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IGNORED

WBK Eintrag falsch - Waffe erworben


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Geschrieben

Hallo Walkercat!

 

Bitte nicht verzagen! Suche einen guten Fachanwalt auf und lasse den machen. Natürlich ist man vor Gericht und auch vor der Behörde in Gottes Hand, aber dennoch müsstest du gute Chancen haben. Dir ist der Fehler ja nicht alleine passiert.

In meinem Schützenleben habe ich schon einiges mitbekommen. Z. B. ist einem Schützenkameraden nach Jahren aufgefallen, dass es einen Zahlendreher in der WBK bei einer seiner Waffen gibt. Das Amt hat das nach seiner Meldung direkt zum Anlass genommen, den Besitz einer illegalen Waffe zu konstruieren und hat erst einmal alles eingezogen. Das Gericht war anderer Ansicht und hat das Amt angewiesen, dem Sportschützen alles wieder auszuhändigen und in ihn zu rehabilitieren.

Also sei guten Mutes!

 

Sportliche Grüße

Geschrieben

Bei mir hat das Amt schon viele  Fehler gemacht in der WBK. Auch schon mal mit den 4mm Waffen. 4mmM20 Statt 4mmRLang in den Voreintrag gedruckt/geschrieben. Oder meine PP statt mit 7,65 Browning  mit 7,65 Luger eingetragen . Wenn DIE einen Fehler machen ist das kein Problem, aber wehe wir kommen mal einen Tag zu spät zum Anmelden, nachdem man Monatelang auf den Voreintrag warten musste.

Und der Verweis auf die Sachkunde ist schon richtig, aber bei einem Neuling und 4mm sehe ich da eher kein Problem. Der SB dann wohl schon, dummerweise ist er damit sogar im Recht......................

Machen die einen Fehler wird das geändert und das Dienstsiegel kommt drauf und gut is.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde die Sache entspannter angehen. Statt sofort einem Anwalt Geld in den Rachen zu werfen, würde ich einfach mal zu dem Sachbearbeiter gehen und die Angelegenkheit erklären, darlegen, warum die Sache schief gelaufen ist.

Mehr kann grundsätzlich ein Anwalt auch nicht machen, auch der ist an Fakten gebunden. Kommunalangestellte sind nicht borniert und in der Regel vernünftigen Argumenten zugänglich.

Zumindest alle, mit denen ich bisher zu tun hatte.

Noch einmal: Laß den Anwalt aus dem Spiel, der kostet nur Geld und ist auch an Fakten gebunden. Rede vernünftig mit Deinem Sachbearbeiter und die Sache wird gut.

Versetze dich einfach einmal in die Lage des Sachbearbeiters: Da macht jemand einen Fehler und anstatt den Vorgang aufzuklären, schickt der den Anwalt. Wie würdest Du als Sachbearbeiter reagieren?

Wäre ich dann Sachbearbeiter, würde ich mich von einem Anwalt nicht anpissen lassen, dann würde ich ausgesprochen " kreativ ".

 

P.S. Sollte entgegen aller Erfahrung, Dir doch die Zuverlässigkeit abgesprochen werden - was ich wirklich nicht glaube - kannst Du dagegen Widerspruch einlegen und wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird, vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Prozeßkosten sind dort sehr gering und die Klageschrift kannst Du auch selbst formulieren.

Es kommt dort nicht auf formale Dinge an. Die Sachlage muß nur klar erkenntlich dargelegt werden.

Am Verwaltungsgericht ist es die Aufgabe der Richter, die Intentionen des Bürgers zu verstehen und entsprechend zu würdigen. Ein Verwalungsgericht ist sozusagen eine " Vermittlungsinstanz " zwischen Bürger und Behörde.

Ganz einfach: wenn Du nicht betrügen wolltest, wirst Du aus der Sache auch heil herauskommen.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Pikolomini:

.....

Noch einmal: Laß den Anwalt aus dem Spiel, der kostet nur Geld und ist auch an Fakten gebunden. Rede vernünftig mit Deinem Sachbearbeiter und die Sache wird gut.

Versetze dich einfach einmal in die Lage des Sachbearbeiters: Da macht jemand einen Fehler und anstatt den Vorgang aufzuklären, schickt der den Anwalt. Wie würdest Du als Sachbearbeiter reagieren?

Wäre ich dann Sachbearbeiter, würde ich mich von einem Anwalt nicht anpissen lassen, dann würde ich ausgesprochen " kreativ ".

 

.....

Hast Du das Eingangsposting nicht richtig gelesen?
Der Sachverhalt wurde doch im Vorfeld mit dem SB besprochen.

Da hängt aber nich mehr dran... offensichtlich, so meine Vermutung, läuft der Besuch eines Jagdkurses und wenns jetzt Probleme gibt, dann schauts mit der Erteilung des Jagdscheines wohl auch eher mau aus. Der finanzielle Verlust dürfte demnach heftig ausfallen.

Fazit: Fachanwalt konsultieren und sich zumindest über die weitere Vorgehensweise beraten lassen. Das kostet erst einmal nicht die Welt.

Geschrieben

Ich habe zu der Sache noch eine Anmerkung: Wenn hier in diesem Forum ein Waffen Problem mit einen Behörde aufgezeigt wird, schieben viele hier Panik und zweifeln an der Sachlichkeit der kommunalen Sachbearbeiter.

Andere " nicht Waffenprobleme " lassen sich auch über " normalen Menschenverstand " und normalen menschlichen Umgang, wo Einer dem Anderen mit Respekt entgegenkommt, lösen.

Hier scheint das offensichtlich nicht möglich zu sein. Ist es nicht besser zu deeskalieren?

Vielleicht sollte man auch darüber einmal nachdenken.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb gipflzipfla:

Der Sachverhalt wurde doch im Vorfeld mit dem SB besprochen.

Dann wird es nicht schaden, den Sachbearbeiter noch einmal aufzusuchen. Ich bleibe dabei, wenn er nicht betrügen wollte und Das nur ein Versehen war, sind Behörden und Gerichte in der Lage, das auch zu würdigen.

Wir leben hier nicht in einer " Bananenrepublik ".

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Pikolomini:

Dann wird es nicht schaden, den Sachbearbeiter noch einmal aufzusuchen

Das Problem ist doch, daß die Leute zu viel quatschen.... 

Auch beim TO liest man doch schon im ersten Post, dass er rechtlich nicht sattelfest ist... Die Wahrscheinlichkeit, sich selbst noch weiter rein zu reiten ist da doch ziemlich hoch... 

vor 5 Stunden schrieb Pikolomini:

Andere " nicht Waffenprobleme " lassen sich auch über " normalen Menschenverstand " und normalen menschlichen Umgang, wo Einer dem Anderen mit Respekt entgegenkommt, lösen.

Hier scheint das offensichtlich nicht möglich zu sein.

Wenn es darum geht, ob das Landratsamt deine Kirschloorbeeren als einheimische Hecke anerkennt, wie im Bebauungsplan gefordert, dann kann man da gerne hin und  reden und diskutieren. 

Wenn es aber um Waffenrecht geht, dann hängt da ganz schnell die Zuverlässigkeit dran und man ist genau so schnell im Bereich einer Straftat... 

Das ist halt schon ein kleiner Unterschied... 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Pikolomini:

 

Wäre ich dann Sachbearbeiter, würde ich mich von einem Anwalt nicht anpissen lassen, dann würde ich ausgesprochen " kreativ ".

 

 

 

Wow, mehr kann man dazu nicht sagen.

Dem TE wird illegaler Waffenerwerb vorgeworfen und er soll sich keinen Rechtsbeistand dazuholen dürfen. Stattdessen fantasierst du über Schikanen. Geht's noch? Sagt einiges über deinen Charakter aus...

Bearbeitet von Raiden
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Geschrieben

WO kostenlose Rechtsberatung ist für den Müll, und dieses Kind fällt mit den Ratschlägen immer tiefer in den Brunnen.

 

Von daher Anwaltliche Hilfe oder verabschiede Dich von all Deinen Spielzeugen, soviel Spielraum gibt es in der Sache.

Geschrieben

Was mir bei der Lektüre aufgefallen ist:

 

Thread-Titel: "WBK Eintrag falsch - Waffe erworben"

Realität: "WBK Eintrag korrekt - falsche Waffe erworben"

 

Es ist also nicht der WBK-(Vor-)Eintrag falsch - sondern der Thread-Titel...

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Pikolomini:

Dann wird es nicht schaden, den Sachbearbeiter noch einmal aufzusuchen. Ich bleibe dabei, wenn er nicht betrügen wollte und Das nur ein Versehen war, sind Behörden und Gerichte in der Lage, das auch zu würdigen.

Wir leben hier nicht in einer " Bananenrepublik ".

Nee, dafür leben wir im "Gaga-Land"... :D

Deswegen erst zum passenden Anwalt. Der wird am ehesten wissen, was gesagt werden darf und wie man weiter vorgeht. Was man einmal schriftlich geäußert hat, kann man nicht mehr zurückholen - ist wie bei einem Schuss.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Warum dann "für den Müll", [...]

Ich denke, er bezog sich auf "kostenlose Rechtsberatung", also den Versuch, das mit Hilfe der Schwarmintelligenz von WO allein durchzuziehen.

 

vor 27 Minuten schrieb lrn:

Was mir bei der Lektüre aufgefallen ist: [...]

Wenn ich den - für meine Begriffe etwas verworrenen - Sachverhalt korrekt verstanden habe, dann hat sich der OP für die von ihm gekaufte Waffe nachträglich den Voreintrag abgeholt (um sie zu erwerben) - hier aber eben den falschen.

 

Was ich allerdings noch nicht ganz verstehe - weil ich die angegebenen Waffen- bzw. Kalibertypen nicht kenne: wäre denn der Reck P30 im Kaliber 4mm Rf Lang ohne Voreintrag zu erwerben gewesen? Wo wäre der dann eingetragen worden (denn eintragungspflichtig ist er ja wohl auch)? Falls nicht, wieso hat der OP dann erst gekauft und sich dann um den Voreintrag gekümmert? Falls nicht, war das möglicherweise die Ursache? P30 gewollt, aus Versehen P20 gekauft, dafür Voreintrag 4mm M20 notwendig, dann aber Eintrag für 4mm Rf Lang bekommen? Dann stellt sich immer noch die Frage, ob der Voreintrag korrekt beantragt wurde oder ob er hier das zweite Mal "Mist" gebaut hat. Hat das jemand verstanden - oder kann der Threadersteller hier helfen (offenbar liest er ja noch mit)?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Wenn ich den - für meine Begriffe etwas verworrenen - Sachverhalt korrekt verstanden habe, dann hat sich der OP für die von ihm gekaufte Waffe nachträglich den Voreintrag abgeholt (um sie zu erwerben) - hier aber eben den falschen.

Das ist eigentlich nicht verworren. Es wurde ein Voreintrag für 4mmRLang beantragt und ausgestellt. Aber erworben wurde eine Waffe im Kaliber 4mmM20. Die Reihenfolge war richtig, das Kaliber war falsch. und er hat es nicht mal selber bemerkt, sondern der SB auf dem Amt als er die Waffe eintragen wollte.. So gibt das Stress für den Waffenhändler und eben jetzt auch Stress für den Käufer...................Auf einen Voreintrag 357 Magnum kann ich auch keine 38er kaufen. Und dafür Zuständig das richtige zu kaufen ist man halt selber. Genau wie ich auf ein Bedürfnis vom DSB keine KW mit 3 Zoll Lauf kaufen darf, selbst wenn sie im Kaliber des Voreintrages ist. Da ist jedes selber " seines Glückes Schmied ", wenn auch hier vielleicht des " Unglückes " .

Trotzdem nichts warum man einem den Kopf abreissen müsste. Anzählen, verwarnen ok. Aber , auch wenn rechtlich möglich, die Zuverlässigkeit aberkennen ist hier imho mit Kanonen auf Spatzen geschossen. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb PetMan:

Die Reihenfolge war richtig, das Kaliber war falsch.

Sicher?

 

vor 23 Stunden schrieb Walkercat:

Habe bei Egun gesucht [...] auf einen Revolver von Reck geklickt, [...]

Voreintrag in wbk nach 5 Monaten dann endlich bekommen und die WBK als lesbaren scan an den Händler geschickt. [...]

Ich lese hieraus, dass der Voreintrag zum Zeit des Kaufs noch nicht vorhanden war?

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Ich lese hieraus, dass der Voreintrag zum Zeit des Kaufs noch nicht vorhanden war?

Das ist nicht schlimm. Wenn der Verkäufer die Waffe solange einlagert, darfst Du sie bezahlen.

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb PetMan:

 

Trotzdem nichts warum man einem den Kopf abreissen müsste. Anzählen, verwarnen ok. Aber , auch wenn rechtlich möglich, die Zuverlässigkeit aberkennen ist hier imho mit Kanonen auf Spatzen geschossen. 

In Zeiten, in denen grad wieder einmal am WaffGes geschraubt werden soll, ist jeder Fehler unverzeilich!

Ich befürchte, die Kanone steht schon in Stellung :sad:

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Pikolomini:

Dann wird es nicht schaden, den Sachbearbeiter noch einmal aufzusuchen. Ich bleibe dabei, wenn er nicht betrügen wollte und Das nur ein Versehen war, sind Behörden und Gerichte in der Lage, das auch zu würdigen.

Wir leben hier nicht in einer " Bananenrepublik ".

 

Nenn mir mal ein WaffG-Urteil, wo ein Gericht etwas als "Versehen" gewürdigt hat?

 

Beispiele dagegen?

  • der Jäger, dem die Zuverlässigkeit aberkannt wurde, weil er Fundwaffen von einer Baustelle unverschlossen zur Polizei brachte (kein Betrug, keine böse Absicht)
  • der Jäger, dem die Zuverlässigkeit aberkannt wurde, weil er im Koffer drei Patronen vergaß und seine Frau danach den Koffer nutzte (kein Betrug, keine böse Absicht, nur unerlaubtes Überlassen von 3 Patronen)
  • ...dutzend weitere Fälle, findbar u.a. bei Lexdejur  
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Qnkel:

 

Nenn mir mal ein WaffG-Urteil, wo ein Gericht etwas als "Versehen" gewürdigt hat?

 

Beispiele dagegen?

  • der Jäger, dem die Zuverlässigkeit aberkannt wurde, weil er Fundwaffen von einer Baustelle unverschlossen zur Polizei brachte (kein Betrug, keine böse Absicht)
  • der Jäger, dem die Zuverlässigkeit aberkannt wurde, weil er im Koffer drei Patronen vergaß und seine Frau danach den Koffer nutzte (kein Betrug, keine böse Absicht, nur unerlaubtes Überlassen von 3 Patronen)
  • ...dutzend weitere Fälle, findbar u.a. bei Lexdejur  

 

Die Waffe in deinem ersten Fall war geladen . Dazu total verrostet und ein Sicherheitsrisiko. 

Bitte das nicht vergessen . 

 

 

 

Geschrieben

Weder Händler noch Privatmann ist dazu verpflichtet.

 

Gesetz sagt "offensichtlich oder nachgewiesen" ohne Details.

Was der Überlasser akzeptiert, ist erstmal sein Problem.

Deswegen sagte der Händler hier ja, das er dafür Ärger bekommen wird. 

Geschrieben (bearbeitet)

Wirklich bei der Behörde fragen musste ein Händler noch nie - die Erwerbserlaubnis ist nachzuweisen, wenn sie denn nicht offensichtlich ist (§ 34 Abs. 1 S. 1WaffG). Also eigentlich WBK im Original oder ggf. als beglaubigte Kopie. Die Variante "Scan der EWB + Nachfrage bei der Behörde" war/ist zwar gängige Praxis, das WaffG sieht das so aber nicht vor...

 

Durch das NWR II hat sich die Nachfrage (der Händler) bei der Behörde quasi erübrigt, ABER das NWR prüft nicht, ob die Waffe zur EWB passt!!! Es wird bei der Verarbeitung der Händlermeldung "nur" geprüft, ob die E-ID zur P-ID passt & ob die Erlaubnis der E-ID den Status "erteilt" hat - und ob die E-ID vom Typ her passt, also ob es eine WBK ist. Versucht man z.B. eine Waffe auf die E-ID eines KWS als überlassen zu melden, kommt eine Fehlermeldung - beim Melden einer halbautom. Pistole auf die ID einer erteilten gelben WBK aber nicht... Somit fallen "Kaliberabweichungen" dem NWR schon gar nicht auf, aber wenigstens der Händer hätte es merken MÜSSEN!

Bearbeitet von tt22
Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.5.2022 um 14:23 schrieb CZM52:

Datenschutz halt....

Bekommt man bei jedem Online-Shop hin, den Coupon-Code richtig zu erkennen.

Nur das NWR bzw. die Zugänge so zu gestalten, das geprüft werden kann ob eine vorgelegte EWB für eine bestimmte begehrte Waffe gültig ist, was in etwa zu 100% der Legaldefinition: "Prüfung der Gültigkeit einer Erwerbsberechtigung" entspricht  und ggf. sofort eine Warnmeldung auszugeben bzw. die Meldung im NWR mit dem Hinweis auf das Nichtvorliegen einer EWB zu quittieren, das wird dann wieder mit "Datenschutz" verhindert.

 

Also das digitale Bestätigen einer analog ohnehin schon vorgelegten EWB. Geht nicht. Weil der Anfrager nicht wissen darf, was in der WBK, die ihm vorliegt, eingetragen ist. 


Entlassen.

Allesamt.

Wegen eines besonders schweren Falles bandenmäßigen Arbeitszeitbetrugs und Veruntreuung von Steuergeldern.

 

 

In einem geistig gesunden Land würde genau das möglich sein, auch für Privatpersonen, automatisch auch Klimbim ala 2/6 kontrolliert und so verhindert das es zu Gesetzesverstößen kommt.

Nicht aber in unserem..

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb ASE:

was in etwa zu 100% der Legaldefinition: "Prüfung der Gültigkeit einer Erwerbsberechtigung" entspricht  und ggf. sofort eine Warnmeldung auszugeben bzw. die Meldung im NWR mit dem Hinweis auf das Nichtvorliegen einer EWB zu quittieren, das wird dann wieder mit "Datenschutz" verhindert.

Jo... 

Gibt's fertig am Markt. Muss man nur einkaufen. 

Wir sind u.a. Vertriebspartner von Linde Gase. Der Kunde kann bei jedem VP in Deutschland seine Gase beziehen. Hat er aber zum Beispiel keine aktuelle Berechtigung für Lachgas, dann erstellt das System keinen Lieferschein. Geht einfach nicht. Er kann aber trotzdem alle anderen freien Gase kaufen... 

Völlig Datenschutzkonform. 

Ich sehe nicht, welche Kunden die Berechtigung haben, erst beim konkreten Buchungsfall kommt u. U. eben die Ablehnung. 

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb ASE:

Nur das NWR bzw. die Zugänge so zu gestalten, das geprüft werden kann ob eine vorgelegte EWB für eine bestimmte begehrte Waffe gültig ist, was in etwa zu 100% der Legaldefinition: "Prüfung der Gültigkeit einer Erwerbsberechtigung" entspricht

 

Da würde es natürlich schwierig, wenn nicht ganz vereinheitlichte Kaliberbezeichnungen einander nicht entsprechen. 

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