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IGNORED

Covid-19 und Schließung Schießstände


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Geschrieben

Ein wenig gestutzt hab ich im vorletzten Absatz des Schreibens bei "... Auf Grund von negativen Erfahrungen ... mehrerer Waffenbehörden ... mit dem Schießverband ...". Haben die nur einen Schießverband in Sachsen, oder betreffen die "negativen Erfahrungen" alle Schießverbände? Oder nur das Amt in Bautzen?

Auf jeden Fall eine problematische Situation, wenns so ist.

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Geschrieben (bearbeitet)

Tja, das dürfte demnächst der bundesweite Standard mit der Vorlage des Schießbuches bei der Behörde sein.

 

Schön blöd und selten dämlich, wer bislang keins geführt und auf die Verbände vertraut hat.

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben

Interessant. Der Staat verbietet das Schiessen... Aber weil man nicht die erforderlichen Schiesstermine vorlegen kann ist Waffe weg oder man kann keine kriegen. Corona ist wirklich wunderbar um alles durch zu bringen.

Geschrieben

moin,

eine forderung aufstellen, ist eine sache  - diese forderung auch durchsetzen, falls nicht gesetzlich legitimiert, ist  eine ganz andere......

das geforderte vorgehen deckt sich definitiv NICHT mit den  aktuell gültigen gesetzlichen vorgaben  !

 

aus dem text würde ich deuten, dass es hier um einen ( bestimmten) verband geht und nicht um eine generelle "regelung".

 

 ( regionale ) beispiele hierfür gab es mal immer wieder...... 

 

hat der betreffende verband einen namen ?

Geschrieben

Ich war jetzt so wie viele von uns schon seit mehreren Monaten Corona bedingt nicht mehr zum Training auf dem Schiessstand. 

 

Jetzt ist mir eine Idee gekommen. Darf ich mit meinem 6mm Flobert Revolver  (unter 7,5 Joule mit F-Stempel) alleine im Keller trainieren und gilt das als Kurzwaffentraining zur Dokumentation im Schiessbuch für den Bedürfniserhalt?

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb bdsschütze:

Ich war jetzt so wie viele von uns schon seit mehreren Monaten Corona bedingt nicht mehr zum Training auf dem Schiessstand. 

 

Jetzt ist mir eine Idee gekommen. Darf ich mit meinem 6mm Flobert Revolver  (unter 7,5 Joule mit F-Stempel) alleine im Keller trainieren und gilt das als Kurzwaffentraining zur Dokumentation im Schiessbuch für den Bedürfniserhalt?

Da das Training nicht im Standbuch steht wird Dir das auch kein Verein bestätigen. Nur dieses Buch zählt. Persönliches Schießbuch ist auch nicht verpflichtend zu führen und da kannst Du eintragen was Du möchtest. Hat wenig Aussagekraft. Da es keine durch Bedürfnis erlaubnispflichtige Waffe ist, sollte das auch nicht zählen. Außerdem ist Corona eine Ausnahmesituation und die Ausfallzeiten werden von der Behörde in der Regel anerkannt. Das wurde mittlerweile aber schob oft genug von verschiedenen Verbänden und anderen Stellen kommuniziert.

Geschrieben

Ich war gerade auf der Seite unseres BDS Landesverbands GSVBW und habe mit Freude gelesen, dass vorübergehend bei Befürwortungsanträgen 18 Termine in 17 Monaten gilt. Jetzt klappt es bei mir hoffentlich trotz Schiessstand Schließung mit der neuen Kanone 😁.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Rene2109:

Da das Training nicht im Standbuch steht wird Dir das auch kein Verein bestätigen. Nur dieses Buch zählt. Persönliches Schießbuch ist auch nicht verpflichtend zu führen und da kannst Du eintragen was Du möchtest. Hat wenig Aussagekraft.

😄

Der war gut.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Rene2109:

Da das Training nicht im Standbuch steht wird Dir das auch kein Verein bestätigen. Nur dieses Buch zählt.

Aha.....wer hat dir das Erzählt ? Es gibt nicht mal eine gesetzliche Pflicht ein "Standbuch " zu führen . Keine Norm wie es, wenn es eins gibt, aus zu sehen hat. Termine sind " Glaubhaft " zu machen. Weil mich mein Vorstand jede Woche auf dem Stand sieht unterschreibt der mir Blind die Teilnahme am Schießsport. Da geht der nicht auf den Stand Termine im Schiessbuch zählen. Und dem Landesverband reicht mein minimalistisches persönliches Schiessbuch , auch für Waffen über Grundkontingent. Es gibt nicht " DIE VORGEHENSWEISE " beim Nachweis der Trainingstermine. Bei manchen Leuten reicht es den Namen zu Googlen um genug Termine in der Presse/Ergebnislisten  zu finden ....... 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Aha.....wer hat dir das Erzählt ? Es gibt nicht mal eine gesetzliche Pflicht ein "Standbuch " zu führen . Keine Norm wie es, wenn es eins gibt, aus zu sehen hat. Termine sind " Glaubhaft " zu machen. Weil mich mein Vorstand jede Woche auf dem Stand sieht unterschreibt der mir Blind die Teilnahme am Schießsport. Da geht der nicht auf den Stand Termine im Schiessbuch zählen. Und dem Landesverband reicht mein minimalistisches persönliches Schiessbuch , auch für Waffen über Grundkontingent. Es gibt nicht " DIE VORGEHENSWEISE " beim Nachweis der Trainingstermine. Bei manchen Leuten reicht es den Namen zu Googlen um genug Termine in der Presse/Ergebnislisten  zu finden ....... 

Pflicht ist ein Standbuch nicht. Wenn ein Unfall passiert interessiert es manche Versicherung aber schon ob eines geführt wird. Je nach Prüfer bei einer Schießstandabnahme, muss bei der Abnahme auch eines vorhanden sein.  Wenn ich eine Waffe beantrage oder das Amt meine Bedürfniss überprüft war immer die Bestätigung des Vereins, nie mein Schießbuch gewünscht. Und meine Vereine und die, die ich kenne nimmt dazu nur das Standbuch. Das Schießbuch ist keine Pflicht und eher für die persönliche Dokumentation. Wenn ich möchte kann ich mir heute noch 18 Trainings mit Unterschriften eintragen und zumindest unser Amt ist nicht von gestern.   

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Rene2109:

Wenn ich möchte kann ich mir heute noch 18 Trainings mit Unterschriften eintragen und zumindest unser Amt ist nicht von gestern.   

Klar, wenn der " Befürworter " des Verbandes das durchwinkt hat man Glück. Und das Amt sieht das Schiessbuch normal gar nicht. Macht man das aber so wird es irgendwann hoch kommen und der Ärger ist da. Und zwar für alle, Verband, Verein und den Schützen. Und wenn der Verband deinen Namen nicht aus Ergebnislisten kennt merkt der das u.U. direkt. Bei dem Verband brauchst dann nix mehr zu beantragen, wenn überhaupt noch irgendwo.

Meine Antwort bezog sich hauptsächlich auf " Nur dieses Buch zählt " und das ist Quatsch. Ich hab KW deutlich über Kontingent und dafür war noch keiner in den Keller Termine zählen oder mit meinem persönlichen Schiessbuch abgleichen.................

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Rene2109:

oder das Amt meine Bedürfniss überprüft

Noch so ein Punkt....das Amt hat da nix mehr am Bedürfnis zu Prüfen, das ist Sache der Verbände. Will das Amt da noch was extra sehen den Verband informieren. Dessen Befürwortung wird damit nämlich in Zweifel gezogen. Das Amt hat eigentlich nur noch die Zuverlässigkeit und die Unterbringung der Waffen zu Prüfen. Der Rest ist Wunschdenken mancher SB .

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb PetMan:

Noch so ein Punkt....das Amt hat da nix mehr am Bedürfnis zu Prüfen, das ist Sache der Verbände. Will das Amt da noch was extra sehen den Verband informieren. Dessen Befürwortung wird damit nämlich in Zweifel gezogen. Das Amt hat eigentlich nur noch die Zuverlässigkeit und die Unterbringung der Waffen zu Prüfen. Der Rest ist Wunschdenken mancher SB .

Das Amt hat auch regelmäßig das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Das bescheinigt Dir dann in der Regel der Verein, nicht der Verband. Manche Vereine machen das ohne groß in Schieß- oder Standbücher zu schauen, ich kenne aber einen da wird vorher das Standbuch ausgelesen. Dort wird aber auch jedes Schießen durch Scannen des Mitgliedsausweises erfasst und daher relativ einfach für den Verein.  

Geschrieben

@Rene2109

Ich bezog das auf " Waffe beantragen " , hab ich dich falsch zitiert, sorry. Wenn das Bedürfnis in den ersten 10 Jahren vom Amt überprüft wird, ja, das kann der Verein machen. Der sollte sich dann sicher sein das jemand in der abgefragten Zeit genug geschossen hat. Nach den 10 Jahren wird keine fixe Häufigkeit mehr gefordert, nur noch die Mitgliedschaft muss bescheinigt werden .

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 21.3.2021 um 11:10 schrieb PetMan:

....

Termine sind " Glaubhaft " zu machen.

...

Das "Glaubhaftmachen" durch "Erklärung" (des Vereins und des Verbands) funktioniert aber nicht mehr, wenn sich herausstellt, dass antragstellende Schützen nicht mal den Verein kennen, dessen Mitgliedschaft sie (durch den Formulartext) selbst behaupten und ihnen (durch den Formulartext) vom Verein und Verband bescheinigt wurde. Dann wird für den Verband - so geschehen jedenfalls im Jahr 2016 - erst mal die Befürwortungsberechtigung ausgesetzt.

 

Man kann nur hoffen, dass es nicht schon wieder einen Vereins- bzw. Verbandsfunktionär in Sachsen gibt, der das Erschleichen von waffenrechtlichen Erlaubnissen durch Falschbescheinigungen organisiert und ermöglicht. 

Bearbeitet von webnotar

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