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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 11 Minuten schrieb tuersteher:

Die beiden Verbände, bei denen ich zwangsweise Mitglied bin,

 

 

Wer zwingt dich? Begründe doch dein Bedürfnis über §8 und lass den Rest mit deinem Geheule zufrieden.

 

 

vor 11 Minuten schrieb tuersteher:

weisen auf ihre diverse Anforderungen hin, die aber leider teilweise über den Forderungen des Waffengesetzes liegen. Von einer Hilfe der Landesverbände, die Behörden auf die vom Waffengesetz notwendigen Forderungen zu begrenzen, habe ich noch nie etwas gehört. Theoretisch soll es im GSVBW/BDS einen Rechtschutz für Mitglieder geben - ich kenne aber nur eine Ablehnung. Einen Fall wo der Verband einem Schützen wirklich geholfen hätte kenne ich nicht.

 

Auch hier wieder bestätigt sich das Bild: keine Ahnung von Verwaltungsrecht/Waffenrecht. 

 

Wie genau soll ein Verband deiner Meinung nach denn Unterstützen? Wie weit soll der Mitgliedsbeitrag von 12.50 (WSV) und 27€ (GSVBW) denn reichen? Sollen jetzt mehrere hundert Schützen zusammenlegen, damit du deine auf Wettkampffaulheit basierenden Händel mit der Behörde austragen kannst? Beantrag halt eine Sammler-WBK... 

Bearbeitet von ASE
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Schon gelesen, dass es bei dem abgelehnten Fall um die - in Baden-Würrtemberg auch nach Landesgetz unrechtmässigen - Kosten für Aufbewahrungskontrollen (ohne Beanstandung) geht?!

 

Nebenbei ist Dir doch der "Wille des Gesetzgebers" angeblich immer ganz wichtig: Dein Gesetzgeber hat damals im Gesetzgebungsverfahren versprochen, dass die Kontrollen für die Betroffenen kostenfrei seien. Naja, anscheinend ist dieser Wille manchmal dann doch nicht so wichtig.

Bearbeitet von tuersteher
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vor 56 Minuten schrieb Zerberus:

Die Auslegung in B-W scheint mir schon sehr "besonders" zu sein. Hilft den Betroffenen aber nur begrenzt.

Ganz wichtig wäre mir auch eine aktive Information über (potentielle) Reaktionen der Behörden und die Motivation der Mitglieder sich an den "niedrigschwelligen" Wettbewerben regelmäßig zu beteiligen. Kann jemand mitteilen wie intensiv die Verbände in B-W ihre Mitglieder auf die spezielle Situation hinweisen?

In der Tat, sehe ich auch so. Viele Waffenbesitzer in BW  wissen nichts von dieser Gängelei. Woher auch ?

Auf der Seite vom GSVBW steht nichts darüber, schweigen im Walde also. Beim WSV sowieso nicht da VRF dort  Hundepfui.

Als Waffenbesitzer wiegt man sich in Sicherheit alles richtig gemacht zu haben, um dann aus allen Wolken zu fallen, wenn der Wisch vom Amt kommt.

Kalkulierte Absicht, könnte man meinen.

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vor einer Stunde schrieb tuersteher:

...dass es bei dem abgelehnten Fall um die - in Baden-Würrtemberg auch nach Landesgetz unrechtmässigen - Kosten für Aufbewahrungskontrollen (ohne Beanstandung) geht?!

Weshalb unrechtmäßig? 

Wo finde ich das?

Da wüsste ich gerne mehr darüber.

 

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vor einer Stunde schrieb tuersteher:

Dein Gesetzgeber hat damals im Gesetzgebungsverfahren versprochen, dass die Kontrollen für die Betroffenen kostenfrei seien.

Kostenfrei sein " sollen " , nicht das sie es auch wirklich sind. Die Umsetzung gebührt den Ländern. Hätte der Bund ins Gesetz geschrieben " Sind Kostenrei " wäre das Thema durch gewesen.

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Kostenfrei sein " sollen " , nicht das sie es auch wirklich sind. Die Umsetzung gebührt den Ländern. Hätte der Bund ins Gesetz geschrieben " Sind Kostenrei " wäre das Thema durch gewesen.

 

Auch solche Versprechen im Gesetz können Rechtswidrig sein wenn sie mit der Rechtslage zu Verwaltungsgebühren kollideren. Allerdings muss man sich schon die Frage gefallen lassen, warum dann Verkehrskontrollen nicht mit der selber Argumentation kostenpflichtig sind......

Nur ist halt Teilnahme am Verkehr stärker Grundrechtlich geschützt als Waffenbesitz und vllt sollte man da in Anbetracht der Staatskassenlage keine schlafenden Hunde wecken..

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vor 17 Stunden schrieb JDHarris:

Hier wär interessant, ob dem Jäger dennoch waffenrechtliche Konsequenzen getroffen haben?

 

Oft sind solche Verfahrenseinstellungen Gegenstand staatsanwaltschaftlicher " Deals" (Einstellung der Strafsache, wenn der Waffenbesitzer freiwillig dem Einziehen der Waffe gem. 74 StPO zustimmt).

 

Würde mich auch interessieren. Ebenso, welcher Tatbestand hier zur Straffreiheit geführt hat.

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Am 11.11.2024 um 18:44 schrieb ASE:

Du hast nur nicht verstanden wie Gesetze und Rechtsprechung und richterliche Fortentwicklung des Rechts seit je her im Abendland funktionieren.

Ein Gesetz muss in der Tiefe durchdrungen werden und der geetzgeberische Wille umgesetzt werden.

 

Aus der Begründung = Wille des Gesetzgebers zum WaffG 2002 [...]

 

DIese Begründung ist unlogisch, da von friedliebenden Bürgern und von Rechtsbrechern gesprochen wird und am Ende der völlig unlogische Schluss gezogen wird, das Bedürfnisprinzip würde die friedliebenden Bürger vor Rechtsbrechern schützen. Da steckt einfach kein logischer Faden drin, auch wenn das durch kunstvolle Formulierung verschleiert werden soll. Der Vergleich mit anderen Ländern mit weitaus liberalerem Waffenrecht zeigt auch, dass das Bedürfnisprinzip keinerlei Bedeutung für die Sicherheit hat.

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vor 7 Stunden schrieb ASE:

 

Auch solche Versprechen im Gesetz können Rechtswidrig sein wenn sie mit der Rechtslage zu Verwaltungsgebühren kollideren. Allerdings muss man sich schon die Frage gefallen lassen, warum dann Verkehrskontrollen nicht mit der selber Argumentation kostenpflichtig sind......

Nur ist halt Teilnahme am Verkehr stärker Grundrechtlich geschützt als Waffenbesitz und vllt sollte man da in Anbetracht der Staatskassenlage keine schlafenden Hunde wecken..

 

Ich denke, irgendein vermeintlicher "grundrechtlicher Schutz" interessiert da kein Schwein, eher die Wut der potentiellen Wähler über solche Forderungen. Das Verständnis einer großen Wählergruppe für solche Dinge dürfte extrem gering sein. Dass das bei LWB so machbar ist, liegt vor allem an der geringen Zahl und an dem schlechten Organisationsgrad für politische Kampagnen.

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vor 12 Stunden schrieb sealord37:

 

Würde mich auch interessieren. Ebenso, welcher Tatbestand hier zur Straffreiheit geführt hat.

Die halsbrecherischen Fluchtunternehmungen von Geldautomatensprengern können mitunter als "Mordversuch und gefährliche Eingriffe in den Strassenverkehr" gewertet werden. Ähnlich wie es schon Gerichte bei "illegalen Autorennen" getan haben.

 

Damit käme als Rechtfertigung für die Schüsse des Jägers auf das Fluchtfahrzeug möglicherweise als entschuldigender Tatbestand die Erforderlichkeit zur "Abwehr einer gemeingefährlichen Straftat" in Betracht.

 

Allerdings wird durch die regelmässig frühzeitigen Einstellungen solcher Fälle kaum höhere Rechtsprechung dazu vorliegen. Soetwas müsste dann schon vor den BGH gebracht werden.

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vor 17 Stunden schrieb ASE:

 

....Allerdings muss man sich schon die Frage gefallen lassen, warum dann Verkehrskontrollen nicht mit der selber Argumentation kostenpflichtig sind...

Nur ist halt Teilnahme am Verkehr stärker Grundrechtlich geschützt als Waffenbesitz...

 

Warum sollte das so sein...?

 

Allerdings gebe ich dir recht mit den "schlafenden Hunden"...

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vor 5 Stunden schrieb JDHarris:

Die halsbrecherischen Fluchtunternehmungen von Geldautomatensprengern können mitunter als "Mordversuch und gefährliche Eingriffe in den Strassenverkehr" gewertet werden. Ähnlich wie es schon Gerichte bei "illegalen Autorennen" getan haben.

 

Damit käme als Rechtfertigung für die Schüsse des Jägers auf das Fluchtfahrzeug möglicherweise als entschuldigender Tatbestand die Erforderlichkeit zur "Abwehr einer gemeingefährlichen Straftat" in Betracht.

 

Bekämpfung von Straftaten ist ja nicht Bürgersache und dass da jemand einen Schuss entschuldet ist schon unglaublich. Es müsste ja irgendwie eine unmittelbare Gefahr abgewendet werden, nicht nur eine abstrakte. Aber natürlich kennen wir ja nicht den ganzen Sachverhalt.

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23 hours ago, ASE said:

Allerdings muss man sich schon die Frage gefallen lassen, warum dann Verkehrskontrollen nicht mit der selber Argumentation kostenpflichtig sind......

 

Sind sie doch teilweise. Oder macht z.B. der TÜV bei Dir gratis, auch wenn Du an der Dienstleistung kein Interesse hast und sie offensichtlich überflüssig ist, z.B. Dein Wagen gerade in einer guten Werkstatt mit null Mängeln zur Inspektion war?

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vor 3 Minuten schrieb Proud NRA Member:

TÜV

 

Verkehrskontrollen sind nicht der TÜV, der kontrolliert, ob das Fahrzeug die nächsten Jahre technisch soweit i. O. ist, dass es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann. Mal abgesehen davon, dass der TÜV bei uns mittlerweile unverschämte Preise aufruft...

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