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IGNORED

Krankheiten und Jagdschein/WBK


Jenicano

Empfohlene Beiträge

vor 9 Minuten schrieb Jenicano:

Achso, es geht übrigens um (Ober-)Bayern, falls das irgendwie noch etwas an der Sachlage ändert. 

Die Sachlage ist doch Eindeutig, beim beantragen eines Jagdscheines/Waffenrechtlichen Erlaubnis musst Du angeben ob Du Körperliche/Geistige Mängel hast. Diabetes gehört dazu. Du kannst es verschweigen (wie hier einige empfehlen und hoffen das Du nicht auffliegst) oder die Karten auf den Tisch legen. Wenn die Form deiner Erkrankung kein Grund zur Ablehnung ist musst Du dir deswegen keine Sorgen machen.. wenn doch solltest Du dir Gedanken machen ob es Klug ist eine Falschangabe zu machen.

 

Ich verstehe die Aufregung deswegen sowieso nicht. Wenn Du die erforderliche körperliche Eignung hast wirst Du die Erlaubnis bekommen.. evtl. verlangt die Behörde in Regelmäßigen Abständen ein Gutachten von deinem Arzt.. aber mehr schon auch nicht.

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So einfach sehe ich das auch. Ein gut eingestellter Diabetiker sollte keine Probleme haben genauso wie ich auf meinem Antrag meine -1,5 Dioptrien angegeben habe und damit auch keine Probleme habe obwohl auf dem Antrag explizit danach gefragt wurde und damit zu vermuten ist das sich daraus ein Problem ergeben könnte...

Verschweigen halte ich für eine ganz dumme Idee weil wenn das rauskommt ist die zuverlässig schneller weg als man "gut eingestellt" (was dann sowieso nicht mehr interessiert) sagen kann. Jetzt kann man natürlich fragen wie sowas rauskommen könnte, dafür gibt es viele verschiedene dumme Zufälle (was willst du z.B. machen wenn Du bei Deinem Diabetologen sitzt und im Wartezimmer sitzt zufällig Dein SB Dir gegenüber). Sollte ich meine leichte Sehschwäche nicht angeben und bei irgendeinem Amtsbesuch zum Eintragen einer Waffe meine Brille anstelle von Kontaktlinsen tragen würde das auch ganz schnell auffallen und man denkt an so Kleinigkeiten auch nicht immer.

 

Anders sieht es sicher bei einem Epileptiker aus der 3 mal am Tag zappelnd auf dem Boden liegt, jemanden der 15 Dioptrien hat und mit Brille nur 40% Sehschärfe erreicht oder einem Diabetiker der alle 2 Wochen vom Notarzt wieder belebt werden muss weil er nicht eingestellt werden kann.

Sollte man Zweifel haben müsste man dann natürlich mit seinem Arzt (der müsste ggf. auch ein entsprechendes Attest ausstellen) und der Behörde (die müssten ggf. das Attest akzeptieren und/oder weitere Nachweise anfordern) ein klärendes Gespräch führen, das sehe ich hier aber eigentlich nicht erforderlich. Zum beruhigen des eigenen Gewissens kann man aber natürlich trotzdem vorher nachfragen bevor man Geld investiert und wenn man ganz ängstlich ist kann dies natürlich auch ein Freund für einen machen.

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vor 2 Stunden schrieb Jenicano:

..., hat z.B. seinen Flugschein verloren....

 

Hier an meiner Flugschule hat gerade jemanden seinen UL Schein trotz Diabetis "A" gemacht.

War bei der Medical zwar nicht einfach, aber er hats bekommen.

 

Mir würde die Medical wegen meiner Herzproblme versagt werden, daher mache ich den 120 KG Schein 🤔

Bild von heu..gestern 18:21

Platzrunden, 900 ft Höhe 😇 (der rote Punkt ist eine Speigelung des Schalters für die Landescheinwerfer)

 

 

 

IMG_6767.jpg

Bearbeitet von Heimschrauber
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vor 2 Stunden schrieb Hunter375:

Die Frage auf dem Antrag ist ja wohl klar und deutlich formuliert oder?

Körperliche oder geistige Mängel (z.B. schwere Formen von Sehschwäche -Angabe der Dioptrie- -links und rechts-, Farbuntüchtigkeit,
Nachtblindheit, Einäugigkeit, Hirnverletzung, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheit, Anfallsleiden,

Bei "meinem" Antrag steht da nur "Ich erkläre weiterhin, dass ich sowohl körperlich als auch geistig gesund bin.". Meine Brille hab ich da jetzt nicht angegeben und sollte ich mal unter Kopfweh leiden, dann würde ich das auch nicht angeben, allerdings sieht mich "mein" Sachbearbeiter recht oft und daher ist die Brille bekannt und als ich mal länger keinen Waffenerwerb eintragen lies wurde bei einem Bekannten (der vor Ort war) gefragt ob ich krank sei. 😉

Aber Spaß beiseite, eigentlich ist die Erklärung "Ich erkläre weiterhin, dass ich sowohl körperlich als auch geistig gesund bin." schon irgendwie sehr umfassend und extrem, da "Gesundheit" halt schon relativ ist und man im Alter doch eher nicht komplett "körperlich gesund ist" aber man die kleineren Leiden / Gebrechen doch sicher nicht angeben wird bzw. bei meinem Formular gar nichts zum angeben sind, sondern nur obige Aussage zu bestätigen ist.

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Hallo Jenicano.

Erst möchte ich Dir meine Hochachtung ausdrücken, daß Du Dir über Deinen gesundheitlichen Status und die Möglichkeit des Waffenumganges ernsthaft Gedanken machst.

Die Erlaubnisbehörde hat vom Gesetzgeber den Auftrag, alle Unsicherheiten die Durch gesundheitliche Einschränkungen beim Umgang mit Waffen entstehen können, so weit wie möglich auszuschließen.

Dazu gehört auch der Kontrollverlust bei Unterzuckerung. Da Du selbst die Person bist, die das evtl. betrifft, kannst Du beurteilen, ob eine Unterzuckerung für Dich eine Gefahr ist, oder sein könnte.

Wenn Du das Deiner Behörde mitteilst, hat die, wenn sie darüber informiert ist, wohl die Verpflichtung, dem nachzugehen und das für Deine Person abzuklären.

Wenn Du es Deiner Behörde nicht meldest, dürfte das für Dich ohne Folgen bleiben. Die Auskunft ist ja keine Eidesstattliche Versicherung und keiner kann Dich zwingen, gegen Deine Interessen zu handeln, welche immer das sein mögen.

Aber, wie geschrieben, das liegt in Deinem ehrlichem Ermessen.

 

 

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Der TE, der plant, vielleicht im Herbst 2023 einen Jagdschein zu machen, weil die Thematik ihn "allgemein interessiert", hat nun sicherlich einige Informationen und Vorschläge erhalten, die ihm hoffentlich weiterhelfen.

 

Aber meint Ihr nicht, das Thema wer mit welchen Krankheiten eine Erlaubnis bekommt, wäre nun ausreichend investigativ ausgeforscht diskutiert?

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vor 7 Stunden schrieb Heimschrauber:

Hier an meiner Flugschule hat gerade jemanden seinen UL Schein trotz Diabetis "A" gemacht.

War bei der Medical zwar nicht einfach, aber er hats bekommen.

 

In Amerika kann man bei insulinpflichtigem Diabetes als "special issuance" seit 1996 ein das Medical Third Class, also für Privatpiloten, und seit 2015 auch für First Class und Second Class, also für kommerzielle und Verkehrspiloten bekommen. Natürlich mit viel Aufwand und Fragen, aber wenn man zeigen kann, dass man die Sache im Griff hat, dann geht es.

 

Für den Jagdschein ist eigentlich schon die Frage eine Unverschämtheit. Ob jemand, der nicht gut eingestellt ist, das Risiko eingeht, alleine in die Natur zu gehen, muss er wissen, und darf er bei jedem anderen Thema wie z.B. Bergwanderungen auch selbst wissen. Die Anzahl von Fällen, in denen ein Diabetiker beim Umgang mit Waffen einer dritten Person geschadet hat, dürfte zwischen vernachlässigbar und Null liegen. Ist irgendwie nicht die selbe Situation, wie am Steuer eine Jumbo Jet über dem Atlantik zu sitzen.

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vor 14 Stunden schrieb Jenicano:

Für die etwas Bewanderten: Ereignisse mit Blutzucker unter 50mg/dl und Angewiesenheit auf Fremdhilfe/Notarzt. 

Das kann eigentlich nur der Endokrinologe beantworten.

Wichtig ist es die Ursache zu finden!

Hat bei mir Jahre gedauert. Ich nutze nun den FreeStyle Libre 3 und kann den Blutzuckerabsturz rechtzeitig erkennen und reagieren.

Da ich aber kein Diabetiker bin (abnorme Hyperglykämie) nutze ich Coca Cola.

Hatte mir vor Jahren mal ein Notarzt geraten, der hohe Zuckergehalt hebt den Spiegel rasch, das schafft die Zuckertube nicht.

Von daher hat mir der Endokrinologe auch den LKW-Schein weiter bestätigt.

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vor 40 Minuten schrieb raze4711:

lso einfach ruhig sein , wenn die Behörde bei der Erteilung der WBK / Jagdschein nach Erkrankungen fragt . 😏

 

Man kann aber auch im Laufe seines Lebens erkranken wenn man eine WBK schon viele Jahre hat. Muss man denn dann jede einzelne Geisteskrankheit an die Behörde melden? 😅

Bearbeitet von Bender
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Gewisse Erkrankungen werden der Behörde gemeldet und dann wird der Einzug der WBK / JJS eingeleitet. Z.B. wenn man beim Nervendoktor in der Klinik war - je nach Grund des Aufenthaltes kann das passieren.

Diabetes meines Wissens nach nicht. 

Bearbeitet von Herr_Merlin
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vor 15 Minuten schrieb Bender:

 

Man kann aber auch im Laufe seines Lebens erkranken wenn man eine WBK schon viele Jahre hat. Muss man denn dann jede einzelne Geisteskrankheit an die Behörde melden? 😅

 

Ja , weil du als Mensch mit Waffensachkunde die entsprechenden Gesetze kennst .

Und so lustig finde ich es nicht , wenn jemand geistig krank ist , und mit Waffen eine Gefahr für sich oder andere darstellt. 

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@Jenicano

 

Mir ist nicht ganz Klar: Typ 2 oder Typ 1?

 

Typ 2 würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen. Das ist eine Volkskrankheit und bis du ins Hyperglykämische Koma ableitest dauert es eine Weile.

Typ 1 ist heute abseits der generellen Insulinpflicht aber gut zu managen (Sensoren wie Freestyle Libre, Insulinpumpen) und ist eine Einzelfallfrage.

 

Beim oben zitierten Urteil lag ja nicht nur Diabetes Typ 1 vor: 

 

Zitat

Bei der Antragstellerin wurde unstreitig ein Diabetes mellitus Typ I diagnostiziert, wobei Folgeerkrankungen der Jahrzehnte andauernden Stoffwechselerkrankung vorliegen:
Schwere nichtproliferative Retinopathie, periphere Angiopathie, Polyneuropathie, Nephropathie sowie ein diabetisches Fußsyndrom.

 

Dabei mag ein Diabetes mellitus nicht für sich schon zur Annahme einer körperlichen Nichteignung in Bezug auf die Jagd führen. Anders liegt es dann, wenn ein stark fortgeschrittener Diabetes vorliegt, welcher durch Medikamente nicht mehr ausreichend behandelt werden kann (vergleiche etwa: Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 24. September 1970, EJS IV, S.40 Nr. 4). Entsprechendes muss gelten, wenn trotz einer an sich ausreichenden Diabetes-Behandlung eine Gefährdung der Jagdteilnehmer deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, weil Unterzuckerungserscheinungen auftreten bzw. auftreten können, die von dem Jagdausübungsberechtigten nicht sicher und sofort beherrscht werden bzw. werden können. Bei einer Unterzuckerung kommt es zur Nervosität, Schwitzen, erhöhtem Herzschlag, Zittern der Hände, Bluthochdruck bis hin zu Krampfanfällen, Lähmungen, Sprachstörungen und Schläfrigkeit. Ein hypoglykämischen Schock kann zum Tode führen. Dass bei einer derartigen Situation von einer hinreichend sicheren Jagd nicht die Rede sein kann, liegt auf der Hand.

 

Falls du Typ 1 bist, besser mit der Behörde ins benehmen setzen, ggf behandelnden Arzt hinzuziehen.


Typ 2 kann man ausweislich des HBa1C-Wertes häufig loswerden, wenn mann Lebensstil und Ernährung ändert. 

 

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Am 24.9.2022 um 09:47 schrieb Herr_Merlin:

Gewisse Erkrankungen werden der Behörde gemeldet und dann wird der Einzug der WBK / JJS eingeleitet. Z.B. wenn man beim Nervendoktor in der Klinik war - je nach Grund des Aufenthaltes kann das passieren.

Diabetes meines Wissens nach nicht. 

Hm, gilt nicht die ärztliche Schweigepflicht?

Oder hat man als LWB, automatisch alle Ärzte davon entbunden?

Ansonsten sollte doch 

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html

gelten..

 

Long

p.s. Andreas Lubitz (der Pilot, der Germanwings 9525 abstürzen liess),

war auch in nervenärztlicher Behandlung..

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Ich glaube aber, dass bestimmte Dinge eben gerade wegen Lubitz jetzt gemeldet werden? Da war doch das Problem, dass er seine Krankschreibungen verheimlicht hat und eigentlich mehr oder weniger suizidal war und die Ärzte das wussten. 

Ich habe Typ 1, auch einen Sensor. Pumpe nicht, ist bei mir nicht nötig. Vermutlich werde ich wirklich erstmal jemand anderen per Email fragen lassen. Dann kann ich mich darauf vorbereiten und die Lage sondieren. Eine gute Dokumentation brauche ich dann im Fall der Fälle wahrscheinlich auch, das mache ich normalerweise nicht mehr. 

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kennst du deinen "zucker-Langzeitwert"?

wenn der unter 7 liegen sollte, dann wirst du so oder so keine probleme bekommen!

das heisst du bist sehr gut eingestellt und nahezu an einem wert den auch "ein gesunder" aufweist!

da möcht ich das amt sehen die das anders sehen! denn dann müsste so der ein oder andere "gesunde" auch seine pappe abgeben...

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vor 34 Minuten schrieb Jenicano:

Ich glaube aber, dass bestimmte Dinge eben gerade wegen Lubitz jetzt gemeldet werden? Da war doch das Problem, dass er seine Krankschreibungen verheimlicht hat und eigentlich mehr oder weniger suizidal war und die Ärzte das wussten. 

Naja, dafür sollte es im besten Falle, eine gesetzliche Grundlage geben..

Einfach so melden, verstösst  gegen die ärztliche Schweigepflicht..und bei den meldepflichtigen Krankheiten, habe ich dazu nichts gefunden..

Dann müsste es ja auch ein Register o.ä. wo zu jedem Bürger, die Krankheiten erfasst sind, geben.

Ich werde z.B. vom Betriebsarzt, regelmässig untersucht..

Der Arbeitgeber, gibt bestimmte Untersuchungen vor..

z.B. Schichttauglichkeit, Fahr- und Steuertätigkeiten, Tauglickeit für schweren Atemschutz..

Sollte ich eine Untersuchung, nicht "bestehen" erfährt der Arbeitgeber nur den Umstand -> " nicht bestanden" aber nicht den Grund, des nicht bestehens..

Dann darf ich die jeweilige Tätigkeit, nicht mehr ausführen...

Der Arzt, zu dem ich privat gehe, darf nur die Dinge "weitermelden" die das Gesetz ihm vorgibt..

 

Long

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vor 1 Stunde schrieb Longhair:

Der Arzt, zu dem ich privat gehe, darf nur die Dinge "weitermelden" die das Gesetz ihm vorgibt..

Alles andere wäre auch kontraproduktiv da jemand dessen Einkommen / Beruf / Lebensunterhalt davon abhängt z.B. flugtauglich zu sein dann bei "seelischen Problemen" lieber mal nicht zum Arzt geht wenn eine Meldepflicht für Ärzte gegeben wäre. Das wäre dann sicherlich nicht förderlich für die Sicherheit des Betroffenen aber auch nicht der Allgemeinheit.

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Am 24.9.2022 um 10:47 schrieb Herr_Merlin:

Z.B. wenn man beim Nervendoktor in der Klinik war - je nach Grund des Aufenthaltes kann das passieren.

 

vor 5 Stunden schrieb Longhair:

Hm, gilt nicht die ärztliche Schweigepflicht?

Herr_Merlin scheint da das Thema Zwangseinweisung anzudeuten als Grund für einen Klinikaufenthalt - bei Fremd- oder Eigengefährdung scheint es die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach StGB zu geben, dass ein Arzt das ans Gesundheits- bzw. Ordnungsamt meldet. Ob es noch mehr Gründe für eine Meldung gibt, kann man sicher detaillierter danach weitersuchen.

 

Zumindest bei einer Zwangseinweisung gibt es mit Involvierung des Ordnungsamts und richterlichem Beschluss (ist ja Freiheitsberaubung/Knast von Seiten des Staates) auf jeden Fall ein ordentliches Behördencocktail für jeden Bürger, was spätestens bei einer Überprüfung eines LWB doch hoffentlich von der Waffenbehörde als Thematik mal angeschaut wird (in der Praxis vermutlich meist viel eher, aber in seltenen Fällen versagen vermutlich auch da unsere Behörden mal wie auch bei dem Täter aus Hanau...)

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Hmmh,

die Behörde darf nur nach Krankheiten fragen, die die körperliche und geistige Eignung betreffen.

Von meinem Vater kenne ich es so, dass die Zuckerwerte langfristig dokumentiert werden.

Wenn dabei keine Ereignisse auftreten die bedenklich sind, würde ich das ganze für mich behalten und wenn es bedenklich ist, gar nicht erst einen Antrag stellen.

 

frogger

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