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Daglfinger

WO Silber
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  1. Wenn Du den Beamten bei einer Kontrolle anpisst, und der dann ekelhaft wird, ists halt maximal eine Ordungswidrigkeit - WBK im Original nicht mitgeführt.
  2. Wir handhaben das genauso wie Harry Callahan, die Behörde hat das auch so abgenickt.
  3. Vielen lieben Dank für das Video, ist bei uns im Club auch ein Thema, und jeder behauptet was anderes.
  4. Wenn ich alleine in meiner Wohnung bin kann ich 10.000 Murmeln rumliegen haben, wenn eine Kontrolle kommt. Wo ist das Problem???
  5. Da hat wohl eher ein Bagger was verloren
  6. Innenministerin Faeser erwägt Messerverbot in Bus und Bahn https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/innenministerin-faeser-erwaegt-messerverbot-in-bus-und-bahn,TacKks5 Na endlich, nun wird alles gut
  7. So nennt man das beim DSB. Beim BDS reicht wohl die Unterweisung zur verantwortlichen Aufsichtsperson plus einer jugendpädagogischen Ausbildung, z. B. ein ADA Kurs (Ausbildung der Ausbilder), wie Meister sie absolvieren müssen.
  8. Selbstredend A) dann wär auch mehr Respekt im Strassenverkehr, wenn im Pickup Fenster die Flinte hängt
  9. https://www.abendblatt.de/hamburg/article237990431/Zwei-Tote-nach-Schuessen-in-Hamburg-Langenhorn.html "Zwei Männer sterben in Hamburg-Langenhorn an Schussverletzungen. Wieso der 50-Jährige mutmaßlich erst seinen 42-jährigen Bekannten und dann sich selbst erschoss, ist bislang noch völlig unbekannt."
  10. Es ging mir um den markierten Teil Ziffer 8.1.1 WaffVwV --> Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes der Waffe ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z.B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport ausübt.
  11. Der Passus bezieht ausdrücklich auf Fallkonstellationen ausserhalb §14 des Waffengesetzes, z. B. wie dort erwähnt nämlich unorganisierte Schützen. Ansonsten gilt §14 uneingeschränkt mit dem Grundkontingent 2KW und 3 HA LW.
  12. Habs mit der AWaffV verwechselt, danke für den freundlichen Hinweis.
  13. Nur den Threadstarter interessiert das überhaupt nicht, was ihr hier schwafelt. Der war seit seiner Frage hier nicht mehr online
  14. Das würde ich mit dem Standbetreiber klären. Ich seh kein Problem darin, solange die Standordnung befolgt wird, wie z. B. Verwendung von Nontox Munition oder Verbot von Wadcutter. Wenn bei uns ein Schütze eine HK SP5 mit Schalli auspackt frage ich nach seinem Jagdschein (wenn ich ihn nicht schon kenne) und gut ist. Eine Meisterschaft unterliegt natürlich wieder der jeweiligen Sportordnung, aber danach hattest du ja nicht gefragt.
  15. "Gegen Wegnahme sichern", ich denke es gibt nichts Schlechteres als eine durchsichtige Plastiktüte. Plastiktüten gibt man Kunden mit, die etwas mitnehmen wollen. Du kannst deine Sichtweise gerne dem zuständigen Richter erklären, wenn die Sachen abhanden gekommen sind. Den Ratschlag hier einem verunsicherten Neuling zu gegen finde ich verantwortungslos. PS: noch was zum Transport, da ist die gesetzliche Forderung doch eine andere. Da soll die Waffe vor Dir und schnellem Zugriff geschützt werden. Bring das bitte nicht immer durcheinander.
  16. Einigen geht leider nicht, die Frage des TE war: ...Aber kann ich Z.B. eine Geldkassette nehmen und da die Magazine und die Schreckschusswaffe gemeinsam darin lagern?? ... Und Du schreibst was von Plastiktüte und Kabelbinder?
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