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IGNORED

Interessanter letzter Satz der Polizei.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  Am 9.11.2022 um 11:26 schrieb Commerzgandalf:

Darf verdeckt führen.......

vs

Foto im Netz......

 

 

Und Angstzustände als Begründung für den Schein???? Hier sehe ich die persönliche Eignung nicht gegeben.

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Ich vermute, das war das Beste, was ihm eingefallen ist, als er mit der 8 im Rücken abgeführt wurde.

Ich wünsche mir manchmal auch, ich wäre abgebrüht genug, in solchen Situationen einfach „Das geht dich einen Scheißdreck an“ zu sagen.

Geschrieben
  Am 9.11.2022 um 11:48 schrieb steven:

Hallo Commerzgandalf

 

wie sagte ein befreundeter Strafanwalt zu mir?: "Wer sing, sitzt länger."

Ich kenne einige Clanmitglieder, die sind da gut geschult.

Gut beraten durch einen Rechtsanawalt halt.

 

Steven

 

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Gilt sicherlich. 
Wobei man sich auch durchaus kooperativ zeigen kann. 
Eine bekannte Anwältin meinte, sie ist ganz schlau und verweigerte die Zusammen Arbeit und Aussage gegenüber der Polizei und brachte sich und ihrer Familie dadurch ne Anzeige ein. 
 

Geschrieben
  Am 9.11.2022 um 11:56 schrieb IMI:

Wobei man sich auch durchaus kooperativ zeigen kann. 

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Hallo IMI

 

sicherlich kann und sollte man das tun.

Aber beim Eintreffen der Polizei bei irgendeiner Situation ist die goldene Regel:

Klappe halten, Klappe halten, Klappe halten.

Was ich im Stress erkläre und was der hinzugekommene Polizist versteht sind oft zwei verschiedene Dinge.

 

Steven

 

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Geschrieben
  Am 9.11.2022 um 11:56 schrieb IMI:

Eine bekannte Anwältin meinte, sie ist ganz schlau und verweigerte die Zusammen Arbeit und Aussage gegenüber der Polizei und brachte sich und ihrer Familie dadurch ne Anzeige ein.

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Hier fehlen erhebliche Informationen, damit ist diese Anekdote komplett wertlos.

Mann kann jederzeit, jeden, wegen praktisch allem beim Freund und Helfer anzeigen.

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Geschrieben
  Am 9.11.2022 um 11:26 schrieb Commerzgandalf:

...

Und Angstzustände als Begründung für den Schein???? Hier sehe ich die persönliche Eignung nicht gegeben.

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Da wäre zumindest an den § 6 Abs. 2 WaffG zu denken. Jedoch wozu? Vor 2002 hatte keiner einen Kleinen (W)affenschein benötigt und es sind trotzdem keine psychisch gestörte Personen in Horden mit SSW Amok gelaufen. :AZZANGEL:

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben
  Am 9.11.2022 um 12:01 schrieb CiscoDisco:

 

Hier fehlen erhebliche Informationen, damit ist diese Anekdote komplett wertlos.

Mann kann jederzeit, jeden, wegen praktisch allem beim Freund und Helfer anzeigen.

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In diesem speziellen Fall hat der Freund und Helfer aber selbst eine Anzeige gemacht, die umgangen hätte werden können, wenn die Rechtsanwältin kurz und knapp Angaben gemacht hätte. 
Die Polizei konnte dank der Anzeige dann (international) handeln (lassen). 

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