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Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

vor 11 Stunden schrieb Waffen Tony:

Falls man sich mal eine Langwaffe mit Glockmagazinaufnahme kauft, wäre es sehr klug gewesen, alle Glockmagazine angemeldet zu haben.

Ich habe nur die üblichen mit 17 bzw. 17+2. Diese jetzt anzumelden ist doch gar nicht vorgesehen?

 

Das Problem ist doch eher, dass ich mir jetzt am sinnvollsten gar keine Langwaffe für Glockmagazine mehr kaufe. Habe ich bisher jedenfalls gedacht.

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Bei der kleinsten verwendbare Munition spielt unsere Behörde nicht mit , sondern nur zb. Kaliber 12/76 ist eingetragen in der WBK und das Kaliber was auf der

Waffe steht wird unsere Behörde nach gehen wie viele Patronen im Magazin oder Röhrenmagazin reingehen, alles andere ist Wortklauberei denn das haben die

schon mal vorab mit dem Schleswig-Holsteiner Ministerium abgeklärt !

Außerdem sollen wir nicht gleich unsere Behörde stürmen wegen der Magazingeschichte , sondern sollen erst einmal abwarten ist ja noch ein knappes Jahr Zeit so

deren Aussage. Man einige von euch haben Behörden die man gegen die Wand klatschen kann.

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vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Ich habe nur die üblichen mit 17 bzw. 17+2. Diese jetzt anzumelden ist doch gar nicht vorgesehen?

 

Das Problem ist doch eher, dass ich mir jetzt am sinnvollsten gar keine Langwaffe für Glockmagazine mehr kaufe. Habe ich bisher jedenfalls gedacht.

Diesbezüglich nicht.

Das ist alles im Hinblick auf eine ev. später folgende Langwaffe. Nach Ende der Frist kann man keinen Altbestand mehr anmelden.

Und wer weiss, was für Langwaffen dir ins Haus kommen (oder als nicht verboten noch erlaubt werden).

 

Meldet man jetzt die Glockmagazine an, hat man später keine Probleme.

 

Was macht nun der Händler der provat eine Glock 17 besitzt und im Sortiment Heras 9er mit Glocklower führt?
Was ist mit Vereinswaffen? Gleiche Problematik für berechtigte Personen auf dieser WBK. Auch bei späterem Kauf einer entspr. Langwaffe oder eben der Glock falls die LW schon vorhanden ist.

Alle privaten Magazine blockieren? Komplett umrüsten? Siene Glock veräußern?

Der Gesetzgeber trennt da nichts.

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Heute bekam ich alles von der Behörde "zur Entlastung" zurück. Die Magazinanzeigen wurden nicht angenommen, sie könnten "nicht bearbeitet und daher nicht bestätigt werden".

Die Behörde will eine "getrennte Anzeige mit einer jeweiligen Auflistung der anzuzeigenden Magazine bzw. Magazingehäuse".

Genauer begründet (mit Bezug auf Gesetzestextes/Verordnungstexte) wurde nichts. Das Ganze kam auch nicht als rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den Widerspruch oder sonstige Rechtsmittel möglich wären.

 

Zum Glück haben wir noch vor dem 1. September sicherheitshalber einen > 200 kg schweren Waffenschrank nach neuer Norm gekauft, in dem jetzt nur allein die Magazine ruhen, solange die Behörde nicht geneigt ist, die Magazinanmeldungen zu bearbeiten und zu bestätigen.

 

Das Problem ist:

Wir besitzen die Waffen fast alle auf "Gemeinsame WBK" (steht idR so aufgedruckt) als Ehepaar.

Das ging immer seit 18 Jahren so. Die zusätzlichen Gebühren dafür hat die Behörde auch immer schön erhoben und wurde von uns brav bezahlt.

Die Magazine sind ausnahmslos für von uns besessene Waffen angeschafft worden und wie die zugehörigen Waffen in gemeinschaftlichem Besitz.

Am gemeinschaftlichen Besitz ändert die Weigerung der Behörde, eine gemeinschaftliche Magazinanmeldung zu bearbeiten gar nichts.

Allerdings gibt es einige fiese Fallstricke im neuen WaffG. Wer eine Waffe (z.B. Halbautomat in 9mm) auf WBK besitzt und gleichzeitig dazu passende Magazine mit > 10 Schuss Magazinkörper (die Masse der Mags sind auf 10 Schuss blockierte 20er) mitbesitzt, der bekommt ein Zuverlässigkeitsproblem.

Wenn ich also nur einen Teil der Mags auf mich melde, einen anderen auf meine Frau, bekommen wir am Ende trotzdem Zuverlässigkeitsprobleme, wenn wir ab 01.09.21 noch jeweils Mitbesitz an den anderen Mags haben. Auch das Nutzen geht dann nicht mehr ohne weiteres und ggf, auch nicht gemeinsames lagern, weil das Verbot zwar auf den Melder/Anzeigenden keine Wirkung entfaltet, aber halt nicht auf den Ehepartner. 

 

Das Problem könnte sich auch z.B. bei Vater/Sohn und gemeinsamem Waffenbesitz, oder Vereins-WBKs oder juristische Personen erstrecken.

Ich muss also meinen Thread-Titel eigentlich ändern: Melden macht NICHT frei. Erst wenn die Behörde geneigt ist, die Magazinanmeldung anzunehmen, zu bearbeiten und zu bestätigen, ist man frei. 

 

 

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 6 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Heute bekam ich alles von der Behörde "zur Entlastung" zurück. Die Magazinanzeigen wurden nicht angenommen, sie könnten "nicht bearbeitet und daher nicht bestätigt werden".

Die Behörde will eine "getrennte Anzeige mit einer jeweiligen Auflistung der anzuzeigenden Magazine bzw. Magazingehäuse".

Genauer begründet (mit Bezug auf Gesetzestextes/Verordnungstexte) wurde nichts. Das Ganze kam auch nicht als rechtsmittelfähiger Bescheid, gegen den Widerspruch oder sonstige Rechtsmittel möglich wären.

Ich verstehe eines nicht an dir. Warum hast du vorher bsp. nicht telefonisch oder per E-Mail nachgefragt, wie sie (die zuständigen Behörde/n) es genau haben möchten? Jetzt hast du doppelte Arbeit und eine Arbeit für nichts gemacht!

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vor 12 Minuten schrieb mühli:

...Warum hast du vorher bsp. nicht telefonisch oder per E-Mail nachgefragt, wie sie (die zuständigen Behörde/n) es genau haben möchten? 

Weil es die detaillierte Anleitung in XWaffe gibt. Wenn man einfach nur ne Anleitung selber lesen muss, ist das meist effizienter als statt Behörden mit Anrufen behelligen.

Das Problem ist ja, dass "so wie es die Behörde will" eben nicht geht. Jedenfalls nicht, ohne dass ab 01.,09.2021 die Zuverlässigkeit weg ist, oder alle Magazine verloren sind.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Weil es die detaillierte Anleitung in XWaffe gibt. 

 

Ich verstehe zwar nicht was mit XWaffe gemeint ist, scheint aber seine Berechtigung zu haben bzw. komplexer zu sein als gedacht. Also in der Regel reicht ja meistens ein Anruf/E-Mail an die richtige Behörde. Zumindestens ich konnte bis jetzt alle Fragenstellungen bezüglich Waffen/Waffenrecht so lösen und für das werden die Behördenmitarbeiter u.a. ja auch bezahlt. Bürgeranfragen zu beantworten gehört schlichtwegs zu ihrem Job dazu.

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Ich hab meine Magazine auf dem von meiner Behörde zur Verfügung stehenden Formblatt gemeldet und drei Tage später die Bestätigung der Meldung erhalten.

War eigentlich einfach, so wie ich es von vielen Bekannten gehört habe die es eben so gehandhabt haben.

 

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vor 1 Minute schrieb chapmen:

..., so wie ich es von vielen Bekannten gehört habe die es eben so gehandhabt haben.

Also hier im Thread war ja der Grundtenor, dass noch kaum jemand Magazinanmeldungen gemacht hat.

Von Deinen "vielen Bekannten" höre ich jetzt zum ersten Mal.

Habe mich heute auf nem Wettkampf ausgetauscht, mir ist noch keiner über den Weg gelaufen, der Magazinanmeldungen gemacht hat.

 

Die richtigen Formulare zu finden, ist nicht die Lösung, das allein rettet nicht.

Magazinanmeldungen sammeln, dann nicht bearbeiten und nicht bestätigen - das würde (wenn es Schule macht), die Meldebereitschaft wie bei früheren Erstregistrierungen in den Keller schicken.

Von daher dachte ich, man ist am Anfang eher sogar großzügig, um weitere Bürger zu Magazinanmeldungen zu ermutigen.

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vor 26 Minuten schrieb chapmen:

Ich hab meine Magazine auf dem von meiner Behörde zur Verfügung stehenden Formblatt gemeldet und drei Tage später die Bestätigung der Meldung erhalten.

War eigentlich einfach, so wie ich es von vielen Bekannten gehört habe die es eben so gehandhabt haben.

 

 

Ich hab mal nachgeschaut, meine Behörde hat solche Formulare noch nicht zum Download auf der Webseite.

 

Keine Ahnung. ob das jetzt NRW-weit einheitlich geregelt ist, oder ob hier wieder jede Einzelbehörde ihr eigenes Süppchen kocht...

 

Wie sah es denn bei dir mit Quittungen, Rechnungen o.ä. aus ? Deine Behörde ist ja über die Stadtgrenzen hinaus als, sagen wir mal "sehr speziell" bekannt... 

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@Schwarzwälder

Zieh mal den Aluhut tiefer.

Ich kenne einige Sammler, Sportschützen und Jäger die sowohl bei Ihrer Behörde sowie BKA gemeldet haben.

Keine Behörde hat negativ "entschieden", das BKA hat in allen Fällen die Ausnahmegenehmigung erteilt.

Gleiches auch bei 4 Sammlern von Militaria, ohne "scharfe" Waffen zu besitzen.

 

Du hättest gern ein Problem und tust alles dazu das es auch ein Problem wird.........

Bearbeitet von chapmen
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vor 2 Minuten schrieb Wauwi:

Deine Behörde ist ja über die Stadtgrenzen hinaus als, sagen wir mal "sehr speziell" bekannt... 

Bis auf zwei von 66 Magazinen habe ich diese mit der Angabe "erworben vor dem Stichtag" gemeldet.

 

Zu den Formularen ist wohl anzumerken das die Frist nahezu noch ein Jahr beträgt- ansonsten : fragen kostet nichts.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 3 Minuten schrieb chapmen:

Bis auf zwei 

 

Hattest Du da Quittungen drüber, oder warum gerade die zwei ?

 

vor 3 Minuten schrieb chapmen:

66 Magazinen 

 

😮

 

Respekt ! Da bin ich ja selbst ich noch ein wahrer Chorknabe...

 

Ich muss erst mal eine Bestandsaufnahme machen. Da waren auch einige bei, die ich schon vor 15 Jahren wirklich weggeschmissen habe (z.B. Ruger Mini14) aufgrund ihrer überragenden Qualität und performance...

 

vor 10 Minuten schrieb chapmen:

habe ich diese mit der Angabe "erworben vor dem Stichtag" gemeldet.

 

Na, dann hoffe ich mal, dass meine Behörde da ähnlich tolerant mit verfährt. Wir haben ja auch noch genug Zeit. 

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@Schwarzwälder

 

Sorry, bei allem Respekt (ohne dir zu nahe treten zu wollen), aber kann es sein, dass Du das Ganze etwas überdramatisierst ?

 

Wenn ich mich nicht täusche, kommst Du aus SH, oder ?

Schade, dass die Behörden hier keine bundesweit einheitliche Gangart gehen, aber das tun sie ja offenbar nicht mal innerhalb des gleichen Bundeslandes (siehe Behörde von chapmen und mir, beide NRW).

 

Sofern es da nicht mal ein Formular oder einen Hinweis zur Vorgehensweise seitens der Behörde gibt, mache ich erstmal gar nix...

 

Deine Ausführungen sind sicherlich in sich schlüssig und auch nicht von der Hand zu weisen. 

Ich versuche jedoch mal mich jetzt in den Kopf, bzw. die Denkweise eines Berufskriminellen, religiös/politischen Extremisten, gewaltbereiten Amoktäters oder sonstiger gefährlicher Leute hinein zu versetzen...

Ich würde brüllend vor Lachen auf dem Boden liegen, wenn ich lese, über was sich manche Leute hier Gedanken machen.

Solche Überlegungen wären mir schlichtweg scheißegal und ich wüsste ganz genau, dass ich von solchen Leuten null Widerstand zu befürchten hätte.

 

Klar werde ich meine "bösen" Magazine anmelden (kostet kein Geld, geht hoffentlich unbürokratisch und scheinbar dürfen die ja auch weiter verwendet werden)  aber bevor die Gesamtumstände nicht wenigstens ansatzweise geklärt sind, werde ich den Ball mal ziemlich flach halten...

Unser Sachbearbeiter hat auch schon mächtig einen Hals aufgrund der Neuregelungen. Ich hätte da auch keinen Bock mehr drauf, wenn die Pension in greifbarer Nähe liegt. Der darf sich jetzt noch mit dem BWT-47 eines Kumpels herumschlagen...

Bearbeitet von Wauwi
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vor 48 Minuten schrieb PetMan:

Mir wurde berichtet das meine zuständige Waffenbehörde einfach ein Meldeformular per mail zuschickt . Rechnungen braucht es nicht , "Im Zweifel für den Angeklagten " wurde wohl auf die Frage nach nicht mehr vorhandenen Rechnungen gesagt. 

Wäre ja auch die einzig naheliegende, sinnvolle und richtige Vorgehensweise.

In Absurdistan vermag ich solch einfache Lösungsmöglichkeiten noch nicht so ganz zu glauben...

Ich lasse mich aber gern von Gegenteil überzeugen.

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vor 18 Minuten schrieb Wauwi:

Wäre ja auch die einzig naheliegende, sinnvolle und richtige Vorgehensweise.

Nachdem keine Pflicht zur Aufbewahrung von Belegen oder so bestand, wird sich nicht vermieden lassen, da die glaubhafte Versicherung des Besitzers zu akzeptieren. Man könnte sie im Einzelfall nicht akzeptieren, wenn sie nicht glaubhaft ist, und es dann halt auf einen Prozess ankommen lassen, indem beide Seiten ihre Sicht darlegen.

 

Aber gibt es inzwischen eigentlich die Lösung für ein grundlegenderes logisches Problem? Fünf Magazine vor dem Stichtag gekauft, fünf danach, und sie sind nicht nummeriert oder sonst mit Markierungen versehen, die einen entscheiden lassen, welches wann gekauft wurde. Eine praxisnahe Lösung wäre, dass man halt fünf als Altbesitz anmelden darf, aber das Gesetz stellt ja eigentlich wohl schon auf die Identität des einzelnen Gegenstandes ab.

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Wenn ich den Beitrag von @Schwarzwälder lese, dann wiehert der Amtsschimmel hier wohl kräftig.

 

Schick doch der Behörde deine Magazinanmeldung kopiert/gespiegelt für jede auf den WBKs eingetragene Person extra, allerdings fett versehen mit dem Hinweis, dass es sich dabei um ein und die selben Magazine handelt.
Dann sollte der Sache (der Behörde) doch genüge getan sein.

 

Noch nicht verstanden habe ich allerdings das Problem der Behörde:
Wollen die nicht einfach selbst eine Kopie anfertigen und je zum Besitz berechtigter Person hinterlegen?
Trauen die sich nicht dazu?
Kennen die das Meldeverfahren nicht?
Können die mit dem Begriff 'gemeinsame WBK' nichts anfangen?
Ist mir völlig schleierhaft.

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vor 5 Stunden schrieb Katechont:

Noch nicht verstanden habe ich allerdings das Problem der Behörde:

Ich sehe da kein Problem bei der Behörde- der meldende macht es möglichst so umständlich und kompliziert  das das jetzt erhaltene Ergebniss erzielt wird.

XWaffe ist eine Empfehlung, machen kann es die Behörde wie immer sie möchte.

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Das Formular aus XWaffe ist weder umständlich noch kompliziert, und meine Behörde nutzt auch genau dieses, plus ihr kleines Logo im Eck.

 

Allerdings habe ich noch keine Anmeldung gemacht. Ich muss erstmal Inventur machen. Ich besitze für meine Thompson mindestens 35 Magazine verschiedener Größen. Die habe ich über einen längeren Zeitraum billigst zusammengekauft. Keine Ahnung wie viele es sind von welcher Größe. Und auch nicht wie viele vor dem Stichtag waren. Die Waffe habe ich jedenfalls erst deutlich danach gekauft, da hatte ich aber schon einige Magazine. Ich habe auch noch andere Magazine für Waffen die ich nicht besitze. Die fallen aber allesamt bisher unter kein Verbot.

 

Meine Glock Magazine werde ich auch anzeigen. Obwohl eine Anschaffung einer passenden Langwaffe nicht geplant ist, ich stehe eigentlich nicht auf so modernen Kram. Aber wer weiß...

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