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IGNORED

Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger


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Geschrieben

Hallo,

 

ich hoffe, dass ich hier mit der Frage richtig bin.

 

Wenn ich als Jäger auf einem Schießstand eines Sportschützen-Vereins zum jagdlichen Training als Gast schieße, unterliegt mein Training dann der Sportordnung des Vereins auf dem ich mich befinde? Z.B. der DSB Sportordnung, oder schieße ich hier im Rahmen des "jagdlichen Schießens" und unterliege somit nicht der Sportordnung des Vereins? Ich konnte hierzu leider keine Antwort bisher finden.

 

Vielen Dank!

Geschrieben

Das würde ich mit dem Standbetreiber klären. Ich seh kein Problem darin, solange die Standordnung befolgt wird, wie z. B. Verwendung von Nontox Munition oder Verbot von Wadcutter. 

 

Wenn bei uns ein Schütze eine HK SP5 mit Schalli auspackt frage ich nach seinem Jagdschein (wenn ich ihn nicht schon kenne) und gut ist.

 

Eine Meisterschaft unterliegt natürlich wieder der jeweiligen Sportordnung, aber danach hattest du ja nicht gefragt.

Geschrieben

Moin!
Es gilt das Hausrecht und die Schießstättengenehmigung als Grundlage.

Alle Schießstände, die ich kenne, haben eine Schießstandordnung im Aushang.

 

Dort kannst Du alles nachlesen, was für diesen einen Stand gilt.

Darüber hinaus kannst Du den Schieß-Leitenden fragen, was es zu beachten gilt.

 

Es gibt durchaus Schießstände, bei denen bei Langwaffen das Laden von mehr als einer  Patrone pro Patronenlager verboten ist und auf anderen Ständen interessiert das keine Sau.

 

Die meisten DSB Vereine verwenden einfach das DSB Muster
https://www.dsb.de/fileadmin/dsb/migration_assets/schiessstandordnung_kugel.pdf

 

frogger

 

Geschrieben

Es gibt eine Sportordnung und eine Standordnung. Letztere regelt z.B. die maximal erlaubte Energie, die Entfernung zum Ziel, die Art des Zieles, manchmal auch die Anschlagarten. Das weiß alles der Standbetreiber. Und der steht auch in der Verantwortung zu den Behörden. Und er hat das Hausrecht. Wenn der also sagt, die Standordnung gibt zwar 2000J her, aber wir wollen die Lebensdauer des Kugelfangs verlängern und beschränken uns deshalm auf 1500J...dann ist das eben so.  

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Geschrieben

Wenn ein Jäger zu uns auf den Stand kommt darf er selbstverständlich seine jagdlichen Disziplinen schießen oder seine Waffen einschließen. Die Versicherungen des Verbandes an dem ein Schütze angegliedert ist , ist auch für evtl Schäden verantwortlich, denke das gilt auch für Jäger rund deren landesjagdverband…. Der Schießstandbetreiber hat die Entscheidung wer schießen darf

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb frosch:

Moin!
Es gilt das Hausrecht und die Schießstättengenehmigung als Grundlage.

Alle Schießstände, die ich kenne, haben eine Schießstandordnung im Aushang.

 

Dort kannst Du alles nachlesen, was für diesen einen Stand gilt.

Darüber hinaus kannst Du den Schieß-Leitenden fragen, was es zu beachten gilt.

 

Es gibt durchaus Schießstände, bei denen bei Langwaffen das Laden von mehr als einer  Patrone pro Patronenlager verboten ist und auf anderen Ständen interessiert das keine Sau.

 

Die meisten DSB Vereine verwenden einfach das DSB Muster
https://www.dsb.de/fileadmin/dsb/migration_assets/schiessstandordnung_kugel.pdf

 

frogger

 

Es gibt tatsächlich Vereine, die das Schiessen auf ihrem Stand nur nach der Sportordnung des DSB erlauben.

Ich wurde tatsächlich einmal des Standes verwiesen, weil ich mit einer Grizzly Mark V mit einem Wechselsystem in .44Mag. schiessen wollte.

Begründung des Vorstands des Vereins: Die Sportordnung des DSB erlaubt das Kaliber .44Mag. nur in Revolvern. .44Mag. Pistolen sind „pfui bäh“.

So kanns auch gehen …

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb coach1964:

denke das gilt auch für Jäger rund deren landesjagdverband….

Inhaber eines Jagdscheines sind Pflicht-Haftpflichtversichert mittels einer extra Jagd-Haftpflichtversicherung.

 

Eine solche jagd-Haftpflichtversicherung kostet ca 30-60 Euro per Anno. Daran kann man sehen, mit welch niedrigem Risiko im Vergleich zum KFZ Betrieb die Jagd einhergeht.

 

frogger

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb frosch:

Es gibt durchaus Schießstände, bei denen bei Langwaffen das Laden von mehr als einer  Patrone pro Patronenlager verboten ist und auf anderen Ständen interessiert das keine Sau.

Na da würde mich doch mal wirklich eine anderweitige Möglichkeit interessieren.

Bitte mit Angabe des genauen Waffenmodells!

 

Edit: Schlechtschreibfehler..

Bearbeitet von Mozart's Ghost
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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

Na da würde mich mich doch mal wirklich eine anderweitige Möglichkeit interessieren.

Bitte mit Angabe des genauen Waffenmodells!

Das ging mir vorhin auch durch den Kopf.

 

Long

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

Na da würde mich doch mal wirklich eine anderweitige Möglichkeit interessieren.

Bitte mit Angabe des genauen Waffenmodells!

 

Edit: Schlechtschreibfehler..

Nicht mehr als eine = nur eine. Repetierer sollst du nur mit 1 Schuss laden, in die Bockflinte kannst du zwei Schuss laden. 

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Mozart's Ghost:

Na da würde mich doch mal wirklich eine anderweitige Möglichkeit interessieren.

Bitte mit Angabe des genauen Waffenmodells!

 

Edit: Schlechtschreibfehler..

in jedem popeligen Jagdrepetierer bekommst mindestens 3 Patronen unter

Oder wie meinst Du Deine Frage?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb frosch:

 

Es gibt durchaus Schießstände, bei denen bei Langwaffen das Laden von mehr als einer  Patrone pro Patronenlager verboten ist 

 

Ich glaube es geht darum, wieviele Patronen, in ein Patronenlager geladen werden können..aber das wird dann schon oT....

 

Long

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HangMan69:

 

bei solchen vertägen bist dann aber auch für diese 3 jahre laufzeit gebunden...

Bist du so oder so, zumindest wenn du den 3 Jahres Jagdschein verlängern willst musst du auch für diese Laufzeit eine Versicherungsbestätigung vorlegen können.

Geschrieben (bearbeitet)

nö...

die versicherung von mir hat ne jähliche laufzeit, kann also nach ablauf 1 monat vorher kündigen.

trotzdem erhalte ich von denen eine bestätigung über die 3 jahre fürs amt.

du musst jedoch IMMER eine versicherung nachweisen. das kann aber wärend der gültigkeit de 3 jjs auch mal eine neue sein...

hab ich sogar schon mal gemacht und das auch direkt dem sb mit der bescheinigung der neuen versicherung gemeldet...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Und wo ist der Sinn oder besser Vorteil daran lieber eine "teure" Jagdhaftpflicht á 70-100€ p.a. mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit anstelle einer günstigeren mit 3-Jahren Laufzeit und 30-50€ Beitrag p.a abzuschließen?

 

Habe auch bei der letzte JS-Verlängerung die Versicherung gewechselt und zahle trotz Wegfall der Selbstbeteiligung und Erhöhung der Deckung von 6 auf nun 15 Mio€ nun ca. stolze 15€ p.a. mehr als vorher (insgesamt irgendwas bei 47€ p.a.), dafür nun aber sogar mit jährlicher Beitragsrate statt wie vorher Einmalzahlung.

 

Das mit dem Wegfall der Selbstbeteiligung ist gerade für so Sache wie das Schießen auf dem Stand gut. Sollte man tatsächlich mal die Seile o.ä. treffen sind 300€ oder 500€ Selbstbeteiligung halt irgendwie doof...

Geschrieben

Ich könnte mit meinen Jagdwaffen gar nicht sportlich schießen, weil die vom Schiesssport ausgeschlossen sind.

Bin trotzdem u.a. in einem DSB Verein eingetreten, um regelmäßig mit der KW üben zu können.

Gab in der Praxis noch nie ein Problem, selbst nicht, als mal das O-Amt zu Besuch war.

Warum auch?

Wenn ich völlig unsportlich auf kurze Distanz schieße, machen die anderen kurz Pause oder ich frage gleich nach einem extra Termin.

Geschrieben

Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit hat, dann muss z.B. das Ziel "Förderung des Sports" in der Satzung stehen. Jagdliches Schießen hat hingegen nichts mit Sport zu tun, sondern es ist Training für die Jagd, auch wenn es wie Sport aussieht. Damit sind bestimmte Waffen (z.B. aufgrund ihrer geringen Lauflänge oder mit Schalldämpfer) vom sportlichen Schießen ausgeschlossen und dürfen daher in dem betreffenden SPORT-Schützenverein nicht geschossen werden.

 

Klaas

Geschrieben

 

vor 22 Minuten schrieb Klaas:

... und dürfen daher in dem betreffenden SPORT-Schützenverein nicht geschossen werden.

:lol:

 

Und was wäre wenn man es jagdsportliches Schießen nennt? 

Es gibt sogar Europameisterschaften.

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Klaas:

Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit hat, dann muss z.B. das Ziel "Förderung des Sports" in der Satzung stehen. Jagdliches Schießen hat hingegen nichts mit Sport zu tun, sondern es ist Training für die Jagd, auch wenn es wie Sport aussieht. Damit sind bestimmte Waffen (z.B. aufgrund ihrer geringen Lauflänge oder mit Schalldämpfer) vom sportlichen Schießen ausgeschlossen und dürfen daher in dem betreffenden SPORT-Schützenverein nicht geschossen werden.

 

Klaas

Das kann kaum ein Grund sein…. Das kann nix mit gemeinnützig zu tun haben… ich war in den 80-er Jahren Vorstand in einem Schützenverein, natürlich e.v….. wir waren ausschließlich auf einer schiessanlagege einer kreisjägervereinigung

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