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IGNORED

Bundestag verschärft Waffenrecht


Stromsegler

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Klar, der Lauf und der Verschluss haben natürlich eine. Aber soll das Upper-Gehäuse an sich nicht auch "wesentlich" werden?

 

Edit: Ich war bei "wesentlich" davon ausgegangen, dass dann jedes Teil auch gekennzeichnet werden muss. Aber es wäre sicherlich besser, wenn ich damit falsch liege ;)

Bearbeitet von H_S
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Am 21.12.2019 um 10:30 schrieb erstezw:

Na ja, unter einem Präsidenten wie Trump vielleicht nicht.

Unter einem anderen auch nicht.

 

Ich frage mich, woher eigentlich die Versuchung kommt, zu glauben, wir seien gar nicht frei, und in Wirklichkeit würden die Bilderberger, die Illuminaten, die Amerikaner, wer auch immer, alles entscheiden. Vielleicht ist das ein Abwehrmechanismus, weil man sich nicht erklären kann, dass die eigene Gesellschaft wirklich in weitgehend freien Wahlen mehrheitlich für "Weiter so" stimmt. Wichtiger noch ist es vielleicht ein Mechanismus, um vor sich zu rechtfertigen, dass man nichts dagegen tut, nicht mit den Leuten redet, nicht schreibt, sich nicht einer Partei engagiert, nicht mal den Pfarrer auf den fragwürdigen Inhalt seiner parteipolitischen Predigt anspricht, kurz: nichts tut, bei dem man sich auch nur dem Risiko aussetzt, dass jemand anders einem nicht recht gibt.

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So war es dann auch. Bin ja mal gespannt, ob der Fehler in § 14 Abs. 6 WaffG (Bezug auf nicht mehr existierenden Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3) noch korrigiert wird.

 

Richtig wäre nun wohl "unter Beachtung des Absatzes 3 Nummer 1 und Satz 2".

 

Nach der jetzigen Formulierung wäre die neue gelbe WBK ohne Erwerbsstreckungsgebot. Schick, schick... 😎

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vor 2 Stunden schrieb Bart0815:

Das dürften doch nur die Änderungen sein. Es heißt doch:

 

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG.

 

Daher geh ich davon aus, dass nur die Änderungen veröffentlicht werden. Könnte passen 🤔

 

 

Eigentlich muss das Gesetz wie von BP unterschrieben veröffentlicht werden, nicht das Änderungsgefitzel

 

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vor 27 Minuten schrieb CZM52:

das Gesetz wie von BP unterschrieben

Alfons Steinheimer unterschreibt ja nur das 3. WaffRÄndG, also das Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes.

Das ist kein neues Waffengesetz.

Die geänderte Fassung des WaffG werden wir dann voraussichtlich 2023 bekommen, die VO 2024 und die neue WaffVwV folgt dann 2026.

Die nächste EU-Richtlinie kommt 2022, darauf reagiert die Bundesregierung dann nach Androhung von Strafzahlungen wiederum spätestens 2024 mit dem 4. WaffRÄndG, etc. etc.

... same procedure ...

 

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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vor 13 Stunden schrieb tt22:

Genau, es werden nur die Änderungen ("§ XY wird geändert in ..." genau so wie auch in den Beschlussfassungen) veröffentlicht, nicht das komplette Gesetz!

Der reine Gesetzesbeschluss als PDF-Datei hat 13 Seiten. Dazu kommen ja immer noch Inhaltsverzeichnis, Umschreibungen etc. dazu und in aller Regel halt auch noch weitere Änderungen anderer Gesetze. Bei 40 Seiten könnte das 3. WaffRÄndG also in der Tat dabei sein.

 

 

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vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:

Die geänderte Fassung des WaffG werden wir dann voraussichtlich 2023 bekommen, die VO 2024 ...

 

 

Die AWaffV und auch die Änderung der WaffVordruckVwV müssen vor Inkrafttreten der nach einem halben Jahr gültigen Neuregelungen kommen, weil sonst die Umsetzung "etwas" harzen dürfte...

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Reine Schreibfehler bzw. Korrektur falscher Verweise ggf. schon, wenn dadurch keine Neuregelung geschaffen wird. Spätestens zum Inkrafttreten des neuen § 14 WaffG sollte das halt berichtigt werden also ggf. im Zuge der Änderung der AWaffV und WaffVordruckVwV oder der Verabschiedung der Nachfolgeregelung zum NWRG.

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vor einer Stunde schrieb CZM52:

 

 

Bin mal gespannt was dann ab wann gilt und was in nem halben Jahr...oder wann auch immer

 

Das steht im Artikel 5 zum 3. WaffRÄndG:

 

„Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft. Gleichzeitig tritt das Nationale-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012 (BGBl. I S. 1366), das zuletzt durch Artikel 86 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe j, Nummer 3a, 5, 26 und 26a sowie die Artikel 4a und 4b Nummer 3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(3) Artikel 4 tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
(4) Artikel 4b Nummer 1 und 2 tritt am … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung, wenn dieses Datum dem 1. März 2020 oder einem späteren Datum entspricht, ansonsten 1. März 2020] in Kraft.“

 

Demnach treten nach der Verkündung erst mal nur die neuen §§ 5, 13, 40 und 42 WaffG in Kraft.

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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Der reine Gesetzesbeschluss als PDF-Datei hat 13 Seiten. Dazu kommen ja immer noch Inhaltsverzeichnis, Umschreibungen etc. dazu und in aller Regel halt auch noch weitere Änderungen anderer Gesetze. Bei 40 Seiten könnte das 3. WaffRÄndG also in der Tat dabei sein.

 

 

Hast du mal nen Link zur Endfassung?

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