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PB1110

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  1. Was genau an der Waffe kaputt war, weiß ich leider bis heute nicht. In dem Schreiben des Geschäftsführers wurde zwar erwähnt, dass der Büchsenmacher, der die erste Reparatur durchgeführt hatte, erneut darüber informiert wurde, dieser konnte sich den erneuten Defekt aber scheinbar auch nicht erklären. Nachdem die Sache dann aber geklärt war, hab ich da ehrlich gesagt, nicht mehr weiter nachgefragt.
  2. So, bisschen verspätet, aber ich melde mich auch mal wieder zu Wort hier. Die Sache ist mittlerweile auch geklärt worden, habe das Schreiben vom Geschäftsleiter erhalten, mit ungefähr den selben Worten, was einige hier im Forum schon geschrieben haben, nämlich dass da keinerlei Vertrag zustande kam und dass die im Bezug auf eine Rückzahlung zu gar nichts verpflichtet sind. Habe mich dann mit dem Händler darauf geeinigt, dass die Waffe komplett zerlegt wird, jegliche frei erwerbbaren Teile an mich zurück geschickt und die wesentlichen Waffenteile zur Vernichtung abgegeben werden. Wurde dann auch alles sehr zügig erledigt, ohne dass dafür irgendwelche weiteren Kosten für mich entstanden sind. Ärgerlich ist die ganze Situation natürlich trotzdem, aber fand das soweit in Ordnung.
  3. Das ist ja das Problem, ich habe die Waffe direkt im Anschluss austragen lassen und kann diese aktuell nicht mehr zurück nehmen. Habe ja auch genauestens darauf geachtet, mich deutlich auszudrücken, damit es im Nachhinein nicht zu irgendwelchen Missverständnissen kommt. Nachdem der Händler mir das OK gegeben hat (zumindest meiner Auffassung nach...) habe ich die Waffe zurück geschickt und austragen lassen. Wie's scheint gehen die Meinungen hier aber sehr auseinander und wenn man aus den Mails wirklich keine feste Zusage für die Rückerstattung des Kaufbetrags rauslesen kann, schaut's wohl nicht gut aus.
  4. Entschuldigung, mir fällt das jetzt eben erst auf, dass ich mich hier um ein Jahr vertan hab ... Bezahlt im August 2020, Erwerb Januar 2021... Werde den Beitrag noch eben anpassen.
  5. Ich verstehe was du meinst, die Antworten sind etwas schwammig und ausweichend formuliert... Aber ich meine, ergibt sich nicht aus der ganzen Konversation, dass der Händler bereit ist, die Waffe zurückzunehmen und den Betrag zu erstatten?
  6. Ja klar und weil's schon mehrere Leute angesprochen haben, stell ich den Verlauf der Nachrichten einfach mal hier rein. ^^ am 11.10.2021 K: Hallo Herr xxx, die Waffe die ich bei Ihnen eingeschickt habe zur Reparatur, hatte nach etwa 10 - 15 Schuss genau den gleichen Defekt wie zuvor und funktioniert nicht mehr. Ich würde die Waffe gerne an Sie zurückgeben, den Betrag erstattet bekommen, anschließend die Waffe austragen lassen und mir mit einem neuen Voreintrag ein Ersatzmodell besorgen. Bitte melden Sie sich nochmal bei mir, wenn Sie Zeit haben. H: Hallo, dann bitte zurück schicken. K: Alles klar, danke für Ihr Verständnis und tut mir leid für die ganzen Umständlichkeiten und dass für Sie wieder Transportkosten anfallen deswegen. Gibt es von meiner Seite noch etwas zu beachten? Ich brauche für eine neue Bedürfnisbescheinigung wahrscheinlich eine Bestätigung vom Büchsenmacher, dass die Waffe defekt ist und der Fehler sich nicht beheben lässt, wie genau läuft das ab? Bitte diesbezüglich nochmal um eine kurze Rückmeldung. Ansonsten noch einen schönen Nachmittag. am 12.10.2021 H: Hallo, am besten mit ihrer Behörde sprechen ob sie einen Nachweis benötigen. am 18.10.2021 K: Guten Morgen Herr xxx, habe heute Morgen alles mit der Behörde abgeklärt, ich schick die Waffe schnellstmöglich an Sie zurück und lasse Sie anschließend austragen auf der Behörde. Ich brauche dann wie gesagt zusätzlich noch einen schriftlichen Nachweis von Ihnen bzw Ihrem Büchsenmacher, dass die Waffe defekt ist. Benötigen Sie für die Rückerstattung nochmal meine Kontodaten oder haben Sie die noch eingespeichert? Freue mich über eine Rückmeldung und wünsch Ihnen einen guten Start in die Woche. H: Hallo, wir haben ihre Konto daten noch, schicken sie die Waffe zurück und wir kümmern uns dann. am 27.10.2021 K: Guten Tag, die Waffe ist am 20.10. bei Ihnen angekommen und ich bin gerade dabei, diese austragen zu lassen. Wie lange wird es noch ungefähr dauern, bis Sie mir den Betrag zurück erstatten? Freue mich über eine kurze Rückmeldung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. H: Hallo, Wird diese Woche noch erledigt. Kleiner Nachtrag: bei dem schriftlichen Nachweis über den Defekt ging es darum, dass ich mit meiner Behörde abklären wollte, ob ich in diesem Fall einen neuen Voreintrag ausgestellt bekomme ohne erneute Bescheinigung vom Verband (ist ja ein Thema, was hier auch schon mehrfach diskutiert wurde 😄), aber da diese letztendlich auf eine neue Bedürfnisbescheinigung besteht ist das eigentlich nebensächlich geworden..
  7. Bis auf das Telefonat lief jegliche Kommunikation per E Mail. Erwerb der Waffe war am 23.01.21 , ab etwa Ende April (Schießstände waren aufgrund von Corona ja geschlossen zu der Zeit) 1 - 2 mal wöchentlich etwa 50 Schuss pro Training und gegen Ende August traten dann die Probleme auf. Genau kann ich es natürlich nicht sagen, aber ich schätze mal so auf 1200 - 1400 Schuss insgesamt. Das Problem ist, dass die Waffe beim Repetieren nicht mehr gespannt wird und der Abzug sich nicht mehr betätigen lässt. Zudem klemmt die manuelle Sicherung an der Waffe und lässt sich nicht mehr in den gesicherten Zustand bewegen. (Entschuldigung für die laienhafte Beschreibung ) Nach der ersten Reparatur wurde das kurzzeitig behoben, nach etwa 15 Schuss leider wieder genau die gleichen Probleme.
  8. Schönen guten Abend, momentan habe ich ein Problem und ich dachte mir, ich wende mich mal damit ans Forum hier. Im Januar habe ich bei einem Händler im Internet eine Flinte gekauft (bezahlt bereits im August 2019 und anschließend noch einlagern lassen), welche bis vor kurzem einwandfrei funktionierte, dann allerdings gegen Ende August einen Defekt hatte. Ich habe daraufhin per Mail Kontakt mit dem Händler aufgenommen, ihm die Lage geschildert und die Waffe kurz darauf unter Gewährleistung zur Reparatur eingeschickt. Etwa 2 Wochen später kam die Waffe wieder zurück, der Defekt schien augenscheinlich behoben, trat nach nur einmaligem Gebrauch auf dem Schießstand jedoch erneut auf. Ich kontaktierte darauf erneut den Händler, teilte ihm das mit und schrieb ihm am 11.10.21 per Mail, dass ich die Waffe gerne zurück schicken und den Kaufbetrag erstattet haben möchte, die Waffe anschließend austragen lassen möchte und mir mit neuem Voreintrag ein Ersatzmodell besorgen möchte. Der Händler willigte darauf ein und forderte mich auf, die Waffe an ihn zurückzuschicken. Daraufhin klärte ich vorher nochmal alles mit der Behörde ab, bezüglich der Austragung usw ... und meldete mich eine Woche später, am 18.10.21 nochmal beim Händler, um diesem mitzuteilen, dass ich mit der Behörde alles abgesprochen habe und ihm die Waffe im Laufe der nächsten Tage zurück schicken werde. Auf meine Anfrage, ob dieser noch meine Kontodaten für die Rückerstattung gespeichert hatte kam seine Antwort relativ zügig am selben Tag noch: "Wir haben Ihre Kontodaten noch, schicken Sie die Waffe zurück und wir kümmern uns dann." Am 20.10.21 ging die Waffe zurück (zu diesem Datum auch die Austragung aus meiner WBK) und nachdem ich eine Woche später das Geld noch nicht zurück erhalten habe, meldete ich mich erneut am 27.10.21 per Mail beim Händler und fragte nach, wie lange das mit der Rückerstattung noch dauern wird. Noch am selben Tag erhielt ich die Antwort, dass das im Laufe der Woche noch erledigt wird. Am 03.11.21, nachdem mir das Geld immer noch nicht überwiesen wurde, rief ich einfach mal an in der Firma an um nachzuhaken, wo man mir jedoch mitteilte, dass das mit der Rückerstattung wohl doch nicht so einfach wäre: Laut Aussage des Mitarbeiters, da das Widerrufsrecht nur innerhalb von 2 Wochen gültig ist und in dem Fall nicht mehr anwendbar wäre und da der Händler unter Gewährleistung eigentlich zwei mal das Recht zur Nachbesserung hat und in meinem Fall wurde ja nur einmal repariert. Der Fall müsse nun mit der Geschäftsleitung geklärt werden, aber die ist unglücklicherweise (und wie soll's auch anders sein) erstmal die nächsten 14 Tage nicht zu erreichen.... Meine Frage nun, wie schaut hier die rechtliche Lage aus und wie realisitisch sind die Chancen, dass ich mein Geld wieder bekomme? Ich war der Annahme, da ich im Vorfeld alles schriftlich abgeklärt habe, dem Händler mein Vorhaben genauestens geschildert habe und erst nachdem dieses von Ihm akzeptiert wurde, gehandelt habe (Waffe austragen lassen und an Händler zurück schicken), dass ich nun auch das Recht darauf habe, dass mit der Betrag zurückerstattet wird. Wenn's hilfreich ist, kann ich gerne noch den genauen Schriftverkehr der ganzen E Mails hier reinstellen, vielleicht kann man sich dann ein besseres Bild von der ganzen Geschichte machen. Jedenfalls habe ich nun das Problem, dass ich die Waffe aufgrund der Austragung auf der Behörde nicht mehr zurück nehmen darf und der Händler sich quer stellt mir die Kosten zu erstatten. Wie könnte man hier am besten vorgehen? Vielen Dank schon mal im Voraus für jede hilfreiche Antwort.
  9. https://www.ra-kotz.de/allgemeinmediziner_waffenschein.htm Ist schon ein paar Jahre her, aber auch ein interessanter Beitrag zu dem Thema.
  10. Lasset uns gemeinsam den Schießsport "umgestalten", alles klar ...
  11. Interessantes Thema, mein Vorschlag wäre wohl die Abschaffung der 2/6er Regel für Sportschützen, oder dass man's zumindest auf 4 Waffen pro Halbjahr erhöht. Find ich vorallem am Anfang ärgerlich, wenn man eh schon bis zu 1,5 Jahre auf seine WBK warten muss, sich zeitgleich für mehrere Disziplinen interessiert und dann nochmal Monate bis Jahre warten muss, bis man dafür auch eine Waffe erwerben darf. Mehr Sicherheit bringt es auch in keinster Weise, weil mit 1 - 2 Waffen lassen schließlich genau so viel oder auch wenig Unsinn anstellen, wie mit 6 oder 8 ... Mein zweiter Vorschlag wäre die Legalisierung von Vollautomaten, mit der Begründung, weil's cool ist.
  12. Alles klar, dann sprech ich das nochmal genau ab mit dem Händler, aber das ist ja schon mal gut zu hören, dass das so auf jeden Fall machbar wäre. Was das Thema Munitionserwerb angeht, da weiß ich leider nicht, wie unsere Behörde da eingestellt ist, hatte bis jetzt ja noch relativ wenig Kontakt mit denen, hab aber auch schon gelesen, dass das teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt wird..
  13. Genau, wird eine Repetierflinte. ^^
  14. Hallo liebe Leute, bin neu hier im Forum und hätte mal eine Frage zu folgendem Thema. Ich erhalte in den nächsten Wochen meine grüne WBK mit Voreintrag für eine Pistole in 9 mm und eine Flinte in 12/76. Der Händler, bei dem ich bereits eine CZ 75 gekauft habe, und diese solange noch bei sich einlagert, bietet derzeit auch ein Wechselsystem in .22lfb an, welches ich gerne dazu kaufen möchte, um später auch mit KK Munition günstig trainieren zu können. Jetzt ist mir soweit schon mal bewusst, dass ein Wechselsystem nicht unter die 2/6er Regel fällt und man es erlaubnisfrei erwerben kann, wenn es im gleichen oder einem kleineren Kaliber ist als die dafür eingetragene Waffe. Aber wie schaut es denn jetzt genau aus, wenn ich sozusagen die Waffe dafür noch nicht erworben und eingetragen lassen habe? So wie ich das richtig verstehe, nach Erhalt der WBK erstmal die Grundwaffe erwerben und auf der Behörde eintragen lassen und dann erst im Nachhinein das passende Wechselsystem dazu. Bzw kann ich beides gleichzeitig vom Händler erwerben und die Waffe zusammen mit dem Wechselsystem eintragen lassen, oder könnte es hier dann eventuell zu Problemen kommen? Im Gesetz steht zu den Wechselsystemen ja irgendwas von "Erlaubnisfreier Ewerb für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind..." Bin da etwas verunsichert und deswegen frag ich hier. Hoffe die Frage wurde so hier noch nirgends gestellt, habe jedenfalls auf die Schnelle nichts passendes dazu gefunden und würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen Liebe Grüße
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