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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So mancher Behördenmitarbeiter wird sich beim mitlesen hier prustend auf die Schenkel klopfen.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb steven:

Große Magazine für unbekannte Waffe

Entscheidend ist nur ob für Kurz- oder Langwaffen. Das kann man meistens einigermaßen erkennen.

 

Aber beeil Dich, in ein paar Tagen ist zu spät.

Geschrieben (bearbeitet)

Um hier dem Masochismus weiter zu fröhnen alles "wasserdicht" zu machen:
Habt ihr/wie habt ihr die "Ausnahme im Sinne des § 6 Absatz 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung" nachgewiesen?
Oder interessiert die das weniger?
 

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
Geschrieben

Der Vollständigkeit halber gehören z.B. bei PMAGs auch die Maschinennummer(n) oberhalb der Datumsuhr und die Schrift und Nummern unten am Boden dazu. Und die ...-10 Schrift auf dem Pin eines evtl eingesetzten Begrenzers, der zwar nicht Teil des Magazinkörpers, wohl aber des Magazins selber ist solange er drinsteckt. Innen ist Begrenzer auch noch betextet. Auf der Innenseite des Standard-Innenbodens steht ebenfalls so einiges, je nach Fertigungszeitraum mehr oder weniger oder in anderer Anordnung. Gleiches gilt für die Unterseite des Followers. Der hat sich im Laufe der Zeit auch in der Form etwas verändert. Oben auf dem Follower steht ganz klein das Kaliber. Dann natürlich auch nochmal auf dem Magazinkörper, hier bitte anmerken dass die Beschriftung 2x (rechts und links) vorhanden ist. Dabei natürlich die eigene Anmerkungen von den zitierten Beschriftungen durch kursive Schrift oder Anführungszeichen unterscheiden und dies in einer Legende erläutern. Weitere Nummern und Texte sind auf dem Schutzclip innen und außen, schwer zu sagen ob der im angeclipsten Zustand rechtlich Teil des Magazins wird.
Beim Putzen in Zukunft immer die Liste danebenlegen, um keine Böden oder Follower zu vertauschen. Danach sofort wieder zusammensetzen, nicht dass bei einer Kontrolle da ein Magazingehäuse liegt obwohl auf dem Formular Magazin angekreuzt war.
Und extreme Vorsicht auf dem Stand, wenn jemand anderes ein Magazin gleichen Fabrikats danebenlegt. Sonst nehmen beide eine Verbotene Waffe mit nach Hause, wo die ganzen Mikrobeschriftungen unter der Lupe nicht mehr mit der abgegeben Meldung übereinstimmen.

 

Sarkasmus beiseite: nach der Erkenntnis, dass ein korrektes und vollständiges Ausfüllen des Formulars rein logisch überhaupt nicht möglich ist, habe ich nur noch die Beschriftungen angegeben die Sinn machen und ins Feld passen.
Glaube meine Behörde hätte mich sonst für bekloppt gehalten und eine MPU angeordnet.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Balam:

hier bitte anmerken dass die Beschriftung 2x (rechts und links)

Vorsicht, der Text ist rechts und links unterschiedlich.
Daher habe ich einfach den gesamten Text aufgeführt; Rechts, Links, und Unterseite.
Follower ist nicht Teil des Magazingehäuses aus meiner Sicht.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

Vorsicht, der Text ist rechts und links unterschiedlich.
Daher habe ich einfach den gesamten Text aufgeführt; Rechts, Links, und Unterseite.
Follower ist nicht Teil des Magazingehäuses aus meiner Sicht.

- Die Schrift "5.56x45" unterhalb der Lippen ist rechts und links die gleiche, es sind technisch aber zwei Beschriftungen wenn man Erbsen zählen will.

- Ja, aber: der Follower gilt als Teil des Magazins als Ganzes, und auf dem Formular habe ich ja Magazin angekreuzt und nicht Magazingehäuse. Gebe ich nun die Beschriftung des Followers an, vertausche diesen irgendwann gegen einen wo eine andere Zahl draufsteht, dann habe ich nicht mehr nur eine unvollständige, sondern eine sogar falsche Angabe im Formular.

Ursprünglich hatte ich tatsächlich versucht es ganz komplett auszufüllen, bin aber vom Hölzchen aufs Stöckchen gekommen und es wurde immer unlogischer, deshalb am Ende lieber zurück zur pragmatischen Methode...

Geschrieben (bearbeitet)

In wie weit ist eine Beschriftung eines Magazins dauerhaft, wenn das beschriftete Teil technisch und rechtlich einfach und beliebig ausge- und vertauscht werden kann? :huh:

 

Euer

Mausebaer

 

Bearbeitet von Mausebaer
  • Gefällt mir 1
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Geschrieben
Am 18.8.2021 um 07:59 schrieb frosch:

So, ich habe jetzt auch alle Magazine gezählt. Es kam eine satt dreistellige Zahl heraus.

 

Das stelle ich mir bei einer Kontrolle lustig vor. Ein paar Waffen anhand von Nummern abgleichen ist ja das eine.

Aber einen Magazinberg im satten dreistelligen Bereich anhand einer Liste abzugleichen, die man womöglich in einer

etwas fragwürdigen Handschrift ausgefüllt hat, das andere. Da kommt bestimmt Freude auf.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Siggi Ramone:

Das stelle ich mir bei einer Kontrolle lustig vor. Ein paar Waffen anhand von Nummern abgleichen ist ja das eine.

Aber einen Magazinberg im satten dreistelligen Bereich anhand einer Liste abzugleichen,

Besonders wenn die Nummern alle "5 10 15 20 25"  und "12/2004" oder dergleichen sind....

 

Aber gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage für eine derartige Kontrolle?

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Siggi Ramone:

Das stelle ich mir bei einer Kontrolle lustig vor

Das wäre es auch...

Zumindest meine (Metall)Magazine sind überwiegend alle mit Flüssigfettpampe eingewichst in Papier und zugeklebten Tiefkühl Plastiktüten aus denen das Fett auch herausquillt und zusammen mit dem Klebeband eine zähmatschige Pampe gibt. Ich habe die jetzt einmal gezählt, für noch einmal fehlt mir die Motivation. Können die selber machen.

 

frogger

 

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb chapmen:

So mancher Behördenmitarbeiter wird sich beim mitlesen hier prustend auf die Schenkel klopfen.

 

Ja, möglicherweise auch weil man hier ernsthaft die Patronenzähler "1, 2, 3, 4, 5, 6,7....." eintragen will.

 

Da tickt wohl jede(r) anders.

Geschrieben

Guten Morgen in die Runde,

 

muss zuerst sagen, das ich jetzt nicht alle Beiträge gelesen habe, aber diesen Montag hatte ich mit meiner SBine gesprochen und das war relativ entspannt in 5 Min. erledigt.

Ausfüllen muss ich nix, hinfahren auch nicht, sagen sie mir einfach was sie haben und ich schick ihnen dann eine Bestätigung per Post.

....da wären so 20-23 20er PMAGS für 223, weiß aber nicht mehr genau wann ich da immer welche gekauft habe.

->kein Problem, schreib ich einfach 23 Stück rein mit je 20 Schuss bei Kaufdatum der Waffe, dann gibts keine Probleme. Wenn´s weniger haben, waren halt welche kaputt und die haben sie entsorgt.

Dann hätt ich da noch so 6-7 mit 30 Schuss...

-> ok, machen wir 7

...dann hätt ich noch KK mit

-> KK ist egal, die müssen wir nicht erfassen, brauchen Sie gar nicht weitererzählen.

 

Ach ja, noch was, das interessant ist, wenn sie gar nix anmelden, passiert ihnen nach jetziger Gesetzeslage nix, denn eine Falsch- oder Nichtangabe zieht kein Bussgeld nach sich. Da ist nämlich eine Gesetzeslücke vorhanden, ob gewollt oder ungewollt. Kritisch wäre es nur wenn Sie eine Salutwaffe haben und diese nicht anmelden, da kanns haarig werden, aber sowas haben sie ja nicht.

 

 

Fazit: Nicht alle Behördenmitarbeiter sind blind und bedingungslos gehorsam, es gibt auch Ausnahmen die die Gesetze verstehen und den Kunden auch mal einen Tipp geben.

Geschrieben

Das Problem liegt darin, was und wie es die jeweiligen Behörden fordern.

  1. viele Behörden haben sich ihre eigenen Formulare gestrickt
  2. viele der Datenanforderungen sind versehentlich oder absichtlich zumindest unklar gehalten und auch nicht erläutert
  3. es gibt keine Grundlagen für die geforderten Daten, die sich direkt aus dem WaffG, der AWaffV oder der WaffVwv ergeben, so dass man dort nachschauen könnte, was und wie es gemeint ist

 

 

  • Wer wenige eigene oder mittelbare Erfahrungen mit deutschen Behörden hat, die tendenziell negativ waren, und/oder dessen psychologische Persönlichkeitsfacette "Gewissenhaftigkeit" weniger ausgeprägt ist, wird die Datenanforderungen eher legerer erfüllen und das als "pragmatisch" und "realistisch" vertreten.
  • Wer aus den Erfahrungen gelernt hat, dass selbst formale "Nachlässigkeiten" oder "Ungenauigkeiten", zu seinem Nachteil ausgelegt werden können, und/oder dessen Persönlichkeitsfacette "Gewissenhaftigkeit" ausgeprägter ist, wird bestrebt sein, die Datenanforderungen möglichst genau, auch formal genau, zu erfüllen und auf die Risiken, dass sowohl unvollständige als auch ungenaue sowie nicht verlangte Datenangaben, zum Nachteil des Anzeigenden verwendet werden können.

 

Am Ende kann ein jeder für sich selbst entscheiden, ob das alles [neben der zu Grunde liegenden Bürgerfeindlichkeit (und sei es nur Desinteresse), dem Aktionismus und der Ideologie, die zu der EU-Richtlinie und ihrer gesetzlichen Umsetzung geführt haben,] aus

  • Behördenunfähigkeit,
  • Behördenhinterhältigkeit oder
  • übertriebener Vorsicht der LWB

entstanden ist. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

Guten Morgen in die Runde,

Moin! :dirol:

vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

 

muss zuerst sagen, das ich jetzt nicht alle Beiträge gelesen habe, aber diesen Montag hatte ich mit meiner SBine gesprochen und das war relativ entspannt in 5 Min. erledigt.

Ja, jetzt war es entspannt. :spiteful:

 

... und selbst das nur "relativ". :shok:

vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

Ausfüllen muss ich nix,

... hast es dann ja zur Niederschrift gemacht. :rolleyes:

 

vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

..., schreib ich einfach 23 Stück rein mit je 20 Schuss bei Kaufdatum der Waffe, dann gibts keine Probleme.

Oh ha!

Mündliche Zusicherung, dass es keine Probleme gäbe, ohne Zeugen und Aufzeichnung ... :closedeyes:

 

vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

...

-> KK ist egal, die müssen wir nicht erfassen, brauchen Sie gar nicht weitererzählen.

Richtig!

Randfeuer ist nicht vom EU-Kapazitäts-Bann betroffen.

 

vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

Ach ja, noch was, das interessant ist, wenn sie gar nix anmelden, passiert ihnen nach jetziger Gesetzeslage nix, denn eine Falsch- oder Nichtangabe zieht kein Bussgeld nach sich.

... nur ein Besitzverbot :teu38:

 

vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

Da ist nämlich eine Gesetzeslücke vorhanden, ob gewollt oder ungewollt.

Ah,

wenn etwas "nur" ein Verbot, dass einer Enteignung gleich kommt, aber nicht auch direkt gleich Bußen und Strafen nach sich zieht, ist das gleich eine Gesetzeslücke? :huh:

 

vor 10 Minuten schrieb Hunnnter:

...

Fazit: Nicht alle Behördenmitarbeiter sind blind und bedingungslos gehorsam, es gibt auch Ausnahmen die die Gesetze verstehen und den Kunden auch mal einen Tipp geben.

Schlimm wird das nur, falls einem dann das Befolgen des Tipps in Teufels Küche bringt. :diablo:

 

Dein

Mausebaer,

der hier mal den Bösen gegeben hat. :teu38:

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Hunnnter:

da wären so 20-23 20er PMAGS für 223, weiß aber nicht mehr genau wann ich da immer welche gekauft habe.

->kein Problem, schreib ich einfach 23 Stück rein mit je 20 Schuss bei Kaufdatum der Waffe, dann gibts keine Probleme. Wenn´s weniger haben, waren halt welche kaputt und die haben sie entsorgt.

 

Wenn von 23 gemeldeten Magazinen bei der Kontrolle 3 fehlen wird's halt spannend.

"Die habe ich halt entsorgt" ohne einen Beleg darüber zu haben scheint mir bei verbotenen Gegenständen keine hinreichende Antwort.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hunnnter:

... noch was, das interessant ist, ... denn eine Falsch- oder Nichtangabe zieht kein Bussgeld nach sich ...

Da frage ich mich, wie jemand auf die Idee kommt, eine Beschriftung anzugeben.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hunnnter:

Ach ja, noch was, das interessant ist, wenn sie gar nix anmelden, passiert ihnen nach jetziger Gesetzeslage nix, denn eine Falsch- oder Nichtangabe zieht kein Bussgeld nach sich. Da ist nämlich eine Gesetzeslücke vorhanden, ob gewollt oder ungewollt.

Das ist gewollt, und nein, es ist keine Lücke.

 

Es ist ein vorsätzlicher Verstoß gegen das Waffengesetz. Zuverlässigkeit ade... egal ob da noch eine Strafzahlung dazu kommt oder nicht.

 

Zumal ab nächster Woche eine Nachmeldung nicht mehr möglich ist.

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