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Bürgermeister und Waffenschein


Gast

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vor 19 Minuten schrieb Mausebaer:

z.B. in Frankfurt/M., wo man es als Unbedarfter schnell mal mit der "Stadtpolizei" statt mit der Polizei zu tun hat, und diese solange dort noch die Gewerbesteuer sprudelte, sogar besser und moderner ausgerüstet war als die "echte" Landespolizei. 

Mehr oder weniger. Mit alten Sig Sauer plempen. Die sie gerne mal verlieren.

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In NRW sind die BM aber weder das Eine noch das Andere. :teu38:


Wirklich nicht? Nach 63 Gemeindeordnung ist der Bürgermeister Chef der Gemeinde und nach 3 Ordnungsbehördengesetz ist die Gemeinde die Ordnungsbehörde, folglich also der Bürgermeister Chef der Ordnungsbehörde. Die wiederum ist klar eine Polizeibehörde, auch wenn NRW da eine sprachliche Trennung hat.

Ich sehe keinen Grund, warum er keine 55 Bescheinigung bekommen dürfte. Ob ein Land jetzt sprachlich Ordnung und Polizei trennt ändert nichts daran, dass es sachlich Polizei ist. Das er den Zettel vielleicht nicht bekommt, weil das Land nicht will, ist eine andere Sache.



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vor 15 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Mehr oder weniger. Mit alten Sig Sauer plempen. Die sie gerne mal verlieren.

Als sich die LaPo noch mit noch älteren P6 in Pendelstegholstern abschleppte, hatten die damals schon die P226 mit sinnigeren Einsatzholstern. Die Stadtpolizei Frankfurt/M. war auch noch schneller von grün auf blau umgestellt als die LaPo. Aber seit die Börse aus Ffm weg ist, ist es auch mit den Steuereinnahmen nicht mehr so rosig und Mikrozinsen führten auch noch zu Pikoergebnissen bei den Banken, dazu noch hausgemachte Bankenprobleme ...

 

Die P226 werden jetzt wohl noch etwas halten müssen. :closedeyes: Schließlich musste in Ffm. jetzt schon die AWO der Familie des OB das finanzielle (Über)Leben sichern. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Auch wenn der OB vulgo BürgerKing in der Gemeinde / Stadt die Buchsen an hat und formal in einigen Bereichen mehr zu melden hat wie die LaPo sind die StaPo bei der LaPo nicht so gut angesehen. Die scheinen wohl hier und da doch etwas zu arg die Kompetenzen überschreiten.

 

Dennoch wären zeitgemäße Holster angebracht. Und Frankfurt ist ja generell in einigen Bereichen Vorreiter. Bin mal gespannt wann die Gebietskörperschaft Frankfurt gegründet ist. 

 

zu der Dienstwagengeschichte sage ich mal lieber nix 😄 

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„Aufgrund zahlreicher Erfahrungen, Vorfälle und Gefährdungssituationen in der jüngsten Vergangenheit hat es allerdings konkrete Situationen in meinem privaten und beruflichen Umfeld gegeben, in denen polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar gewesen wäre und auch in Zukunft nicht erreichbar sein würde“, schrieb er.

Da stört mich Einiges: "Zahlreich", "Erfahrungen, Vorfälle und Gefährdungssituationen". Das sind 3 vollkommen verschiedene Einordnungen, die auch noch "zahlreich" vorkommen. 

"In meinem privaten und beruflichen Umfeld". Also nicht im privaten oder beruflichen Umfeld sondern "und".

Also der Mann braucht keinen Waffenschein, sondern eine komplette Änderung seines privaten und beruflichen Umfeldes!

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vor 2 Minuten schrieb Glückspieler:

Also der Mann braucht keinen Waffenschein, sondern eine komplette Änderung seines privaten und beruflichen Umfeldes!

 

Sein berufliches Umfeld wird er nicht ändern können, ohne sein Amt aufzugeben. Und dass er das infolge äußerer Bedrohungssituationen nicht will, kann ich vollends nachvollziehen. 

 

Auch muss er sich nicht gefallen lassen, wegen seiner beruflichen Tätigkeit, seines Amts, sich privat bedrohen und einschüchtern zu lassen. Das ist ein Unding. 

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vor 7 Stunden schrieb steven:

weil ich im Europawahlkampf faschistische und volksverhetzende Plakate habe abhängen lassen und deswegen auch noch von der Justiz des Landes wegen Sachbeschädigung und Wahlfälschung bis zum heutigen Tag verfolgt werde."

Wäre ja mal an der Zeit,  das Verfahren abzuschließen.  Der hat ja sogar gestanden.

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vor 38 Minuten schrieb erstezw:

...  Der hat ja sogar gestanden.

Verlasse Dich nie auf Geständnisse!

  1. Mal sind sie falsch und
  2. mal Teil einer Verteidigungsstrategie.

Wenn Du selbst wegen eines 100%ig richtigen Geständnisses Dich drauf verlässt und nicht so weiter ermittelst, dass Du auch ohne das Geständnis die Tat, den Täter und dessen Schuld beweisen kannst, kannst Du ganz schön dumm dastehen, wenn der Täter sein Geständnis im Hauptverfahren widerruft und das Gericht den Widerruf, wenn auch nur teilweise, als begründet ansieht. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

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Am 13.1.2020 um 17:06 schrieb Mausebaer:

Als sich die LaPo noch mit noch älteren P6 in Pendelstegholstern abschleppte, hatten die damals schon die P226 mit sinnigeren Einsatzholstern. Die Stadtpolizei Frankfurt/M. war auch noch schneller von grün auf blau umgestellt als die LaPo.

 

In Baden-Württemberg gibt man sich hingegen keine "Blöße" hinsichtlich eines Ausrüstungs-Unterschieds zwischen Landespolizei und bewaffnetem kommunalem Vollzugsdienst.

 

Die städtischen Vollzugsdienstler der Stadt Stuttgart (m.W. die einzigen mit Schusswaffen ausgerüsteten Kommunalen in Ba.-Wü.) haben die mit der Landespolizei identische Ausrüstung - HK P2000 und entsprechendes Holster.

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@karlyman Es gibt noch mehr, ich glaube nicht mal weit weg von Dir.

Und die Stuttgarter hatten lange die Reste der Polizei, also P5 und davor PP in 7.65 mit städtischer Stempelung. Ich erinnere mich da aber auch noch an Geschichten über ich sage mal interessante Einsätze als die noch unter Feldschutz firmierten. Bezahlter Jägerkurs in der Dienstzeit ging beim Feldschutz auch.

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vor 39 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Der Innenminister Reul hatte ein Einsehen und gewährt dem Bürgermeister nun Personenschutz, weil er gefährdet sei. 

Na dann ist ja  alles gut.Das kost ja fast gar nix.......Und Hauptsache der " Lokalpolitiker " ist gut beschützt. Ich lach mich weg.................

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Am 13.1.2020 um 19:05 schrieb Mausebaer:

Verlasse Dich nie auf Geständnisse!

  1. Mal sind sie falsch und
  2. mal Teil einer Verteidigungsstrategie.

Wenn Du selbst wegen eines 100%ig richtigen Geständnisses Dich drauf verlässt und nicht so weiter ermittelst, dass Du auch ohne das Geständnis die Tat, den Täter und dessen Schuld beweisen kannst, kannst Du ganz schön dumm dastehen, wenn der Täter sein Geständnis im Hauptverfahren widerruft und das Gericht den Widerruf, wenn auch nur teilweise, als begründet ansieht. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Oder mehrere Personen legen ein Geständnis ab. Dann wirds haarig.
KEiner kann mehr als Zeuge vernommen werden und hatte alle Rechte des Beschuldigten.

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28 minutes ago, Waffen Tony said:

Oder mehrere Personen legen ein Geständnis ab. Dann wirds haarig.
KEiner kann mehr als Zeuge vernommen werden und hatte alle Rechte des Beschuldigten.

Drei Mann sitzen mit einer Vaterschaftsklage im Vorraum vom Gericht.

Einer sagt: "Wir erkennen einfach alle die Vaterschaft an, dann können sie uns nix anhaben".
Der erste geht rein, der Richter fragt "Erkennen sie die Vaterschaft an?", der Mann sagt "Ja", der Richter sagt "Sehr schön, Gerichtsdiener, sagen sie den anderen, dass sie gehen können."

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