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IGNORED

Schießen auf Schießstand eines Sportschützenvereins als Jäger


tkopa

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Wo sieht man denn wirklich ein Problem. Wenn der Jägermeister kommt und höflich frag, seine Berechtigung vorzeigt, darf er wenn Platz ist. Standgebühr selbsverständlich. Will einer ein neues Glas einschiessen, geht er mal ein Stück zu Fuß und hängt eine Scheibe am Rechten Rand neben den Zuganlagen auf. Die haben auch meisst eine Einschiessscheibe dabei. Probleme kann man sich auch machen. Unsere jagenden Vereinkollegen machen vor dem Revviergang ein oder zwei Probeschüsse  auf ihre Scheiben.

 

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vor einer Stunde schrieb 1913:

Wo sieht man denn wirklich ein Problem. ... Probleme kann man sich auch machen. 

 

 

Ich habe ohnehin den Eindruck, dass so manche der hier im Thread geschilderten "Probleme" mit auf dem Stand schießenden Waidgenossen entweder keine sind, oder keinesfalls welche sein müssen. 

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Ist es nicht eher so das diese "Probleme" zwar auftauchen aber nicht in der gefühlten Anzahl?

Wenn ein schwarzes Schaf zehn Personen über den Weg läuft so wird die Zahl der Schwarzen Schafe mit Zehn angegeben obwohl es nur ein einzelnes war, 

genauso ist es mit unseren "Problemfällen" bei den Jägern oder Funktionären in den Verbänden. Und ein Jäger/Schütze der wegen fehlender Präzision des 

Standes verwiesen wurde sucht sich einen neuen Stand und fällt evtl. dort mit dem gleichen Verhalten auf. 

Und denkt bitte auch daran das ein Großteil der Jäger mit der "Tagesration" an Munition von Schützen aus dem Forum über ein Jahr (bei manchem reicht sogar eine Schachtel über Jahre) auskommen.

 

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Am 4.3.2023 um 09:29 schrieb Daglfinger:

Wenn bei uns ein Schütze eine HK SP5 mit Schalli auspackt frage ich nach seinem Jagdschein (wenn ich ihn nicht schon kenne) und gut ist.

:good:

Ich kenne das Problem,.....38/357er Snuby, 5er mit oder ohne SD, SD sowieso, usw......leider nicht sportlich.:rtfm:

Einfach nur zum.....

 

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Wenn der bei uns das auspackt, frag ich ob ich mit dem Teil mal schießen darf :headbang:

Kontrolle ist gut, aber ich kann nicht jeden kontrollieren....im guten glauben....denke ich dass er das Teil offiziell hat.......wenn der Stand für das kaliber zugelassen ist, ists ok.

Manche bekommen einfach einen Ständer, wenn mal die Aufsicht-Plakette tragen dürfen......

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vor 9 Minuten schrieb coach1964:

Wenn der bei uns das auspackt, frag ich ob ich mit dem Teil mal schießen darf :headbang:

Und wenn Du mich fragst würde ich erst mal mit Dir klären mit welchem Bedürfnis bzw. nach welcher Erlaubnis lt. WaffG Du schießen möchtest.

 

vor 9 Minuten schrieb coach1964:

Kontrolle ist gut, aber ich kann nicht jeden kontrollieren....im guten glauben....denke ich dass er das Teil offiziell hat.......wenn der Stand für das kaliber zugelassen ist, ists ok.

Da bin ich komplett bei Dir, wäre mir auch zu aufwendig das zu kontrollieren, aber normalerweise kennt man als Aufsicht auch die Schützen (wenn es Gastschützen sind, wird die zugrunde liegende Erlaubnis eh kontrolliert) und weis wer einen Jagdschein hat und wer nicht.

 

vor 9 Minuten schrieb coach1964:

Manche bekommen einfach einen Ständer, wenn mal die Aufsicht-Plakette tragen dürfen......

Als Aufsicht würde ich dann an Dich übergeben (wenn Du ohne Jagdschein) mit sportlich nicht zugelassenen Waffen schießen möchtest. Ich möchte ja nicht bei Deiner Ausbildung zum Jäger stören.

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du solltest in die Kirche eintreten und da ein Amt begleiten :-)...und ich mach keine Ausbildung zum Jäger, da bräuchte ich ja nochmal einen Waffenschrank:-)

zu uns kommen ja auch Gastschützen die in den Verein eintreten wollen. da wissen die noch gar nicht was sie mal machen wollen und kommen zum schnuppern....ob DSB oder BDS, alles völlig unklar..... ich schau dass die, unter Anleitung und ständiger Aufsicht, dass se spass haben.........das habe ich auch mit der Dame vom Ordnungsamt so gemacht.... und die hat keine WBK

wenn ich da einen Schnupperling nach Bedürfnis frage, wissen die gar nicht was ich von ihnen will......

Bearbeitet von Gast
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Am 5.3.2023 um 16:56 schrieb Klaas:

Für Kurzwaffen

  1. Lauf unter 4 Zoll
Zitat

10.13 Kurzwaffen für das jagdliche Schießen

sind zugelassen wenn sie:

...

eine Lauflänge bei Pistolen einschließlich Patronenlager – bei Revolvern ausschließlich Trommel – von 152 mm bzw. 6 Zoll nicht überschreiten, ...

Von einer Mindestlänge steht da nichts.

Wie sinnvoll es ist beim DJV-Schießen mit einer Snubnose gegen Sportpistolen in .22 lfB anzutreten ist eine andere Frage.

Ich habe die Disziplinen jahrelang mit einem 4-Zöller geschossen und war damit bei Weitem nicht der schlechteste Starter.

 

Am 5.3.2023 um 16:56 schrieb Klaas:

Auch hier: Auf welche Scheiben?

Zitat

Scheiben
Für das Kurzwaffenschießen ist die DJV-Pistolenscheibe zu verwenden (siehe Anhang /S. 65). Die Bewertungsringe beginnen mit dem 6. Ring.

 

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Am 5.3.2023 um 20:55 schrieb frosch:

Praktisch wird auf vielen Ständen für das jagdliche Übungsschießen erwartet, dass die Schützen Hornet schießen oder allenfalls die 222Rem verwenden. Dies wird auch gerne über die Standgebühren geregelt.

zB Hornet 5€, 222 10€ und alles darüber 20€.

Kenne ich so von keinem jagdlichen Schießstand.

Aber Du schriebst ja, dass das von Stand zu Stand unterschiedlich ist.

 

Das steht jedoch in krassem Gegensatz zum DJV, der (zumindest früher) dafür plädierte mit der JAGDwaffe zu üben und nicht (nur) mit "KK" (wozu ich jagdlich auch die Hornet zähle).

Ich kenne sogar einzelne, die mit der .308 Win DJV-Wettkampf schießen - bis mindestens zur LM.

Die Hornet wurde "damals" wohl primär aus Kostengründen gewählt, war sie doch (bis mindestens Mitte der 80er - IIRC) deutlich günstiger, als auch die .222 Rem.

Heute kostet sie mehr, als das "Massenprodukt" .223 Rem.

 

Ich kenne Vereinsstände, auf denen auch die Mitglieder für jeden Standbesuch extra zahlen müssen (und mit Zeitbegrenzung) und andere, auf denen das Büchsen- (und ggf. KW-) Schießen für Mitglieder kostenlos ist.

 

Es gibt auch "Dieser Schießstand wurde mit Mitteln der Jagdabgabe gefördert. Für Inhaber eines gültigen Jagdscheines dieses Bundeslandes ist die Standbenutzung deshalb kostenlos."

Da Tontauben teurer sind, als Schusspflaster muss da natürlich jeder Durchgang bezahlt werden. Auf meinem Heimat-Stand zahlen Vereinsmitglieder weniger, als Gäste.

 

Kuriosum: In Drügendorf muss man eine Jahresversicherung abschließen, OBWOHL man schon über den Jagdschein (bzw. die Jagdhaftpflicht) versichert ist, denn diese schließt (m.W. IMMER) auch das Übungsschießen mit ein.

 

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Am 5.3.2023 um 21:17 schrieb frosch:

Hinweis zu Halbautomaten und Großkaliber Büchse:
Auf den meisten mir bekannten jagdlichen Schießständen wird man beim Jagdlichen Übungsschießen gebeten zu gehen, wenn man solches Gerät verwendet.

 Was für komische Stände kennst Du denn?

JAGDwaffen auf JAGD-Schießständen auszuschließen ist ja wohl bescheuert!

 

Dass sich die "Wettkampf-Mimosen" gestört fühlen, wenn jemand mit "richtigen" Waffen schießt ist ja nicht neu, aber bei uns haben die Schießmannschaften eigene Übungstermine (i.d.R. in der Woche, nachmittags).

Wenn da jemand "außer der Reihe" kommt, um eine Jagdwaffe ein- oder kontrollzuschießen, dann heißt es "Warte bitte, bis wir 'durch' sind und zu den Tontauben gehen."

Aber dass da jemand weggeschickt wird, dem seine Waffe umgefallen o.ä. ist habe ich noch nicht erlebt.

 

Am 6.3.2023 um 06:21 schrieb frosch:

Für das Ein- und Anschließen werden für gewöhnlich ectra Bahnen vorgehalten, wo man alle Waffen schießen kann.

Ist bei uns auch so: 4 x 100m, links der Anschusstisch, daneben "Bock", "Überläufer" u. "Fuchs".

Bei den "Übungsschießen" wird oft auf eine weitere Bahn ein Anschusstisch gestellt, damit es "voran geht".

 

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Am 5.3.2023 um 20:55 schrieb frosch:

Mehrlader sind als Einzellader zu schießen.

Unausrottbarer Unsinn!!!

Da kommen immer wieder solche Wichtigtuer, die nicht in der Lage sind mal in der DJV-Schießvorschrift nachzusehen, aber andere auf dem Schießstand dumm anquatschen ...

Kenne ich auch zur Genüge.

Das war zwar lange so, ist aber schon vor ziemlich langer Zeit ("gefühlt" so um die Jahrtausendwende) geändert worden:

Zitat

6.4 Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen

...

6.4.4. Will ein Schütze auf einem Büchsenstand seine Waffe bzw. das Magazin mit mehr als einer Patrone laden, so hat er dies der Standaufsicht vorher mitzuteilen.
6.4.5. Will ein Schütze beim Flintenschießen seine Waffe mit mehr als zwei Patronen laden, so hat er dies der Standaufsicht vorher mitzuteilen.

Da steht übrigens "mitzuteilen", nicht "zu betteln" o.ä.

Da steht auch nicht, dass die Aufsicht das "nach Gutdünken" ablehnen kann.

(Wenn ich als Aufsicht jedoch den Eindruck habe, dass das jemand machen will, der "nicht so firm" im Waffenumgang ist, dann würde ich ihm allerdings raten doch "erst mal" nur jeweils eine Patrone zu laden.)

 

BTW: Öffnet man den obigen Link zur DJV-Schießvorschrift (PDF-Datei) im Browser, dann kann man Text markieren und kopieren, lädt man die Datei herunter und öffnet sie im Reader, dann steht bei Eigenschaften "Entnahme von Text: unzulässig"

 

Bearbeitet von TriPlex
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vor 7 Minuten schrieb Cannon Balls:

Doch, bei uns auch. Sind halt die Regeln des LJV. Active-Court - Aktuelles (forumedia.eu)

Da gehen die Uhren in Bayern scheinbar völlig anders. Auf den Ständen in und um München die sowohl nach BJV Regeln und zugleich nach DSB Regeln betrieben werden, kann man HA -und Repetierer Mehrlader-mäßig schiessen. 

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Kann natürlich sein, daß wenn ein Stand ausschließlich nach BJV Regularien betrieben wird, daß dann andere Regeln gelten. Ich schiesse nur auf Ständen, die sowohl von Sportschützen als auch von Jagerern genutzt werden. Aber der Jagerer kann dorten selbstverständlich schiessen, als wäre er sportlich unterwegs. 

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vor 31 Minuten schrieb Enforcer66:

Ich persönlich keine keinen einzigen Stand, wo man Mehrlader wie Einzellader schiessen muss.

vor 22 Minuten schrieb Cannon Balls:

Doch, bei uns auch. Sind halt die Regeln des LJV.

Dein LJV (welcher bitte) hat eine eigene, von der des DJV abweichende, Schießvorschrift?

 

Auf der verlinkten Seite des Schießstandes Garlstorf habe ich dazu auch nichts gefunden.

Da steht zwar etwas von "zugelassene Munitionsarten", aber zu "Einzellader" habe ich nichts gesehen.

 

Liest eigentlich wirklich niemand die DJV-Schießvorschrift?

Die letzte ist von 2015 (also mittlerweile 8 Jahre alt) und in der davor (2010 o. 2011, IIRC) stand das auch schon mit "mehrere Patronen laden ... vorher mitteilen".

 

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vor 22 Minuten schrieb TriPlex:

Liest eigentlich wirklich niemand die DJV-Schießvorschrift

 

Es gibt im Großraum München ganz ganz wenige Stände, die ausschließlich nach DJV Regularien betrieben werden. Ich kenne nur einen einzigen. Und sehr viele, die gleichzeitig nach DSB Regeln schiessen. Und der Jagerer, der mit seinem jagdlichen HA aufkreuzt, schiesst denselben dann als Mehrlader. Vermutlich dann jagdlich, also 2 Patronen im Magazin u. eine Patrone im Patronenlager. Von daher setzen sich wahrscheinlich die wenigsten hiesigen Jäger mit der antiquierten, merkwürdigen DJV Schiessstandordnung auseinander. 

Bearbeitet von Enforcer66
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vor 3 Stunden schrieb coach1964:

du solltest in die Kirche eintreten und da ein Amt begleiten :-)...und ich mach keine Ausbildung zum Jäger, da bräuchte ich ja nochmal einen Waffenschrank:-)

Glaub mir, da reicht Dir ein zusätzlicher Schrank nicht. ;) 

 

vor 3 Stunden schrieb coach1964:

zu uns kommen ja auch Gastschützen die in den Verein eintreten wollen. da wissen die noch gar nicht was sie mal machen wollen und kommen zum schnuppern....ob DSB oder BDS, alles völlig unklar..... ich schau dass die, unter Anleitung und ständiger Aufsicht, dass se spass haben.........das habe ich auch mit der Dame vom Ordnungsamt so gemacht.... und die hat keine WBK

wenn ich da einen Schnupperling nach Bedürfnis frage, wissen die gar nicht was ich von ihnen will......

Stimmt und die schießen dann halt nach AWaffV § 9 (1) 3. und damit nur mit Waffen die nicht vom sportlichen Schießen ausgenommen sind und damit eben nicht mit einer SP5 und / oder einem Schalldämpfer. Und ja, wie von Dir beschrieben läuft das auch bei uns / mir ab und Spaß hatten bisher auch alle die mit mir geschossen haben.

 

vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Es sind solche Diskussionen, bei denen mich der Gedanke streift

"Wir brauchen keine Feinde, wir sind uns selbst schon genug Feind"

Du steinigst auch den Überbringer einen schlechten Nachricht anstatt froh zu sein wenn Du eine Info bekommst. Ich mache die Gesetze / Verordnungen nicht und ich setze die Gesetze / Verordnungen auch nicht (für andere) durch aber ich riskiere sicherlich nicht meine Zuverlässigkeit indem ich etwas mache, was nicht erlaubt ist.

 

vor 2 Minuten schrieb Enforcer66:

... Und der Jagerer, der mit seinem jagdlichen HA aufkreuzt, schiesst denselben dann als Mehrlader. Vermutlich dann jagdlich, also 2 Patronen im Magazin u. eine Patrone im Patronenlager. ...

Der "Jagerer" schießt seinen Halbautomaten (so er denn genehmigte bzw. gemeldete Magazine hat) auf dem Schießstand sogar mit 20, 30 der mehr Schuß im Magazin außer es ist ein Schießstand im freien in "seinem" Revier und er möchte während dem Üben auch noch schnell einen Hasen "mit nehmen", dann natürlich nur mit 3 Patronen in der Waffe. ;) 

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vor 3 Minuten schrieb Enforcer66:

Von daher setzen sich wahrscheinlich die wenigsten hiesigen Jäger mit der antiquierten, merkwürdigen DJV Schiessstandordnung auseinander.

Was genau empfindest Du denn als "antiquiert" und/oder "merkwürdig" an der Vorschrift?

 

"DIE Jäger" müssen sich nicht zwangsweise damit auseinandersetzen, aber wie wollen sie eine Schießstandordnung einhalten, wenn sie sie nicht kennen ("sich nicht damit auseinandersetzen")?

Wer sich aber m.E. damit auseinandersetzen MUSS sind die Standaufsichten.

 

Mir erzählen da immer wieder irgendwelche "Standaufsichten" Dinge, die nicht im Einklang mit der DJV-Schießvorschrift stehen:

Büchse: "Laden mehrerer Patronen ist verboten!"

Flinte: "Beim Tontaubenschießen zwischen den Ständen Flinte entladen!" Das gilt nur für "Nicht-Kipplaufwaffen" - also SLB u. VRF müssen bei jedem Standwechsel entladen werden, Quer-/Bockflinten nur beim Wechsel vom letzten auf den ersten Stand.

 

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vor 33 Minuten schrieb HBM:

Du steinigst auch den Überbringer einen schlechten Nachricht anstatt froh zu sein wenn Du eine Info bekommst. Ich mache die Gesetze / Verordnungen nicht und ich setze die Gesetze / Verordnungen auch nicht (für andere) durch aber ich riskiere sicherlich nicht meine Zuverlässigkeit indem ich etwas mache, was nicht erlaubt ist.

 

Ich meine damit nicht das Decken rechtswidriger Dinge, aber etliche Nickeligkeiten, die in diesem Thread ausgetragen wurden, sind Ärgernisse weit unterhalb der Rechtswidrigkeit oder gar der Strafbarkeit.

Nach meinem Empfinden: unnötige Ärgernisse, die das Leben schwer machen. 

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vor 1 Minute schrieb karlyman:

Ich meine damit nicht das Decken rechtswidriger Dinge, aber etliche Nickeligkeiten, die in diesem Thread ausgetragen wurden, sind Ärgernisse weit unterhalb der Rechtswidrigkeit oder gar der Strafbarkeit.

Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen "für jedermann" ist halt keine "Nickeligkeit" sondern, zumindest für den der die Waffe zur Verfügung stellt und für die Aufsicht nicht so toll. Da aber viele meinen "auf Schießständen darf doch jeder alles schießen" ist neben dem Verstoß selbst halt die "Dokumentation" bzw. Fotos oder Videos (das darf man ja, dann darf ich das auch veröffentlichen) nicht so wahnsinnig intelligent. Was jeder macht ist mir egal, wie gesagt ich gehöre nicht zur Exekutive, aber zumindest sollte man wissen was man tut und nicht meinen "ist doch ok" wenn es eben nicht ok ist.

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Ich weiß nicht, ob jemand die Fundstelle schon konkret bezeichnet hat - das Thema "Mehrlader als Einzellader" kommt aus der Schießvorschrift (nicht Schießstandordnung) des Deutschen Jagdverbandes e. V., Ziffer 3. 1 (Büchsenschießen - Gewehre und Patronen).

Es bezieht sich dort aber nur auf das Büchsenschießen und auf Wettbewerbe.

 

Zitat:

...

"Mehrlader müssen bei Wettbewerben als Einzellader verwendet werden."

...

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