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Magazinkapazität


DaSt90

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Hallo zusammen, 

 

nach dem neuen Waffengesetz, sind ja nur noch 10 (LW) bzw. 20er Magazine (KW) erlaubt, falls die Bestandsmagazine nicht nachweislich vor XX.XX.2017 erworben wurden. 

 

Heisst das ich muss diese Magazine, falls nach dem Stichtag erworben, vernichten, oder dürfen sie nur nicht mehr verwendet werden? 

 

Danke und Gruß

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Ganz einfach. Auch dort gilt wo kein Kläger, da kein Richter. Es wäre aber ein höchst gefährliches Spiel, die Teile einfach zu verstecken. Früher oder später kommt so was immer raus...

 

Für Sportschützen sollen die Aussichten für eine BKA-Ausnahmegenehmigung lt. BMI offenbar recht gut sein, wenn man z.B. ein Bedürfnis fürs Ausland geltend machen kann.

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vor 2 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Früher oder später kommt so was immer raus...

So wie die geschätzten zig Millionen Schußwaffen auf WBK Schwarz? Allerdings: Von denen haben ihre Besitzer relativ wenig außer halt der Freude am Besitz und vielleicht einer Rückversicherung für Situationen, in denen es auf Schießenkönnen nicht ankommt. Zum Sport- und Spaßschießen kann man sie ja eher schlecht mitnehmen. Die Wahrscheinlichkeit, wegen ein paar nicht angemeldeter Magazine ärger zu bekommen, dürfte sich ebenfalls sehr im Rahmen halten, aber der Schießspaß damit auch.

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vor 4 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 Früher oder später kommt so was immer raus...

 

Gerade eben schrieb Proud NRA Member:

So wie die geschätzten zig Millionen Schußwaffen auf WBK Schwarz?

Ihr werdet lachen - ich habe alleine in meinem näheren Bekanntenkreis zwei Leute dabei, denen schon mal (unverschuldet!) die Bude auf links gedreht wurde:

Der eine sah einem Typen auf nem Überwachungsfoto von nem Spielhallenüberfall sehr ähnlich, worauf zwei Polizisten sicher waren: "Das ist der, den wir gestern in ner allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten haben!" - Hausdurchsuchung.

Beim zweiten ging ein Fahndungsfoto durch die Medien, worauf hin sich eine Frau bemüßigt sah, bei der Polizei anzurufen und zu sagen: "Der auf dem Foto sieht aus wie mein Ex-Mann!" - Hausdurchsuchung.

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Last but not least, alles was online gekauft wurde, kann und wird gegen sie verwendet werden. Weshalb ich meine auch persönlich abgeben werde. Auch wenn ich nichts zu verbergen habe, wenn man Kinder zuhause hat, möchte man denen keine Hausdurchsuchung antun, weil irgendwer sich was zusammengereimt hat. 

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Ich glaube nicht, dass man zum jetzigen Zeitpunkt qualifizierte Aussagen zu diesem Thema machen kann! Erst mal abwarten. Daneben frage ich mich wie ein rückwirkender Stichtag legal sein soll ... Außerdem warum soll man legales Eigentum abgeben gar vernichten? In diesem Fall müsste der Staat nämlich Entschädigungszahlungen leisten ...

Bearbeitet von LordKitchener
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vor 39 Minuten schrieb Fyodor:

Das steht explizit im Gesetz. Du kannst sie bei einer Polizeidienststelle oder deiner Waffenbehörde zur Vernichtung abgegeben, oder einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen. Das ist eine abschließende Aufzählung.

War da nicht noch der berechtigte aufgeführt?

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vor 5 Minuten schrieb Mittelalter:

Hat dir das der Staat abgekauft? 🕵️‍♂️

Hat jemand den Staat verklagt?

 

Das ist doch typisch deutsch: Sie wurden verboten, aber niemand hat ernsthaft erwartet, dass diese Messer tatsächlich abgegeben werden. Damit nur niemand auf die Idee kommt, die dünne Rechtsgrundlage (falls sie überhaupt existiert) ernsthaft zu hinterfragen ...

Bearbeitet von LordKitchener
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vor 24 Minuten schrieb LordKitchener:

Hat jemand den Staat verklagt?

 

Das ist doch typisch deutsch: Sie wurden verboten, aber niemand hat ernsthaft erwartet, dass diese Messer tatsächlich abgegeben werden. Damit nur niemand auf die Idee kommt, die dünne Rechtsgrundlage (falls sie überhaupt existiert) ernsthaft zu hinterfragen ...

Da ging es primär drum, die Dinger aus der Öffentlichkeit zu bringen. Die jeweiligen Besitzer haben eben gerne damit herumgespielt. Da sah gefährlich aus und deswegen "musste man was dagegen tun". Wer was im Schubladen liegen hat, interessiert keine Sau. 

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Rückwirkende Gesetzesänderungen mit enteignungsgleicher Wirkung wegen ein paar frei erhältlicher, harmloser Plastikteile ohne nennenswerten Grund ... ?

Kein Bestandsschutz ?   

Keine Rechtssicherheit ?  - War das nicht ein fundamentaler Wert unseres Rechtsstaates ?

 

Quo vadis ?

(Wohin gehen wir ?)

 

 

Bearbeitet von Sindbad
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Noch weitere Denksportaufgaben:

 

Was wenn zu den Magazinen gar keine Waffen vorhanden sind?

 

Was wenn der Schützte *vor* und *nach* dem Stichtag die selben Magazine erworben hat? Die davor darf er behalten, die danach soll er abgeben, weil sie die Sicherheit mehr gefährden als die zuvor erworbenen?

Bearbeitet von LordKitchener
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vor 50 Minuten schrieb LordKitchener:

Was wenn zu den Magazinen gar keine Waffen vorhanden sind?

Trotzdem verbotener Gegenstand. Das hat ja nichts mit der Waffe zu tun. 

 

vor 50 Minuten schrieb LordKitchener:

Was wenn der Schützte *vor* und *nach* dem Stichtag die selben Magazine erworben hat? Die davor darf er behalten, die danach soll er abgeben, weil sie die Sicherheit mehr gefährden als die zuvor erworbenen?

Jo... Wenn du vorher einen B-Würfel hattest, darfst du jetzt im neuen auch keine Knarren mehr drin lagern, wenn du exakt das gleiche Modell nochmal kaufst... 

Bearbeitet von Mittelalter
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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Für Sportschützen sollen die Aussichten für eine BKA-Ausnahmegenehmigung lt. BMI offenbar recht gut sein, wenn man z.B. ein Bedürfnis fürs Ausland geltend machen kann.

Hast Du dazu schon Infos? Muss man für jedes Magazin eine Genehmigung beantragen, oder geht das so als "Generalerlaubnis"?

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vor einer Stunde schrieb sniper-k98:

Antrag auf Ausnahmegemenigung....Beschäftigt die Behörden doch viel mehr ;)

Die verlesen auf der Weihnachtsfeier Deinen Gebührenbescheid und die sonstigen Auflagen und Gültigkeitsdauer. Vielleicht bekommst Du auf die Ablehnung 50% Rabatt. Was glaubst Du wohl was die Spaß haben an dem Abend. Paßfoto zur Steigerung des Unterhaltungswertes haben sie ja. :s84:

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