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IGNORED

WICHTIG! Offener Hilferuf der Feuerwerksbranche


JDHarris

Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Kommt da noch ein Beleg zu Deiner Aussage?!

Na sicher doch. Ein hier tätiger "Moderator" gefällt sich ja z.B. in Formulierungen wie "Idiot", "Westentaschendiktator" und "Möchtegern-Blockwart". Dazu vergleicht er auch mal User mit seinem Köter, welcher angeblich etwas schneller begreifen würde.

 

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vor 17 Stunden schrieb Longhair:

Wird wohl noch heute von einem Gericht gekippt werden!

 

Da die Änderung erst heute in Kraft tritt, konnte sie erst seit heute angefochten werden. Entsprechende Eilanträge liegen den Gerichten bereits vor. Ich gehe mal nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg davon aus, dass hier ähnliche Gründe zum tragen kommen werden. (kein Bezug zum Infektionsgeschehen, kein legitimes Staatsziel...etc)

Bearbeitet von JDHarris
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vor 10 Minuten schrieb JDHarris:

Wird wohl noch heute von einem Gericht gekippt werden!

Mir ist aufgefallen, dass große Discounter trotz des anstehenden Verkaufsverbots fürs Jahresende Feuerwerk anbieten. Ob die von einem positiven Gerichtsurteil ausgehen? Ansonsten wäre Zeit genug gewesen, die Angebote zu löschen. Die Blamage hätte sich ALDI zum Beispiel nicht gegeben. Bin auch gespannt.

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Niedersachsen rudert jetzt auch zurück! Die geänderte FAQ der (noch nicht geänderten) Verordnung:

 

Zitat

Silvesterfeuerwerk

Sind nach der Entscheidung des OVG Lüneburg sowohl das Abbrennen als auch der Verkauf nun wieder erlaubt?

Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg sind der Verkauf, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen nicht mehr untersagt. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt weiterhin verboten.

Wichtig: Bundestag und Bundesrat haben in dieser Woche in einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz für das Jahr 2020 ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Diese Regelung tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Damit ist in Kürze zu rechnen. Das bedeutet, dass der Verkauf von Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr aufgrund von Bundesrecht nicht erlaubt ist. Daran ändert auch die Entscheidung des OVG Lüneburg nichts.

Dann bleibt das Abbrennen von Feuerwerk jedoch erlaubt?

Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Corona-Verordnung in dem Sinne zu ändern, dass das Abrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember und den 1. Januar auf belebten Straßen und Plätzen untersagt wird. Auf welchen belebten Straßen und Plätzen in Niedersachsen dieses Verbot gelten wird, entscheiden die Kommunen.

Welche Einschränkungen gibt es trotzdem?

Nach Inkrafttreten der Änderung in der Sprengstoffverordnung des Bundes und der jetzt notwendigen Anpassung der Corona-Verordnung des Landes bleiben
 

  • der Verkauf von Feuerwerk
  • das Abbrennen auf belebten Straßen und Plätzen
  • sowie die Veranstaltung eines öffentlichen Feuerwerks verboten.

Darf jetzt wieder geknallt werden - außer an den von den Kommunen definierten belebten Plätzen und Straßen?

Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksmaterial wird gerade vom Bund verboten. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Vorsorglich sei auf das am 31.12.2020 geltende Ansammlungsverbot hingewiesen.

 

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Offenbar wird heute ein Gericht auch die zum Silvestertag verhängte Ausgangsperre aufheben!

 

Das Zauberwort heist: "Triftiger Grund"

 

Jeder, der am Silvestertag nach draussen geht, um dort Feuerwerk zu zünden, oder mit seinen Nachbarn anzustossen, kann demnach einen "triftigen Grund" vorweisen!

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vor 8 Minuten schrieb erstezw:

Geschichte live erleben. Nach 1989/1990 hätte ich nicht gedacht,  dass das nochmal so einen schalen Geschmack bekommen könnte.

Das Gute daran ist, es konnten jetzt 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes live erleben, wasfür eine Politik in diesem Land gemacht wird.

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Ja und nein. Viele lehnen Feuerwerk ab und begrüßen deswegen das Verbot. Sie sind unfähig zu abstrahieren, dass der Gegenstand des Verbotes a. austauschbar und b. eigentlich unerheblich ist, es geht um die zugrundeliegende Freiheitseinschränkung.

 

Da fehlt es aber vielen an kognitiven Vorraussetzungen, denn i.d.R antwortet mir dann auf die o.g. Ausführung. "Man wird doch einmal darauf verzichten können".

Bearbeitet von Thrawn
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Naja Ausgangsperren usw hätte alle getroffen...das könnte jetzt viele Leute davon überzeugt haben, wie schnell sie selbst mal betroffen sein können. Bei knappen und umstrittenen  Mehrheitsverhältnissen wie bei Feuerwerk gibt soetwas meist den endgültigen Ausschlag.

Bearbeitet von JDHarris
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vor 44 Minuten schrieb JDHarris:

Niedersachsen rudert jetzt auch zurück! Die geänderte FAQ der (noch nicht geänderten) Verordnung:

....

" Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksmaterial wird gerade vom Bund verboten. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Vorsorglich sei auf das am 31.12.2020 geltende Ansammlungsverbot hingewiesen. "

 

 

Eigentlich hätte es in NS von Anfang an vollkommen ausgereicht, sich auf das epidemiologisch Relevante zu beschränken - das niedersächsische Pauschalverbot war hingegen Bullshit und, wie man sieht, juristisch nicht zu halten.

Aber Hauptsache erst einmal pauschal, ohne Sinn und Verstand, verbieten.

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Interessant finde ich generell, wie scharf bzw. klar das Oberverwaltungsgericht hier eine Verbots-Bestimmung auf Erfordernis, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit hin geprüft hat.

 

So soll das sein, bzw. wäre auch an anderer Stelle angebracht.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Gerade eben schrieb karlyman:

Interessant finde ich generell, wie scharf bzw. klar das Oberverwaltungsgericht hier eine Verbots-Bestimmung (Rechtsnorm) auf Erfordernis, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit hin geprüft hat.

So soll das sein.

Ja vor dieses Gericht müssen unsere Lobbyverbände unbedingt auch mal gehen!

 

Das ist garnichtmal teuer - diese Klage hier hat gerademal 5000,- Euro gekostet!

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vor 9 Minuten schrieb karlyman:

 

Wenn es denn im jeweiligen Fall zuständig ist.

Zuständig ist es, wenn der Klagende in dem Bundesland lebt und gegen eine Verordnung des eigenen Bundeslandes vorgeht.

 

Viele Gesetze des Bundes werden in den einzelnen Bundesländern durch ergänzende Verordnungen durchgesetzt. Zumindest in diesen Fällen sollte das möglich sein. Die Argumentation des Gerichtsurteils kann man dann - wie man hier sieht - auch problemlos vor Bundesgerichten vorbringen. Das sollte die Chancen auch vor anderen Gerichten deutlich erhöhen, da so ein Urteil eines Oberlandesgerichts wie ein Gutachten angesehen werden darf.

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vor 1 Minute schrieb chapmen:

Na wenn es doch so einfach ist- warum machts keiner im Bereich Waffenrecht?

Bislang war anscheinend da kein Wille vorhanden;-)

 

Die vielen Verbände in unserem Bereich haben bislang immer ganz gut davon gelebt, eine Vormachtstellung zu haben und sich wie "privilegierte Sonnenkönige"  verhalten zu können. Der Verbotsdruck ist aber auch hier inzwischen so gross geworden, dass etliche Zweifelentstanden sind.

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vor 46 Minuten schrieb JDHarris:

Ja vor dieses Gericht müssen unsere Lobbyverbände unbedingt auch mal gehen!

 

Das ist garnichtmal teuer - diese Klage hier hat gerademal 5000,- Euro gekostet!

Kleine Korrektur:

Der Streitwert war 5000€

 

Die Gerichtskosten sind da noch geringer

Bearbeitet von ASE
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vor 15 Minuten schrieb chapmen:

Achso. Na dann wirds ja jetzt was.....

Mit den "alten Herren" wahrscheinlich nicht mehr, aber es rücken immer mehr Jüngere in den Entscheidungsbereichen vor...und die wollen sich was kaufen können und nicht für ne Schachtel Patronen 100km fahren, weil ihre Händler im Umkreis alle Insolvent gegangen sind.

 

Man fängt inzwischen auch bei den Jägern und Schützen  an zu erkennen, das eine prosperierende Wirtschaft unerlässlich ist!

 

Wenn man sich nix mehr kaufen kann, nützen einem die ganzen Scheine, die man beantragen kann, nichts

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Zitat

Seehofer untersagt bundesweit Verkauf von Silvester-Feuerwerk
18.14 Uhr: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Die entsprechende Verordnung sei am Dienstag in Kraft getreten, teilte das Innenministerium in Berlin mit. Damit werde ein Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderregierungschefs und -chefinnen vom 13. Dezember umgesetzt.

https://mobil.naumburger-tageblatt.de/nachrichten/panorama/corona-minister-erwartet-dritte-welle---verbot-von-feuerwerk-tritt-in-kraft-33802408?originalReferrer=

 

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