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Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


FrankyL79

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vor 12 Minuten schrieb CrassusCaudati:

Wie kann man sich der Beschwerde anschließen ?

Das übernehmendoch die Verbände und dann ist man als Mitglied doch automatische dabei ;)

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vor 5 Stunden schrieb FrankyL79:

Ferner wird der vom Gesetzgeber angestrebte Zweck nicht erreicht, weil mit legalen Waffen keine Terroranschläge begangen werden.

Danach wäre das ganze WaffG verfassungswidrig. Es steht ohne Frage in einem erheblichen Spannungsverhältnis mit der wohlverstandenen FDGO, aber vor solchen Beurteilungen würden selbst nicht politisch brave Richter zurückschrecken, weil damit letztlich das Parlament durch die Gerichte ersetzt würde. Eine minimale Plausibilität (es muss nicht richtig sein, bloß nicht offensichtlich total sinnbefreit) wird man beim Magazinverbot wohl zusammenbekommen (es könnte ja jemandem die Waffe im ungewollt vollautomatischen Betrieb durchgehen, was auch immer), und das reicht, dass es eine Frage für den Gesetzgeber ist.

 

vor 5 Stunden schrieb FrankyL79:

enteignungsgleich und mit unechter Rückwirkung in das Eigentum der Schützen eingreift

Das vielleicht schon eher. Insbesondere erscheint mir fragwürdig, einerseits ein willkürlich gewähltes Stichdatum in der Vergangenheit zu haben und das dann auch noch so zu gestalten, dass man es nicht überprüfen kann. Damit gibt es einerseits eine völlig willkürliche Ungleichbehandlung und andererseits eine Undurchsetzbarkeit dieser Ungleichbehandlung--letztlich ist es ein Lottospiel, welches Herstellungsdatum bei einem drinsteht, wenn überhaupt eines drinsteht.

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vor 7 Stunden schrieb FrankyL79:

Hallo zusammen,

 

wir entwerfen eine Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG insofern, als es hinsichtlich der Regelung zu den Magazinen enteignungsgleich und mit unechter Rückwirkung in das Eigentum der Schützen eingreift, ohne eine Entschädigung zu regeln und ohne, dass es ein einen solchen Eingriff rechtfertigen Grund gibt.
 

Ferner wird der vom Gesetzgeber angestrebte Zweck nicht erreicht, weil mit legalen Waffen keine Terroranschläge begangen werden.

 

Ich werde, sobald wir den Entwurf der Beschwerdeschrift fertig haben diesen hier regelmäßig veröffentlichen und freue mich, wenn Ihr Argumente beisteuert und euch der Beschwerde anschließt!

 

Drückt uns die Daumen!

 

Viele Grüße

Franky

 

Habt ihr das schon mit der Finanzierung der Beschwerdeschrift geklärt? Das können nur ausgewählte Anwälte ausarbeiten und einreichen, und unter 20.000 Euro "Bearbeitungsgebühr" läuft da herzlich wenig. Und dabei gehts dann nur um die Einreichung. Ob die Verfassungsbeschwerde dann überhaupt angenommen wird, ist dann wieder eine ganz andere Frage.

 

 

Edited by highlower
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Wer ist "wir"?

 

Wenn selbst fundierte Verfassungsbeschwerden gegen gesetzliche Einschränkung eigentlich unveräußerlicher Grundrechte ohne Begründung nicht angenommen werden- welche Chancen rechnest du dir mit dieser Beschwerde aus? Zudem kam der wichtigste Hinweis im vorherigen Beitrag. Ohne eine eine am Verfassungsgericht zugelassene Anwaltskanzlei kannst du das von vorn herein zu den Akten legen.

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Die letzte Beschwerde hat über 50 000 Euro gekostet, 2 ANwälte jeweils ca 25000

einer hier aus dem Forum ca 6000 zwei andere die teilweise über Rechtsschutz bezahlt wurden und

zusätzlich nochmal 10 000 gekostet haben, also alles in Allem 75000, und wofür ? FÜR NIX

Bei der einen Beschwerde kam ein Brief kurz nach Einreichen der BEschwerde - wird nicht angenommen

bei der anderen kam garnix, ist jetzt geschätzt 5 Jahre her

Wenn Ihr die Kommentare bei der GRA bezüglich der Anwaltkosten lest und die Anrufe bekommt

die die Leute bekamen die das damals organisiert haben, werdet Ihr das kein zweites mal machen

Geht für das Geld lieber Munition kaufen

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vor 32 Minuten schrieb 12M18:

Die letzte Beschwerde hat über 50 000 Euro gekostet, 2 ANwälte jeweils ca 25000

einer hier aus dem Forum ca 6000 zwei andere die teilweise über Rechtsschutz bezahlt wurden und

zusätzlich nochmal 10 000 gekostet haben, also alles in Allem 75000, und wofür ? FÜR NIX

Manchmal ist der Weg das Ziel und der sicherste Weg in diesem Land nichts zu verändern ist es, es nicht zu versuchen.

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vor 5 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Danach wäre das ganze WaffG verfassungswidrig. Es steht ohne Frage in einem erheblichen Spannungsverhältnis mit der wohlverstandenen FDGO, aber vor solchen Beurteilungen würden selbst nicht politisch brave Richter zurückschrecken, weil damit letztlich das Parlament durch die Gerichte ersetzt würde.

Grundrechte werden nicht schrankenlos gewährt und die FDGO kann zur Gefahrenabwehr erheblich eingeschränkt werden. Beim WaffRÄnG ist es jedoch so, dass der Gesetzgeber die Zweckverfehlung fast schon selbst dokumentiert und damit erkannt hat, insofern ist das ein sehr großer Unterschied. So etwas ließt man auch sehr selten....fast wie eine Juraklausur!

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vor 2 Minuten schrieb WOF:

Auch völlig chancenlose Beschwerden sind schon durchgekommen.

Das ist einfach: Wollen die Richter es entscheiden, wird sie angenommen, wollen sie nicht, wird sie, meistens als unzulässig, abgelehnt. Gründe finden sich dann natürlich immer: „Der Beschwerdeführer hat eine unmittelbare Rechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt.....“

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Also gut, ich lasse mich einmal schriftlich auf das Spiel ein.

 

Thema 1: NWR

Aus welchem Grund werden nur die zivilen Waffen im NWR dokumentiert und nicht die behördlichen Waffen und die Exort waffen?

Grund der Fragestellung: Es ist bekannt, dass die Primärwaffen, mit denen terroristische Taten begangen werden, vollautomatische Kriegswaffen sind, die irgendwann einmal von einem Land hergestellt wurden. Behörden verlieren ihre Dienstwaffen oder verlegen sie (schon mehrfach alleine die MP5 in den Medien vertreten gewesen).

 

Würde es tatsächlich in der EU Richtlinie und dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz um die Abwehr von Terrorismus gehen, müssen zwangsläufig auch genau die o.g. Waffen im NWR dokumentiert werden. Das Konzentrieren auf den zivilen Markt alleine stellt in meinen Augen einen Generalverdacht gegen den legalen Waffenbesitz dar.

 

Thema 2: Erdrückende Gesetzgebung

Die aktuelle Novelle hat in meinen Augen einen erdrückenden Charakter und greift unmittelbar in die Autonomie des Schießsports ein. Durch die Magazinverbote werden nationale Schützen gegenüber den internationalen Schützen benachteiligt und der Sport dadurch behindert.

 

Thema 3: Magazinverbote

Die Magazinverbote beinhalten eine rückwirkende Enteignung, da als Erwerbsstichtag die EU Richtlinienveröffentlichung verwendet wird.

Diese Gesetzgebung beruht in keiner weise auf die EU Richtlinie und auch nicht auf Fakten, da ausnahmslos alle Sachverständigen bezeugt haben, dass ein Magazinverbot nichts bringen wird. Gesetze müssen auf Fakten beruhen und nicht auf Ideologie!

 

Thema 4: Verfassungschutz

Eine Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz (Geheimdienst) aller Waffenbesitzer, stellt einen Generalverdacht der Verfassungsuntreue dar. Die Unschuldsvermutung wird damit ausser Kraft gesetzt. Hier werden Strafen (Entzug oder Versagen einer Erlaubnis) verhängt, ohne das die Judikative involviert wird. Es werden Menschen bestraft, ohne eine rechtliche Grundlage dafür zu haben. Aufgrund einer Vermutung!

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Ich wiederhole meine Frage: wer ist "wir"? Die Antwort "ein Team aus..." ist mir zu lapidar. Einfach mal so ins Blaue hinein an Unbekannte auf Grund weniger blumiger Worte oder grosser Ankündigungen etwas überweisen hat schon was von dem bekannten nigerianischen Millionär der gerade nicht an seine Konten heran kann.

 

Also bitte Butter bei die Fische. Name, Anschrift, Verantwortliche, nachprüfbare Zielsetzung usw. Eventuell eine Internetadresse auf der das Projekt vorgestellt wird?

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