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Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

vor 18 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Blöd ist es halt, wenn über Online-Käufe irgendwann ein Erwerb NACH diesem Stichtag rauskommen sollte...

Wie das? Steht da irgendwo vermerkt, dass es sich bei dem nach Stichtag erworbenen Magazin ausgerechnet um das angemeldete Magazin handelt? Wäre es nicht denkbar die später erworbenen Magazine rechtzeitig veräußert oder entsorgt zu haben und gerade diese alte Magazin irgendwo so erworben zu haben?

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vor 11 Stunden schrieb mühli:

@Schwarzwälder

Ich verstehe eines nicht ganz, wieso hast du nicht etwas abgewartet bsp. 6 Monate und zuerst man geschaut wie sich das ganze entwickelt? 

Nun, ja Irgendeiner muss ja was machen, sonst kann man auf irgendwelche Enwicklungen warten, bis man schwarz wird. Nur mal so als Denkanstoß.

 

Und wenn nun einer es auf sich nimmt, die Sache mal durchzuexerzieren, anstatt die pragmatische Lösung zu wählen und die Dinger, wenn nicht eh zuvo verkauft, zu schrotten oder abzugeben, sollten man ihn dafür nicht schmähen sondern interessiert die Ergebnisse abwarten.

Bearbeitet von ASE
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vor 3 Stunden schrieb JägermitHut:

Mir wurde der Umgang mit meinem Magazin (.308, 20 Schuss) vom BKA genehmigt. Als Begründung gab ich an, es als Jäger zu benötigen.

Als nicht-Jäger eine nicht-rhetorisch gemeinte Frage: Wozu muß man auf der Jagd mit .308 mehr als 10 Schuß in schneller Folge abgeben ohne Zeit für einen Magazinwechsel zu haben?

 

Nota bene: ich finde das Verbot von "großen" Magazinen völlig gaga und politischen Aktionismus für den unterdurchschnittlich intellektuell ausgestatteten Wähler in der Hoffnung diesem damit "mehr Sicherheit" suggerieren zu können. Insofern gönne ich Dir natürlich die Genehmigung. 🙂

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Insgeheim hätte ich ja vor dem 1.9. auf eine flächendeckende Verteilaktion gehofft, so mit Magazin-Geocaching mit 1 Mio kleiner Points of Interest auf Google-Maps, frei Bordsteinkante ans BKA und die Länderpolizeien serviert, wo in deutschen Wäldern jetzt dringend sicherzustellende verbotene Gegenstände einzeln versteckt sind. So wegen des Vollzugsaufwandes und so.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Was hast du als Bedürfnisgrund angegeben? Internationale IPSC Wettkämpfe? Wie musstest du die nachweisen?

Altbesitz ist ein toller Grund. Mehr braucht es nicht.

Der Kauf ab 01.09. braucht andere Gründe.

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vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:

Altbesitz ist ein toller Grund. Mehr braucht es nicht.

für §40? Das klappt beim BKA? Vor einiger Zeit wurde hier mal was reingestellt, da wollten die gern sowas wie "bedeutende internationale Wettkämpfe" als Grund haben. War glaub ich im Nachbartread. Aber wenns so einfach ist...

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Es geht um Magazin zwischen dem 13.07.2017 und 30.08.2020 ;)
Was du meinst sind in die Zukunft gerichtete Magazinkäufe.

Hier im Forum wird leider oft Mist verbreitet. Aus Frust und Unkenntnis maßlos übertrieben, um sich selbst  im Opferstatus zu sühlen.

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vor einer Stunde schrieb Parallax:

Als nicht-Jäger eine nicht-rhetorisch gemeinte Frage: Wozu muß man auf der Jagd mit .308 mehr als 10 Schuß in schneller Folge abgeben ohne Zeit für einen Magazinwechsel zu haben?

 

 

Du darfst in Deutschland eine halbautomatische Langwaffe bei der Jagd mit nicht mehr als 3 Patronen laden.

 

Ich habe einen Halbautomaten. Bei mir würde sich die Frage stellen, wozu ein Magazin mit mehr als 3 Schuss?

 

Antwort: Braucht man nicht. Will ich aber haben.

 

Welchen Grund hätte ich sonst angeben sollen? Der Bedürfnisgrund für die dazugehörige Waffe ist Jagd.

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Ein Jäger darf die normale Magazine auf der Jagd nicht voll machen. Ein Sportschütze darf die normale Magazine beim Sportschießen nicht voll machen. Beides war schon die ganze Zeit über so. Warum jetzt für Jäger das Bedürfnis nach normalen Magazinen leichter zu begründen sei als für Sportschützen erschließt sich mir nicht.

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vor 38 Minuten schrieb Fyodor:

Warum jetzt für Jäger das Bedürfnis nach normalen Magazinen leichter zu begründen sei als für Sportschützen erschließt sich mir nicht.

Musstest du als Sportschütze schwerer begründen?

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Auf dem Formular des BKA konnte man ankreuzen, warum man das Magazin braucht. Jäger, Sportschütze, Sammler...

 

Vielleicht ist es auch das „Neuer-Schimmel-im-Amt“-Syndrom.

Das neue Pferdchen haben erst mal alle lieb, bis es irgendwo hinkackt. Dann ist Schluss mit Lustig in der Behörde.

 

Ist ja immer so bei neuen Aufgaben für die Verwaltung. Bei den neuen Covid-19-Regeln wurde ja auch erst mal alles durchgewunken. AlG2, Hilfe für Kleinunternehmer, Bürgschaften für Kredite. Nach ganz kurzer Zeit wurde ganz genau hingesehen und vieles ging nicht mehr.

 

Vielleicht ist das bei den Magazinen auch so. Dann gibt es vom BKA gar nichts

mehr. Wer weiß. Wird sich zeigen.

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Nope, das ist ein ARES Shrike für AR-Lower, kein MINIMI/M249

Gibts mit den notwendigen Genehmigungen / FFLs in USA als US Citizen

Hat schon eine beträchtliche Geschichte und Umfirmirung und neue Namensgebung etc.pp. hinter sich, ist nicht ganz brandneu, aber wenn man darf, sicher nett :yes:

 

https://en.wikipedia.org/wiki/Ares_Shrike_5.56

Bearbeitet von dusty_dragon
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vor 6 Minuten schrieb Josef Maier:

Oder später widerrufen. 

Kaum. Dazu muss schon gegen eine Auflage verstoßen werden. Ist wie eine Baugenehmigung auf Sylt. Konntest du früher Häuser am Naturschutzgebiet, so groß, wie eine Villa hinstellen, ist das definitiv vorbei. Abreißen muss aber deswegen niemand.

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vor 2 Stunden schrieb Parallax:

 

Oha, hat da meine Sachkundeausbildung versagt? Hast Du da mal ne entsprechende Referenz zum Nachlesen?

Setzen wir als Definiton für normale Magazine mal eine Bezugsgröße von 30 Patronen beim AR15.

Alternativ sind auch 20er Magazin als normales Magazin betrachtbar.

Beide sind in HA nicht auf die Gesamtkapazität ladbar.

 

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