Zum Inhalt springen
IGNORED

10 LW für Jäger langt…..Na, wer hat es gelesen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Feldschuetz:

Leider muß ich als älterer Jäger, der im Laufe von etlichen Jahren etliche Jagdwaffen erworben und behalten hat, orakeln, daß ich mir von unserem Jagdverband keine wirksame Unterstützung zum Erhalt des Status Quo erhoffe.

 

 

So pessimistisch bin ich nicht, was die Unterstützung durch DJV und Landesjagdverbände angeht. Heutzutage ticken die durchaus so, dass sie entsprechende Bemühungen um Abwehr solcher Verschärfungen (die viele Mitglieder betreffen) unterstützen werden. Bei den   vor wenigen Jahren veranstalteten Aktionen und Demos gegen jagdrelevante Gesetzesänderungen standen die Jagdverbände voll dahinter.

 

Die Frage ist natürlich, welchen Erfolg die Bemühungen haben werden.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Nein, wird es nicht.

Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.

 

Was ist daran nicht zu verstehen?

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Nein, wird es nicht.

(2) Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht.(keine MPU U25)
Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind,
erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen
 
     des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen,
 
     sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen. (Waffe nach BJagdG zulässig)
 
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Bounty:

Wie gesagt, sobald der politische Welpenschutz für Jäger (weil vermeintliche Wählerstimmen oder Hobby der Parteigenossen und Parteien-Spender) wegbricht, gehen die Waffenbestände der Jäger den Weg allen irdischen, den Sportschützen folgend...

Das wird so wohl kommen, da bin ich mir auch sicher.....

Halt so Plump wie der  Richter es im aktuellen Fall ausgelegt hat aber ich eher nicht.

 

Klar wird am bestehenden WaffG weiter munter in Richtung Verbot mit was auch immer geschliffen werden, steht doch auf der Agenda.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Valdez:

Das wird so wohl kommen, da bin ich mir auch sicher.....

 

 

 

Aber nicht durch die Iudikative, sondern schlicht durch Änderung des Gesetzes. Wollte die SPD ja 2020 schon, aber wohl zuviele Jäger  bei der CDU...

Es bedarf lediglich des einfügen eines Zahlwortes in §13 Abs 2 und der Drops ist gelutscht.

 

 

 Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von  Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.
(

 

 

Nur die Frage, was X sein wird. Den Kreisjägermeister würde ich im Keller verstecken, wenn es dann um die Frage geht, wäre ich hessischer Jäger...

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schall+rauch:

Mich würde interessieren, welch höhere Gefährdung der inneren Sicherheit von LWB ausgeht, die mehr als 10, 20, 30... Waffen besitzen. Schließlich hat man auch Werte im Tresor stehen, die man nicht unbedingt leichtfertig aufs Spiel setzt.

 

Um die Lagerung geht es aber hier nicht. Es geht darum, dass der Gesetzgeber nicht will, dass du deine zwanzig, dreißig Querdenker-, Nazi-, oder Antifafreunde mit Waffen ausrüstest.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb zickzack:

Um die Lagerung geht es aber hier nicht. Es geht darum, dass der Gesetzgeber nicht will, dass du deine zwanzig, dreißig Querdenker-, Nazi-, oder Antifafreunde mit Waffen ausrüstest.



Was schon vom Grundgedanken her absolut paranoid ist. Eine Regierung, die das fürchtet, fürchtet sich zu recht, hat sie doch Dreck am Stecken.

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden schrieb Stefan Klein:

Die Logik des Gerichts ... entspricht dem Zeitgeist.

Da unterliegst Du imho einem Denkfehler. Richter machen keine Gesetze, die verdrehen die nur. Bezüglich Exekutive und Zeitgeist bin ich bei Dir, da besteht die Gefahr, hat nur mit Logik nichts zu tun.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb ASE:

Was schon vom Grundgedanken her absolut paranoid ist.

 

Irrsinn und politische Karriere schließen sich nicht aus.

Aus "guten" Gründen sieht der Gesetzgeber Prüfungen und Erlaubnisse als Voraussetzungen für alles mögliche vor, Autofahren, Flugzeug fliegen, Umgang mit Waffen oder Sprengstoff, als Arzt praktizieren etc.

Für (Berufs-)Politiker gibt es keine Voraussetzungen (wenigstens ein Berufsabschluss oder abgeschlosses Studium) oder Prüfungen (MPU, Drogen etc.)...

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 4
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Wozu?

waffenstarrenden Waffennarren

solchen Auswüchsen

Tja, wenn wir das immer schon so schön uns selbst hier im Hobbyforum fragen wollen...

Also ebenfalls (gleich insges., also alle Typen ?) 10 LW, ok.

Bin ja weder Jäger, noch LW-Nutzer.

St. Florian geht immer.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Raiden:

Was ist daran nicht zu verstehen?

"Keine Prüfung" ist nicht gleichbedeutend mit "keine Notwendigkeit" - sonst wäre es sicherlich so geschrieben worden. Wurde, wie bereits erwähnt, 2010 vom OVG Niedersachsen genau so entschieden. Bestehen Zweifel, muss der Nachweis erfolgen, unabhängig von einer (Regel-)Prüfung.

 

Wer das anders versteht, möge doch bitte mal versuchen, die Bedeutung von §13, Absatz 1 Nr. 1 zu erklären.

 

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb schall+rauch:

10, 20, 30... Waffen besitzen

 

Rein theoretisch könnte man vermutlich argumentieren, dass du dann "gleichgesinnte" bewaffnen könntest :P

 

Also z.B. deine Meinung ist, nur grüne Äpfel dürfen sich Äpfel nennen. Wenn dann 50 Waffen hast und 49 Kumpels die deine Meinung auch vertreten, könntest da die Apfelrevolution starten :)

Bearbeitet von Penecho
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Wer das anders versteht, möge doch bitte mal versuchen, die Bedeutung von §13, Absatz 1 Nr. 1 zu erklären.

 

 

Dessen Bedeutung ist für alle Jäger gegeben, die nicht Inhaber eines Jahresjagdscheins sind.

 

 

Das wird jetzt vielleicht rabulistisch, aber wie sollen denn überhaupt Zweifel aufkommen, wenn erst gar keine Prüfung erfolgen darf?

Eine Prüfung kann ja, nein oder vielleicht als Ergebnis haben.

Woher kommt das Ergebnis 'vielleicht(Zweifel)', wenn gar keine Prüfung erfolgt ist?

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

"Keine Prüfung" ist nicht gleichbedeutend mit "keine Notwendigkeit" - sonst wäre es sicherlich so geschrieben worden. Wurde, wie bereits erwähnt, 2010 vom OVG Niedersachsen genau so entschieden. Bestehen Zweifel, muss der Nachweis erfolgen, unabhängig von einer (Regel-)Prüfung.

 

Wer das anders versteht, möge doch bitte mal versuchen, die Bedeutung von §13, Absatz 1 Nr. 1 zu erklären.

 

 

 

Der Aufbau von §13

 

Abs 1:  Allgemeines zum Waffenerwerb & Besitz durch Jäger

 

Abs 2: Erleichterungen, für Jäger: Keine MPU und GK ab 18, Jahresjagdscheininhaber von der Bedürfnispflicht ausgenommen -> Hier wird ganz elementar über §4 Abs 1 Nr. 4 das allgemeine Bedürfnis als Voraussetzung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Jahresjagdscheininhaber ausgehebelt. Damit keine Behörde über §13 Absatz 1 kommen kann, wurde dessen Anwendung auch  einmal explizit aufgehoben. Einzig die Voraussetzung von §13 Abs 1 Nr. 2 muss gegeben sein, damit der Jäger überhaupt erlaubnisfrei erwerben darf.

 

Abs 3: Weitere Erleichterung für Jahresjagdscheininhaber:  Da alle anderen Kriterien des §4 Abs 1 ohnehin durch die Inhaberschaft eines Jahresjagdscheines geprüft sind, ergab es aus Sicht des GG keine  Veranlassung auf eine explizite Erlaubnis für jeden Erwerb einer Langwaffe zu bestehen. -> Erlaubnisfreistellung für den Erwerb. Besitz muss nach wie vor erlaubt werden (vulgo: Eintragung), aber unter den Gesichtspunkten des Absatz 2 -> keine Bedürfnisprüfung ausser jene des §13 Abs 1 Nr 2.

 

 

 

Alles klar geworden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Jäger mit Revier die ich persönlich kenne, haben in der Regel 1 Flinte und 2-3 Büchsen, auch Drilling, sowie eine Kurzwaffe.

 

Im Endeffekt nutzen sie täglich eine Büchse.

 

Jäger ohne Revier nur mit Jagdschein haben deutlich, teils auch exotische Büchsen, genutzt werden ein Großteil der Büchsen sportlich, gerade Halbautomaten, weil ist ja so leicht zu erwerben und man benötigt kein Bedürfnis blabla 

 

In der aktuellen V0 des BDMP ist ein Artikel, der sich damit beschäftigt ob auf Jagdschein erworbene Waffen sportlich beim BDMP genutzt werden dürfen.

 

Und wer auf die Wetterfahne Lindner setzt, darf sein Zeug gerne gleich abgeben und verschrotten, der lässt Euch fallen und Jagd wird ein Privileg wie damals in der DDR, willkommen in der neuen Welt

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb ASE:

Alles klar geworden?

Klar geworden sollte mittlerweile jedem legalen Waffenbesitzer  sein, das die Regierung " so wenig Waffen wie möglich " im Volk sehen will. So lange wie nicht ALLE Legalkwaffenbesitzer an einem Strang ziehen wird es immer mehr beschränkungen geben. Und das sehe ich noch lange nicht. Wenn ich nur die Sprüche dazu im Verein höre oder sowas wie von dem CDU Mitglied von dem hier berichtet wurde sehe ich da leider Schwarz.

 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Suerlaenner:

 

In der aktuellen V0 des BDMP ist ein Artikel, der sich damit beschäftigt ob auf Jagdschein erworbene Waffen sportlich beim BDMP genutzt werden dürfen.

Und zu welchem Ergebnis kommt der BDMP?

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Suerlaenner:


Kannst Du Dir doch sicher denken?

Wieso sollte ich, hab mit dem BDMP seit Jahren nichts mehr zu tun.

Danke für den link.

Geschrieben

Was kann man auf so einen Verband? Wasserlassen freundlich gesagt.

ABER:

Ich habe auch nicht´s anderes erwartet.

Deswegen: Alle "Aktivitäten"VdrBw eingestellt.

 

Das läuft doch schon 40 Jahre so.

Aber vom Gefreiten zum Oberstabsfeldwebel in nullkommanix beim Schmalzfleischverwalten.

 

Näääää. Nicht mein Verband.

 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Valdez:

Was kann man auf so einen Verband? Wasserlassen freundlich gesagt.

ABER:

Ich habe auch nicht´s anderes erwartet.

Deswegen: Alle "Aktivitäten"VdrBw eingestellt.

Sicherlich eine, deine Meinung.

Zum Glück nicht die Meinung der Allgemeinheit.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.