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IGNORED

Versand von Waffenteilen durch Privatpersonen


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Geschrieben (bearbeitet)

Kann eine Privatperson erlaubnispflichtige (aber ungefährliche) Waffenteile (z.b. Schlitten einer Pistole, Teile eines Verschlusses) an einen Händler verschicken? Was ist beim Versand zu beachten? Was wenn die Sendung verloren gehen sollte?

 

@Sachbearbeiter

Bearbeitet von LordKitchener
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb LordKitchener:

Kann eine Privatperson erlaubnispflichtige (aber ungefährliche) Waffenteile (z.b. Schlitten einer Pistole, Teile eines Verschlusses) an einen Händler verschicken?

Unter Einhaltung der Versandbedingungen ja.

vor 28 Minuten schrieb LordKitchener:

Was ist beim Versand zu beachten?

Versandunternehmen fragen. Die Bestimmungen ändern sich bestimmt ständig.

vor 28 Minuten schrieb LordKitchener:

Was wenn die Sendung verloren gehen sollte?

 

@Sachbearbeiter

Verlustmeldung an die Waffenbehörde (§ 37b Abs. 3 WaffG)

Geschrieben

Man kann auch privat komplette Waffen z.B. zu einer Reparatur an den Hersteller einsenden.

Es gibt dafür spezielle Transportunternehmen (z.B Overnight oder viele andere...)

Kostet natürlich mehr, als ein normales DHL Paket. Das Paket wird dann zu Hause abgeholt.

Von außen gesehen muss es neutral verpackt sein. Die Kurierfahrer (meistens Subunternehmer) wissen aber im Regelfall gar nicht, was da drin ist.

Zumindest meine Waffenbehörde möchte in Kenntnis gesetzt werden, dass die entsprechende Waffe

zur Reparatur außer Haus ist.

 

Händler schicken Waffen auch per DHL an Endkunden - natürlich nur mit Kontrolle des Empfängers (Ausweis vorzeigen, unterschreiben usw.)

Für Privatkunden ist der Versand per DHL allerdings untersagt, soweit ich das noch weiß. Das würde ich definitiv lassen.

Darüber gibt's aber viele Meinungen.

 

Hab das bislang 3x gemacht - immer problemlos.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb AWO425:

...Du weist wenig, wie man sieht........

In der Praxis leider mittlerweile schon. DHL bietet keinen Ident-Check mehr für Privatkunden an. Man kann daher nicht sicherstellen das das Paket wirklich beim Adressaten ankommt. Da bleibt dann eigentlich nur noch Overnite.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb AWO425:

...Du weist wenig, wie man sieht........

Naja, die Dame sagte mir am DHL-Schalter, dass DHL nicht sicherstellen kann, ob die Ware tatsächlich

nur von einem Berechtigten angenommen werden darf. Damit war für zumindest für MICH der Fall erledigt und ich habe "Der Kurier" oder "Overnight" besauftragt.

Kann aber jeder machen, wie er will (sofern man den Nervenkitzel mag).

vor 46 Minuten schrieb ASE:

In der Praxis leider mittlerweile schon. DHL bietet keinen Ident-Check mehr für Privatkunden an. Man kann daher nicht sicherstellen das das Paket wirklich beim Adressaten ankommt. Da bleibt dann eigentlich nur noch Overnite.

So isses.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb geissi:

Von außen gesehen muss es neutral verpackt sein. Die Kurierfahrer (meistens Subunternehmer) wissen aber im Regelfall gar nicht, was da drin ist.

Wo hast du denn das abgeschrieben?

Geschrieben
Gerade eben schrieb erstezw:

Wo hast du denn das abgeschrieben?

Steht in den Geschäftsbedingungen.

 

Bin ich hier eigentlich bei der heiligen Inquisition?

 

Versendet doch, mit wem ihr wollt.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb LordKitchener:

Kann eine Privatperson erlaubnispflichtige (aber ungefährliche) Waffenteile (z.b. Schlitten einer Pistole, Teile eines Verschlusses) an einen Händler verschicken?

 

vor 1 Stunde schrieb geissi:

Naja, die Dame sagte mir am DHL-Schalter, dass DHL nicht sicherstellen kann, ob die Ware tatsächlich

nur von einem Berechtigten angenommen werden darf.

IMHO:

bei einem empfänger der händler ist sind ersteinmal ALLE personen/angestellte die unter der (laden-)adresse angetroffen werden "berechtigte im sinne des (w)affengesetzes" wenn es darum geht (ewb-pflichtige) sendungen anzunehmen...

da brauchst gar keinen ident-check oder ähnliches...

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb HangMan69:

 

IMHO:

bei einem empfänger der händler ist sind ersteinmal ALLE personen/angestellte die unter der (laden-)adresse angetroffen werden "berechtigte im sinne des (w)affengesetzes" wenn es darum geht (ewb-pflichtige) sendungen anzunehmen...

da brauchst gar keinen ident-check oder ähnliches...

Das ist dann ein schwacher Trost wenn er die Waffe dann vor die Tür schmeisst...

Und sag nicht das kommt nicht vor... ich weis wovon ich rede...

 

Geschrieben

Als Zusatzoption bei ExpressEasy National laut DHL Page:

Eigenhändig: Die Sendung wird nur an den Empfänger persönlich oder an einen schriftlich Bevollmächtigten übergeben.

+ 14,90 EUR

Geschrieben

Ich habe den Eindruck ihr seid alle mit DHL verheiratet?!  Eine LW  sollte man zum Versad ausschäften damit das Packerl kürzer wird.Privat und beruflich habe ich nach F,I,ES,NL und Ösiland mit GLS versand.Kam alles mit Übergabe an.GLS berechnet nach länge der Sendung.Gewicht ist Wurrrscht. Viel günstiger als DHL.

Piet

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb AWO425:
Eigenhändig: Die Sendung wird nur an den Empfänger persönlich oder an einen schriftlich Bevollmächtigten übergeben.

+ 14,90 EUR

So und jetzt kommts: Genau darauf habe ich die Dame am DHL Stand persönlich angesprochen. Antwort (Originaltext): Sollte normalerweise funktionieren, aber garantieren würde sie für die Kollegen nicht.

Damit war für mich der Fall erledigt. Wenn klappt, ist es ja gut, aber wenn nicht.... 

Es gibt ja Alternativen und bei ner 3.5k Waffe sind mir EUR 10 Versandkosten mehr auch völlig wurscht.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb geissi:

[...] meine Waffenbehörde möchte in Kenntnis gesetzt werden, dass die entsprechende Waffe zur Reparatur außer Haus ist.

WTF ... Hast du dich mit der Behörde mal darüber ausgetauscht, was DU gern alles möchtest?

 

Davon abgesehen - wie hast du das erfahren? Hast du gefragt - oder hat sie bei der Ausstellung der WBK gleich darauf hingewiesen, "wie sie es gern hätte ..."?! Will sie auch informiert werden, wenn die Waffe mal verliehen wurde? Wie sieht denn der gesamte Wunschzettel - äh Forderungskatalog - aus? :blink:

 

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb geissi:

Zumindest meine Waffenbehörde möchte in Kenntnis gesetzt werden, dass die entsprechende Waffe

zur Reparatur außer Haus ist.

Da kann man in NWR-Zeiten gepflegt auf den Händler verweisen.

Der möchte die ID's bei der Überlassung nicht zum Spaß. 

Wenn ich jedes Mal die Behörde informieren müsste, am besten noch schriftlich, wenn ich eine Waffe zur Optimierung/Reparatur schicke würde ich ganz schnell zum Schluss kommen, dass die Behörde dazu nicht berechtigt ist.

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