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Due to popular demand : Ideensammlung Waffenrechtsverbesserung!


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

Da Waffenrechtsänderungen auch positiv sein können (und in der Vergangenheit auch schon des Öfteren waren) hier ein Thread um sinnvolle (!) Änderungen erst einmal zu sammeln. Wichtig auch für jede Änderung eine vernünftige Begründung zu liefern. Das bedeutet Änderungsvorschläge wie "Ich würde gerne mit der .357 Magnum offen im Holster zum Bäcker zum Brötchen kaufen gehen weil das so cool wäre" kann man vergessen.

 

Ich mache mal die ersten Vorschläge:

 

- Freigabe von Schalldämpfern für alle Langwaffen für Sportschützen. Begründung: Gefahrenpotential gering (jeder Makak kann sich einen einfachen SD selbst bauen) und hoher Nutzen (Lärmschutz gegenüber Anwohnern von Schießständen)

- Führen einer Kurzwaffe für Sportschützen auf und von dem Weg zum Schiesstand/Büchsenmacher ohne Waffenschein erlauben. Begründung: Selbstschutz und Schutz der Waffen gegen Raub.

- Unbegrenztes Führen einer Kurzwaffe auf allen eigenen Grundstücken/Wohnungen/Geschäftsräumen. Begründung: Selbstschutz

 

 

Bearbeitet von LordKitchener
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Interessantes Thema, mein Vorschlag wäre wohl die Abschaffung der 2/6er Regel für Sportschützen, oder dass man's zumindest auf 4 Waffen pro Halbjahr erhöht.

 

Find ich vorallem am Anfang ärgerlich, wenn man eh schon bis zu 1,5 Jahre auf seine WBK warten muss, sich zeitgleich für mehrere Disziplinen interessiert und dann nochmal Monate bis Jahre warten muss, bis man dafür auch eine Waffe erwerben darf.

Mehr Sicherheit bringt es auch in keinster Weise, weil mit 1 - 2 Waffen lassen schließlich genau so viel oder auch wenig Unsinn anstellen, wie mit 6 oder 8 ...

 

Mein zweiter Vorschlag wäre die Legalisierung von Vollautomaten, mit der Begründung, weil's cool ist. :D :aug:

 

 

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vor 40 Minuten schrieb LordKitchener:

- Freigabe von Schalldämpfern für alle Langwaffen für Sportschützen.

+1

 

- Streichung §6 AWaffV

- Verbandsbescheinigungen erst ab Kontingentüberschreitung

- Kontingent = x Waffen (keine Unterscheidung KW/ LW)

- Öffentliche Förderung bzw Bau von Schießständen (50m, MD/ IPSC tauglich)

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Und was hast du mit der Sammlung vor?

 

Grundsätzlich ist die Idee ja prima, wenn sie einen tieferen Sinn hätte, als sich nur mal so die Wünsche von der Seele zu schreiben.

 

Wenn ich aber als Begründung in deinem eigenen Beitrag "Selbstschutz" lese (2x), dann ist das nicht weit entfernt von "mit Knarre zum Bäcker" und völlig kontraproduktiv. Die Gründe dürften sich leicht erschließen.

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vor 1 Minute schrieb Sgt.Tackleberry:

Wenn ich aber als Begründung in deinem eigenen Beitrag "Selbstschutz" lese (2x), dann ist das nicht weit entfernt von "mit Knarre zum Bäcker" und völlig kontraproduktiv. Die Gründe dürften sich leicht erschließen.

Tun sie nicht! Wenn du Waffen transportierst, dann bist du automatisch mehr gefährdet was z.b. Raub angeht.

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vor 4 Minuten schrieb LordKitchener:

Tun sie nicht! Wenn du Waffen transportierst, dann bist du automatisch mehr gefährdet was z.b. Raub angeht.

Auf dem privaten Grundstück? Hattest du da auch das "erhöhte Risiko wegen des Waffenbesitzes" auf dem Schirm? Oder ging es hier nicht eher um das Recht der (Selbst-)Verteidigung von Haus und Hof?

 

Und du kommst nicht auf die Idee, dass das eventuell genau den Umkehrschluss heraufbeschwört, nämlich, das Risiko gleich von vornherein zu eliminieren - statt durch Notfallmaßnahmen einzudämmen?

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Um mich selber aus einem anderen Thread zu zitieren, es gibt aber eine ganz einfache, mit nur geringen Änderungen des WaffG umsetzbare Lösung:

 

Man könnte--und zwar mit Verweis auf liberale Traditionen in Deutschland wie auch Regelungen in EU-Nachbarstaaten--ein Bedürfnis "Selbstschutz" für Nichtbonzen anerkennen, mit einer rechtlichen Vermutung, dass bei Antragstellern dieses Bedürfnis existiert, denn sonst würden sie ja keinen Antrag stellen, schon gar nicht solange dazu der ganze Aufwand mit Sachkunde, Tresor usw. gefordert wird, fürs Tragen von mir aus auch ein praktischer Fähigkeitsnachweis solange er die Anforderungen an Streifenpolizisten nicht übersteigt und auch für Bonzen gilt. Man könnte weiters das bereits anerkannte Bedürfnis Sammeln entschlacken und bei Antragstellern vermuten, dass sie in der Tat die Waffen, die sie sammeln wollen, auch sammeln wollen--dazu braucht es keine besondere thematische Ausrichtung oder Größe der Sammlung, und welche Sammelgegenstände jemandem Spaß machen, weiß er selber wohl am besten. Ferner könnte man auch bei Sportschützen eine rechtliche Vermutung, dass sie ein Bedürfnis nach Waffen haben, als rechtliche Vermutung anerkennen. Ob jemand, der beispielsweise mit einer etwas Spitz auf Knopf getunten und daher nicht ganz wie eine Glock im Fabrikzustand laufenden Waffe schießt, eine Zweitwaffe zum Wettbewerb mitnehmen will, das weiß er doch wohl selber am besten.

 

Das ginge mit nur (der erforderlichen Anzahl der Sätze, nicht dem Geist nach) geringfügigen Veränderungen im WaffG und innerhalb der EU-Richtlinen und wäre verwaltungsmäßig leicht umsetzbar, weil im ersten Schritt die Formulare usw. gleich bleiben würden und nur die Beurteilung des Bedürfnisses im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dem Bürger mehr Selbstverantwortung zugestehen würde. Für eine weitere Entschlackung im zweiten Schritt wäre damit dann die Grundlage gelegt.

 

Begründung: Schutz von Leben und Freiheit (Selbstschutz für Nichtbonzen), Entfaltung der Persönlichkeit (Sammeln und Sporteln), Eigenverantwortung des Bürgers (Bedüfnisbeurteilung da, wo das Bedürfnis am besten bekannt und verstanden ist), Gleichbehandlung der Bürger (das derzeitige Selbstschutzbedürfnis hat zwar nicht "verwaltungsnahe Bonzen" im Gesetzestext erwähnt, aber derartige "may issue" Regeln laufen noch überall, wo sie versucht werden, darauf hinaus, oft auch auf Korruption), Entbürokratisierung.

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Flüstertüte für Sportschützen ist im Prinzip Quark.

OK, es wäre leise. Aber dann schießt Serien, wie der Jäger mit dem Drilling. Überm Dämpfer flimmerts ÜBEL.

 

Selbstschutz als Bedürfnisgund wäre OK, so wie in Österreich.

 

Verdecktes Führen? Naja, das wird nix mehr hier.

 

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-Ladeverbot statt Magazinverbot
-Freigabe statt Deckelung der Gelben WBK
-Schränke mit S1 ausreichend statt 0/1
-Kurzwaffen auch in Langwaffenschrank aufbewahren dürfen, (falls kein 1er Schrank)
-vor allem: mehr Bewegung innerhalb der Grünen WBK schaffen, d.h. kein Bedürfnis mehr für größere Wechselsysteme, kein Bedürfnis mehr für Waffentausch Neu gegen Alt, kein Bedürfnis mehr für kalibergleiche Zweitwaffen, Drittwaffen usw. ...wenn jemand 9mm schießen will, weshalb soll er sich dann nicht zwei, drei Kniften in diesem Kaliber holen ohne Umweg über Wettkämpfe und Begründungen ominösen Mehrbedarfs.
-Änderung Bedürfnisprinzip (wenn es schon bleiben muss) weg von Disziplinbindung hin zu Kalibergruppen:
Bsp: Wettkampfnachweis Kurzwaffen erbracht bedeutet Freigabe für Kaliber. 357 Mag, .38., 9mm, 10mm Auto, von mir aus noch .45 ACP. Usw.
Ähnlich ist bei KK zu verfahren, die inzwischen nur noch stiefmütterlich geschossenen 'Zwischenkaliber' 7,65mm muss man noch irgendwo unterbringen.

 

-kein Bleiverbot, stattdessen Subvention von Munition

 

 

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Ich sage, das sammeln von Waffen querfeldein durchs Beet ermöglichen. Es gibt so viele tolle Sammlerwaffen, die man unmöglich in ein Sammelgebiet/Thematik einfügen kann. Am besten wie in der Schweiz, keine besondere Unterteilung in Sammler und (Sport)Schützen. Man kann auch gut beides sein bzw. darf sich vermischen. Dieser Ansatz ist aber vielleicht (noch) zu "revolutionär!" :rolleyes:

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Leider ist das Problem, dass viele Waffenbesitzer die Prämisse der Grundrechtsbeschränkung des Waffenbesitzes schon längst akzeptiert haben und nun nur noch darüber debattieren, wie schwer die Einschnitte in ihre Rechte sein sollen. Es braucht ein Waffenrecht genau so wenig wie irgendein anderes auf einen Gegenstand bezogenes Recht. Ein Schuhrecht. Ein Tischrecht. Ein Gegenstandsrecht für jeden Gegenstand, am besten mit Bedürfnis und staatlich vorgegebenen Maßen sowie Prüfung vor der Freigabe zum Verkauf. Was für ein hanebüchener Quatsch.

 

Vorschlag: Abschaffung des Waffenrechts

 

Begründung: Alles was ich mit einer Schusswaffe falsch machen kann ist bereits strafbar.

 

Längere Begründung: Rechtsgüter sind bereits geschützt. Die Art wie ich diese verletze ist dabei völlig sekundär. Ob jemand seinen Nachbarn mit einer Axt erschlägt oder mit einer Waffe erschießt ist völlig gleich. Hat jemand den Tatentschluss gefasst, dann wird er einen Mord begehen, egal ob ihn ein Waffenrecht obendrauf noch einmal ein paar Jahre extra aufbürdet. Das gleiche würde für den Missbrauch von Waffen gelten. Jemand schießt in der Hochhaussiedlung in die Luft? Lärmbelästigung. Bei Hörschädigung von Dritten gar schwere Körperverletzung. Die Projektile kommen runter, beschädigen Eigentum oder verletzen jemanden? Sachbeschädigung, Körperverletzung und immer auch Haftung.

 

Egal was ihr mit einer Waffe tut, das meiste davon ist ohnehin illegal und für jede missbräuchliche Nutzung haftet man zusätzlich. Das Waffenrecht wird da nur noch einmal oben draufgeklatscht, um die Dinge extra illegal zu machen. Das ist völlig absurd und typisch für einen Staat in Regulierungswut.

 

Niemand kann im Übrigen ein Argument bringen, warum es sinnvoll ist Waffen anders als andere Gegenstände zu behandeln. Wie so oft üblich ist das nur diffuses Misstrauen anderen Leuten gegenüber. Schändlich, wer so von seinen Mitmenschen denkt.

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vor 1 Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Und du kommst nicht auf die Idee, dass das eventuell genau den Umkehrschluss heraufbeschwört, nämlich, das Risiko gleich von vornherein zu eliminieren - statt durch Notfallmaßnahmen einzudämmen?

Diesen Umkehrschluss kann man im Waffenrecht mit allem machen. Daher lieber keine Initiative ergreifen egal wie, ob sie nun ankommt oder auch nicht, und wenn sie doch ankommt, nur kritisieren. Daher ist alles doof. 😴

 

vor 1 Stunde schrieb bigtao-7:

Gibt es dazu Fallzahlen?

 

In D (noch) nicht konsensfähig. Für die Mehrheit der Bevölkerung eine abschreckende Forderung

Nur mal ganz kurz: "Alles was mit Waffen in D zu tun hat, ist nicht konsensfähig. Daher lassen wir alles gleich sein und haben unsere Ruhe.  

 

Wau

 

 

   

 

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Vorschlag 1:

 

Vollständige Zurücksetzung des deutschen Waffenrechts auf den Stand von 1972.

 

Vorschlag 2:

 

Freigabe aller altertümlichen Schußwaffen, die älter als 100 Jahre alt sind. Aufgrund der völlig veralteten Technik sollten solche ungefährlichen Relikte vergangener Zeiten sowohl frei erwerbbar sein, wie auch frei getragen und geführt werden.

 

Vorschlag 3:

 

Pro Haushalt maximal zwei beliebige Kurz- oder Langwaffen zur Sicherung und möglichen Ausübung des Widerstandsrechts nach GG.

Bearbeitet von highlower
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Wie wäre es wenn wieder der Verein bescheinigt, dass ich aktiver Sportschütze bin und eine Diziplin schieße? Damit würde eine Menge Verwaltungsaufwand wegfallen.

Keine Beschränkung in der Anzahl der Kurz und Langwaffen, solange sie ordungsgemäß verschlossen aufbewahrt werden.

Transport zum Büchsenmacher zählt nicht als Führen der Waffen. Zb. Kann die Frau des Schützen oder Jägers die Waffen mit nachhause nehmen wenn sie nicht mehr gebraucht werden.

Die Abschaffung dieser ID-Nummer und der damit verbunden Bürokratie. Das braucht kein Mensch und kostet viel Geld.

Bis vor kurzem war der Büchsenmacher einfach glaubhaft und die Welt war genau so sicher wie jetzt.

Ab 18 ist jeder Volljährig und darf auch Waffen erwerben.

Mit Einverständnis der Eltern dürfen Kinder dem Sportschießen nachgehen. 

 

Bearbeitet von Schorni
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vor 44 Minuten schrieb Yachthund:

Diesen Umkehrschluss kann man im Waffenrecht mit allem machen.

Nee, kann man nicht. Das ist einfach Käse.

 

Und wir LWB argumentieren doch so gerne -und zwar völlig zu Recht - mit Fallzahlen, um Sinn und Unsinn waffenrechtlicher Regelungen zu hinterfragen. Und dann kommt jemand daher und fordert das freie Führen von Waffen zum Selbstschutz, damit die Sportschützen nicht ständig Opfer von Waffenraub werden. Geht's eigentlich noch?! Sorry ... Threads wie dieser zeigen, warum wir so wenig erreichen.

 

Ich habe es in einem anderen Thread schon mal geschrieben. Wir leben in einer Demokratie. Die Mehrheit kann mit Waffen nichts anfangen - und empfindet sie als bedrohlich. Was völlig natürlich ist. Also müssen wir ihnen diese Angst nehmen bzw. sie zumindest lindern, damit es nicht "kippt". Da hilft bockiges "Die Hoplophobos können mich mal!!!" genauso wenig wie viele andere Vorschläge, die ich hier so lese. Wer das als Nicht-Schütze liest (und halbwegs NORMAL ist), wird in seiner Ablehnung zwangsläufig verstärkt. Und das ist nicht mangelnde Intelligenz oder ähnliches. Wir LWB sollten vielleicht mal aufhören, unser Hobby als den Nabel der Welt zu betrachten.

 

Nur mal rein hypothetisch: nähmen wir mal an, es gäbe ein Hobby "Züchtung von extrem gefährlichen Krankheitserregern" (Anthrax, Pocken, etc.). Der Umgang damit wäre einigen wenigen erlaubt, die müssten vorher eine Sachkundeprüfung ablegen, einen Schrank zur sicheren Aufbewahrung nachweisen etc. Dann dürften sie mit den Krankheitserregern im Kofferraum durch die Gegend fahren, um sich auszutauschen und sonstiges Zeit damit anstellen (was auch immer man damit macht). Auf die besorgten Gesichter ihrer Umgebung würden sie sich nur hinstellen mit einem "Na und? Ist völlig ungefährlich, wir passen ja auf!". Was würdet ihr davon halten? Nun mag man einwenden, dass das nicht vergleichbar ist. Aber es wird weder aus Sicht des Pockenzüchters noch aus Sicht der Bevölkerung, die sich weder mit Waffen noch mit Krankheitserregern auskennt und auf beides gut verzichten kann, einen Unterschied machen. Sollten wir vielleicht mal drüber nachdenken.

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vor 39 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Nur mal rein hypothetisch: nähmen wir mal an, es gäbe ein Hobby "Züchtung von extrem gefährlichen Krankheitserregern" (Anthrax, Pocken, etc.). Der Umgang damit wäre einigen wenigen erlaubt, die müssten vorher eine Sachkundeprüfung ablegen, einen Schrank zur sicheren Aufbewahrung nachweisen etc. Dann dürften sie mit den Krankheitserregern im Kofferraum durch die Gegend fahren, um sich auszutauschen und sonstiges Zeit damit anstellen (was auch immer man damit macht). Auf die besorgten Gesichter ihrer Umgebung würden sie sich nur hinstellen mit einem "Na und? Ist völlig ungefährlich, wir passen ja auf!". Was würdet ihr davon halten? Nun mag man einwenden, dass das nicht vergleichbar ist. Aber es wird weder aus Sicht des Pockenzüchters noch aus Sicht der Bevölkerung, die sich weder mit Waffen noch mit Krankheitserregern auskennt und auf beides gut verzichten kann, einen Unterschied machen. Sollten wir vielleicht mal drüber nachdenken.

Das Waffenrecht beinhaltet das Wort RECHT. Man hat also ein Recht auf Waffen.

 

Und damit ist alles gesagt.

 

Es gibt ein Recht auf Waffen. Dieses Recht ist nicht diskutabel. Und dieses Recht wird genutzt. Wer sich dagegen wehrt, dass andere Leute Waffen ZURECHT besitzen, ist ein Feind der Demokratie. Und dieser muss mit allen Mitteln bekämpft werden.

 

Eigentlich ganz einfach, oder?

 

Bearbeitet von highlower
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