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IGNORED

Due to popular demand : Ideensammlung Waffenrechtsverbesserung!


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

Am 12.4.2021 um 18:53 schrieb AWO425:

Flüstertüte für Sportschützen ist im Prinzip Quark.

Nein, das ist super! Wird doch keiner gezwungen nur noch mit Dämpfer zu schießen.

Die Verbände würden sich dazu SD-Disziplinen basteln und jeder tritt unter gleichen Voraussetzungen an, man kann auch die Dauer des Wettkampfs und die Anzahl der abgegebenen Schüsse so anpassen, dass man den Flimmereffekt über dem Dämpfer reduziert. Alles machbar wenn man will, als Jäger nutze ich schon lange SD und das ist eine Wohltat ohne Ende, selbst ein kleiner, leistungsschwacher Dämpfer reicht völlig aus dass ich auf die großen over Ear Gehörschützer verzichten kann und nur noch Stöpsel drin habe.

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Mein Vorschlag:

Aufhebung des Verbots von künstlichen Lichtquellen in Verbindung mit der Waffe.

Für Sportschützen zwar unwichtig, für den jagdlichen Fangschuss aber allererste Wahl, die an der Kurzwaffe montierte Taschenlampe!

Eigentlich ein Unding dass man das so extrem verbieten musste wie es jetzt ist.

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vor 3 Stunden schrieb Hunter375:

Bei aller Begeisterung für solche Vorhaben darf aber auch nicht vergessen das dass Kind längst in den Brunnen gefallen ist und bei den zu erwartenden Regierungen in den nächsten Jahren mit keinen Verbesserungen im WaffG zu rechnen ist.  Man kann mehr als froh sein wenn es nicht wesentlich schlechter wird.

Wozu es aber gerade notwendig ist, dass man den Leuten erklärt, wie es sein sollte und warum.

 

Wenn es nur eine Position gibt, die im Grunde auch von vielen Privilegwaffenbesitzern geteilt wird, nämlich dass als Normalfall der Bürger keine Waffen zu besitzen hat, und davon nur Ausnahmen zulässig sein sollen, dann hat diese Position eine natürlich Eigendynamik. Jeder, der etwas will, argumentiert für eine Ausnahme von der allgemeinen Regel für sich selber, und das ist kein sehr überzeugendes Argument. Insbesondere ist eigentlich jedes stichhaltige Argument weg, wenn man Selbstschutz nicht als Bedürfnis anerkennen will, denn dann muss man Sachen wie Breitensport über das Recht auf Leben stellen, um dafür eine Ausnahme zu begründen, was nicht wirklich überzeugt.

 

Deswegen müssen die Leute, angefangen mit den Waffenbesitzern selber, erstmal verstehen, dass es eben nicht nur diese eine Position gibt, dass es eben nicht (jedenfalls: nicht nur) Spinner sind, die das Recht auf Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung für wichtig genug halten, dass daraus ein Recht zu dessen effektiver Verteidigung folgt. Die Frage z.B., warum man den Bürger entwaffnen soll, wenn nahezu alle Morde in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren, ist so trivial nicht zu beantworten. Um damit jemanden in die Enge zu treiben, muss sie aber auch gestellt werden.

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5 hours ago, Proud NRA Member said:

Wenn es nur eine Position gibt, die im Grunde auch von vielen Privilegwaffenbesitzern geteilt wird, nämlich dass als Normalfall der Bürger keine Waffen zu besitzen hat, und davon nur Ausnahmen zulässig sein sollen, dann hat diese Position eine natürlich Eigendynamik.

Sprich den Spieß umdrehen....der Normalfall ist, dass Bürger, sofern sie es wollen, Waffen besitzen dürfen und bei der Versagung dann argumentiert werden muss, warum demjenigen der Besitz (oder auch das Führen) verwehrt werden soll....

 

bj68

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vor 18 Stunden schrieb Hunter375:

Der "Selbstschutz-Krempel" wäre ja schon eine gute Idee..

Ich spreche ja gar nicht über die Idee selbst, sondern über die Umsetzbarkeit. Ich habe gerade gelesen, dass in Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingeleitet wurde, die zum Selbstschutz die Waffe gezogen haben (nicht etwa geschossen!!), weil der Einsatz als "völlig überzogen", "aus dem Ruder gelaufen" etc. bewertet wird.

 

Wenn selbst ein Polizist die Waffe nicht mal ziehen darf, um sich schützen, träumt ihr davon, als Sportschütze eine Waffe zum Selbstschutz führen zu dürfen?

 

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/fuenfzig-menschen-missachten-regeln-beamte-ziehen-dienstwaffen-corona-kontrolle-in-berlin-eskaliert/27074452.html

 

Zitat

Nach Angaben der Polizei sei ein Großteil der Gruppe ausgesprochenen Platzverweisen nicht nachgekommen und hätte sich stattdessen “aggressiv” vor den Beamten aufgebaut. Vor allem ein 36-jähriger Mann sei in dieser Situation besonders hervorgetreten, da er mehrmals mit seinen Gehhilfen in die Richtung eines Polizisten geschlagen haben soll. Bei der anschließenden Festnahme des Angreifers soll dieser weiterhin erheblichen Widerstand geleistet haben, wie aus der Pressemitteilung der Berliner Polizei hervorgeht. Infolgedessen wehrten sich Einsatzkräfte mit Pfefferspray und zogen ihre Dienstwaffen. 

 

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Gerade eben schrieb Sgt.Tackleberry:

Wenn selbst ein Polizist die Waffe nicht mal ziehen darf, um sich schützen, träumt ihr davon, als Sportschütze eine Waffe zum Selbstschutz führen zu dürfen?

Gut, die Lage in Deutschland ist etwas anders, aber bei mir ist das bedrohende Ziehen im Prinzip dem Schießen rechtlich gleichgestellt (wenn es in der Praxis natürlich einen Unterschied im Strafmaß zu erwarten gibt, auch ein Runterhandeln auf ein geringeres Delikt viel wahrscheinlicher wäre). Ich weiß jetzt nicht, was das Verbot, andere Leute mit einer tödlichen Waffe zu bedrohen, mit meinem Recht zu tun hätte, sie herumzutragen. Ich weiß auch nicht, was die Formulierung "selbst ein Polizist" zu bedeuten hat.

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vor 27 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ich weiß jetzt nicht, was das Verbot, andere Leute mit einer tödlichen Waffe zu bedrohen, mit meinem Recht zu tun hätte, sie herumzutragen. Ich weiß auch nicht, was die Formulierung "selbst ein Polizist" zu bedeuten hat.

Formal gesehen hast du natürlich völlig Recht - wenn ich so drüber nachdenke. Was ich mit dem letzten Satz zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass es ja anerkannt und akzeptiert (bzw. sogar gewünscht) wird, dass Polizisten bewaffnet sind. Gleichzeitig soll die Waffe aber bitte niemals zum Einsatz kommen - weder als Drohung, noch exekutiv. Wenn das aber so ist, wie wahrscheinlich ist dann die Akzeptanz eines allgemeinen Führens zum Selbstschutz für "jedermann"?

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vor 4 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Wenn selbst ein Polizist die Waffe nicht mal ziehen darf, um sich schützen, träumt ihr davon, als Sportschütze eine Waffe zum Selbstschutz führen zu dürfen?

Du hast die Antwort bereits selbst gegeben:

vor 4 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Berlin

In Hessen ist das Ziehen / Bedrohen mit der Schusswaffe durch einen Polizisten explizit nicht mit einem Schuss gleichgesetzt.

 

Wenn man will kann die Polizei hier mit der Plempe in der Hand auf Streife gehen.

Bei gewissen Fahrzeugen in gewissen Städten um gewisse Uhrzeiten steht der Polizist mit der Kanone in der Hand auf der Beifahrerseite.

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9 hours ago, Fussel_Dussel said:

Bei gewissen Fahrzeugen in gewissen Städten um gewisse Uhrzeiten steht der Polizist mit der Kanone in der Hand auf der Beifahrerseite.

oder etwas weniger aggressiv sein Kollege der ihn sichert hat die Hand an der Waffe im Holster liegen....

 

bj68

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Am 13.4.2021 um 08:25 schrieb LordKitchener:

Und mit welcher Begründung?

Wegen des Feinstaubes in der Polarregion. Die Eisbären müssen das sonst einatmen.

 

Wahrscheinlich verstehe ich die Frage nicht. Die Begründung liegt doch auf der Hand. Warum darf ich erst auf einen Fuchs mit Schallddämpfer schießen, um dann bei der Fallenjagd (Kleinkaliber und/oder Kurzwaffe), um 5 Uhr morgens, das Dorf zu wecken.

 

Nachtsichtechnik für die Jagd bei der Nacht.

 

Laserpointer und/oder Beleuchtung für die Nachsuche bei schlechten Lichtverhältnissen.

Bearbeitet von JägermitHut
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vor 2 Minuten schrieb LTB:

Erlauben von Waffenlampen bei jagdlichen Kurzwaffen und mindestens auch solchen Langwaffen, die zur Nachsuche bestimmt sind.

Und wozu die "Bestimmung" einer Waffe groß definieren. Soll doch jeder draufmachen und auch besitzen dürfen, was er will. Hat die öffentliche Sicherheit wirklich etwas davon, wenn man sich darüber streitet, ob eine Picatinny-Montage jetzt für eine abnehmbare Fahrradbeleuchtung (wofür sie im Prinzip ja gar nicht so ungeeignet wäre, will man wiederholgenau das Licht anklemmen) oder für eine Kanone, Airsoft oder nicht, ist? Kriminelle zielen doch noch nichtmal. Die Deliktrelevanz von Waffenlampen dürfte jener von Steinschlosswaffen entsprechen.

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vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

Und wozu die "Bestimmung" einer Waffe groß definieren. Soll doch jeder draufmachen und auch besitzen dürfen, was er will.

Das sehe ich auch so. Ich habe aber die meiner Meinung nach minimalste (und meiner Meinung nach am realistischsten durchzusetzende) Forderung zu dem Thema gestellt.

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vor 3 Minuten schrieb LTB:

Ich habe aber die meiner Meinung nach minimalste (und meiner Meinung nach am realistischsten durchzusetzende) Forderung zu dem Thema gestellt.

Ich weiß nicht. Mir jedenfalls scheint das Argument, dass eine Regulierung von Klemmlampen offensichtlich sowohl sinnlos als auch nicht durchsetzbar ist, schlüssiger als ein Argument, das implizit zugibt, das Klemmlampen regulierungsbedürftig seien, und sie dann für eine spezielle Anwendung haben will, die den meisten Leuten wohl ziemlich egal ist.

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6 hours ago, Hunter375 said:

Das "Problem" der nicht erlaubten Waffenlämpchen dürfte angesichts der anderen bestehenden und zu erwartenden Probleme für die meisten der LWB eher unbedeutend sein.

Zeigt allerdings nur auf, dass sich das deutsche WaffG anmaßt jeden auch noch so kleinen Scheiß regulieren zu wollen und dieses Regulieren natürlich bis ins kleinste Detail (und Verstöße mit Sanktionen bewährt) und das völlig egal ob dieser Scheiß für andere Sachen wie z.B. Sicherheit, legale/illegale Verwendung relevant ist...

 

bj68

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  • 2 Wochen später...
Am 12.4.2021 um 20:05 schrieb flymaster:

Ich wäre für eine Vereinfachung der Schießstandauflagen, z.B. würde ich mir gerne ein Turbolenzautomat auf meinem Grundstück stellen um Trap zu schießen.

 

MfG

Wenn Du den Gefahrenbereich vollumfänglich sichern kannst, musst Du dazu bei Einverständnis der Nachbarn nur eine eigene immissionsschutzrechtliche Erlaubnis und danach Schießstättenerlaubnis besorgen. Ein Wegfall dieser Vorschriften wäre fatal.

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Am 12.4.2021 um 20:36 schrieb EzLord:

Vorschlag: Abschaffung des Waffenrechts

 

Begründung: Alles was ich mit einer Schusswaffe falsch machen kann ist bereits strafbar.

 

Einspruch ! Das kann nicht Dein Ernst sein, sonst denk bitte nochmals darüber nach. Ohne dass Mindestalter, Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorliegen möchte ich keine generelle Freigabe von Waffen miterleben. 🙈

 

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Am 12.4.2021 um 22:16 schrieb highlower:

Das Waffenrecht beinhaltet das Wort RECHT. Man hat also ein Recht auf Waffen.

Wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt, auf jeden Fall.

Am 12.4.2021 um 22:16 schrieb highlower:

 

 

Eigentlich ganz einfach, oder?

 

Stimmt. 😄

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Ja, man sieht es in der Schweiz, in Frankreich, Belgien und Luxemburg, aber in Finnland.

 

Als ich neulich meine Tageseinnahmen von mehreren Millionen Euro nach Luxemburg gebracht habe, wurde mit den dort legal zu besitzenden Seriefeuerwaffen auf dem Marktplatz wild rumgeballert ....

 

 

DIDIDID DADADAD DIDIDID 

 

TITANIC WIR SINKEN 

 

 

 

Bearbeitet von EkelAlfred
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Meines Erachtens war die Neufassung des WaffG zum April 2003 im wesentlichen eine gute Sache.

 

Die Einführung einer konkret gefassten Tresorpflicht war sinnvoll und auch die Lesbarkeit hatte sich dadurch massiv verbessert (zuvor gabs ein Stückwerk aus Gesetz und fünf oder sechs VO dazu, bei welchem man ganz oft nur nach fleißigem Querlesen zu einem Ergebnis gekommen ist. Auch dass den Einwohnermeldeämtern ab da mitzuteilen war, wer Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist und diese dann Statusänderungen dazu der Waffenbehörde mitteilen, war mehr als überfällig. Insbesondere Sterbefälle wurden davor oftmals erst nach Jahren bemerkt.

 

Was danach geändert wurde, war dann leider zumeist großer Käse. Besonders zu nennen wäre dazu mal ganz rasch auf Anhieb gedacht das hier:

 

1. Die Blockierpflicht für Erben war ein riesengroßer Schuss in den Ofen und müsste auf jeden Fall wieder rückgängig gemacht werden, von mir aus im Gegenzug dazu mit der künftigen Sachkundepflicht für Erben (wobei sich diese Sachkunde auf einen sehr kleinen Rahmen beschränken könnte wie den sicheren Umgang mit der Waffe, wie diese zu verwahren ist, wem diese überlassen werden darf und welche Meldepflichten es gibt ).

 

2. Das Erwerbsstreckungsgebot für Sportschützen ist (wie auch die Deckelung der gelben WBK) absolut sinnfrei und benachteiligt diese gegenüber den Jägern.

 

3. Die "zusätzliche" Anfrage beim Verfassungsschutz erfolgte zuvor bereits im Rahmen der Polizeiabfrage über die Schiene LKA, wo entsprechende Erkenntnisse ebenfalls hinterlegt sind.

 

4. SD nur für Jäger ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, da Sportschützen viel mehr Schüsse abgeben und deren Ohren nicht weniger wert sind. Zudem schießen diese zumeist in der Nähe von Wohngebieten, was immer wieder zu unliebsamen immissionsschutzrechtlichen Beschwerden führt.

 

5. Die ohne ersichtlichen Grund erfolgte Verschärfung der Bedürfnisprüfung ist totaler Unsinn, da sich die Vorgängerregelung erstmalig nach drei Jahren und danach anlassbezogen absolut bewährt hatte. Nun wird dazu unnötiger Bürokratismus betrieben und bereits die Ermittlung der "fälligen" Nachprüfungen wird den Waffenbehörden große Schwierigkeiten betreiben, da diese irgendwie separat ablaufen.

 

6. Den Sinn und Zweck von Amnestien im Waffenrecht habe ich auch noch nie begriffen, da man sich über den Fund jederzeit ungestraft und rechtskonform illegaler Waffen entledigen kann. Im Prinzip stellt jede Amnestie nur eine Art Schrottsammlung dar, die zu keinem Sicherheitsgewinn führt.

 

Grüße SBine

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Ohne dass Mindestalter, Sachkunde, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorliegen möchte ich keine generelle Freigabe von Waffen miterleben.

Ok, damit kann ich absolut leben 🙂 Finde ich auch durchaus legetim.

 

Dann also:

 

Also kein Bedürfnisgedöhns mehr.

Kein Verbot/Ausschluss vom Schießsport von Waffen aufgrund des Aussehens.

t.b.c...

 

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