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IGNORED

Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


FrankyL79

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Ich habe da mal eine Frage zum Verständnis an die Experten:

 

Ist das was ihr da vorbereitet eine so genannte Rechtssatzverfassungsbeschwerde?

 

Normalerweise muss man ja den Klageweg durch die Instanzen beschritten haben, bevor man das Verfassungsgericht anrufen kann. Wenn man sich das Merkblatt des Gerichts ansieht, dann sind die Hürden für diese Art der Beschwerde ebenfalls sehr hoch. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/_zielgruppeneinstieg/Merkblatt/Merkblatt_node.html

 

Was ist der Grund, weshalb man das Gesetz hier direkt angreifen können soll, ohne den Rechtsweg vorher zu durchlaufen?

 

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Am 17.1.2020 um 19:02 schrieb Faust:

Tatsächlich erleben wir aber gerade einen (weiteren) Versuch der "Entwaffnung" der Bevölkerung (oder genauer eines Teils der Bevölkerung, nämlich der rechtstreuen), was ja die "Axt an die Grundvoraussetzung des Widerstandsrechts" legt. Ich dachte, es sei der Konnex zwischen ziviler Bewaffnung und Widerstandsrecht, der durch, z. B. Verschärfung des WaffG riskiert wird. Um einen konkreten Widerstandsfall geht's ja gar nicht, sondern um die zunehmende prinzipielle Verunmöglichung kollektiver ziviler Wehrhaftigkeit, jedenfalls solange ein Widerstandsrecht nicht in Anspruch genommen werden soll und darf. Oder? 

 

So ist es, allerdings nicht bezogen auf privaten Waffenbesitz allgemein. Sofern man aus Art.20 Abs.4 GG überhaupt irgendetwas positives in Hinblick auf zu erlaubenden Waffenbesitz ableiten kann / möchte - und das kann und muß man mit dicken Fragezeichen versehen, denn die Vorstellung des privaten Waffenbesitzes als selbstverständlichen Ausfluß der Freiheit des Souveräns, gar zur Verteidigung des Gemeinwesens und der staatlichen Ordnung, findet weder in der Gesellschaft noch der Politik irgendeinen Rückhalt (genau das Gegenteil ist der Fall) und somit kann man getrost davon ausgehen, daß auch in Karlsruhe nicht eben eine überschäumende Begeisterung dafür vorhanden ist - dann selbstredend nur mit Blick auf dieses Ziel, diesen Zweck. Dieser Waffenbesitz muß also dafür sowohl erforderlich als auch ausreichend sein. Nach meinem Verständnis bedeutet dies ein HA plus eine KW nebst entsprechendem "Zubehör", aber mehr auch nicht. Nichts anderes gilt übrigens auch für die USA. Eine für Widerstand taugliche Miliz erfordert letztlich auch nicht mehr. Z.B. der Besitz von 10 KW wäre davon unmittelbar nicht erfaßt. D.h. wenn man den privaten Waffenbesitz gleichwohl beschränken will könnte man dies in etwa so tun, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen (jetzt bezogen auf ein auf diese oder jene Weise formulierte Widerstandsrecht). Eine andere Frage ist, ob man z.B. hier in D aus Art.2 ein entsprechendes Freiheitsrecht ableiten möchte, das freilich im Interesse der Allgemeinheit etc. auf diese oder jene Weise kanalisiert wird (wie es derzeit ja auch der Fall ist), wobei dem Gesetzgeber natürlich ein sehr weiter Spielraum gegeben ist (auch wenn man es als verfassungswidrig ansehen kann, daß z.B. die häusliche Notwehrmöglichkeit nicht als Bedürfnis anerkannt ist).

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vor 12 Minuten schrieb knight:

Ich habe da mal eine Frage zum Verständnis an die Experten:

Ist das was ihr da vorbereitet eine so genannte Rechtssatzverfassungsbeschwerde?

...

Was ist der Grund, weshalb man das Gesetz hier direkt angreifen können soll, ohne den Rechtsweg vorher zu durchlaufen?

 

Richtig erkannt.

Es kommt, verkürzt und vereinfacht, darauf an, ob durch das Gesetz selbst und unmittelbar z.B. Handlungspflichten begründet werden, das Gesetz also ohne das Erfordernis eines behördlichen Akts seine Wirkung entfaltet. Natürlich kann dies in Verbindung mit dem Erfordernis der eigenen unmittelbaren Betroffenheit durchaus problematisch sein. Aber was soll passieren? Schlimmstenfalls wird die VB ohne Begründung nicht angenommen, was der üblichen Verfahrensweise entspricht. I.d.R. erhält man nicht einmal eine auch noch so kurze Begründung, um zu erkennen, was man falsch gemacht hat. Natürlich gibt es Fälle, in denen ganz offensichtlich eine solche VB nicht zulässig ist. Dann kann man sich die Arbeit sparen. Aber nehmen wir als Gegenbeispiel § 6 AWaffV , die Hülsenregelung. Abgesehen von dem Problem, daß Rechtverordnungen des Bundes einer VB wohl "eigentlich" nicht zugänglich sind, wirkt diese Regelung ohne Erfordernis eines weiteren behördlichen Akts. 

Niemand hat behauptet, daß das Geschäft der VBen einfach sei ... 😉

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  • 1 Monat später...

Die GRA hat ein Sammelkonto für Gerichtsklagen errichtet. Damit wollen wir, wenn möglich, nicht nur Klagen von GRA-Mitgliedern, sondern auch andere waffenrechtlich relevante Klagen von anderen unterstützen:  https://german-rifle-association.de/degunban-fragen-antworten-und-klagen/  Die letzte Sammlung für die HA-Verfassungsbeschwerde war zweckgebunden. Damals waren wir nur Sammler und hatten keinen Einfluss darauf, wohin die Gelder fließen. Dies ist diesmal anders. Und ich habe Verfügungsgewalt über das Konto.

 

Aktuell geht es natürlich um die nationale Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtilinie im Dritten Waffenrechtänderungs-Gesetz.

 

Mein Grundgedanke ist ein anderer, als oben beschrieben. Auch wenn ich mit der EU-FWR überhaupt nicht einverstanden bin, nehmen wir sie als gegeben hin.

 

Die Bundesrepublik hat jedoch "Gold-Plating" betrieben. Sie hat mit der Begründung, die EU-FWR umzusetzen, mehr verboten als nötig: Dual Use, Magazinkörper, Gelbe WBK, kein legaler Zugang zu großen Magazinen für Sportschützen, Sachverständige, Sammler, Reservisten außer mit höchst restriktiver Ausnahmegenehmitung nach § 40, erhöhte Bedürfnisprüfung, Anzeigepflicht Pfeilabschussgerät u.a.

 

Ich habe in meiner Stellungnahme im Bundestag auf die Falschinterpretation in Bezug auf Magazinen und Bedürfnis ausführlich hingewiesen.

 

In der Drucksache 19/13839 steht: 

Zitat

Im vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich allerdings bei den erfüllungsaufwandauslösenden Vorgaben um eine 1:1-Umsetzung einer EURichtlinie, wodurch die Kompensationspflicht entfällt.

 

D.h. im Umkehrschluss, dass alle Texte, die keine 1:1 Umsetzung sind, eine Kompensaitonspflicht haben und national begründet werden müssen in Bezug auf Übermaßverbot und Rückwirkungsverbot.

 

Zitat

Da sich das Anforderungsniveau des Waffengesetzes insgesamt bewährt hat, werden im Gesetzentwurf die vorhandenen Spielräume, die die Richtlinie 91/477/EWG bietet, genutzt

Das stimmt nicht. Es wurden nicht alle vorhandenen Spielräume genutzt, sondern die Richtlinie für ein Magazinverbot missbraucht.

 

Zitat

Die Richtlinie gibt vor, dass Schusswaffen mit fest verbauten Magazinen mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen (Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (Kurzwaffen) zu verbotenen Gegenständen erklärt werden müssen. Ferner verlangt die Richtlinie, dass Personen, die Wechselmagazine mit hoher Kapazität besitzen, keine waffenrechtliche Genehmigung zum Besitz der zu diesen Magazinen passenden Schusswaffen besitzen dürfen

Auch das stimmt nicht. Der Zugang soll - wie bei Munition - auf Bedarfsgruppen beschränkt werden. Es gibt umfängliche Beschreibungen dafür, wer als Bedarfsgruppe gilt und welche Auflagen - insbesondere bei Sportschützen - erfüllt werden müssen. Es geht in der EU-FWR nicht nur um Altbesitz, sondern auch um Neuerwerb. Zudem wurde der EU-Feuerwaffenpass auf die Kategorie A ausgeweitet. Auch das fehlt beim Gesetz. (Steht in meiner Stellungnahme).


Die EU-Kommission mag so etwas nicht. Sie mag es gar nicht, wenn behauptet wird, die EU hätte was gefordert, wenn das nicht stimmt. Das nennt die EU "Gold-Plating".

 

Daher wäre m.E. eine Klage vor dem EUGH von Interesse. Dort wird nicht die Sinnhaftigkeit eines Gesetzes beurteilt, sondern die Umsetzung von Vorschriften.

Die Klage aus Tschechien hatte sich gegen die EU-FWR gewandt und ist daher hier unwichtig.
Der Aspekt GG20 ist diesem Verfahren völlig irrelevant. Den könnte man national in Bezug auf Auflagen für Kategorie B und C-Waffen in einem anderen Verfahren nutzen.

 

Von daher meine Bitte an alle hier:

  • Schaut euch das Gesetz an und die EU-FWR (am besten auf Englisch) im Vergleich an und listet alle Punkte auf, die keine 1:1 Umsetzung sind.
  • Schaut euch dabei auch die anderen Gesetze, wie AWaffV und das NRW-Gesetz an, ob da auch Gold-Plating betrieben wurde.
  • Und ja, spendet Geld. Wie Mark F. schrieb, ist solch eine Beschwerde/Klage kein Ding, dass ein Rechtsanwalt mal so ehrenamtlich erledigen kann. 

 

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Wie viele Klagen der letzten Jahre hatten Erfolg, viel viele wurden abgewiesen? Spenden würde ich. Wenn sich Hersteller, Verbände und Händler beteiligen gern. Es sollte doch in deren ureigenstem Interesse sein, dass der private Waffenbesitz nicht durch überzogenste Regulierungen abgewürgt wird. Ein öffentlich gemachtes Spendenaufkommen wäre schön, damit man sieht wie sich jede der genannten Gruppen einbringt.

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Sollte nicht besser (ja, das ist vermessen und die Erfolgsaussichten wahrscheinlich eher im Promillebereich - selbiges gilt für die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht allerdings auch)

nicht direkt an die EU herangetreten werden in irgendeiner Weise?

 

Im Artikel 17 der EU-FWRL steht:

 

"Bis zum 14. September 2020, und anschließend alle fünf Jahre, übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, der auch eine Eignungsprüfung der einzelnen Bestimmungen der Richtlinie enthält, und macht gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge, insbesondere zu den Feuerwaffenkategorien in Anhang I, zu Fragen der Umsetzung des Systems für den Europäischen Feuerwaffenpass, zur Kennzeichnung und zu den Auswirkungen neuer Technologien, beispielsweise den Auswirkungen des 3D-Drucks, der Verwendung von QR-Codes und der Nutzung der Funkfrequenzkennzeichnung (RFID).“

 

 

Wenn schon Kräfte aufgeboten werden sollen, wozu dann wegen der Umsetzung von 'Kleinigkeiten' innerhalb einer Richtlinie, die im Großen und Ganzen abzulehnen ist.

 

 

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Wenn ich es richtig gelesen habe ist es eher die Taube auf dem Dach oder Spatz in der Hand Aktion. 

 

Du kannst gegen die EU Vorschrift sein und die gleichen Leute die das beschlossen haben sollen nun sagen das es Mist war...

 

Oder 

 

Du kannst den Helden der EU sagen dass in D die Umsetzung zu Unrecht verschärft wurde und hast diese zumindest nicht direkt gegen dich. 

 

Die Erfolgsaussichten für die Varianten sollten im Fall 2 deutlich höher sein. 

 

So zumindest interpretiere ich die Aussagen.

 

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  • 4 Wochen später...
  • 1 Monat später...
Am 22.12.2019 um 19:25 schrieb FrankyL79:

1. Im Januar erarbeiten wir einen Schriftsatzentwurf.

2. Der geht hier online.

3. Eure Argumente und Ideen fließen ein.

4. Ihr könnt das fortwährend sehen.

5. Aus diesem Forum sind schon weitere RA dabei, die bekommen den Schriftsatz auch und arbeiten Ihre Argumente im Nachverfolgungsmodus ein.

6. Der Schriftsatz geht an die Verbände.

7. Die Argumente der Verbände fließen ein.

7. Ziel: Möglichst zeitig nach in Kraft treten des Gesetzes geht die Schrift nach Karlsruhe.

8. Wir essen Käsekuchen und warten...

9. Wer weiß das schon.....

 

Es ist zwar gerade erst Anfang Mai, aber wurden die Punkte 1 und 2 schon halbwegs praktisch umgesetzt?

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  • 10 Monate später...
Am 22.12.2019 um 19:36 schrieb Tauri:

Herrjeh! Nun lasst ihn doch erstmal machen! Wir werden ja sehen was dabei rauskommt.

Von vornherein alles ins Negative zu ziehen ist jedenfalls nicht sehr hilfreich

Nach über einem Jahr seit der letzten Information zu dem eigentlichen Thema hier in diesem Thread stelle ich mal ganz vorsichtig die Frage:

 

Wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge?

 

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Es wird sich ergeben, dass weitere und umfassende Verschärfungen unumgänglich sind.

Der Rest hat sich im Grunde mehr als bewährt und weist den richtigen Weg, restriktive Handhabung.

Musterschüler Deutschland schlägt von sich aus schonmal vor mit gutem Beispiel voranzugehen.

Applaus aller Verbandsverteter,denn das eh schon sehr gute WaffG wird damit noch besser.

Also wie immer.

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Am 5.4.2021 um 10:21 schrieb lemmi:

 Dann war wohl meine Spende für den ...

Das hätte / habe ich auch gleich gesagt.

 

Solche Sammelbewegungen bringen nur einem was.

 

Vorschlag an die Anwälte: Finanziert vor, wie jede normale Firma, dann könnt ihr einsammeln. Von mir kriegt ihr Crowdfounder nixmehr.

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Am 5.4.2021 um 10:21 schrieb lemmi:

So wie ich das hier lese und verstehe hat sich nichts getan, oder🤔. Dann war wohl meine Spende für den ...

Ich habe mal einer Hunderter für den "Werbespot" gespendet.

Wenn ich wieder mal zuviel Geld übrig habe, nehme ich den Hunderter lieber als Zigarettenanzünder.

Dann ist der zwar auch verbrannt, aber dafür habe wenigstens ich was davon gehabt.:tongue:

 

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vor 2 Stunden schrieb thomas.h:

Wenn ich wieder mal zuviel Geld übrig habe, nehme ich den Hunderter lieber als Zigarettenanzünder.

Na ja, wenn man zum Zwecke einer gemeinschaftlichen Organisation, die noch nicht so besteht, spenden will, dann muss man sich auch auf Fehlstarts gefasst machen. Das ist nicht anders, wenn es um eine Wohltätigkeitsorganisation geht, die irgendwo in Afrika Brunnen bauen will, und dann feststellt, dass es durchaus Gründe gibt, warum die nicht einfach von den Einheimischen gebaut werden, um Versuche von Parteigründungen, oder auch um ein neues Produkt auf Kickstarter. Die Beteiligten tun sich und der ganzen jeweiligen Szene allerdings einen großen Gefallen, wenn sie dokumentieren, dass sie es wie versprochen versucht haben und was schiefgelaufen ist, auf dass der nächste Versuch davon lernen kann.

 

Etablierte schlagkräftige Organisationen auf diesem Feld mit einer Historie erfolgreich geführter Prozesse wie bei den Amis haben wir in Deutschland halt noch nicht, und wenn wir sie haben wollen, dann muss man irgendwo anfangen. In Amerika geht mein Geld derzeit vorwiegend and GOA, SAF, und unsere Einzelstaatsorganisation, mit eher symbolischen Beträgen an NRA und JPFO. Diese ersten beiden scheinen mir zur Zeit am ehesten aufgestellt, mit einer gewissen Effektivität und Effizienz zu liefern. GOA ist aber immerhin 44 Jahre alt, SAF 47, also beide aus der Zeit, als auch die NRA politischer wurde. So etwas bekommt nicht über Nacht.

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vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Etablierte schlagkräftige Organisationen auf diesem Feld mit einer Historie erfolgreich geführter Prozesse wie bei den Amis haben wir in Deutschland halt noch nicht, und wenn wir sie haben wollen, dann muss man irgendwo anfangen.

Da gibt es nur einen Unterschied:

Die NRA in den US vertreten und verteidigen ein wesentliches, in der Verfassung kodifiziertes Grundrecht der US-Bürger.

Bei uns gibt es das nicht, und die Verfassung wird gegen die Interessen bewaffneter Bürger interpretiert, vulgo "Sicherheitspolitik" und "Interessen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit". Genau daran scheitern die Waffenlobbies in Deutschland. Es werden Partikularinteressen vertreten die sich immer die Frage gefallen lassen müssen: "Und warum braucht man dafür tödliche Waffen?!?"

 

Während die NRA aus der Offensive heraus handelt und ihr Standing das einer freiheitlichen Organisation ist, welche das 2nd Amendmend gegen totalitäre Gungrabber verteidigt starten unsere Waffenlobbies ständig aus der Defensive heraus Papa Staat zu erklären, warum man doch irgendwie scharfen Waffen braucht, bidddööö biddöö

Kurzum: die Deutsche Waffenlobby ist von von vorneherein als Bettvorleger gestartet, weil sie das Konstrukt der "Interessen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" nicht bereits als solches Angreift. Die Entität "öffentliche Ordnung" existiert nämlich nur in der Gedankenwelt totalitäre Regime( vrgl Volksgesundheit, Volksgemeinschaft.), in einem freiheitlichen Land gibt es nur die "Sicherheit des Einzelnen" Und das sich nach jeder Wahnsinnstat eines einzelnen in der Staub werfen und Konzepte gegen Extremismus™  entwickeln ist nichts anderes als Verrat an der Freiheit der Bürger. Entweder macht man sich allgemeinen Waffenbesitz zum Ziel, meinetwegen nach Österreichischem Vorbild, oder man steht von vorneherein  auf verlorenen Posten.

 

Bearbeitet von ASE
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vor 27 Minuten schrieb ASE:

Die NRA in den US vertreten und verteidigen ein wesentliches, in der Verfassung kodifiziertes Grundrecht der US-Bürger.

Bei uns gibt es das nicht, und die Verfassung wird gegen die Interessen bewaffneter Bürger interpretiert, vulgo "Sicherheitspolitik" und "Interessen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit". Genau daran scheitern die Waffenlobbies in Deutschland. Es werden Partikularinteressen vertreten die sich immer die Frage gefallen lassen müssen: "Und warum braucht man dafür tödliche Waffen?!?"

Das war in Amerika aber zumindest von FDR bis in die Mittsiebziger auch nicht anders. Das kodifizierte Recht auf Waffen bedeutete den linksliberalen (beider Parteien) Eliten ungefähr so viel wie die Rechte des Hauses Hohenzollern der Bundesregierung--alter Zopf. Die Amis haben zwar nicht die Exzesse des Totalitarismus mitgemacht, aber es war doch die Zeit von Allmachtsphantasien der Bundesregierung, der vom FBI erklärten "public enemies" (nicht soweit weg vom "Volksschädling"), usw. 

 

Es war dann in den Siebzigern, dass eine nennenswerte Anzahl Amerikaner die Kurve gekriegt hat, sich diesbezüglich zu organisieren. Erste Erfolge gab es in den Achtzigern, aber noch auf einzelne Bundesstaaten beschränkt. Erst 2008 mit DC vs. Heller kam Bewegung in den Obersten Gerichtshof, nachdem zwei Generationen von Juristen, die der Sache bisweilen ihre Karriere geopfert hatten, sich daran abgearbeitet hatten.

 

Es gibt im Übrigen auch in Deutschland historische Traditionen, auf die man sich berufen kann. Meine zugegebenermaßen polemische, aber sachlich trotzdem korrekte Kurzfassung für interessierte Amis ist, dass es in meinem Heimatstaat (Württemberg) bis 1918 das verfassungsmäßige Recht auf Waffenbesitz gab, und fünfzehn Jahre nach dessen Abschaffung gab es Hitler. (Klar, nicht im Sinne einer direkten Kausalität, aber es werden beide Ereignisse doch eine gemeinsame Ursache im sinkenden Stern liberaler Ideen gehabt haben.) Dazu kommt die deutsche Besonderheit, dass bei uns nicht nur die Mehrzahl der Morde mit Feuerwaffen, sondern locker 99% davon in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren. Da soll einem erstmal jemand erklären, warum ein staatliches Waffenmonopol eine gute Idee sei, und warum man die Gestaltung der Bundesgartenschau einer Herde hungriger Ziegen überlassen sollte.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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@Proud NRA Member

 

Das sind eben die Aspekte die eine deutsche Waffenlobby aufgreifen müsste, aber diverse Lobbies in diesem Bereich haben auf die Schiene "der rechtschaffene Bürger& sein Hobby" eingeschwenkt, das hat schon 1976 nichts gebracht, weil es aus sicht der Gungrabber keinen rechtschaffenen Bürger gibt und der Staat per se ein open-Air-Gefängnis sein muss.

 

Die Punkte sind durchaus richtig: Es ist geradezu Lernbehindert, nach dem 20 Jhdt was davon zu faseln, das Waffen beim staat gut aufgehoben sind. Aber das zu Trompeten fehlt den deutschen Waffenlobbyisten der Schneid.

 

 

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vor 3 Minuten schrieb ASE:

Die Punkte sind durchaus richtig: Es ist geradezu Lernbehindert, nach dem 20 Jhdt was davon zu faseln, das Waffen beim staat gut aufgehoben sind. Aber das zu Trompeten fehlt den deutschen Waffenlobbyisten der Schneid.

Deswegen meine Erfahrung, dass die Leute--und zwar durchaus sogar den Grünen zugeneigte--darauf erstmal gar nicht Ablehnung sondern eher mit Verwunderung reagieren, das habe man so ja noch gar nie gehört und bedacht.

 

Das Problem in Deutschland ist nicht eine Ablehnung der Argumente für ein liberales Waffenrecht, sondern dass sie kaum einer überhaupt je gehört hat, wohl sogar unter den Waffenbesitzern. Wir muten der Gegenseite gar nicht zu, sich in irgendeiner Form mit diesen Argumenten auseinanderzusetzen.

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vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

Wir muten der Gegenseite gar nicht zu, sich in irgendeiner Form mit diesen Argumenten auseinanderzusetzen.

Exakt das ist es. Nur muss man dazu mit einer gewissen selbstsicheren Agressivität auftreten. Wer Waffenbesitz als Privileg und nicht als Recht, eigentlich sogar als Pflicht, versteht kann sich gegen den vermeintlichen Privilegiengeber nicht durchsetzen.

Man merkt das in den Verbänden deutlich: Anbiederung statt Opposition und man glaubt tatsächlich man habe gewonnen, wenn es  nicht ganz so schlimm kommt. Klassischer Fehler der gegen die Methode der Overtone-Fenster-Verschiebung komplett machtlos ist.

Konnte man gerade live und in farbe beobachten..erst VS-Abfrage.. jetzt Gesundheitsamtsabfrage.

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