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IGNORED

Keine Sportschützen mit Rot-grün-Sehschwäche?


Teetasse93

Empfohlene Beiträge

Guten Abend allerseits,

 

Ich bin noch recht junger Schütze und erst 2 Jahre im Sportschießen dabei. Leider kann ich unfreigeschaltet noch keinen Beitrag im "Forum für Schützen mit Handicap" erstellen. Nun... ich war heute bei meiner Waffenbehörde um eine weitere Waffe (halbautomatische Pistole, Kaliber .45 Auto) zu beantragen. In dem Raum, in dem mich die Dame empfing, war recht dunkel und ich hielt ihr aus Versehen die gelbe Waffenbesitzkarte hin, worauf ich mein kurzes Versehen mit meiner Rot-grün-Sehschwäche erklärte. Zur Info, für alle, die es nicht wissen: Ich kann an der Verkehrsampel schon rot und grün unterscheiden & fahre schließlich auch Auto. Jedoch bei Dämmerung und schwachen Farben kann es zu Farbverwechslung kommen. Kennt jeder sicher von der Dämmerung, dass man Farben immer schlechter unterscheiden kann, desto dunkler es wird. 9% aller Männer weltweit haben diese Diagnose und sicher sind darunter auch viele Sportschützen. Nun hat mir die Dame in der Waffenbehörde heute morgen entgegnet: "Das wäre nicht gut für Sie".

Werden mir aufgrund dieser banalen Sehschwäche die Waffenbesitzkarten nun entzogen? Ich kenne den Ausschlussgrund eigentlich nur von Bundeswehr & Polizei, jedoch hat diese Sehschwäche doch keinerlei Auswirkung auf meinen Schützensport.

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Schießen kann man auch als komplett Farbenblinder. Ich hatte auch bei der Bundeswehr bis auf Spezialverwendungen kein Problem mit einer Rot- Grünschwäche 8 Jahre Unteroffizierslaufbahn. In diesem Buch mit den Punkten kann ich nur die erste Seite erkennen. Hab aber sonst keine Probleme damit im Leben.

Bearbeitet von stephan-k
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vor 1 Stunde schrieb Teetasse93:

Werden mir aufgrund dieser banalen Sehschwäche die Waffenbesitzkarten nun entzogen?

Nein. Aber im schlimmsten Fall könnte man ein fachärtzliches Gutachten verlangen. Siehe "Zu § 6: Persönliche Eignung". http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

 

Zitat

6.5 Ein Zeugnis nach § 6 Absatz 2 ist nur dann von Ärzten/ Psychologen der in § 4 Absatz 2 AWaffV genannten Fachrichtungen zu erstellen, wenn Fragen der Begutachtung der geistigen Eignung überhaupt betroffen sind; in Fällen, in denen ausschließlich die körperliche Eignung zum Schießen zweifelhaft ist (z.B. infolge eines Augen- oder Ohrenleidens), kommen dagegen auch Gutachten von Ärzten der entsprechenden Fachrichtung in Betracht.

So lange Du keine schriftliche Aufforderung bekommst, auf keinen Fall selbst tätig werden, in dem Sinne, dass Du in der Sache Kontakt mir der Behörde aufnimmst "Muss ich jetzt was machen?". Das Beste ist immer, Maul halten. 

Bearbeitet von Direwolf
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Sogar komplett blinde schiessen!

 

Eine RG Schwäche ist meiner Ansicht nach kein Grund, für ein Anzweifeln der Tauglichkeit. Zumal du einen Waffenschein hast und bis zu 3,5t über die Piste heizen darfst. Vielleicht sogar 40t. Je nach Patent. Beim LKW kann es aber mit einer RG Schwäche Probleme geben.

 

Allerdings ist eine Rot Grün Schwäche oder Stärke an einer Wahlurne (kommt immer auf den Betrachtungswinkel an) höchst bedrohlich für uns.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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Weswegen sollen sie dir denn da Ärger machen? Die WBKs kriegt man auch immer noch anhand des aufgedruckten Textes unterschieden. Die einzige mir bekannte Waffe, die Sicherungen in Rot und Grün angezeigt hat, kam Gott sei Dank nie auf den Markt (und hat obendrein den Status auch noch verkehrt herum angezeigt). Wo vorne und hinten ist, kriegst du auch auseinander gehalten. Also, mit was wollten sie denn argumentieren? Dass du die 10 nicht siehst? Die meisten Scheiben sind schwarz/weiß oder schwarz/beige, in der DSU sind viele Scheiben (nicht alle) dunkelgrün/beige.

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vor 8 Stunden schrieb Teetasse93:

Da bin ich aber beruhigt, dass es jemand genauso sieht. Gibt es vielleicht einen Passus im Waffengesetz oder von einem Sportbund, aus dem das hervorgeht?

Es gibt keinen aus dem das Gegenteil hervorginge oder auch nur plausibel wäre. Es gibt beim Schießen überhaupt keine Anforderungen an Farbensehen. Damit gibt es auch keinen Anknüpfungspunkt, daraus irgendwelche Einschränkungen abzuleiten.

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vor 39 Minuten schrieb karlyman:

Das scheint wieder mal ein Fall von extremem "persönlichem Sachbearbeiter-Gusto" zu sein.

Rechtsauslegung aus dem eigenen Bauch heraus.

... oder Unwissenheit.

 

Einfach beantragen und dann mal sehen, was passiert!

 

Dein

Mausebaer :hi2:

 

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vor 14 Stunden schrieb Teetasse93:

Nun hat mir die Dame in der Waffenbehörde heute morgen entgegnet: "Das wäre nicht gut für Sie".

 

Vielleicht bezog sich diese als gutgemeinte Aussage ja einfach nur auf den Strassenverkehr?

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Sorry, aber wieso soll eine belanglose Aussage einer Sbin zu einem (im Alltag Recht harmlosen Leiden) irgendeine Relevanz bei der Beantragung haben???

 

Ihr hört echt das Gras wachsen.

 

Ich kann auch sagen dass mir der Kaffee heute morgen nicht geschmeckt hat, dass mich der ahnungslose Fahrer vor mir genervt hat, dass mich meine Kriegsnarbe kneift, usw. - das "... ist sicher alles nicht gut für mich...", hat aber mit dem Vorgang soviel zu tun wie ...ach lassen wir das.

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vor 21 Stunden schrieb Teetasse93:

Werden mir aufgrund dieser banalen Sehschwäche die Waffenbesitzkarten nun entzogen?

Das könnte ich rein von der Vernunft her nicht nachvollziehen. Im Gegenteil: Es widerspräche der Vernunft. Ich sehe auch kein Gesetz, was das nahelegt.

vor 21 Stunden schrieb Teetasse93:

jedoch hat diese Sehschwäche doch keinerlei Auswirkung auf meinen Schützensport.

In der Tat.

vor 5 Stunden schrieb Joe07:

Deshalb sag ich immer, Antrag in Briefumschlag und abgeben statt sich um Kopf und Kragen reden!

In dem Landkreis, wo ich wohne, soll man persönlich erscheinen. Sonst ist aber alles easy, die Sachbearbeiter hier machen ihre Sache sehr gut (im Sinne der rechtschaffenen Bürger, meine ich, und soweit es das WaffG erlaubt). Ich werde mich informieren, ob es weiterhin gilt mit dem persönlich Erscheinen. Wer kann denn hier Anträge für Voreinträge per Post erledigen und bekommen?

Bearbeitet von mwe
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Hi Teetasse,

 

mach dir keinen Kopf wegen diener Waffenrechtlichen Erlaubnisse.

Wenn du einen gültigen Führerschein besitzt und du mit der Farbsehschwäche

keine Einschränkungen im Straßenverkehr hast, wird es auch keine Gründe geben,

dich waffenrechtlich einzuschränken.

Und im Zweifelsfall wird ein Ärztliches Gutachten deine Tauglichkeit zum Sportschießen

bestätigen.

Wenn es an die Wahlurne geht, solltest du rot und grün erkennen und auch meiden!

Aber das ist kein Problem, denn die Wahlzettel sind ja immer schwarz/weiß.

 

Viele Grüße

 

oswald   

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