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Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu


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Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin seit gestern durch mit meiner Magazinanmeldung.

Grundlage war XWaffe Kapitel 8, wie von einem WO-User unlängst verlinkt:

 

Am 15.8.2020 um 11:20 schrieb schmitz75:

übrigens gibt es dazu eine Handlungsanweisung in Xwaffe:
https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/6/61/XWaffeLeichtGemacht.pdf

 

Da XWaffe ohnehin der Meinung ist, dass man das Erwerbsdatum angeben soll, habe ich die Formularvorschläge aus XWaffe übernommen und in eigene PDF-Formulare integriert und etwas ergänzt.

Die Formulare stelle ich unten zur Verfügung. Jede Haftung schließe ich aus, Benutzung auf eigenes Risiko.

Ich selber habe die aber so genutzt. Einige Optionsfelder sind noch vorausgewählt, kann man aber einfach per Mausklick ändern.

 

Magazinliste.leer-09.2020.leerform.pdf Anzeigenbescheinigung-Magazine-Leerformular.pdf Magazinanmeldung-XWaffe.pdf

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Geschrieben

Ich weiß nicht was ihr euch aufregt, einer muss es ja machen. Und wenn Schwarzwälder und vielleicht noch andere so nett sind und Erfahrungen sammeln, vielleicht sogar gerichtliche Entscheidungen herbeiführen, die mir bei der Entscheidung meiner weiteren Vorgehensweise helfen, dann bin ich doch dankbar und mecker nicht. 

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb sealord37:

so nett sind und Erfahrungen sammeln, ........................................... vielleicht sogar gerichtliche Entscheidungen herbeiführen,

Durchaus ehernwert, wenn man sich selbstlos als Versuchskaninchen zur Verfügung stellt.

 

Zu Zwei; Gerichtliche Entscheidungen herbeiführen. Deutsche Gerichte; Entscheidungen. Weder Recht noch Gerechtigkeit.

 

Geschrieben

Nett ist die Spalte mit dem Kaufbeleg; für z.T. vor mehr als einer Dekade erworbene Blechkästchen mit Feder für 3,50 Euro vom Grabbeltisch der Waffenmesse, oder für 5 Stück aus dem Super-Sonder-Angebot von Online-Zubehörhändler "wer-war-das-nochmal-gleich"...

 

Gut immerhin, dass es da noch eine Spalte "Bemerkungen" gibt; in die kommt dann die Erklärung wg. ... s.o.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

Durchaus ehernwert, wenn man sich selbstlos als Versuchskaninchen zur Verfügung stellt.

find ich doch auch

 

vor 15 Minuten schrieb Klobürste von Esstisch:

Deutsche Gerichte; Entscheidungen. Weder Recht noch Gerechtigkeit.

 

hat ja damit ersmal nix zu tun, umso besser, wenn jemand freiwillig damit Erfahrungen sammelt

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb sealord37:

hat ja damit ersmal nix zu tun, umso besser, wenn jemand freiwillig damit Erfahrungen sammelt

Wenn die Auswirkung eines Urteils auf den Kläger oder den Beklagten begrenzt wäre, würde das weniger Kopfzerbrechen bereiten.
Üblich ist es jedoch, dass sich solche Urteile im Handeln der Waffensachbearbeiter niederschlägt. Gewöhnlich kommen schlechte und keine vorteilbringenden Urteile.

Geschrieben

Wenn sie bis zum Ende der Frist warten, wird es keine Klärung geben.

 

Ich werde definitiv noch warten. Die einzigen betroffenen Magazine bei mir sind ohnehin die der Thompson, und da weiß ich ja noch gar nicht wie es mit der Waffe weitergeht. Die Magazine sind da das kleinste Problem.

Geschrieben (bearbeitet)

Zum Thema "Lieber noch warten":

Das WaffG ist vor 3/4 Jahr beschlossen worden. Seit 1/2 Jahr ist es in Kraft. Wenn unsere Lobby da noch hätte Nachbesserungen erreichen wollen, so wäre Zeit dafür gewesen. Was soll da jetzt noch kommen?

Soweit ich weiß, sind *noch nicht* gemeldete Magazine jetzt verbotene Gegenstände, die in einen Klasse I Schrank gehören. Mit Meldung ist diese Auflage womöglich weg.

 

Zur Angstmache "Meldung zieht immer einen Prozess+Gerichtsurteil nach sich":

Der Magazinmeldungsvorgang ist in XWaffe jetzt detailliert beschrieben inkl. zu machender Angaben nebst den Musterformularen dazu.

Daran hält man sich. Im Zweifelsfall meldet man ggf. ein Magazin mehr (als 1 zu wenig), wenn man sich unsicher ist, ob ein Magazin unter die neue Verbotsnorm fällt (habe ich auch gemacht bei den Flintenmagazinen, die aus zwei 6er Gehäusen zusammengeschweisst wurden, aber nie mehr als 10 Schuss aufnehmen können, weil das Gehäuse halt 6+6=12 gewertet werden könnte).

Der Meldevorgang ist allerdings für Magazine, welche bis zum 13.06.2017 erworben wurden, gedacht. Dies sollte einem klar sein. Neuer erworbene müssen dem BKA gemeldet werden.

 

Zum Thema "Bückling reicht gleich das Formular für die Behörde mit ein":

Die Anzeigenbescheinigung der Behörde ist sozusagen eure "WBK für Magazine".

Natürlich will ich, dass da rechtssicher+korrekt alles, was gemeldet wurde, auch bescheinigt wird und nicht irgendeine Freistil EMail kommt, die offen lässt, für welche Anmeldung/Magazine sie gilt.

Daher hat es nix mit Bückling zu tun, wenn ich das laut XWaffe vorgesehene Bescheinigungsformular beifüge und bitte, darauf zu bescheinigen. Meine Rechtssicherheit, mein Vorteil.

Wobei jeder für seine eigenen Formulare verantwortlich ist, ich übernehme keine Gewähr.

 

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Schwarzwälder:

[...]Soweit ich weiß, sind *noch nicht* gemeldete Magazine jetzt verbotene Gegenstände, die in einen Klasse I Schrank gehören. Mit Meldung ist diese Auflage womöglich weg.

Es gibt eine Übergangsklausel, die ist doch ziemlich eindeutig?

§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften

[...]

(17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein [...] verbotenes Magazin [...] besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Behörde anzeigt. [...]

 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__58.html

 

Spannender als die Frist ist eine andere Frage: ich habe gehört / gelesen, dass es sich trotz Anmeldung um verbotene Gegenstände handeln soll, die entsprechend aufzubewahren sind - nur, dass man eben eine Erlaubnis für den Besitz hätte. Das oben Zitierte ist aber rechtlich nicht das Gleiche wie eine Erlaubnis - also dürfte man die bei "nicht wirksamem Verbot" (das ja rechtlich einfach heißt "ändert sich nichts") auch in der Sockenkiste oder offen auf dem Sofatisch liegenlassen?

Geschrieben

Dass das Verbot "ihm gegenüber" nicht wirksam wird, setzt eine Anzeige bei der Behörde voraus. Solange die nicht erfolgt ist, besteht eine gewisse Unsicherheit. Was, wenn eine Kontrolle in den nächsten 11 Monaten kommt und die unangemeldeten Magazine sieht? Könnte doch sein, der-/diejenige hat gar keine Lust, die noch anzumelden. Also wird das Verbot doch rückwirkend wirksam...

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Es gibt eine Übergangsklausel, die ist doch ziemlich eindeutig?

Da bin ich mir nicht sicher. Meiner Meinung nach gehören die seit 1.9. in den Schrank, bis sie gemeldet sind.

 

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Schwarzwälder:

. Im Zweifelsfall meldet man ggf. ein Magazin mehr (als 1 zu wenig), wenn man sich unsicher ist, ob ein Magazin unter die neue Verbotsnorm fällt

Und was ist, wenn der SB kommt, die "verbotenen Gegenstände" zählt und es ist eines zuwenig da?

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Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Schwarzwälder:

[...] Was, wenn eine Kontrolle in den nächsten 11 Monaten kommt und die unangemeldeten Magazine sieht? Könnte doch sein, der-/diejenige hat gar keine Lust, die noch anzumelden. Also wird das Verbot doch rückwirkend wirksam...

Wie soll das gehen? Wenn ich bis zum 01.09.2021 Zeit habe, habe ich bis dahin Zeit. Das bedeutet, dass das "Verbot" bis dahin auch nicht vollstreckbar ist. Oder in noch anderen Worten - für Altbesitzer greift die Gesetzesregelung erst ab 01.09.2021. Nun eindeutig?

 

Mit dem gleichen Argument könnte man doch meine frisch erworbene, nach einer Woche aber noch nicht angemeldete Waffe (samt WBK und allen weiteren) wieder einziehen, wer weiß denn, ob ich überhaupt jemals vorhatte, die innerhalb der 14-Tages-Frist einzutragen? Wenn ich 14 Tage Zeit habe, dann wird während dieser Zeit eine Erlaubnis "unterstellt". Wenn ich ein Jahr Zeit habe, gilt das Gleiche (nur, dass es in diesem Fall eben um die Nichtwirksamkeit eines Verbots geht, sollte am Ende aber aufs Gleiche hinauskommen).

 

vor 9 Minuten schrieb MAHRS:

Da bin ich mir nicht sicher. Meiner Meinung nach gehören die seit 1.9. in den Schrank, bis sie gemeldet sind.

Denkbar, aber gleiches Argument wie oben. Und - wenn das so beabsichtigt worden wäre - hätte man dann nicht anderslautend formuliert, beispielsweise "... wird das Verbot [wieder] unwirksam, wenn Anmeldung bis 01.09.2021 ..."? Das wäre sogar verschärfend gewesen, also wird diese Option doch mit Sicherheit diskutiert worden sein?

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