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IGNORED

Bürgermeister und Waffenschein


Gast

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Scheint der Running Gag in Deutschlands Politszene zu sein.

https://vera-lengsfeld.de/2020/01/05/nicht-ohne-meine-morddrohung/

Was für ein Parteigänger kann das wohl sein? Vielleicht aus der immer noch unbekannten Ecke wie der unbekannte Kommunalpolitiker aus Köln?

Alt (2016) aber gut, allerdings noch vor Lübke. 

https://www.achgut.com/artikel/nicht_ohne_meine_morddrohung

Zitat

...

Man kann die Morddrohung bei Bedarf als Joker einsetzen

Wie viele publizierende, politisierende, moralisierende und polarisierende Menschen sonst noch mit Mord und Totschlag bedroht werden, darüber liegt keine Statistik vor. Besonders AfDler, NPDler, Grüne und Linksparteiler dürften diesbezüglich versorgt sein. Konsequenzen hat das zum Glück für keinen von ihnen. Aufgeflogene pädophile Politiker stehen auf einem anderen Blatt; die haben wohl wirklich Anlass zur Besorgnis.

Das Schöne an einer Morddrohung: Man kann sie bei Bedarf als Joker einsetzen. Welchen Mist man auch immer gebaut hat, er verblasst vor der virtuellen Halsabschneider-Geste. Wenn jemand nach einer Kampagne, die nach hinten losging, beschließt, sich in ein anonymes Hotelzimmer zu verkriechen, so überlagert eine Morddrohung (oder was er dafür hält) zumindest temporär seine Misere.   

Nicht mal aktenfest vorweisen muss man eine Morddrohung. Die Angabe, von irgendwem irgendwie mit dem Tode bedroht worden zu sein, genügt für einen Eintrag in die A-Liste der Hassopfer. Den Rest erledigt die Amadeu Antonio Stiftung. Wirklich oder vorgeblich Bedrohte brauchen auch kaum zu befürchten, dass sie rund um die Uhr bewacht werden, somit ihr Privatleben einbüßend. Verfassungsschützer - schließlich lesen sie „indymedia“ - wissen schon ganz gut, wer real in Gefahr sein könnte. Sarrazin gehörte eine Zeitlang dazu. Ebenso – und zwar seit Jahren - der Islamismuskritiker Hamed Abdel-Samad, der ohne Bodyguards nirgends auftreten kann. In Ägypten kursieren immer noch Mordaufrufe gegen ihn. Dahinter stehen allerdings genuine Fanatiker, keine gelangweilten deutschen Würstchen mit Internetzugang. In Sinne der angestrebten Partizipation aller gesellschaftlichen Gruppen - hat nicht im Grunde jeder Mensch das unveräußerliche Recht auf eine Morddrohung? Vielleicht könnte man für das Ganze ein Geschäftsmodell entwickeln? Die personalisierte Morddrohung-on-demand würde, falls benötigt, zeitnah zum Runterladen bereitgestellt. Ich zum Beispiel habe noch nie eine bekommen. Was mache ich falsch? Allmählich fühle ich mich ausgegrenzt.

 

Bearbeitet von horidoman
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Der "unbekannte" aus Köln ist CDU Mitglied, so hat es zumindest die Presse in den letzten Tagen angegeben.

 

VG Düsseldorf ist für seine meist strikten Entscheidungen im Bereich Waffenbesitz bekannt- umso mehr ist die Entscheidung interessant. Wobei mir nicht bekannt wäre das es bei dem Personenkreis des Antragstellers andere Versagungsgründe gäbe wie beim Rest der Bevölkerung. Insofern müsste eine Unzuverlässigkeit vorliegen um den Antrag abzulehnen.

Bearbeitet von chapmen
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Immerhin gesteht der ÖR dem Betroffenen schon mal "Mut" zu. Neben allerlei Belehrungen natürlich.

Wäre wirklich gespannt von welcher Partei er ist. Möglicherweise bekommt ja wieder einer seine eigene waffenrechtliche Medizin zu schmecken.

https://rp-online.de/nrw/landespolitik/kommentar-selbstbewaffnung-ist-keine-loesung_aid-48167331

Zitat

Düsseldorf Es ist eine mutige und sicher auch schwierige Entscheidung, die ein Bürgermeister aus dem Rheinland für sich getroffen hat. Weil er sich im Amt so massiv bedroht fühlt, möchte er die Möglichkeit haben, sich zu bewaffnen. Das ist aber der falsche Weg. …

 

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Das machte heute morgen auch schon rundfunkmäßig die Runde... und in der WELT ist ein Artikel drüber.

Es wurde der "richtige", nicht (s. Threadüberschrift) der "kleine" WS beantragt, sonst wäre das wohl auch kein Aufregerthema...

Dabei ging es wohl um wiederholte Bedrohung des Bürgermeisters durch Rechtsextremisten.

Lt. Rundfunkmeldung heute morgen hat sich der NRW-IM H. Reul dazu zu Wort gemeldet und mitgeteilt, er "rate Mandatsträgern und auch anderen Bürgern von einer Bewaffnung ab".

 

Wahrscheinlich will der Innenminister statt dessen mindestens jedem bedrohten Mandatsträger einen Polizisten auf den Rücken binden, wer weiß...

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Anscheinend wird das Ganze - deswegen auch die Meldung - aktuell vor einem Verwaltungsgericht in NRW ausgetragen.

Alleine das, und die geschilderten Umstände der Bedrohung des Amtsträgers, spricht doch sehr dafür, dass es nicht um den "Kinderwaffenschein", sondern den richtigen geht...

Antrag an die Behörde, negativ beschieden, dann geklagt...

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vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Laut WDR2 und diversen Tageszeitungen geht es um den kleinen Waffenschein.

Sie haben ihren Fehler ja mittlerweile erkannt...

"Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Fassung war von einem kleinen Waffenschein die Rede. Nach Rücksprache mit dem Verwaltungsgericht handelt es sich allerdings um einen großen Waffenschein."

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Ronsen F. Sidarius, strategischer Operator und Mastermind der GRA, hatte schon vor geraumer Zeit dem deutschen Volk eine ganz klare Lösung angeboten:

 

Waffenbesitz ist ein unabdingbares und elementares Natur- und Menschenrecht und in keiner Weise einschränkungsfähig.

 

Vielleicht ist jetzt die Zeit gekommen, sein großzügiges Angebot anzunehmen und ihn die gesetzliche Vertretung aller deutschen LWB mit dem Ziel einer grundgesetzlichen Umsetzung seines Angebots übernehmen zu lassen.

Bearbeitet von highlower
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Gerade eben schrieb highlower:

Waffenbesitz ist ein unabdingbares und elementares Natur- und Menschenrecht und in keiner Weise einschränkungsfähig.

Also so ein paar Einschränkungen würde ich da schon sehen wollen... etwa bei Straftätern, Psychopathen, Menschen mit bekannten Alkohol- und anderen Drogenproblemen sowie Leuten, die sich offen gegen die geltende Rechts- und Gesellschaftsordnung stellen.

Ansonsten... Zuverlässigkeit (gerne im Umfang wie im WaffG 2020 vorgesehen), Sachkunde & persönliche Eignung (etwa wie zuvor beschrieben)... da fallen dann schon einige ras und das blöde Bedürfnis könnte man sich sparen.

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vor 36 Minuten schrieb H.S.:

Also so ein paar Einschränkungen würde ich da schon sehen wollen... etwa bei Straftätern, Psychopathen, Menschen mit bekannten Alkohol- und anderen Drogenproblemen sowie Leuten, die sich offen gegen die geltende Rechts- und Gesellschaftsordnung stellen.

Ansonsten... Zuverlässigkeit (gerne im Umfang wie im WaffG 2020 vorgesehen), Sachkunde & persönliche Eignung (etwa wie zuvor beschrieben)... da fallen dann schon einige ras und das blöde Bedürfnis könnte man sich sparen.

Nein!!! Keine Pauschalisierungen!!!

 

Mehr Liberalität im Waffenrecht!! Im Zweifelsfalle FÜR den Angeklagten!!!

 

Auch Steuerhinterzieher sind Straftäter. Dürfen die dann keine Waffen mehr haben? Siehste.

 

Menschen mit Suchtproblemen? Kaufsüchtige? Jemand trinkt ausnahmsweise mal etwas mehr, und dann? Ist er Alkoholiker oder wie??

 

Leute, die systemkritische Meinungen herausschreien??? Alles Terroristen???

 

Es geht um eine gesetzliche Handhabung gegen Staatswillkür und willkürlicher Volksentwaffnung!!!

 

Das alles hat Ronsen F. Sidarius gut und verständlich in seinen Manifesten erklärt. Einfach mal lesen, VERSTEHEN und dann unterstützen.

 

Ganz einfach.

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vor 26 Minuten schrieb highlower:

Auch Steuerhinterzieher sind Straftäter. Dürfen die dann keine Waffen mehr haben? Siehste.

...und hat ja wohl ganz offensichtlich gezeigt, dass er nicht gewillt ist die geltende Rechtsordnung zu beachten. Wer und wo zieht man denn die (dann ja ganz offensichtlich willkürliche) Grenze? Steuerhinterziehung ist für dich noch noch OK, Raub auch? Was ist mit Vergewaltigern oder Kinderschändern? Oder jemandem, der betrunken Auto gefahren ist und vier Menschen tot gefahren hat, ist auch ein Straftäter, aber reicht es noch zum Waffenbesitz?

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Wer bei Rot über die Ampel geht, ist auch nicht gewillt die geltende Rechtsordnung einzuhalten. Wer 5km/h zu schnell fährt oder sich nicht anschnallt auch nicht, n Apfel klaut, die Wiese betritt...
Es sollte schon ein driketer Zusammenhang bestehen.

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vor 19 Minuten schrieb Waffen Tony:

Wer bei Rot über die Ampel geht, ist auch nicht gewillt die geltende Rechtsordnung einzuhalten. Wer 5km/h zu schnell fährt oder sich nicht anschnallt auch nicht, n Apfel klaut, die Wiese betritt...
Es sollte schon ein driketer Zusammenhang bestehen.

Und was spricht gegen eine Regelung wie der bestehenden, die unabhängig von der Art der Straftat ausschließlich auf die Höhe der Verurteilung abzielt? Und was ist mit Zusammenhang gemeint? Vergewaltigung mit vorgehaltener Waffe wäre dann böse, ohne Waffeneinsatz vertretbar?

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vor 4 Minuten schrieb H.S.:

Und was spricht gegen eine Regelung wie der bestehenden, die unabhängig von der Art der Straftat ausschließlich auf die Höhe der Verurteilung abzielt? Und was ist mit Zusammenhang gemeint? Vergewaltigung mit vorgehaltener Waffe wäre dann böse, ohne Waffeneinsatz vertretbar?

Das Nichtzahlen der GEZ lässt keine Schlussfolgerung zu, dass eine  waffenrechtliche Unzuverlässigkeit besteht. Auch das Bezahlen einer Rechnung nicht usw. Das kann sogar gänzlich unverschuldet sein, da ein anderer seine rechnung bei einem selbst nicht zahlte.

Du wirst die Unterschiede schon kennen ;)

Bearbeitet von Gast
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