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IGNORED

Bürgermeister und Waffenschein


Gast

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vor 24 Minuten schrieb H.S.:

Und was spricht gegen eine Regelung wie der bestehenden, die unabhängig von der Art der Straftat ausschließlich auf die Höhe der Verurteilung abzielt? Und was ist mit Zusammenhang gemeint? Vergewaltigung mit vorgehaltener Waffe wäre dann böse, ohne Waffeneinsatz vertretbar?

Was dagegen spricht?

Hmmm, vielleicht die deutsche Justiz ?

Jemand der ein leeres Gebäude anzündet in dem sich niemand aufhält, bekommt 10 Jahre Haft.

Jemand der ein Gebäude anzündet in dem sich mehrere Menschen aufhalten bekommt um die 3 Jahre.

 

Spannend wird das noch bei den sogenannten Hassverbrechen (Witze),Heimtücke (agieren gegen die Regierung,vertreten der eigenen Meinung),Leugnung des Menschengemachten Klimawandels  usw.

Da wirst noch froh sein wenn du mit über 90 Tagessätzen davonkommst.

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Jetzt auch noch ein SPD-Politiker 😟

https://www.infranken.de/regional/fuerth/fuerth-carsten-traeger-spd-erhaelt-drohbrief-mit-patrone-geschockt-von-anfeindung;art136708,4718967

Sehe abgebildet allerdings etwas, das eher nach 8mm Platz oder Gas aussieht.

Da tuts wohl auch die Schutzbrille aus dem Baumarkt.

 

 

 

 

Bearbeitet von horidoman
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vor 11 Minuten schrieb horidoman:

Bin dafür, dass man als gewaltsam Getöteter posthum automatisch einen Waffenschein ausgestellt bekommt.

 

Bitte nicht so einseitig. Wie vielen Tätern (Vergewaltiger / schwerer Raub) wird dadurch das LEBEN gerettet.... Also hält es sich immernoch die Waage. Alles gut. 😉

 

Bearbeitet von Kanne81
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vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Es wurde der "richtige", nicht (s. Threadüberschrift) der "kleine" WS beantragt, sonst wäre das wohl auch kein Aufregerthema...

Der Artikel enthält eine Berichtigung, dass ursprünglich vom kleinen Waffenschein berichtet wurde, es aber der große sei. Ist das jetzt richtig, oder geht es um eine Ersatzbescheinigung? Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber auf die Schnelle gegooglet scheint auch in NRW der Bürgermeister Chef der örtlichen Polizeibehörde zu sein, so dass bei einem mit dem Amt in Zusammenhang stehenden Bedürfnis doch wohl eigentlich die Ersatzbescheinigung der richtige Weg wäre, order? Mit dieser Funktion gibt es natürlich auch so ihre Witzigkeiten. Der Tübinger Oberbürgermeister ist ja mit einem Fall in die Schlagzeilen gekommen, wo er sich zunächst mit einem Studenten gegenseitig bepöbelt haben soll und dann den Hut gewechselt haben soll und als Chef der Polizeibehörde  zwecks Verfolgung von angeblichen Ordnungswidrigkeiten die Personalien des Mitpöblers aufnehmen wollte.

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Wenn die Funktion als Waffenbehörde (wie du schreibst, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) von der Kommune wahrgenommen wird, dann handelt es sich dabei in aller Regel um größere Kommunen/Städte. Zum Beispiel in Baden-Württemberg mindestens die Große Kreisstadt (über 20.000 Einwohner) oder gleich richtige Großstädte, die dann Stadtkreise sind. 

 

Bei dem Bürgermeister in NRW, um den es geht, hatte ich aus der Berichterstattung eher den Eindruck, dass es sich da um eine kleinere Kommune bzw. ein kleineres Städtchen handelt. Ich denke nicht, dass er da selbst eine Zuständigkeit hat (zumal die in NRW wohl bei Polizeidienststellen liegt...).

 

Nein, er hat hier wohl bei einer anderen, zuständigen Waffenbehörde den WS-Antrag gestellt, und der wurde dann abgelehnt.

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vor 4 Minuten schrieb karlyman:

Wenn die Funktion als Waffenbehörde (wie du schreibst, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich) von der Kommune wahrgenommen wird,

Mir ging es nicht um die Funktion als Waffen- sondern um die als Polizeibehörde. Klar, selber ausstellen kann er sich auch eine Ersatzbescheinigung nicht. Aber wenn der Grund für die besondere Gefährdung in einem Amt mit hoheitlichen Aufgaben liegen soll, wäre dann nicht der korrekte Zettel zum Waffentragen die Ersatzbescheinigung?

 

Kann natürlich auch sein, dass er das probiert hat, abgelehnt wurde, und dann den Weg über den Schein probiert hat.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Dem link von @chapmen folgend:

Zitat

 Grund: Bürgermeister soll sich bedroht fühlen

Der WDR dürfte ja wohl über jeden Zweifel bzgl. sauberere Recherche und Berichterstattung erhaben sein. Das ist offensichtlich viel weniger als 

Zitat

glaubhaft macht, ...wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und

Absolut zwingend und folgerichtig: 

Zitat

Polizei hatte Antrag abgelehnt

Also muß man über die weiteren Voraussetzungen überhaupt nicht mehr nachdenken, es würde mich aber dennoch interessieren ob Polizei dazu was geschrieben hatte: 

Zitat

 

dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.

(2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.

 

Zu Sachkunde und Eignung hat der WDR bestimmt auch sauber recherchiert und schreibt dennoch nichts. Ist doch auch gerne die Standardausrede wenn man die Gefährdung nicht mehr bestreiten kann und der Antragsteller weder Superman noch Chuck Norris ist.

Ansonsten schließe ich mich den Foristen an, die ihm guten Appetit und viel Genuß beim Verzehr der selbst für andere Menschen zubereiteten Medizin wünschen.:drinks:

 

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Die CDU hätte es zu vielen Gelegenheiten in der Hand gehabt, die restriktivsten Exzesse der Verwaltungsgerichte im Hinblick auf die Anerkennung von erheblich mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu regulieren, ob durch eine Präzisierung im WaffG oder per Verordnung. Das hätte ja nicht gleich zu texanischen oder tschechischen Zuständen führen müssen. Auch wenn diese ehrlich betrachtet ja durchaus als undramatisch eingestuft werden können. Aber das hat man unterlassen. Daher darf man dem Ergebnis der Verhandlung mit wenig Spannung entgegensehen.

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vor 22 Minuten schrieb Panzermann403:

Daher darf man dem Ergebnis der Verhandlung mit wenig Spannung entgegensehen.

Bei einem Bürger ohne öffentliches Amt wäre der Ausgang des Verfahrens vor dem VG Düsseldorf vorhersehbar.

Der nun eingetretene Umstand macht das Verfahren dagegen für interessierte spannend, auch wenn das VG Ddorf die gegebenen Urteile nicht umwerfen wird und oder kann.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 9 Minuten schrieb steven:

ich lese gerade, Kevin Jungsozi bekam auch Morddrohungen.

Was heute schon alles als Morddrohung gesehen wird.....Ein Bild einer 1911, NEBEN der ein LW Geschoss fliegt und darunter steht: "Das ist die einzige Antwort auf solche Typen!" Da kann man schon mehr reininterpretieren als eine Morddrohung gegen Herrn Kühnert. Ahnung hat der Poster dieses Bildes jedenfalls keine gehabt. Zumal er unter seinem Klarnamen gepostet haben soll.......Wenn andere Schreien " ich bring dich um " oder " ich schlag dich tot und ficke deine Mutter " ist das bei denen kulturell bedingt zu sehen und ja nicht so gemeint. Versuch mal einer nach so einer Drohung Anzeige zu erstatten der NICHT Politiker ist..........

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vor 5 Stunden schrieb H.S.:

Und was spricht gegen eine Regelung wie der bestehenden, die unabhängig von der Art der Straftat ausschließlich auf die Höhe der Verurteilung abzielt?

Der Umstand,  dass der illegale Besitz einer einzelnen Leuchtspurpatrone härter bestraft wird als der von Kinderpornos, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung...

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vor 54 Minuten schrieb chapmen:

[...]

Der nun eingetretene Umstand macht das Verfahren dagegen für interessierte spannend,[...]

Bin ich zu zynisch oder gibt es da wirklich realistische Chancen, dass dem Kläger entsprochen wird ? Ich wünsche das natürlich Jedem, der persönlich geeignet, sachkundig und zuverlässig ist, keine Frage.

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Also mir dürften diese Trottel ruhig Munition schicken. Am besten wäre es, wenn vorbestellt werden könnte. Z.B.

„Benötige 1000 Schuss 12/70 Slugs. Gerne jagdliche Mun. Dies ist kein Aufruf zu Straftaten.“

 

Fürchte jedoch Versandprobleme seitens der Absender.

 

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In diesem Zusammenhang ist heute wieder viel in den Nachrichten über Hate Speech, Drohungen, Angriffe usw. Das finde ich ja an sich auch ok, dass sowas zur Sprache kommt. Das ist ja kein Umgang miteinander. Was ich aber nicht gut finde ist, dass hier mal wieder konsequent die Drohungen, Angriffe, abgefackelten Autos, beschmirte Häuser usw. nicht erwähnten werden, wenn sie bei Anhängern einer bestimmten Partei auftreten. Und da kann mir einer erzählen was er will. Das ist Absicht. Die Presse ist auf diesem Auge total blind.

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vor 12 Minuten schrieb Panzermann403:

Bin ich zu zynisch oder gibt es da wirklich realistische Chancen, dass dem Kläger entsprochen wird ?

Ich denke nicht, interessant wird die Begründung trotzdem.

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vor 10 Stunden schrieb chapmen:

Das berührt das hier diskutierte Thema nur am Rande, hat aber meiner Ansicht nach damit zu tun:

Ich habe auf der verlinkten Seite mal runtergescrollt und bin auf den Mitschnitt von "Planet Wissen" gestoßen. Unter dem Titel "Sicherer durch eigene Waffen?" werden dort ein Privatwaffenbesitzgegner (ja, ich weiß), ein Vertreter des DSB und ein Vertreter der Polizei zum Thema befragt. 

Unabsichtlich sagt der Polizist ab Minute 53:36 warum es in D kein liberales Waffenrecht gibt, "glücklicherweise". Höchst aufschlussreiche Formulierung, finde ich. 

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vor 10 Minuten schrieb chapmen:

[...]interessant wird die Begründung[...]

Danke, das macht Sinn.

 

vor 17 Minuten schrieb knight:

[...]Das ist Absicht. Die Presse ist auf diesem Auge total blind.

Davon ist in der Tat auszugehen. Bei der Vielzahl der Akteure sollte man natürlich nicht von einem singulären Interesse ausgehen. Aber der Programmpunkt dieser Partei hinsichtlich der Abschaffung des Rundfunkgebührenzwangs dürfte da doch recht gewichtig sein.

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Im WDR haben sie es erstaunlich breit ausgewalzt.

Die Junta ist ganz aufgeregt, dass einer der ihren öffentlich ausspricht,  dass er sich nicht sicher fühlt UND (!) dass man sich mit Schusswaffen verteidigen kann während die Polizei keine ständige Sicherheit garantieren könnte.

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