, kann es dir doch völlig egal sein, solange alle Zu- und Abgänge fein säuberlich und richtig in den WBKs drin stehen. Auf das NWR haben wir Bürger doch gar keinen Zugriff - für uns sind die WBKs relevant.

 

Wenn du einen NWR-Ausdruck bekommen hast: Wofür wurde er dir übermittelt? Zur Kenntnis? Mit der Bitte um Prüfung? Klar, die Behörde innerhalb angemessener Zeit auf Fehler darin hinzuweisen erscheint sehr sinnvoll, aber für diese kannst du als Bürger doch wohl mal nichts.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb weissblau:

Bei Deiner Paranoia würde ich hoffen das Dein SB hier nicht mitliest - und schon gar nicht der Verfassungsschutz.

Hallo weissblau

 

der Verfassungsschutz liest hier schon eine Weile mit.

Aber gehen wir mal auf meine "Paranoia".

Der jetzige Leiter der Waffenbehörde ist ein "Scharfer Hund". Jede eingezogene Waffe, jeder Widerruf einer WBK macht ihn stolz.

Da war der vorherige SB richtig entspannt.

Einmal rief mich eine Dame an. Ihr Mann war 7 Jahre zuvor gestorben. Jetzt macht sie im Keller einen Schrank auf und sieht einige Langwaffen. Ich setzte mich mit der Waffenbehörde in Verbindung, bekam einen Auszug der WBK des Verstorbenen. Und siehe da, ein Wehrmachtsgewehr in 8,15 x 46R war illegal da vorhanden.

Ich machte ein, zwei Bilder davon und frug hier im Forum über Infos.

Die Antwort kam schnell. Chapman, jetzt heinzaushh meldete sich, gab mir Infos über die Waffe und erklärte mir, er möchte sie gerne erwerben. Ich teilte ihm mit, dass die Waffe illegal wäre, ich mich aber bemühe, sie zu legalisieren und dann könnte er sie haben.

Mein alter SB spielte mit, erklärte sie als Fundwaffe, die ich einem Berechtigten überlassen könnte, und chapman bekam sie für kleines Geld.

Eine Waffe aus der Illegalität befreit, legalisiert und einen Menschen glücklich gemacht.

Mit dem jetzigen SB noch nicht mal ansatzweise zu bewerkstelligen.

 

Steven

 

 

 

l

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb steven:

Hallo CZM52

 

lustiger Beitrag. 

Du gehst davon aus, dass Fehler, die von der Behörde (offensichtlich) gemacht wurden, vollkommen ok sind.

Wenn dir die Fehler auffallen und du die nicht umgehend der Behörde meldest, sie eine Straftat deinerseits bewirken.

Lass mich erstmal das ganze NWR durchgehen. Falls da noch einige Waffen mehr sind, als im NWR stehen, soll ein Anwalt die Vorgehensweise festlegen. 

Aber, so geht es mir gerade durch den Kopf: was mache ich, wenn im NWR ein, zwei oder viele Waffen auf meinem Namen stehen, die ich gar nicht besitze? Eine Verlustmeldung?

Reue zeigen? oder was schlägst du vor?

 

Steven

 

 

Wo steht das diese Fehler ok sind?

 

ich sehe es aber als normal an, wenn ich einen Fehler bemerke das ich das halt ändern lasse

 

Fehler sind da, wie überall im Leben und werden von den Behörden nachdem sie informiert werden, beseitigt. Tausende von Datensätzen mussten nachträglich ins NWR eingelesen werden

 

in meinen eigenen NWR Auszügen waren etliche Fehler, Info an die Behörde und es wurde geändert 

 

ich hab regelmäßig Nachlässe mit allen möglichen Fehlern im NWR Auszug , Info an die Behörde und ratz fatz geändert.

Fehler gab und gibt es auch in WBK‘s, auch da wird es nach bekannt werden halt geändert.

 

wenn da Waffen gelistet sind die du nicht hast, wird auch das geändert, ist auch nix seltenes das lange verkaufte Waffen beim Ex-Besitzer im NWR stehen. Vorgang ist über WBK und Akte nachvollziehbar, und wird geändert 

 

man kann sich aber natürlich auch blöd stellen und nur auf Krawall aus sein…..  

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schwierig wird es dann, wenn z.B. die WBK auf dem Postweg abhanden kommt und dann der Papiernachweis fehlt, dass eine Waffe wirklich veräußert wurde.

Mein erster NWR-Auszug strotze auch nur so vor Fehlern. Waffendaten falsch, Bedürfnisse falsch, Waffen fehlten, waren mehrfach gebucht, veräußerte Waffen noch bei mir eingetragen usw. Ich habe da viel Mühe investiert, um das alles zu korrigieren. Meine Behörde ist jedenfalls sehr an der Verbesserung der Datenqualität interessiert und nimmt solche Hinweise gerne auf.

 

Gruß

 

Stefan
 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb steven:

Hallo ACR

 

du gehst ernsthaft davon aus, dass, wenn ich in meinem eigenen haus Videokameras anbringe, ich dies evtl Einbrechern, Kontrolleuren etc im Vorfeld kommunizieren muss?

Natürlich kündigen Einbrecher ihre Tat vorher nicht an. Bin ich trotzdem verpflichtet in jedem Zimmer die Videoüberwachung anzuzeigen? In meinem Haus?

Na, aber sowas!

 

Exemplarisch, musst du halt auch durchlesen:

https://www.kriminalberatung.de/rechtslage-videoueberwachung/

https://www.datenschutz-guru.de/hinweisschild-videoueberwachung/

 

Gerade bei Kontrolleuren, wie es sie nachgerade in deiner Region gibt, würde ich da nicht von ausgehen, dass die das als Spass verstehen, wenn sie ungewarnt gefilmt werden.

 

Gehört aber m. E. zum menschlichen Umgang, dass man angibt, dass es eine Videoüberwachung gibt. Jeder, der das Schild liest und trotzdem auf dein Grundstück kommt, akzeptiert dies dann stillschweigend!

Bearbeitet von ACR
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb ACR:

Exemplarisch, musst du halt auch durchlesen:

Hallo ACR

 

da geht es doch hauptsächlich um Viedeoüberwachung auf dem Grundstück.

Mache ich und die Hinweisschilder sind angebracht.

Ich denke an eine Videoüberwachung in meinem haus.

Ich hatte es schon erwähnt: der Vorraum zu meinem Waffenraum wird, so hat es die Waffenbehörde als Auflage angeordnet, Videotechnisch überwacht. Das sollte Die Waffenbehörde noch wissen. Wieso ist es dann ein Problem, wenn ich diese Auflage etwas übererfülle? Der Vorraum wird gefilmt. Wenn die Tresortür auf ist, wird automatisch auch ein großer Teil des Waffenraums gefilmt. 

Und wenn ich, sagen wir mal, mein Schlafzimmer permanent filme und ich bekomme eine Hausdurchsuchung, mache ich mich dann strafbar, wenn die Beamten aufgenommen werden?

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb steven:

da geht es doch hauptsächlich um Viedeoüberwachung auf dem Grundstück.

Mache ich und die Hinweisschilder sind angebracht.

 

Ich mache hier doch keine Rechtsberatung! Das muss schon dein Anwalt machen.

Tatsache ist, dass ein Haus zum Grundstück gehört.

 

Wenn Du da schon Hinweisschilder angebracht hast, werden die auch für die Innenräume deines Hauses gelten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 11.8.2023 um 13:24 schrieb steven:

Ist das symptomatisch oder auf mich gemünzt?

 

 

Aus meiner Erfahrung mehrfach von Ämtern aus: jeder der seinem Land gedient hat und auffällt mit zB: Waffen oder Nase mitten im Gesicht, da stört irgendwann die Fliege an der Wand und man muss Dir im nachhinein "Gutes" tun

 

NWR: Bei mir ware zwei Seiten mit Waffen zusätzlich die zu mir gar nicht gehörten. Rückfrage: ne, kein Fehler ist halt nur reingerutscht. Dafür musste

nach 20 ? Jahren ganz dringend in 9 x 19 mm in 9 Luger geändert werden.

Bearbeitet von Doc-Psycho
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.