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Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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Ich bin gerade aus allen Wolken gefallen als mir jemand sagte die angemeldeten Magazine vor Stichtag dürfen nach Anmeldung noch besessen aber nicht mehr benutzt werden.

Stimmt das so?

Ich war der Meinung gelesenbzu haben, alles vor dem Stichtagwas angemeldet ist hat quasi den selben Status, sprich die 20er auf 10 gedrosselt können in Deutschland so genutzt werden.

Lediglich die Magazine die nach dem Stichtag erworben wurden müssen extra aufbewahrt werden in Kat1 und dürfen auch nur mit Genehmigung vom BKA genutzt werden.

Kann mir da jemand sagen wo ich dazu einen rechtskräftigen Text finden kann für den man kein Jurastudium benötigt?

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Altbesitz vor 13.06.2017:

"Verbot wird nicht wirksam" = Umgang ist erlaubt.

Zum Umgang gehört das Benutzen (Verwenden).

 

Bei der BKA Genehmigung müsste auch Umgang stehen oder zumindestens "Besitz und Verwendung", damit du diese Magazine auch benutzen kannst.

Bearbeitet von Gruger
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vor einer Stunde schrieb Gruger:

Sportliches Schießen (Selbstlader) bedingt eine Magazinkapazität von nicht mehr als 10 Schuß, für mich stellt sich die Frage so nicht.

Nur wenn Du in Deutschland bleibst. Beim IPSC-Match im Ausland sieht das jedoch anders aus.

@schattenspeer: auf dem Formular des BKA beantragst Du den "Umgang" mit den Magazinen, nicht nur den Besitz. Kat. A ist dann je nach Land jedoch ein Thema, aber da hat ja ein gemeinsamer Freund von uns vielleicht bald nähere Infos.

Bearbeitet von Phaedrus
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Am 3.9.2021 um 12:38 schrieb Raiden:

da man dan eine Waffe der Kat. A hätte.

Ich verstehe die Angst vieler Waffenbesitzer vor Kat.A nicht.

 

Im Waffengesetz werden die Kategorien definiert.

 

Weitere Auswirkungen hat das keine. Sie sind halt definiert. Sie sind aber keine Grundlage für eine Einstufung einer Waffe als verboten oder nicht.

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vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Bei vielen meiner Waffen steht eine Kategorie gar nicht dabei. Eine ist mit Kategorie B eingetragen, mittlerweile aber durch Gesetzesänderung in A gerutscht.

In der WBK, im Stammdatenblatt oder im Europäischen Feuerwaffenpass?

Bei letzterem wird es nämlich interessant wenn man ins Ausland* fährt.

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vor 21 Stunden schrieb Fyodor:

Bei vielen meiner Waffen steht eine Kategorie gar nicht dabei. Eine ist mit Kategorie B eingetragen, mittlerweile aber durch Gesetzesänderung in A gerutscht. Steht trotzdem B drin. Laut EU-Richtlinie zum Zeitpunkt der Eintragung sollte es aber C sein.

Kannst du mir das bitte konkret erklären? 

Mir fällt gerade kein Beispiel ein, wo dass so passen würde - klingt verrückt und interessant. 

 

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