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IGNORED

F(l)achgespräch der Grünen über Waffenrecht - Online am 23.03.2021


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:

Ich glaube nicht, daß das so gehandhabt wird. Man wird die Gesundheitsämter , wie den Verfassungsschutz, vor einer neuen Berechtigung abfragen.

 ...

Ich glaube nicht, daß man die endlich erreichte neue Gelbe WBK auf eine Maximalanzahl beschränken wird. Oh, hoppla .... wer konnte denn sowas ahnen ...

Ich glaube nicht, daß man Waffen wegen ihres Kalibers oder ihrer Lauflänge verbieten wird. Oh, hoppla .... wer konnte denn sowas ahnen ...

Ich glaube nicht, daß man die Autonomie des Sports durch das BVwA beschränken wird. Oh, hoppla .... wer konnte denn sowas ahnen ...

Ich glaube nicht, daß man Waffen völlig irrational nur wegen ihres Aussehens verbieten wird. Oh, hoppla .... wer konnte denn sowas ahnen ...

Ich glaube nicht, daß man versuchen wird die Hürden für den Besitz unerreichbar hoch zu setzen, z. Bsp. auf 12 Termine pro Jahr und Waffe. Oh, hoppla .... wer konnte denn sowas ahnen ...

Ich glaube nicht, daß man versuchen wird den Jägern durch das Hintertürchen der Magazinkapazität die Halbautomaten zu nehmen. Oh, hoppla .... wer konnte denn sowas ahnen ...

Ich glaube nicht, daß man die EU-Vorgaben massiv überschreiten bzw. verschärft in nationales Recht umsetzten wird. Oh, hoppla .... wer konnte denn sowas ahnen ...

Ich glaube nicht, daß man jahrzehntelang frei verkäufliche Magazine zu verbotenen Gegenständen erklären wird. Oh, hoppla .... wer konnte denn sowas ahnen ...

...

to be continued

 

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pikolomini:

Darum geht es nicht, es geht um die Angst der Normalbürger. Angst ist immer irrational, immer ein Gefühl vor dem vermuteten Eintreffen eines negativen Ereignisses. Das negative Gefühl bei einer realen Gefahr, nennt man Furcht.

Es kommt nicht darauf an, ob es Waffenbesitz in den Händen psychisch Kranker gibt, sonden es kommt darauf an, daß es das geben könnte.

Und genau DA liegt das Problem.

 

Man reagiert auf völlig irrationale Ängste, man nimmt Rücksicht auf Gefühle, wo Fakten eine ganz andere Realität darlegen.

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Sigges:

Man reagiert auf völlig irrationale Ängste,

Na Ja, wenn sich eine durchgeknallte Person unter Verfolgungswahn an die Behörden wendet, deren Wahnvorstellungen aber nicht beachtet werden und die danach Amok läuft, ist es schon erlaubt zu fragen :

Was könnte man besser machen ? Das dann die Behörden Schuld tragen, ist klar, daß die Administration aber - und sei es nur zur Beruhigung der Bevölkerung - noch andere Wege sucht, kann ich auch nachvollziehen.

So funktioniert Gesellschaft - leider.

 

Anm.: Die Realität war doch folgende: Da ist jemand Amok gelaufen, der vorher psychisch auffällig war und legal Waffen besaß. Die Allgemeinheit  warf daraufhin den Behörden Versagen vor - zu Recht- .

Die Politik glaubte handeln zu müssen, denn das Behördenversagen fällt auf die Politik als Gesetzgeber zurück. Folgerichtig zieht die Politik den Kopf aus der Schlinge und schließt die vermeintliche Gesetzeslücke.

Das beruhigt den Bürger.

Ist als Handlungsweise für mich nachvollziehbar.

 

Der wirkliche Vorgang ist dabei nicht wichtig, wichtig ist, was die Allgemeinheit glaubt und die glaubt, was vorher kommuniziert wurde.

Ich kann natürlich auch weiterhin , wie es viele hier tun, die Realität verweigern und mich selbst bedauern oder um es drastisch auszudrücken. Mich selbst verarschen !

Wenns denn Freude macht !

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb karlyman:

 

Viel Spaß dabei, als LWB dann alljährlich zum "Gehirncheck" beim psychologischen Sachverständigen erscheinen zu müssen (auf eigene Kosten natürlich).

"Lustig" wird es erst in dem Moment, wenn man beim "Gehirncheck" aus welchen Gründen auch immer durchfällt bsp. Nervosität. Dann ist erst einmal essig. Vielleicht könnte man gegen den Entscheid Rekurs einlegen falls man nicht einverstanden ist um zumindest den Test als zweite Chance zu wiederholen!

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb mühli:

wenn man beim "Gehirncheck" aus welchen Gründen auch immer durchfällt bsp. Nervosität.

Davon war nie die Rede, also nicht dramatisieren. Den Gesundheitsämtern angegliedert ist der sozialpsychiatrische Dienst. Soweit ich informiert bin, soll abgefragt werden, ob dort Kenntnisse über psychiatrische Auffälligkeiten vorliegen. Das kann man rechtlich jetzt schon Alles. Es ist jetzt sogar schon möglich, Drogenabhängige, Diabetiker, Epileptiker von der Waffe fernzuhalten. Immer dann, wenn Kontrollverlust eintreten könnte.

Rechtlich ähnlich der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung für Flugzeugführer. Den rechtlichen Rahmen dazu gibt es schon lange, schaut auf die Antragsformulare für Voreintragungen, dort ist das abgefragt.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Pikolomini:

Ich glaube nicht, daß das so gehandhabt wird.

Dann glaube mal schön. ICH habe mir lieber die grüne Frau Dr. Mihalic, afaik beurlaubte Polizistin, angehört. Vorgestern. Nüchtern und sachlich mit freundlichem Gesicht hat sie uns angekündigt, was auch Du eingeführt bekommen sollst/wirst. Was war daran nicht verständlich?

vor 5 Minuten schrieb Pikolomini:

Rechtlich ähnlich der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung für Flugzeugführer. 

Der Luftfahrzeugführer geht zum Fliegerarzt seines Vertrauens. Ich kenne Lufthanseaten, die statt für lau zum Firmenarzt aus Prinzip zum eigenen Arzt gehen und den selber bezahlen. Daß das LBA oder das RP eigeninitiativ das Gesundheitsamt anschreibt wäre mir neu. Aber zumindest könnten sie dann von der allfälligen Syphilis erfahren welche fluguntauglich macht.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

ICH habe mir lieber die grüne Frau Dr. Mihalic, afaik beurlaubte Polizistin, angehört. Vorgestern.

Ich habe mir die Diskussion auch angesehen. Es war keine Rede davon Waffenbesitzer einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen. Es ging lediglich um eine Regelabfrage beim Gesundheitsamt, ob sozialpsychiatrische Auffälligkeiten bekannt sind. Wenn Du allerdings als Alkoholiker aufgefallen bist, hast Du auch jetzt schon schlechte Karten. Das Gleiche gilt, wenn Dir die Besitzerlaubnis durch Begehen einer Straftat entzogen wurde, die bekommst Du auch nach Ablauf einer Frist nicht immer automatisch wieder, dann kann es sein, daß du durch ein psychiatrisches Gutachten Deine Eignung zum Besitz einer Waffe nachweisen mußt.

Ich kenne einen Fall, bei dem das so gelaufen ist. Die Person hatte eine Steuerstraftat begangen und mußte sich einer med. psychiatrischen Begutachtung unterziehen, damit sie ihren Jagdschein wieder bekam.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Pikolomini:

Es war keine Rede davon Waffenbesitzer einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen.

Dann hat einer von uns beiden eine partielle Amnesie die ihn für höchste Ämter qualifiziert. 

Und Dein Bekannter, der sich mit dem Idiotentest von der Steuerstraftat reinwaschen konnte hatte doch Glück. Ich kenne Einen, der halt mal kein Geld für die AOK hatte. Antrag abgelehnt, basta. (Er hat sich mit der Entscheidung abgefunden ohne Rechtsmittel einzulegen)

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Pikolomini:

Ich kenne einen Fall, bei dem das so gelaufen ist. Die Person hatte eine Steuerstraftat begangen und mußte sich einer med. psychiatrischen Begutachtung unterziehen, damit sie ihren Jagdschein wieder bekam.

Gut, die Medizin ist eh ein Feld, wo das Wort "evidenzbasiert" zu Kontroversen Anlass gibt, und die Psychiatrie und Psychotherapie im besonderen. Aber in diesem Fall dürfte es richtig schwierig werden, da irgendeine empirisch belegbare Voraussage zu treffen. Klar, es kann schon sein, dass unehrliche Steuerzahler auch Jagdvorschriften eher lockerer auslegen als Leute, die sich an Regeln halten, auch wenn's weh tut. Aber die Fähigkeit der Medizin, das durch eine Begutachtung zu eruieren, scheint mir doch mehr als zweifelhaft, dürfte auch von ihr selbst kaum behauptet werden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

Und Dein Bekannter, der sich mit dem Idiotentest von der Steuerstraftat reinwaschen konnte

Da hast Du etwas mißverstanden, der Bekannte hat vor Rückgabe seines Jagdscheines natürlich seine Strafe bekommen und danach die Sperrfrist abwarten müssen. Danach glaubte er, seinen Jagdschein ohne Probleme

wieder zu bekommen. Dem war aber nicht so. Er mußte ein sozialpsychiatrisches Gutachten vorlegen, das Ihm bestätigte, daß er charakterlich geeignet ist, die tatsächliche Gewalt über eine Waffe auszuüben.

Das heißt praktisch, er muß sich einen Sachverständigen suchen, der das bestätigt, d.h. auch auf seine Kappe nimmt. Da ist nichts mit Prüfung usw.

Da mußt Du einfach viel Geld und viel Glück haben.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben (bearbeitet)
Am 24.3.2021 um 21:49 schrieb Katechont:

Deswegen hole ich immer mit der großen Kelle aus:

 

"Wisst ihr, welche Partei zuletzt eine Entwaffnung...genau [Antwort gleich selbst gegeben] die NAZIS"

 

Also im Dritten Reich war die legale Volksbewaffnung außerordentlich hoch bis ca. 1943, dann wurden viele private kriegstaugliche kurze Schußwaffen "konfisziert", um den sehr hohen Bedarf an kurzläufigen Handfeuerwaffen für die Wehrmacht (vorwiegend für frontfernes Personal in der Etappe) zu decken.

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben
Am 25.3.2021 um 11:21 schrieb H.S.:

Bei den Gesundheitsämtern ist der Sozialpsychiatrische Dienst angesiedelt... solltest Du also mal Auffällig oder sogar Zwangseingewiesen worden sein, die haben dazu eine Akte.

 

Tatsächlich sehen sogar die meisten PschKGs eine Meldung der Einrichtung an die Behörden vor, aber aus falsch verstandenem Patientenschutz wird das nicht gemacht.

Bedauerlich, denn gerade bei oben erwähnten Vorfällen wäre eine Meldung an die Waffenbehörde und entsprechende Maßnahmen sehr zu begrüßen.

Geschrieben
Am 25.3.2021 um 14:40 schrieb Pikolomini:

Ich bin sicher, solche Probleme sind nicht gemeint. Eigendlich weiß jeder, welche Probleme gemeint sind.

Ich würde sogar noch weiter gehen und Drogensucht und auch Alkoholsucht - ist ja auch eine Drogensucht - mit einbeziehen.

Das ist jedoch auch heute schon der Fall.

Da bin ich voll und ganz bei Dir.

 

Zum Glück ist man ja auch schon bei derartigen größeren Auffälligkeiten im Straßenverkehr neben der Fahrerlaubnis seine Schußwaffen auch gleich mit los, was ich mehr als begrüße.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Pikolomini:

Er mußte ein sozialpsychiatrisches Gutachten vorlegen, das Ihm bestätigte, daß er charakterlich geeignet ist, die tatsächliche Gewalt über eine Waffe auszuüben.

und genau DAS wollen die Grünen! Bei Erstbeantragung und auch regelmäßig alle paar Jahre! Und dabei soll egal sein, ob 18 oder 88

Bearbeitet von Tauri
Geschrieben
Am 23.3.2021 um 12:22 schrieb EkelAlfred:

denn in Deutschland sterben jedes Jahr etwa 20 bis 25 Menschen bei einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie oder Partnerschaft durch eine Schusswaffe im legalen Besitz des Täters

Nehmen wir mal an die Zahl stimmt, dann kann man folgendes gegenhalten:

Pro Jahr sterben in Deutschland über 11.000 Menschen in den vermeintlich sicheren eigenen vier Wänden, bei der Gartenarbeit, beim Heimwerken, beim Sport oder bei anderen Freizeitaktivitäten.

 

Das Potential "Leben zu retten" wäre also so ziemlich überall um ein vielfaches höher als wenn man sich auf den Legalwaffenbesitz einschießt. Gibt es nicht auch § zur Verhältnismäßigkeit ?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb lrn:

Es gibt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 

 

 

 

Erfordernis, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit einer gesetzlichen Regelung.

 

Somit alles Dinge, die belegt bzw. gegeben sein müssen, bevor man per Gesetz in Freiheit und Eigentum der Bürger (hier: LWB) eingreift.

 

Eigentlich.

 

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb karlyman:

 

Erfordernis, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit einer gesetzlichen Regelung.

 

Somit alles Dinge, die belegt bzw. gegeben sein müssen, bevor man per Gesetz in Freiheit und Eigentum der Bürger (hier: LWB) eingreift.

 

Eigentlich.

 

Das wird dir die Gottkanzlerin und ihre grünen Freunde schon sagen was Verhältnismäßig ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb boarhunter416:

Das Potential "Leben zu retten" wäre also so ziemlich überall um ein vielfaches höher als wenn man sich auf den Legalwaffenbesitz einschießt. Gibt es nicht auch § zur Verhältnismäßigkeit ?

Das war der ursprüngliche Grund, warum ich damals folgendes Thema startete:

Ich war es leid, mir von den scheinheiligen Grünen und Hauptstrom-Medien ein schlechtes Gewissen einreden zu lassen. In dem Thema stehen auch einige einfache Tipps, wie man ohne Verlust an Freiheit viel mehr Leben retten kann als mit den grünen Wahnvorstellungen.

 

Es ist sehr unredlich, was die Grünen machen ganz nach dem Motto von Josef Stalin: "Ein Toter ist eine Tragödie, eine Million Tote nur eine Statistik." Sie sind damit Mitschuld an Millionen Toten. Weil sie Zeit und Ressourcen an Stellen verschwenden, wo es fast nichts bringt anstatt Todesursachen zu bekämpfen, woran Millionen sterben und wo man Menschenleben viel effizienter retten kann. Jemand sollte Habeck mal sagen, dass Effizienz kein böses Wort ist. Aber er mag lieber seine unsinnigen Verbote und will uns auch noch einreden, die seien schick.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb mwe:

Weil sie Zeit und Ressourcen an Stellen verschwenden, wo es fast nichts bringt anstatt Todesursachen zu bekämpfen, woran Millionen sterben und wo man Menschenleben viel effizienter retten kann.

 

...die haben ihre politische Agenda und wollen diese mit Gewalt durchziehen. Da geht es nicht um Logik sondern um puren Populismus.

Und villeicht stecken auch Geldgeber dahinter die ihre Ideologie von den Grünen umgesetzt haben wollen.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb highlower:

Zum Glück ist man ja auch schon bei derartigen größeren Auffälligkeiten im Straßenverkehr neben der Fahrerlaubnis seine Schußwaffen auch gleich mit los, was ich mehr als begrüße.

Warum schreibt jemand so etwas ?

Wenn jemand die Fahrerlaubnis in DE wegen Alkohol verliert, verliert er die Fahrerlaubnis, nicht aber seinen Wagen oder sogar seinen Fuhrpark.

Und derjenige verliert auch nur die Erlaubnis in DE erlaubnispflichtige Waffen zu besitzen. Nicht mehr und nicht weniger. Er verliert nicht das Eigentum an den Waffen. Er darf sie sogar verkaufen, es kann sogar vorkommen das er diese an sich "selbst" verkaufen kann, sie außerhalb des Bereichs der BRD bringt. 

 

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