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IGNORED

Bundestag verschärft Waffenrecht


Stromsegler

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Blickt hier jemand mit dem genauen Inhalt zum Inkrafttreten durch ? Artikel 1 betrifft die Änderungen im WaffG. Ich finde Artikel 1 Nummer 3a (§ 5 WaffG könnte damit gemeint sein ?) und 5 (ggf. Anzeigepflichten der neuen §§ 37a bis 37i WaffG ?) nicht, betrifft Nummer 1j den § 42 WaffG oder die Aufhebung des § 43a WaffG ?

 

Hier die Quelle:

 

Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft. Gleichzeitig tritt das Nationale-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012 (BGBl. I S. 1366), das zuletzt durch Artikel 86 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(3) Artikel 4 tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
(4) Artikel 4b Nummer 1 und 2 tritt am … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung, wenn dieses Datum dem 1. März 2020 oder einem späteren Datum entspricht, ansonsten 1. März 2020] in Kraft.“

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vor einer Stunde schrieb Gruger:

kneck knife

Meinst sicherlich Neck Knife.

 

- Rechts und links jeweils ein Stiefel-Messer

- Neck Knife um den Hals

- Auf 11 Uhr ein großes feststehendes Messer IWB

- Ein weiteres kleineres auf 5 Uhr IWB

- Ein normales Taschenmesser in der vorderen Hosentasche

- Dann Scout Carry ich prinzipiell ein weiteres großes und je nach Bedarf habe ich meistens noch welche um meine Unterarme gebunden die ich gleichzeitig aus den Ärmeln ziehen kann. Das kommt extrem cool! :good:

 

Und wenn ich in Italien Urlaub mache kommt noch ein Stiletto dazu, man passt sich ja an...

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Am 17.12.2019 um 09:21 schrieb Sachbearbeiter:

Blickt hier jemand mit dem genauen Inhalt zum Inkrafttreten durch ?

Also ich bin diesbezüglich inzwischen zum Schluss gekommen, dass man das aus dem Entwurf vom 09.10., der Beschlussempfehlung vom 11.12. sowie dem Beschluss vom 13.12. querlesen muss, weil die Ziffern zu unterschiedlichen Zeitpunkten hinzugefügt worden sind.

 

Somit dürften am Tag nach der Verkündung zum Waffengesetz erst mal nur die neuen Inhalte der §§ 5 (Umformulierung zu Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie Anfrage beim Verfassungsschutz), 13 (SD für Jäger), 40 (Nachtsichtvorsätze für Jäger) und 42 (Verordnungsermächtigung für Verbotszonen) sowie die Änderung zu §8a SprengG und ein Teil der Änderung zum Aufenthaltsgesetz in Kraft treten.

 

Zum Sommer 2020 hin dann der Rest zum WaffG. Macht so auch Sinn, denn die Änderung der AWaffV sowie der WaffVordruckVwV - irgendwann dann auch noch der WaffVwV - steht ja auch noch aus. Da bin ich ich nach wie vor gespannt, wie die ausfallen wird. Bislang gabs dazu ja nur einen Referentenentwurf vom Januar 2019 zu sehen, der so wohl nicht kommen wird. Ab Inkrafttreten der übrigen Regelungen beginnen dann die jeweils 1 1/2 jährigen Fristen nach § 58 Abs. 13 ff. WaffG zu laufen.

 

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Ergänzung
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vor 20 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

. Macht so auch Sinn, denn die Änderung der AWaffV sowie der WaffVordruckVwV - irgendwann dann auch noch der WaffVwV - steht ja auch noch aus. Da bin ich ich nach wie vor gespannt, wie die ausfallen wird. Bislang gabs dazu ja nur einen Referentenentwurf vom Januar 2019 zu sehen, der so wohl nicht kommen wird. 

 

Da bin ich auch mal gespannt, wie das im Endeffekt aussehen wird....Kannst Du uns bitte da auf dem Laufenden halten ? Fuer viele sind ja die Verordnungen etwas "ferner".

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vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Zum Sommer 2020 hin dann der Rest zum WaffG. Macht so auch Sinn, denn die Änderung der AWaffV sowie der WaffVordruckVwV - irgendwann dann auch noch der WaffVwV - steht ja auch noch aus. Da bin ich ich nach wie vor gespannt, wie die ausfallen wird. Bislang gabs dazu ja nur einen Referentenentwurf vom Januar 2019 zu sehen, der so wohl nicht kommen wird. Ab Inkrafttreten der übrigen Regelungen beginnen dann die jeweils 1 1/2 jährigen Fristen nach § 58 Abs. 13 ff. WaffG zu laufen.

Als die im Jahr 2002 so intelligente Dinge beschlossen hatten, wie dass 10-jährige Kinder selbst unter Aufsicht der Eltern nicht mehr mit dem Druckluftgewehr schießen dürfen, da haben sie dafür nur vier Wochen gebraucht.

 

Dann hat es ein halbes Jahr gedauert, bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Es hat zwei Jahre gedauert, bis die Waffenverordnung heraus kam und es hat weitere(!) sieben(!) Jahre gedauert, bis die Verwaltungsvorschriften draußen waren.

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vor 22 Minuten schrieb Waffen Tony:

Man hat die öffentliche Darstellung "Sicherheit" mit einem unsinnigen gesetz vollbracht und der Rest ist für die se Leute dort vollkommen egal.

100% - Der Wert "Sicherheit" steht halt über "Freizeitspassgestaltung" oder "effektive Jagd".

 

Wenn wir nicht eindeutig ebenfalls unsere Sicherheit in den Vordergrund beim Waffenbesitz stellen - ja, dann verlieren wir immer, da wir nicht gleichwertiges auf Niveau "Sicherheit" haben. Sicherheit hebelt nur Sicherheit aus, dann geht es danach wenigsten um Tatsachen/Fakten wenn alle Interessenvertreter (&Politiker) auf dem gleichen Wertniveau argumentieren.

 

Sicherheit - ich, meine Familie und Bekannten leben und fühlen sich sicherer weil ich Waffen besitze, damit trainiere, gesetzestreu bin, verantwortungsvoll bin und wenn notwendig damit die Menschen die ich liebe beschützen werde.

--> so könnte man z.B. argumentieren. Österreich, Schweiz und Tschechien --> da klappt es...

 

@steven traut sich die AFD noch weiter? Sprich mehr Waffen macht D sicherer (defacto Waffenscheinverbot zu kippen) sowie CD-Kategorie für jeder(gesetzestreu)mann zu fordern?

Bearbeitet von Kanne81
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vor einer Stunde schrieb Kanne81:

 

 

 Österreich, Schweiz und Tschechien --> da klappt es...

 

In Österreich ist es ein anerkannter Bedürfnisgrund eine Waffe für den Selbstschutz für Zuhause zu erwerben. In der Schweiz darf man seine persönliche Dienstwaffe vom Militärdienst nach Beendigung der kompletten Dienstabsolvierung/Dienstpflicht ins Privateigentum übernehmen unter gewissen Voraussetzungen. Habe ich gemacht und somit ist meine geführte P 75 Dienstpistole aus meinen Armeezeiten in meinem privaten Besitz übergegangen und das ganz legal. In Deutschland weiss ich jedoch nicht ob der dortige Gesetzgeber bsp. das österreichische Modell anerkennen würde als Bedürfnisgrund, ich zweifle erheblich daran. :rolleyes:

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vor 11 Stunden schrieb mühli:

In Österreich ist es ein anerkannter Bedürfnisgrund...

 

Vor vielen Jahren gab es mal ein Titelthema in einer internationalen Zeitschrift (ich meine im "Economist"), das die rhetorische Frage stellte:

"Austria - the better Germany?"

 

Immer, wenn ich in dem schönen Land bin (zu dem ein Teil meiner Familie in k.u.k.-Zeiten noch gehörte...) muss ich daran denken... Das Fragezeichen lasse ich dabei im Regelfall weg.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 15 Stunden schrieb knight:

Dann hat es ein halbes Jahr gedauert, bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Es hat zwei Jahre gedauert, bis die Waffenverordnung heraus kam und es hat weitere(!) sieben(!) Jahre gedauert, bis die Verwaltungsvorschriften draußen waren.

...Und auch neun (!) Jahre bis zur WaffVordruckVwV.

 

Bis dahin hat man z.B. für den Kleinen Waffenschein noch die Vordrucke für den richtigen Waffenschein genommen und mit dem Zusatz "Kleiner" versehen. Ganz abenteuerlich war es bei den Verbringungserlaubnissen. Da bastelte sich jede Waffenbehörde ihre eigenen Vorlagen. Wegen der Neugestaltung der §§ 29 ff. besteht dort ja auch besonderer Handlungsbedarf.

 

Für Schießerlaubnisse gibt es übrigens bis heute noch keinen Erlaubnisschein wie in § 10 Abs. 5 WaffG aufgeführt. Die kann man aber meines Erachtens aber auch genauso gut im herkömmlichen Bescheidstil ohne besonderen Vordruck anfertigen.

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Am 18.12.2019 um 22:25 schrieb mühli:

In Österreich ist es ein anerkannter Bedürfnisgrund eine Waffe für den Selbstschutz für Zuhause zu erwerben. In der Schweiz darf man seine persönliche Dienstwaffe vom Militärdienst nach Beendigung der kompletten Dienstabsolvierung/Dienstpflicht ins Privateigentum übernehmen unter gewissen Voraussetzungen.....

 

Andererseits ist die Regierung in Kanada drauf und dran, die "AR-Style"-Halbautomaten (und evtl. mehr an HA-Langwaffen) zu verbieten; wohl nicht ganz so radikal wie in NZ, aber man ist dran.

Das zum Thema "Blick über den Zaun" (da wird auf einmal die 10er/20er-Mag.Thematik auch relativ klein...).

 

Wundert mich übrigens, dass der neue CDN-Irrwitz hier auf W.O. noch nicht Thema war, da war diesmal das Wild & Hund-Forum schneller.

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https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/651-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

So wie ich das sehe, hat der Bundesrat ohne weitere Änderungen dem Gesetzesbeschluss vom 13.12.2019 zugestimmt. Bleibt also noch die Verkündung im BGBl.

 

Recht bald folgen dürfte die erforderliche Änderung der AWaffV. Das wird dann besonders spannend.

 

Zunächst mal ein schönes Wochenende allen hier !

 

SBine

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Denken die Politiker wirklich so?: Wenn Islamisten einen Terroranschlag verüben, müssen sie jetzt 10 Schuss Magazine benutzen, was die Kadenz erheblich herabsetzt und diese dann beim umständlichen Magazin-wechsel von der Polizei gestellt werden können? 

 

Das ganze bei offenen Grenzen und unkontrollierten illegalen Waffentransporten von schwerem Kriegsgerät u.a. Panzerfäuste durch Deutschland ... die nur durch Zufall entdeckt wurden ....!

 

Meine Meinung ist ja nach wie vor! Das hat mit Terror ganix zu tun sondern nur mit uns! Wir sind das Ziel - nicht irgendwelche Terroristen .... 

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vor einer Stunde schrieb Elfredo:

Wir sind das Ziel - nicht irgendwelche Terroristen .... 

Das ist leider so, wenn es so ist kann jeder von uns übers Internet eine Waffe kaufen ich meine nicht Darknet sondern was fast alle nutzen.

Es gibt Internet Seiten in T……  usw. wo man sich legal so einige Waffe aussuchen und bestellen kann.

Es kommt nicht die komplette Waffe sondern in 4 - 8 Kartons aufgeteilt an mehreren Tagen mit einer Beschreibung wie man die zusammensetzt.

Und zum Schluß kommt noch die Muni und das ist kein Witz ! Aber wenn wieder was passiert sind wieder die Sportschützen, Sammler, Jäger usw.

die in der Röhre gucken müssen weil die Id... da oben in der Politik nichts mehr begreifen aber auch Garnichts.

Wir müssen uns schämen denn die Franzosen legen gleich alles lahm und die lassen sich nichts mehr gefallen !!!

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Blablabla.
Nix würde passieren, aber es macht auch niemand Randale.

 

Du kannst überhaupt nicht beurteilen, ob Leute jedes WE Randale machen und das seit Jahren.

 

Es mangelt an Polizei, Justiz und Vollzugseinrichtungen.

Das ist die Realität. Es reicht nichtmal um Haftbefehle zu vollstrecken.

 

Wichtiglaberei.

Bearbeitet von Gast
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