Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffe zur Vernichtung abgeben -


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

 

wie macht man es richtig?

Ich möchte eine Langwaffe zur Vernichtung abgeben.

Vorteil (so denke ich) ist kostenlos. Kostet der Austrag etwas?

Aber die Waffe einpacken, zur Polizei fahren und auf den Tisch legen, ist wahrscheinlich keine gute Idee.

Die Polizei zur Abholung rufen? Machen die das?

Wer hat Erfahrung?

 

Steven

Geschrieben

Bei uns kostet das nichts.

Mal abgesehen davon, dass jetzt wieder die unterschiedlichsten Erfahrungen Dich nicht in Deinem Fall weiterbringen: Wie wäre es, bei der zuständigen Behörde anzurufen und die denen genehme Vorgehensweise abzusprechen? Zu einfach???

  • Gefällt mir 13
  • Wichtig 2
Geschrieben
  Am 27.7.2023 um 18:58 schrieb Steam:

Bei uns kostet das

Aufklappen  

 

Bei uns nichts. Vorher einfach mal telefonieren, wie man das bei Dir am besten gerne hätte. Da könnten die Behörden jeweils unterschiedlich reagieren. Am einfachsten ist es, man pfeift die zu sich hin, dann müssen die den sicheren Transport regeln. Ob und wie viel das kostet, sollte man vorher klären.

Geschrieben
  Am 27.7.2023 um 19:07 schrieb Last_Bullet:

 

Vorher einfach mal telefonieren, wie man das bei Dir am besten gerne hätte. Da könnten die Behörden jeweils unterschiedlich reagieren....sollte man vorher klären.

Aufklappen  

Hab ich ja auch geschrieben :drinks:

 

Bei uns war es auch ne Zeit lang kostenlos - aber seit ein paar Jahren eben nicht mehr. Zumindest die Austragung aus den WBKn kostet wohl in den meissten Fällen etwas.

 

LG

Geschrieben

Bei allen Behörden, die für mich zuständig waren, kassierten sie die teilweise strammen vollen Austragungsgebühren. Außerdem weiß ich nicht, ob das mit der Vernichtung wirklich so stattfinden wird. 

Also dem freundlichen Händler geschenkt und die Austragungsgebühren gezahlt (war alles entweder als Teilespender oder komplett verwertbar aber zu viel Streß mit potentiellen Käufern auf Egon)

 

@stevenMit einer Abgabe setzt man auch das falsche politische Zeichen! Schäm Dich!

Und abholen lassen? Den Fürsten ins Haus holen? Gute Besserung!

 

Geschrieben

Hab ich vor kurzem gemacht. Waffe bis auf die wesentlichen Teile geschlachtet. Termin vereinbart. Waffe vorbeigebracht. WBK da gelassen.Das Austragen war kostenlos, der Rückversand der WBK auch. Alles easy.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe auch schon eine Waffe zur Vernichtung gebracht.

Auf dem Landratsamt angerufen, einen Termin genannt bekommen und den freundlichen Hinweis dass sie Waffe verschlossen transportiert/gebracht werden soll. So kommen keine Missverständnisse auf......

Die Austragung hat nichts gekostet.

Bearbeitet von Drai29
Geschrieben

 

  Zitat

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV):

 

Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

Das Zerstören (z.B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

 

Aufklappen  

 

Also einfach mit der Flex die wesentlichen Teile in kleine Stücke zerschneiden und den ganzen Eisenschrott dem SB auf den Tisch legen.:grin:

Möglichst dabei ein Teil mit der Seriennummer und/oder der Modellbezeichnung erhalten.

Haben Bekannte von mir schon mehrmals bei Erbwaffen, deren Wert die Kosten einer Eintragung in eine WBK überstiegen hätten, so gemacht.

Unwesentliche Sachen wie Schaft, Visier oder Schloßsteile kann man danach immer noch bei Egun zu Geld machen.:)

 

Geschrieben
  Am 28.7.2023 um 03:08 schrieb Proud NRA Member:

Ich fürchte fast, die werden sie im Vorhof der Hölle wieder zusammenschmieden müssen, bevor über einen Einlass in den Schützenhimmel diskutiert werden kann.

Aufklappen  

Ich kenne das hier als freiwillige Waffenabgabe, wobei dann alle erlaubnispflichtigen Waffen die eingetragen sind abgegeben werden müssen, dazu natürlich auch die WBK!

Eine einzelne Waffe austragen bleibt eben ein kostenpflichtiger Verwaltungsakt.

Geschrieben
  Am 27.7.2023 um 18:56 schrieb steven:

Aber die Waffe einpacken, zur Polizei fahren und auf den Tisch legen, ist wahrscheinlich keine gute Idee.

Aufklappen  

Rechtskonform verpackt (sicherheitshalber mit einem Schloß) geht.

  Am 27.7.2023 um 18:56 schrieb steven:

Die Polizei zur Abholung rufen? Machen die das?

Aufklappen  

Aus meiner Erfahrung heraus wird das gemacht und eben die bessere Idee wenn man sich nicht noch ein Verfahren wegen verbotenen Führens einfangen will.

Hat damals viele SRS Waffen Besitzer erwischt die die Knalldinger einfach aus der Tasche auf den Tisch legten.

Es ist da einfach besser die Wache vorher anzurufen und den Verfahrensweg abklären. Aber sich den Namen des Gesprächspartners unbedingt merken.

Geschrieben

Hallo

 

ich habe gerade mit dem SB telefoniert.

Er wusste es nicht genau.

Wir haben abgemacht, dass ich ihn am Dienstag anrufe, dann hat er die Sache abgeklärt.

Er meinte am Telefon, dass der Transport zur Polizei nicht "vom Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt ist.

Also, ich denke, ohne eine Schriftliche Erlaubnis vom SB wird die Waffe entweder abgeholt oder sie bleibt mein.

 

Steven

 

Geschrieben
  Am 28.7.2023 um 07:54 schrieb steven:

Also, ich denke, ohne eine Schriftliche Erlaubnis vom SB wird die Waffe entweder abgeholt oder sie bleibt mein.

Aufklappen  

 

Besonders wenn man Deine politische Position bedenkt.....solltest Du da auf Nummer sicher gehen....

 

bj68

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Geschrieben

ist das jetzt eine Waffe die in einer WBK steht,......??? was hat die Polizei dann damit zu tun,...`?

 

ist es eine illegale die Du " gefunden" hast,.......

  Am 28.7.2023 um 07:54 schrieb steven:

wird die Waffe entweder abgeholt oder sie bleibt mein.

Aufklappen  

dann wirst Du sie nicht so ohne weiteres behalten, bzw. hättest Sie erst gar nicht an Dich nehmen dürfen,.....

Geschrieben
  Am 28.7.2023 um 07:54 schrieb steven:

 

Er meinte am Telefon, dass der Transport zur Polizei nicht "vom Bedürfnis umfassten Zweck" abgedeckt ist.

Aufklappen  

Sorry, aber das ist doch Blödsinn!

Wenn ich eine Waffe verkaufen will darf ich die dann auch nicht zum Händler/Käufer bringen sondern muss sie abholen lassen?

Ist der Transport nach dem Kauf vom Händler nach Hause von Bedürfnis gedeckt?

Wenn jemand meine Waffe ausprobieren will, muss er dann zu mir kommen und die Waffe auf Leihschein holen weil ich sie nicht zum Stand bringen darf? Oder muss ich, wenn das mit dem Leihschein nicht geht, selber einen Schuss machen (dann ist das ja ein Transport zum Training und damit von Bedürfnis erfasst) bevor oder nachdem ich sie den anderen gebe?

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 28.7.2023 um 12:37 schrieb emmi2:

ist das jetzt eine Waffe die in einer WBK steht,......??? was hat die Polizei dann damit zu tun,...`?

 

ist es eine illegale die Du " gefunden" hast,.......

Aufklappen  

 

bwvor du so waas schreibst solltest du vielleicht erst mal nachdenken...

 

die polizei kann bei ihm die "ordnungsbehörde für waffen"! sein...

Bearbeitet von HangMan69
  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.