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tkopa

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  1. Hey, wenn man in der Rechtsschutzversicherung ebenfalls im Bereich Waffenrecht abgedeckt sein möchte, d.h. z.B. für Fälle wo die Zuverlässigkeit angezweifelt wird, eine Kontrolle negativ ausfällt oder ähnliche Dinge, was für eine Rechtsschutzversicherung benötigt man dann? Fällt das alles unter den Baustein „Verwaltungsrecht“? Bezüglich Waffengebrauch selber ist man ja automatisch durch die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt, aber ich denke die übernimmt keinen Rechtsschutz in Streitigkeiten mit der Waffenbehörde oder? Vielleicht hat sich hier ja schon jemand mit dem Thema auseinandergesetzt. Vielen Dank.
  2. Hallo @Tommie, hallo @gunvlog - genau das habe ich damals, als ich meinen letzten Schrank erworben habe, getan. Ich habe einmal bei dem Shop wo ich ihn gekauft habe angefragt, und zusätzlich bei dem wirklichen Hersteller der Tresore und habe von beiden die gleiche Antwort bekommen. Hier ein Auszug aus der Antwort des Herstellers des Tresors: Der von Ihnen erworbene Waffenschrank ist, auch ohne Verankerung, nach dem Widerstandsgrad 0 von ECB-S zertifiziert. Edit: Diese Antwort habe ich mir zur Sicherheit ausgedruckt und einfach mit zu meinen waffenrechtlichen Akten abgeheftet. Damit denke ich, bin ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und auf der sicheren Seite.
  3. Ich finde das ist (mal wieder) eine gute Aktion vom VDB. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/02112023_deva-messung_widerlegt_these_des_gesetzgebers.html
  4. @Elo Ja, es geht mir um den rechtlichen Hintergrund der Befugnis der Person die mich kontrolliert, diese Waffen entgegenzunehmen, sowie mein Überlassen an diese Person. Ich denke das von @BlackFly gepostete macht aufjedenfall Sinn! Ggf. kann ja noch jemand was dazu ergänzen. Leider ist dieser Thread schon wieder völlig zugemüllt mit nonsense Kommentaren und „Ich mach das so!“ und „Bei mir fässt die niemand an“ - obwohl nichts davon irgendeine Relevanz hat. Das finde ich etwas schade…
  5. Was/Wo sind denn die relevanten Paragraphen? Das Thema scheint ja für jeden hier absolut klar zu sein, dann schreibt doch bitte auch einfach die relevanten Paragraphen rein, die es mir erlauben einem Kontrolleur die Waffe in meiner Wohnung zu übergeben, und dann ist der Thread abgeschlossen. Edit: ich vermute mal, dass WaffG §55, sowie die WaffVwV von 2012 Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 1/2/3 relevant sind?
  6. @Tatonka @Schartenegger Tut mir leid, falls die Frage doch schon mal gestellt und beantwortet wurde - leider findet man nur Unmengen an Threads in diesem Forum, die von der gleichen Art von nonsense Kommentaren wie euren ins Lächerliche gezogen werden, anstatt die Frage einmal vernünftig und mit entsprechenden rechtlichen Belegen zu beantworten.
  7. Hi, habe keine wirklich klare Antwort zu der Frage im Titel gefunden. Kann mir das jemand mit den entsprechenden rechtlichen Verweisen beantworten? Ich öffne den Schrank, ich hole die ungeladene Waffe aus dem Schrank und übergebe sie dem Kontrolleur und halte die Waffe dabei natürlich in eine sichere Richtung. Dabei verlasse ich zu keinem Zeitpunkt den Raum sondern stehe permanent daneben. Nach der Überprüfung der Seriennummer nehme ich die Waffe wieder zurück und lege sie zurück in den Schrank. Mache ich mich damit strafbar?
  8. Alles klar. Mein Fehler. Wollte noch schnell was ergänzen und habe den Text einfach bei einem Shop rauskopiert, ist natürlich falsch wie ihr richtig angemerkt habt. Sorry nochmal. Mein ursprünglicher Punkt, dass eine Verankerung nicht notwendig ist, bleibt aber bestehen.
  9. Dass man einen Waffenschrank unter 200kg zwingend verankern muss ist nicht korrekt. Verstehe nicht warum das immer wieder falsch wiedergegeben wird. Ich bereite mich nach meinem Kommentar schonmal auf den Link zu hfd-tresore vor. Wenn ein N/0 Schrank unter 200 kg durch eine Verankerung ein Abreißgewicht von über 200 kg übersteigt, dürfen in diesem anstelle von 5 bis zu 10 Kurzwaffen verschlossen werden, sonst nur 5. Alles bezüglich Verankerung ist höchstens versicherungsrelevant. Natürlich muss man trotzdem etwas gesunden Menschenverstand anwenden und sich darüber im Klaren sein, dass man sich mit einem 20kg Kurzwaffenwürfel sehr angreifbar macht, falls dieser mal geklaut wird. EDIT: Der zweite Teil bezüglich der 5/10 Kurzwaffen ist eine Falschinformation. Bitte die nachfolgenden Kommentare lesen.
  10. Um den Thread hier abzuschließen: Paket kam heute wie beschrieben an, sehr schneller und guter Telefonkontakt, sehr schneller und guter Emailkontakt, schneller Versand, alle Fragen wurden direkt top beantwortet. 10/10. Sehr guter Händler!
  11. Es handelt sich um eine BR10, dementsprechend Waffen-Burk. Ist sofort ans Telefon gegangen, konnte mir das anhand der Seriennummer bestätigen und hat mir sogar noch Tipps zum Umgang, Schalldämpferbetrieb etc. gegeben. Wirklich top, 10/10, mehr kann man sich nicht wünschen.
  12. Insgesamt haben alle Telefonate/Erkundigungen zusammen so ~20 Minuten gedauert. Ich finde die kann man für 3-4000€ auch mal investieren. So reich bin ich leider nicht. ^^ Ich habe sonst bisher alles direkt im Laden gekauft.
  13. @Steam @frosch Danke für eure Einschätzungen. Ich habe jetzt folgendes gemacht: 1. bei der Waffenbehörde nachgefragt, diese haben mir bestätigt, dass der Anbieter seriös ist 2. bei dem Hersteller der Waffe nach der Seriennummer gefragt, diese existiert wirklich und wurde von ihm produziert 3. bei norlite habe ich sie in der Fachhändler Suche gefunden: https://shop.norlite.de/haendlersuche (hier general security eingeben oben rechts) und ich werde morgen früh wenn sie wieder telefonisch erreichbar sind, nochmal bei dem VDB anrufen und mich dort noch einmal nach dem Händler speziell erkundigen. Mehr kann ich denke ich nicht tun. Wenn mir von dort auch positives Feedback gegeben wird, überweise ich das Geld und bete.
  14. Danke! Habe ich getan und scheint alles zu stimmen. Falls trotzdem jemand schonmal was dort bereits gekauft hat würde ich mich freuen wenn er die Erfahrungen teilt.
  15. Hallo, ich weiß leider nicht genau in welches Unterforum meine Frage gehört, bitte wenn möglich an den korrekten Ort verschieben wenn das hier nicht her passt. Hat jemand hier mal eine Waffe bei https://www.general-security.org/ gekauft und/oder kennt diese Firma? Man findet leider nur recht wenig über sie. Sie verkaufen z.B. auf https://www.vdb-waffen.de/ im Waffenmarkt. Ich kenne leider die Anforderungen nicht, um als Händler auf vdb-waffen gelistet zu sein. Kommen anscheinend aus Bayern in der Nähe Dachau. Ich wohne leider genau auf der anderen Seite von Deutschland, d.h. es bleibt für mich hier nur die Lieferung mit mittelmäßigem Bauchgefühl. Vielen Dank!
  16. Ist vermutlich schlecht formuliert. In der Allgemeinverfügung wird ja auch explizit 6cm genannt: > spitze oder scharfe Gegenstände, mit denen schwere Verletzungen herbeigeführt werden können, insbesondere Messer mit einer Klingenlänge über 6cm. "Insbesondere" scheint mir hier die falsche Wortwahl zu sein, wenn <= 6cm erlaubt ist.
  17. Ich persönlich bin einfach den Weg gegangen und habe den Hersteller meines Waffenschranks schriftlich kontaktiert, ob der Schrank den ich besitze ohne Verankerung (Langwaffenschrank unter 1000kg) den Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 erfüllt und habe darauf eine positive Antwort bekommen. Somit habe ich zumindest etwas schriftliches das meine Annahme der Korrektheit ohne Verankerung bestätigt und kann dies ggf. bei einer Kontrolle nachweisen. Damit sollte schonmal jede Art von "Vorsatz" vom Tisch sein.
  18. Bin neu im Forum - anscheinend kann ich hier nicht editieren, dementsprechend ein Doppel-Beitrag, sorry. Es wird gerne auch die Tabelle, siehe unten, als Schaubild genommen, jedoch der Satz der darüber steht ignoriert: 4.6 Additional requirements for "T2 designation" When tested in accordance with clause 12, safes of resistance grades 0 to X (including EX and CD designation, if applicable) designated "T2" shall achieve the minimum resistance values and requirements given in Table 4-1.
  19. @ASE Bezüglich der Thematik der Verankerung von Waffenschränken hat das Sächsische Staatsministerium des Inneren eine meiner Meinung nach sehr gut formulierte Antwort geschrieben, siehe unten. Waffenschränke sind generell durch ihre reine Bauweise zertifiziert. Diese Anforderungen auf die du dich beziehst, beziehen sich nur auf Prüflasten nach denen sie vor Ort geprüft werden. _Nicht_ auf den Schrank in deiner Wohnungssituation. Dies bestätigen ebenfalls mehrere Hersteller von Waffenschränken. Die DIN EN 1143-1 regelt die Anforderungen, Klassifizierungen und Methoden zur Prüfung des Widerstands von Wertbehältnissen gegen Einbruchdiebstahl. Die Norm legt als allgemeine Anforderungen zur Klassifizierung von Wertschutzschränken fest, dass freistehende Wertschutzschränke mit einem Gewicht unter 1000 kg über mindestens eine Öffnung verfügen müssen, durch die sie verankert werden können. Die Verankerung muss an jeder Verankerungsöffnung einer bestimmten Kraft widerstehen, beim Wertschutzschrank mit Widerstandsgrad 0 oder 1 einer Prüflast von 50 kN. Bei der Prüfung der Verankerungsöffnungen freistehender Wertschutzschränke hinsichtlich ihrer Klassifizierung wird nicht die Befestigung an einer Wand oder am Boden auf bestimmte Abrisskräfte geprüft. Ein zertifizierter Wertschutzschrank der Norm DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder 1 entspricht der Norm unabhängig von einer tatsächlichen Verankerung an einer Wand oder am Boden. Eine grundsätzliche Verankerung der Sicherheitsbehältnisse, insbesondere derjenigen mit geringem Gewicht, ist auch nach der Neuregelung jedem Waffenbesitzer zu empfehlen, um die Mitnahme des Sicherheitsbehältnisses einschließlich der darin aufbewahrten Waffen zu erschweren. Die Verankerung der Sicherheitsbehältnisse ist jedoch waffenrechtlich nicht vorgeschrieben. Die Waffenbehörde kann jedoch im Einzelfall nach § 36 Absatz 6 WaffG Ergänzungen zum geforderten Aufbewahrungsstandard anordnen.“ Danach kann einem Waffenbesitzer die Verankerung seines Sicherheitsbehältnisses in der Regel nur empfohlen werden und die Anordnung der Verankerung des Sicherheitsbehältnisses nur im Einzelfall erfolgen.“ Im Rahmen der in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zu erwartenden Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 05.03.12 ist davon auszugehen, dass dieses Thema behandelt wird. SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNEREN Referat 36 Recht der Polizei Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden
  20. Hallo, ich hoffe, dass ich hier mit der Frage richtig bin. Wenn ich als Jäger auf einem Schießstand eines Sportschützen-Vereins zum jagdlichen Training als Gast schieße, unterliegt mein Training dann der Sportordnung des Vereins auf dem ich mich befinde? Z.B. der DSB Sportordnung, oder schieße ich hier im Rahmen des "jagdlichen Schießens" und unterliege somit nicht der Sportordnung des Vereins? Ich konnte hierzu leider keine Antwort bisher finden. Vielen Dank!
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